SKOS-Richtlinien revidiert: Gut, aber nicht gut genug!

Die kantonalen Sozialdirektoren haben vor kurzem beschlossen, die SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe in vier Punkten zu reduzieren. So wird der Grundbedarf bei Grossfamilien ab 6 Personen um 76 Fr. pro Person reduziert. Zudem wird der Grundbedarf von 18-25jährigen um 20% gekürzt auf 789 Fr. pro Monat. Schliesslich wird die minimale Integrationszulage abgeschafft und Sanktionen können nun neu den Grundbedarf um bis zu 30% kürzen.

Die SKOS-Reformen gehen in die richtige Richtung. Nach Jahren der Kritik wird nun endlich etwas gemacht. Bisher kam es vor, dass es sich für einige Leute gelohnt hat, von der Sozialhilfe zu leben, anstatt einen Job zu suchen, oder gar ein Jobangebot anzunehmen und zu arbeiten. Angesichts solcher bisheriger Fehlanreize sind Anpassungen dringend nötig.
Ist damit alles gut? Wohl nicht ganz.

Geht man das riesige Richtlinienwerk durch, gewinnt man erstens den Eindruck, dass einige Ansätze mindestens in einigen Regionen wohl immer noch als zu hoch gelten dürften. D.h. es ist wohl immer noch Luft vorhanden für Anpassungen.

Zweitens berücksichtigt die aktuelle SKOS-Richtlinien-Revision nur einige wenige Elemente. D.h. andere Bereiche mit Fehlanreizen wurden noch nicht angetastet. Auch dort dürfte es noch Luft haben.

Drittens ist wichtig, wie die Handhabung in der Praxis in den Kantonen und Gemeinden ist. Die SKOS macht nur Richtlinien oder Empfehlungen.

Es ist löblich, dass es eine zweite Revisions-Etappe geben wird im Jahre 2017, in der die situationsbedingten Leistungen angepasst werden. Auch dort sind Kostensenkungen und Abbau von Fehlanreizen noch möglich.

Es bleibt entscheidend zu beobachten, was die Politik macht und wie umsetzt. Deshalb ist es wichtig, Politiker vor Wahlgängen sorgfältig auszuwählen, und insbesondere am 18. Oktober liberale, bürgerliche Personen zu wählen, die sicherstellen, dass die Sozialhilfe den Richtigen im angemessenen Masse zukommt, und anderen eben nicht!

Adrian Ineichen

Präsident, FDP Dübendorf

Quelle:

1. Etappe der Revision der SKOS-Richtlinien (Medienmitteilung vom 21. September 2015):

http://skos.ch/news/detail/erste-etappe-der-richtlinienrevision-abgeschlossen/

Der Ständerat erhöht die Renten und treibt die AHV in den Ruin!

Erst gab es jahrelang einen Reformstau in der AHV, und nun hat der Ständerat in der laufenden Herbstsession neben einem lang erwarteten Reförmchen (u.a. Rentenalter 65 für Frauen) auch gleich eine grosszügige Rentenerhöhung für alle beschlossen! Die AHV-Zahlungen werden also unter dem Strich ausgebaut, auch wenn das System bereits Defizite verursacht!

Wahlkampfzeit bedeutet für die Mehrheit von Links-Grün bis und mit CVP offenbar vor allem Geschenke-verteilen-Zeit. Man zapft echli mehr Mehrwertsteuer-Gelder ab und schiebt das strukturelle Problem der Sozialwerke vor sich hin.
Bereits heute aber werden infolge Alterung der Gesellschaft die Sozialwerke auf Kosten der jüngeren Generationen finanziert. Viele der heute 20- bis 30-jährigen bezweifeln, dass sie dereinst eine Rente erhalten werden, da das System dann wohl schon längst kollabiert ist. Mit seinen Entscheiden diese Woche hat es der Ständerat versäumt, die Sozialwerke auf eine langfristig stabile Basis zu stellen und treibt die AHV damit in den Ruin!

