Das Stellenwachstum des Bundes bremsen – jetzt!

Das Stellenwachstum der zentralen Bundesverwaltung betrug zwischen 2010 und 2024 satte 32% (die Personalausgaben wuchsen sogar um 34.5%).

In derselben Zeit wuchs die ständige Bevölkerung in der Schweiz um nur 15% (im selben Zeitrahmen wuchsen die Einkommen, d.h. das Bruttoinlandprodukt BIP, pro Kopf um 17.6%).

Fazit:

  • die Bundesverwaltung wuchs mehr als doppelt so schnell wie die Bevölkerung. Entsprechend muss jeder Einwohner immer mehr Geld abliefern, um die Bundesverwaltung am Laufen zu erhalten.
  • Die Bundesverwaltung wuchs fast doppelt so schnell wie das Volkseinkommen

Dies ist nicht nachhaltig.

Mehr Verwaltungsangestellte bedeutet zudem auch mehr Arbeit, mehr Abklärungen, mehr Analysen, mehr Berichte, mehr Vorschläge für mehr Staatsaktivismus, mehr neu erfundene öffentliche Bedürfnisse, mehr Regulierungen und damit mehr Kosten für alle.

Schon die Soziologen Max Weber und Niklas Luhman erkannten, dass die Verwaltung (in öffentlichen, aber auch privaten Organisationen – es ist also keineswegs nur ein staatliches Problem) quasi als systeminhärentes Phänomen von sich aus wächst.

Es ist deshalb Aufgabe der Politik, abzuwägen, und zu entscheiden, welche staatlichen Dienstleistungen nötig sind und welche nicht. Politik auf Autopilot, einfach zu allem JA sagen, würde gemäss Bürokratietheorie zwangsläufig zu immer mehr Staat führen.

Schliesslich deuten Studien darauf hin, dass der Bund in vielen Funktionen sehr hohe Löhne zahlt und das Lohnwachstum beim Bund in den letzten stärker war als in der Privatwirtschaft.

Die Schweiz muss wieder wettbewerbsfähiger werden. Zu viel Staat, zu viele Regeln, zu viel Bürokratie hemmt uns.

Ich unterstütze deshalb die Volksinitiative für eine Verwaltungsbremse auf nationaler Ebene:

https://www.verwaltungsbremse.ch/

Diese Initiative verlangt, dass die Personalausgaben der Bundesverwaltung nicht stärker als der Schweizer Medianlohn steigen soll.

Dies ist machbar, gibt dem Bund genügend Spielraum, und ermöglicht begrenzt Wachstum des Personals, aber eben begrenzt. Damit es nachhaltig finanzierbar wird.

Quellen:

Bundespersonal

https://www.epa.admin.ch/de/bundespersonal-in-zahlen

Personalausgaben

https://www.data.finance.admin.ch/superset/dashboard/startseite

https://www.data.finance.admin.ch/superset/dashboard/finanzstatistik_national

Bevölkerung

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung.assetdetail.36142050.html

Bruttoinlandprodukt

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/volkswirtschaft/volkswirtschaftliche-gesamtrechnung/bruttoinlandprodukt.assetdetail.36813438.html

https://www.tagesanzeiger.ch/bundeskanzlei-stellenzahl-seit-2020-um-47-prozent-gestiegen-599414283301

https://www.economiesuisse.ch/de/meinung/beamtenloehne-warnsignale-ignoriert

Nein zum Schuldenfonds am 8. März 2026!

Die Schweiz macht bereits heute sehr viel zur Erreichung von Netto-Null, für gezielte Massnahmen in der Klimapolitik – auf nationaler, kantonaler und lokaler Stufe.

