Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe

Kommentar zur eidgenössischen Abstimmung vom 13. Februar 2022

Bild von https://www.stempelabgabengesetz.ch/

Am 13. Februar stimmen wir ab über die Änderung des Stempelabgabegesetzes, genauer: über die Abschaffung der Emissionsabgabe. Diese Vorlage entlastet vor allem Startups, sowie kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie Kapital aufnehmen möchten, um zu investieren.

Heute ist es unfair: Wer ein Kredit aufnimmt, ist davon befreit, wer Eigenkapital aufnimmt, wird durch die Emissionsabgabe bestraft. Von der Emissionsabgabe heute gibt es für wenige politisch privilegierte Branchen Ausnahmen. Jährlich werden aber mehr als 2’000 Unternehmen gerade dann benachteiligt, wenn sie Kapital brauchen, sei es, um aus einer Krise herauszukommen, oder um zu wachsen. Kurz: sie werden bestraft, wenn sie Arbeitsplätze sichern oder neue schaffen. Dies ist grotesk!

Mit der Emissionsabgabe steht die Schweiz heute fast alleine da. Das macht uns entsprechend unattraktiv! Unserer Wettbewerbsfähigkeit droht aktuell noch mehr Schwächung, angesichts der kommenden OECD-weiten Mindeststeuern für Unternehmen, welche zu höheren Steuern in der Schweiz führt, sowie der EU-Drohung, Gelder für Schweizer Forscher zu streichen, wenn diese nicht in die EU zügeln.

Die bei der Abschaffung der Emissionsabgabe wegfallenden Steuereinnahmen sind sehr klein und werden voraussichtlich wie schon bei der Unternehmenssteuerreform durch erhöhte wirtschaftliche Aktivität mehr als kompensiert. Reduzieren wir also die schädigenden Beschränkungen unserer Unternehmen! Ermöglichen wir so langfristig mehr Wohlstand! Gerade für Dübendorf als Innovationsstadt ist die Abschaffung der Emissionsabgabe eine grosse Chance, weil sie die Hürden für Startups reduziert.

Ich stimme deshalb am 13. Februar klar JA zur Änderung der Stempelabgabegesetzes.

Adrian Ineichen

Stadtratskandidat FDP

Zahlen zur Emissionsabgabe (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Badran):

21.3922 | Abschaffung der Stempelsteuer, insbesondere der Emissionsabgabe. Ausmass, Wirkung, Profitierende | Geschäft | Das Schweizer Parlament

JA zur Steuervorlage 17

Am 1. September stimmen wir im Kanton Zürich über die Steuervorlage 17 ab. Diese kantonale Umsetzung der nationalen Gesetzesanpassung (Steuerreform und AHV-Finanzierung), die das Volk am 19. Mai beschloss, verdient ein klares Ja!

Wichtigste Vorteile:

  • Der Gewinnsteuersatz wird für alle Unternehmen von 8 auf 7 % gesenkt. Ich hätte eine stärkere Senkung gewünscht, da der Satz verglichen mit XX immer noch recht hoch ist. Aber dies hilft immerhin.
  • Steuerabzüge für Forschung & Entwicklung, Patentverwertung und Eigenfinanzierung

 

Gemeinden erhalten zusätzliche Gelder (Entlastung bei AHV-Zusatzleistungen sowie Gelder aus dem Finanzausgleich).

 

Damit kann die Attraktivität des Kantons Zürich als Arbeitsplatz gesichert werden.

Diese war unter Druck aufgrund des Wegfalls von speziellen Steuerstati. Aufgrund der Rechtsunsicherheit der letzten Jahre haben einige Unternehmen bereits Hunderte von Arbeitsplätzen ins Ausland verlagert.

 

Aufgrund der Rechtsunsicherheit haben bereits einige Unternehmen den Kanton Zürich verlassen und so sind einige Arbeitsplätze weggefallen

 

Deshalb am 1. September: JA zur Steuervorlage 17

 

Adrian Ineichen

 

 

 

Weitere Infos in der Abstimmungsbroschüre:

https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/wahlen-abstimmungen.html#kantonale-vorlagen

Ja zur Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen!

Am 18. Mai stimmen wir im Kanton Zürich über die Kirchensteuerinitiative ab. Die Initiative möchte das Gewerbe (genauer: juristische Personen) von der Kirchensteuerpflicht befreien.

 

Die Situation heute ist absurd: Unternehmen können per Definition nicht glauben, können nicht Mitglied sein von religiösen Organisationen, können auch nicht aus diesen austreten und müssen dennoch Kirchensteuern (was ja eine Art Mitgliederbeitrag ist) bezahlen.

So muss heute ein muslimischer Eigentümer einer Kebab GmbH Kirchensteuern für seine Firma bezahlen, obwohl weder seine Firma noch er selbst Christ ist, und er mit diesem Geld lieber Sprachkurse für türkische Migranten mitfinanziert hätte anstatt für kirchliche Veranstaltungen. Kirchensteuern kommen nämlich nur den drei christlichen Landeskirchen zugute. Mit dieser Steuer verspielt der Kanton Zürich, der gemäss Verfassung „weltoffen“ sein möchte, somit seine religiöse Neutralität und verletzt das Gebot der Gleichbehandlung.

 

Es geht um jährlich rund 100-120 Millionen Franken, um welche Zürcher Gewerbe entlastet werden könnten. Grössere Unternehmen könnten durch den Wegfall mehr Lehrstellen schaffen, oder gemeinnützige Projekte ihrer Wahl finanzieren, statt das Geld den Kirchen abzugeben. Da andere Kantone (z.B. der Aargau, oder Schaffhausen) keine Kirchensteuern für Unternehmen kennen, ist das Gewerbe im Kanton Zürich heute gegenüber anderen benachteiligt.

 

Heute wird von Privaten und Vereinen 9 Mal mehr freiwillige, gemeinnützige Arbeit geleistet als von Kirchen. Aber nur Kirchen werden mit einer eigenen Steuer bevorteilt, womit die anderen implizit zu Freiwilligen zweiter Klasse abgestempelt werden. Das ist unfair.

Viele gemeinnützige Aufgaben, die Kirchen wahrnehmen, werden bereits heute auch von anderen Privaten und Vereinen ausgeübt. Falls Kirchen bei einer Annahme der Initiative gewisse Tätigkeiten nicht mehr weiterführen möchten, können diese von anderen übernommen werden, denn viele kirchliche Angebote sind ersetzbar. Es ist grotesk, dass Unternehmen heute Kirchensteuern bezahlen müssen, damit die katholische Kirche subventionierte Kurse z.B. zu Facebook und Leadership anbietet, welche notabene andere, private Angebote konkurrenziert.

 

Lassen Sie uns also die heutige Diskriminierung beenden sowie diese unselige Kirchensteuer für Unternehmen abschaffen und stimmen Sie am 18. Mai Ja zur Kirchensteuerinitiative!

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

www.jfbu.ch

 

 

 

Quellen:

Bundesamt für Statistik: „Freiwilligenarbeit in der Schweiz“ (2008)

 

Abstimmungszeitung Kanton Zürich

http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/wahlen_abstimmungen/abstimmungen_2014/abstimmungen_051814/allgemeine_informationen.html#a-content