Wo bleibt da die Generationengerechtigkeit?

 

Gefragt wären echte Reformen: Das Verhältnis Einzahler zu AHV-Bezüger müsste stabilisiert werden, am ehesten mit einer Erhöhung des tatsächlichen Pensionsalters sowie Flexibilisierung der Arbeitsmodelle. Zweitens müsste eine echte AHV-Schuldenbremse eingeführt werden, um die AHV vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.

Ich hoffe, der Nationalrat korrigiert die Entscheide des Ständerats. Für die Wahlen vom 18. Oktober rufe ich die Stimmbürger auf, bürgerliche, liberale Politiker zu wählen, welche die AHV endlich auf eine finanziell nachhaltige, langfristige Basis stellen!

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

 

Quellen:

http://www.nzz.ch/schweiz/ein-mehrwertsteuerprozent-fuer-die-ahv-1.18614400

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/die-jungen-muessen-mehr-bezahlen-rentner-werden-kaum-belastet/story/11826072

 

Für ein liberales Taxigesetz im Kt. Zürich

Mit Erstaunen habe ich Mitte Juni vom Fall eines Dübendorfer Taxifahrers gelesen, der gebüsst wurde, weil er auf der Rückfahrt innerhalb der Stadt Zürich einen Gast transportierte.

Die heutigen, lokal beschlossenen Taxiregelungen sind teilweise unklar und haben oft den Effekt, die lokalen Taxiunternehmen vor der Konkurrenz aus anderen Gemeinden zu schützen. Solche Regelungen sind ökonomisch ineffizient, weil sie den Markt aufteilen und damit zu überhöhten Preisen führen können. Im vorliegenden Fall ist die heutige Rechtslage aber auch ökologisch unsinnig, da der Gast auf ein anderes Taxi hätte warten müssen und dieses Taxi extra hätte herbei fahren müssen, während das Dübendorfer Taxi leer durch Zürich nach Dübendorf zurückgekehrt wäre.

Die heutige Taxiregulierungen schaden also nicht nur dem Funktionieren der Marktmechanismen, sondern auch der Umwelt und den Anliegen von Kunden.

 

Glücklicherweise ist gegenwärtig ein neues kantonales Taxigesetz in der Vernehmlassung bis Ende August, welches einen liberaleren Markt schaffen möchte. Doch der Entwurf läuft Gefahr, zu restriktiv zu sein. Primäres Ziel sollte sein, dass zugelassene Taxis ihre Dienstleistungen überall anbieten dürfen, um Leerfahrten zu vermindern. Um den obigen Fall zu vermeiden, sollte es insbesondere künftig möglich sein, bei Rückfahrten Gäste transportieren zu dürfen, egal wo deren Zielort ist.

Auch ist zu hinterfragen, ob immer noch Gemeinden die Taxibewilligungen ausstellen sollten (und damit auch künftig über protektionistische Mittel verfügen), oder nicht eher der Kanton Bewilligungen erteilen sollte. Gemeinden könnten sich künftig damit begnügen, Standplätze zu vergeben.

 

Interessierte Organisationen sind also aufgerufen, Vernehmlassungsantworten einzureichen, um das künftige Gesetz so liberal wie möglich zu gestalten.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

 

 

Quellen:

– „Glattaler“ vom 19. Juni 2015

– Vernehmlassung zum Taxigesetz des Kantons Zürich, Medienmittelung vom 23. April 2015

http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2015/taxigesetz_vernehmlassung.html

 

Statt Numerus Clausus: Mehr Hochschulautonomie und mehr Verursacherprinzip! (15.3.2015)

Vor kurzem forderten einige Parlamentarier die Erweiterung des Numerus Clausus (NC) auf Fächer der Geistes- und Sozialwissenschaften, in denen es „zu viele“ Studierende gäbe, welche „im Arbeitsmarkt nicht gebraucht“ würden. Die Statistik widerspricht der These: Die Arbeitslosigkeit von Absolventen fünf Jahre nach Abschluss ihres des Master-Studiums ist bei Geistes-/Sozialwissenschaftlern mit 2.8% tiefer als unter Naturwissenschaftlern (3.8%).