Der Bund hat zudem ein Finanzproblem. Zahlreiche Reformen sind pendent, das Sparpaket kommt kaum vorwärts. Nicht sinnvoll sind in dieser Situation die Schaffung von noch mehr Schulden, ein riesiger neuer Geldtopf ohne Finanzierungsgrundlage und ohne bedarfsorientierte Wirkungsziele. Einfach Geld verteilen ohne klare Ziele, ohne Wirkungsmessung, ohne Verursacherprinzip ist eine Einladung zur Verschwendung.

Ich setze mich ein für eine nachhaltige Politik – ökologisch wie ökonomisch.

Deshalb Nein zur Klimafonds-Initiative bei der Abstimmung vom 8. März 2026!

Nein zur linken Erbschaftssteuer am 30.11.2025

Nein zur linken Erbschaftssteuer (getarnt schönfärberisch als Initiative „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ am 30. November 2025!

Die Linke will noch mehr Unternehmer und Vermögende melken. Doch bereits heute ist die Steuerprogression sehr stark in der Schweiz. D.h. je höher das Einkommen und Vermögen, desto überproportional steigt der Steuersatz.
Die Steuerbelastung für Vermögende kann nicht unendlich in die Höhe getrieben werden – dies zeigt das Beispiel Norwegen: Dort wurde die Vermögenssteuer im 2022 von 0.85% auf 1.1% erhöht, mit dem Plan, dadurch ca. 150 Mio. USD mehr einzunehmen. Darauf wanderten aber je nach Quellen ca. 300 Norweger in die Schweiz aus. Dies führte zu erheblichen Steuerausfällen in Norwegen führte! Je nach Berichten und Schätzungen verlor der norwegische Staat dadurch rund 590 Mio. Fr.

Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts!

Zu den Abstimmungen vom Sonntag, 28. September 2025

Stellen Sie sich vor, Sie sparen jahrelang und kaufen dann eine Wohnung oder gar das lange ersehnte Häuschen. Wenn Sie darin wohnen, belastet Ihnen der Staat heute als Eigentümer auch Miete, nämlich den imaginären Eigenmietwert als zusätzliche Steuerlast auf Ihr Einkommen.

Dieses komische, der eigenen Intuition widersprechende Instrument soll nun endlich abgeschafft werden.

Bis anhin war einerseits die Berechnung des Eigenmietwerts immer umstritten, genauso wie die Versuche, mittels vielen Abzügen diese Steuerlast zu kompensieren. Diese Spielereien kosten Zeit und Geld und haben unnötigerweise Marktverzerrungen (z.B. rekordhohe Hypothekarschulden in der Schweiz) hervorgerufen und Ressourcen gebunden, die anderweitig besser eingesetzt wären. Zudem führte das heutige System zu diversen Problemen: So werden heute zum Beispiel Eigenheimbesitzer, die ihre Schulden weitgehend oder gänzlich abbezahlt haben, benachteiligt.

Deshalb soll nun der Eigenmietwert abgeschafft werden.

Die Reform ist ausgewogen. Damit die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts nicht unfair einige Besitzenden bevorteilt, wird gleichzeitig auch die Möglichkeit von Steuerabzügen eingeschränkt. Zudem können Kantone eine Steuer auf Zweitliegenschaften einführen (weshalb die Bundesverfassung geändert und nun darüber abgestimmt wird).

Die finanziellen Auswirkungen der Reform sind schwer abzuschätzen und hängen von verschiedenen Faktoren und deren zeitlicher Entwicklung ab. Ich rechne allerdings nicht damit, dass es auf lange Sicht zu nennenswerten (falls überhaupt) Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand kommen wird. Wichtiger erscheint mir, dass mit der Reform Marktverzerrungen und verfehlte Anreizstrukturen abgebaut werden und somit Kapitel künftig weniger fehl alloziert wird. Dies dürfte für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz langfristig nachhaltig positiv sein.

Deshalb stimme ich am 28. September 2025 der Abschaffung des Eigenmietwerts zu, resp. formell JA zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.