Entscheidend für den persönlichen Erfolg wie auch für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen des Studiums ist weniger die Studienrichtung als vielmehr das persönliche Engagement, sich weiter zu entwickeln und die Leidenschaft jedes einzelnen Menschen, sowie neben Fach- v.a. auch methodischen Kompetenzen, um z.B. Probleme zu analysieren und zu lösen. Deshalb sollen Studierende ihr Fach nach ihrem Gutdünken auswählen. Die Politik hat diese Studienentscheidungen zu akzeptieren.

Der NC ist überholt und sollte abgeschafft werden. Er schliesst heute potenziell gute Kandidaten aus und verschwendet damit deren Potenzial. Mit dem NC definiert der Staat, wie viele Studienplätze in einer Richtung genug sind. Dies ist prinzipiell fragwürdig. Denn wie soll der Staat, d.h. die Politik, wissen, wie viele Absolventen einer Richtung für die Wirtschaft und Gesellschaft sinnvoll sind?

Die Medizin zeigt anschaulich, wie die Politik hier versagt: Die Schweiz bildet zu wenig Ärzte aus, konnte dies aber bisher einigermassen wettmachen durch die Einwanderung von medizinischen Fachkräften. Mit der künftigen Kontingentierung der Einwanderung und der kommenden Welle von Pensionierungen vieler (Haus-)Ärzte in der Schweiz droht eine Ärztemangel, v.a. in ländlichen Regionen.

Die Politik kennt dieses Problem, löste es aber bisher nicht. Es braucht deshalb mehr Marktmechanismen. Die Hochschulen sollen mehr Autonomie aber auch mehr finanzielle Verantwortung erhalten, und können so rascher auf veränderte Marktbedingungen reagieren. Da die Nachfrage nach Ärzten steigen wird, könnten sie rasch mehr Studienplätze in der Medizin anbieten. Zur Finanzierung braucht es neben mehr öffentlichen Geldern aber auch eine Stärkung des Verursacherprinzips via höhere Studiengebühren, mehr Studienkredite und mehr Drittmittel (wo die Universität St. Gallen eine Pionierrolle spielt). Ringt sich die Politik nicht dazu durch, müsste man über private Alternativen nachdenken.

Wenn überfüllte geisteswissenschaftliche Fächer ein Problem darstellen, könnten höhere Studiengebühren helfen, mehr Studienplätze anzubieten, zumal die Kosten (im Vergleich zur Medizin) relativ tief sind. Andererseits könnte das Studienangebot ausdifferenziert werden: z.B. Online-Studiengänge mit tieferen Gebühren. Diese könnten durch die Hochschulen mit einem relativ geringen Mehraufwand offeriert werden, und wären attraktiv für Studierende, die bereits heute dem Hörsaal oft fernbleiben.

Adrian Ineichen

Vizepräsident FDP Dübendorf
Kantonsratskandidat, FDP Liste 3, Bezirk Uster

Quellen

20 Minuten (12. März 2015): „SVP will Numerus clausus für Psychologie-Studenten“
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/16405368

Bundesamt für Statistik (2015): „Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt. Erste Ergebnisse der Längsschnittbefragung 2013.“ Erwerbslosenquote von Masterabsolventen (universitärer Hochschulen) fünf Jahre nach Studienabschluss (S. 11)
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=5864

Schweizer Schoggi nur noch im Ausland produziert? – Nein zur schädlichen Energiesteuer (24.2.2015)

Zur eidgenössischen Abstimmung über die Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ vom 8. März 2015

Wir stimmen über eine neue Energiesteuer ab, die kaum umsetzbar ist. Innert weniger Jahre sollen fast 40% des Bundesbudgets (mehr als 22 Mrd. Franken!) durch eine neue Steuer auf Energie finanziert werden. Dabei gibt es vor allem drei grosse Probleme: Erstens würde der Verkehr massiv verteuert und energieintensive Branchen wären nicht mehr konkurrenzfähig. Diese würden entweder abwandern, womit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz zunehmen würde, oder müssten durch Ausnahmen geschützt werden. Dies wiederum würde aber das Ziel der Initiative, die Energiewende sichern, torpedieren und das wichtige Gebot der Verursachergerechtigkeit verletzen.

Zweitens müsste der Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien bei importierten Waren auch besteuert werden. Das würde bedeuten, dass eingeführte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee und Metalle ebenfalls massiv teurer würden, wodurch Teile der Industrie-Produktion in der Schweiz nicht mehr attraktiv sein würden. Man stelle sich vor, „Schweizer Schokolade“ würde künftig aus Kostengründen hauptsächlich im Ausland produziert! Die Energiesteuer an der Grenze wäre zudem handelsrechtlich kaum umsetzbar. Die Schweiz würde sich international noch ein Problem mehr aufhalsen.

Drittens ist die Vorlage schlicht zu komplex. Einerseits träumen die Initianten, mit der Energiesteuer gute Umweltpolitik zu machen, andererseits überschätzen sie die Planbarkeit der Steuererträge und destabilisieren so den Bundeshaushalt, wodurch grosse Ausgabenposten, wie die AHV, IV und Verkehrsprojekte gefährdet würden. Volatile Bundesbudgets sowie sich ständig ändernde Energiesteuersätze würden der Attraktivität des Werkplatzes schaden und es Unternehmen neben dem Wechselkursdruck und der hohen Preise im Inland noch schwerer machen, zu überleben.

Ein ökologisch und ökonomisch besserer Ansatz trennt Steuerpolitik als Instrument zur Finanzierung des Staates strikt von der Energiepolitik. Fiskalneutrale Lenkungsabgaben, welche wieder an die Bevölkerung verteilt werden, sind tauglichere Mittel in der Umwelt- und Energiepolitik. Erste positive Erfahrungen wurden mit der CO2-Abgabe bereits gemacht. Ideen für weiter entwickelte Lenkungsabgaben wurden von freisinniger Seite denn auch bereits ins Parlament eingebracht.

Ich rufe deshalb alle Bürger, denen nicht nur unsere Umwelt, sondern auch unser Wohlstand und damit unsere Arbeitsplätze wichtig sind, dazu auf, zur Energiesteuer klar Nein zu sagen.

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf

Ja zur Rechtsformumwandlung des Spitals Uster (10.2.2015)

Zu den Abstimmungsvorlagen betreffend Spital Uster vom 8. März 2015

Das Spital Uster prosperiert. Damit das aber so bleiben kann, muss es sich den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend anpassen. Und die haben tatsächlich geändert, nämlich auf Bundesstufe (mit dem revidierten Krankenversicherungsgesetz) sowie auch kantonal das vom Stimmvolk gutgeheissene Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz im Jahre 2012.
Seither haben mehrere Gemeinden jedoch den Zweckverband als Träger des Spitals Uster verlassen, nicht zuletzt aufgrund des grossen finanziellen Risikos. Dieses Risiko lastet nun aber noch schwerer auf den noch verbleibenden Gemeinden. Mit der Unwandlung der Rechtsform in eine AG, über die wir am 8. März abstimmen, wird das finanzielle Risiko pro Gemeinde auf das jeweilige von den Gemeinden zu zeichnende Aktienkapital reduziert.

Als gemeinnützige AG wird das Spital somit wieder auf eine stabile Grundlage gestellt. Gemeinnützig deshalb, weil es wie bisher den medizinischen Grundversorgungsauftrag erfüllen muss und wie bisher keine profitmaximierende Strategie verfolgen kann. Die interkommunale Vereinbarung (IKV) sowie ein Aktionärsbindungsvertrag sichern den Gemeinden auch nach 5 Jahren mindestens eine Aktienmehrheit. Änderungen dieser IKV bedingen zudem eine Urnenabstimmung, womit die direktdemokratische Kontrolle des Spitals gegenüber heute sogar noch gestärkt wird. Weder Angestellte noch Patienten müssen befürchten, durch die Rechtsformänderung schlechter gestellt zu werden.

Hingegen bedeutet die neue Rechtsform eine Verschlankung der Organe und damit der Entscheidungsstrukturen. Das Spital soll ja effizient funktionieren, und für die Patienten da sein, und nicht als politischer Wasserkopf Funktionären dienen.

Ich stimme deshalb der Rechtsformänderung des Spitals zu und befürworte, dass Dübendorf zu den Aktionären gehört.

 

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf

Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung! (10. Nov. 2014)

Zur Abstimmung über die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ vom 30. November 2014

 

 

Links-grüne Kreise wollen mit der Abstimmung vom 30. November die Pauschalbesteuerung abschaffen. Die Pauschalbesteuerung ist etwas Besonderes. Sie ermöglicht vermögenden Ausländern, welche nicht erwerbstätig sind in der Schweiz, Steuern auf Basis ihrer Lebenshaltungskosten zu bezahlen, und somit nicht auf Basis ihres Einkommens und Vermögens. Dies kann steuerlich von Vorteil sein. Dieses Privileg mag manchen vielleicht unfair erscheinen, ist aber wirtschaftlich sinnvoll für die Schweiz, denn immerhin bezahlen rund 5‘600 Personen verteilt über 21 Kantone rund 695 Mio. Franken Pauschalsteuern (im 2012).

Als der Kanton Zürich vor wenigen Jahren die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat, haben die Hälfte der Pauschalbesteuerten den Kanton verlassen. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass die Abschaffung in der Schweiz zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Denn die meisten Pauschalbesteuerten dürften sehr mobil sein, und entweder ins Ausland abwandern, oder andere Möglichkeiten nutzen, um ihre Steuersituation zu optimieren.

Solche Steuerausfälle müssten deshalb kompensiert werden mit höheren Steuern, welche wiederum uns alle treffen würden. Die Linke würde wohl argumentieren, dass die Steuererhöhungen vor allem bei den hohen Einkommen anzusetzen wären. Doch Reiche haben auch mehr Möglichkeiten, ihre Steuern zu optimieren, wodurch eben primär der Mittelstand der Leidtragende wäre. Wollen wir also im Namen der Fairness auf die Superreichen zielen, nur um uns am Ende selbst ins Bein zu schiessen?

Auch wenn der Kanton Zürich keine Pauschalbesteuerung mehr kennt, würde die Annahme der Initiative uns Steuerzahler hier gleichwohl treffen. Warum? Weil Nettoempfängerkantone des Finanzausgleichs wie das Wallis, Graubünden und das Tessin durch die Annahme der Initiative hart getroffen würden, müssten Nettozahlerkantone wie Zürich ihnen finanziell noch stärker unter die Arme greifen.

Die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung kann also nicht im Interesse der Zürcher Steuerzahler sein und verdient daher ein klares Nein.

 

Adrian Ineichen,

Vizepräsident FDP Dübendorf

Nein zum staatlich verteuerten Wohnungsbau!

Zur Abstimmung über die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zürich vom 28. September 2014

 

 

Ende September stimmen wir über eine verlockende Vorlage ab. Wer ist schon gegen preisgünstige Wohnungen, für welche Gemeinden künftig einen Mindestanteil festlegen können sollen? Erst beim genauen Hinsehen wird deutlich: „Es klingt zu gut, um wahr zu sein!“ Denn diese Vorlage ist gefährlich und kontraproduktiv! Sie will die Wirtschaftsfreiheit einschränken und noch mehr staatliche Regeln für das Bauen. Dies würde den Wohnungsbau noch komplizierter und teurer machen und mit zunehmenden Vorschriften künftige Investoren eher abschrecken als anziehen. Dies wiederum würde die Verknappung von Wohnraum nur noch mehr anheizen.

 

Die Umsetzung der Vorlage würde zwangsläufig auf Kosten des breiten Mittelstandes erfolgen und den Mietwohnungsmarkt vollends in zwei Klassen spalten. Denn wenn Investoren künstlich günstig gemachten Wohnraum bereitstellen müssen, würden sie versuchen, die dadurch verlorene Rendite wohl bei anderen wieder hereinzuholen. Längerfristig gäbe es dann noch ein hochpreisiges Segment und ein tiefpreisiges Segment (welches vom hochpreisigen subventioniert werden muss). Der breite Mittelstand als Leid tragender der Gesetzesänderung würde noch mehr ins obere Segment gedrückt, da nur wenige von subventionierten Wohnungen profitieren könnten.

 

Auch wenn, oder gerade weil (!), es sich um eine „kann“-Formulierung handelt im vorgeschlagenen Gesetzestext, werden sich die politischen Instanzen in den meisten Gemeinden auf populistischen Druck hin kaum gegen solche Mindestanteile für preisgünstige Wohnungen wehren können. Im Gegenteil: Einige Behördenvertreter würden darin wohl künftig ein praktisches Mittel sehen, ihre Wiederwahl zu sichern, indem sie die Erstellung subventionierten Wohnraums befehlen für ihre eigene Klientel.

 

Belegungsvorschriften mögen gut gemeint sein, doch sind diese bekanntlich kaum griffig genug, um Missbrauch zu verhindern. Die Stadt Zürich könnte von den zahlreich bekannt gewordenen Missbräuchen ein Lied singen! Insbesondere da preisgünstige Wohnungen für Klientelpolitik missbraucht werden können, ist denn auch kaum mit griffigen (und teuren!) Kontrollmassnahmen zu rechnen.

 

Liebe Mitbürger, lehnen Sie diese Vorlage klar ab, aber fordern Sie die Politik dazu auf, Lösungen zu erarbeiten! Das heute drängendste Problem sind einerseits überbordende Regulierungen, welche das Bauen massiv verteuern. Anstatt mehr Staatsintervention wäre es besser, unnötige Regulierungen abzuschaffen. Andererseits sollte Verdichtung einfacher ermöglicht werden (höhere Ausnützung des Bodens) z.B. durch höhere Gebäude.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

Weniger Littering – mehr Selbstverantwortung!

Es ist wohl ganz glatt, am Glattweg eine Party zu feiern. Vor ein paar Tagen haben aber die Feiernden wohl vergessen, dass der öffentliche Gehweg nicht als “Glattwegwurf-Anlage“​ genutzt werden sollte. Denn als ich am letzten Sonntagmorgen dem Glattweg entlang gejoggt bin, war ich schockiert und angewidert, wieviel Güsel da herum lag. Neben unzähligen PET-Flaschen, Tetra-Packs, Tabak-Säckchen, Bierdosen und zerborstene Bierflaschen lagen sogar ein Pullover und ein paar Socken herum! Unglaublich, wenn man bedenkt, dass zwischen den Sitzbänken ein fast leerer Abfallkübel steht! Ich habe mir dann die Mühe gemacht, das Gröbste in den Abfallkübel zu werfen und vorbeigehende Hundehalter und Familien mit Kleinkindern vor den möglicherweise noch immer herumliegenden Glasscherben zu warnen.

 

Liebe​ Mitmenschen, nutzt die Freiheiten in unserer schönen Stadt, aber tut dies mit verantwortungsvollem Handeln! Das bedeutet, jeder soll seinen eigenen Unrat wegräumen. Jeder soll sich entfalten und Spass haben können, aber mit dem öffentlichen Raum so umgehen, dass andere nicht benachteiligt oder gar geschädigt werden! Wir alle möchten in einer intakten Umwelt leben und anständig behandelt werden. Dafür braucht es allerdings auch den Einsatz jedes Einzelnen von uns!

 

Unser Land ist vor kurzem 723 Jahre alt geworden. Ein stolzes Alter! Die Schweiz hätte es allerdings nicht so weit gebracht ohne Gemeinsinn, Vertrauen und Selbstverantwortung jedes Mitgliedes unserer Gesellschaft. Eine Schweiz als Polizeistaat mit drakonischen Strafen, totaler Überwachung und eingeschüchterter Bevölkerung wäre allenfalls auch sauber, könnte aber auf Dauer nicht bestehen. Im Gegensatz dazu basiert unser Wohlstand und unsere gute Lebensqualität als föderalistisches Land auf Freiheit und Selbstverantwortung! Diese Werte müssen wir leben und von uns gegenseitig tagtäglich einfordern!

 

I​ch danke für Ihr selbstverantwortliche​s Handeln und Ihren Einsatz für das Gemeinwohl!

 

A​drian Ineichen

 

Viz​epräsident, FDP Dübendorf

Weniger Verbote auf Zürcher Seen!

Der Bundesrat hat das grundsätzliche Verbot von Kitesurfen auf Schweizer Seen per Februar 2016 aufgehoben. Der Kanton Zürich setzt dies bereits per Februar 2015 um und möchte auf dem Zürichsee unter bestimmten Bedingungen das Kitesurfen erlauben, welches neu dem Windsurfen gleichgestellt wird.

 

Dies ist aus liberaler Sicht erfreulich. Ganzheitliche Verbote sind undifferenziert und bevormunden uns Bürger. Zudem sind sie oft unnötig und unverhältnismässig. Solche absoluten Verbote gibt es aber immer noch viele! Leider hat der Regierungsrat die Möglichkeit nicht genutzt, in der Vernehmlassung zur Aufhebung des Kitesurfverbots die Schifffahrtsverordnung aus dem Jahre 1980 weitergehend zu entschlacken.

 

So sollte das Verbot von Pedalos und „ähnliche Fahrzeuge“ auch gleich aufgehoben werden! Wenn es heute schon erlaubt ist, den Greifensee mit Ruderbooten wie auch mit grossen Motorschiffen (als Kursschiffe) zu befahren, sollte es auch möglich sein, Pedalos zu nutzen. Pedalos sind motorlos und deshalb leise und langsam. Damit sind sie im Gegensatz zu Motorschiffen kaum eine Gefahr für Tiere und beeinflussen die Natur nicht unverhältnismässig. Im Gegenteil, mit der Möglichkeit, den Greifensee auch mit Pedalos zu befahren, haben Menschen mehr Möglichkeiten, mit diesem einzigartigen Ökosystem in Kontakt zu treten und es damit auch besser zu verstehen. Dies hilft, das menschliche Umweltbewusstsein und damit das eigenverantwortliche Handeln zu schärfen.

 

Es ist an der Zeit, den Menschen mehr Spielraum zu geben und unnötige Verbote und Bevormundungen abzuschaffen! Die Aufhebung von althergebrachten, sinnlosen Verboten und bürokratischen Regeln würde nicht nur das wachsende Regeldickicht etwas lichten, sondern würde auch helfen, Kosten in der Verwaltung abzubauen.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

 

 

 

Quellen:

 

Medienmitteilung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH

http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2014/kitesurfer.html

 

Vernehmlassung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH (Anpassung Schifffahrtsverordnung)

http://www.kapo.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/fach/seepo/kitesurfen.html