Fahrzeuge in Dübi

Elektromobilität ist seit ein paar Jahren ein breit diskutiertes Thema. Auch die Stadt Dübendorf plant aufgrund des Massnahmenplans Klima (als Maassnahme M_03) ein Konzept zum Thema.

Aus der kantonalen Statistik Gemeindeportrait lassen sich einige interessante Daten herunterladen zum Fahrzeugbestand in Dübendorf.

  • In Dübi gab es im Jahre 2023 14’939 zugelassene Personenwagen (PWs).
  • Während die Zahl der PWs in Dübi langsam steigt, sinkt die Zahl der PWs pro 1’000 Einwohner (vom Peak von 535 Fahrzeugen pro 1’000 Einwohner im Jahre 2013 auf noch 486 Fahrzeuge im 2023).
  • 2003 waren 95% der PW in Dübendorf mit Benzinmotor ausgestattet. Im 2023 waren es noch rund 61%.
  • Der Anteil der PW mit Dieselmotor am PW-Bestand in Dübi war 2018 mit etwas über 30% am höchsten und sank auf 26% im 2023.
  • Der Anteil an PW mit alternativen Antrieben (Hybrid, Elektro, CNG etc.) überschritt 2016 erstmals 2%. Im 2023 lag der Anteil der Hybriden bei 8.8% (1’315 Fahrzeuge) und jener der reinen Elektro bei 4% (598 Fahrzeuge).

Neuzulassungen

  • Die Zahl der in Dübi neu zugelassenen Fahrzeuge stieg lange an peakte 2015 bei 1’117 sowie im 2019 bei 1’118, und ist seither geschrumpft auf noch 881 neue Fahrzeuge im 2023.
  • Der Anteil an neu zugelassenen, mit Benzin-betriebenen PWs sank von 78% im 2003 auf 35.4% im 2023.
  • Der Anteil der PW mit Dieselmotor peakte bei 42.7% im Jahre 2016 und lag im 2023 noch bei 9%.
  • Hybride und reine Elektro-PW gewannen an Anteilen und lagen im 2023 bei 32.6%, resp. 22.9%. D.h. von den 881 neu in Dübi zugelassenen PW sind 55.5% mit alternativem Antrieb. Das liegt in etwa im Schweizer Durchschnitt (57%, gemäss Auto-Schweiz).

Quellen:

https://www.zh.ch/de/politik-staat/gemeinden/gemeindeportraet.html

Ja zur BVG-Reform: für stabile Pensionskassenfinanzen, für fairere Bedingungen für tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte (inkl. vieler Frauen)

Am 22. September stimmen wir über die BVG-Reform ab.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Pensionierung der Baby-Boomer steht die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) unter Druck. Bereits heute werden Rentenbezüger mit Milliarden aus dem Sparkapital von aktuell Erwerbstätigen quersubventioniert, da der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz unrealistisch hoch ist. Dies belastet die Generationengerechtigkeit.

Die BVG-Reform senkt den Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich. Die meisten Erwerbstätigen haben aber höhere Einkommen, so dass sie davon kaum betroffen sind.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes stärkt die Reform die finanzielle Stabilität vieler Pensionskassen. Würde dies nicht geschehen, laufen Pensionskassen, welche nur Minimalleistungen erbringen, die Gefahr, dass sie sich nicht mehr ausreichend finanzieren können. Dies könnte dazu führen, dass die betroffenen Erwerbstätigen finanzielle Zuschüsse leisten müssten an eine Sanierung.

Die BVG-Reform hilft aber auch vielen Personen mit tieferen Einkommen, wie z.B. Teilzeitbeschäftigte (überproportional häufig Frauen), denn die BVG-Eintrittsschwelle wird gesenkt. D.h. dass neu bereits ab tieferem Einkommen, welches man bei einem bestimmten Arbeitgeber hat, in seine 2. Säule einzahlt. Da der Koordinationsabzug neu in Prozent des Bruttolohns gerechnet wird, steigt auch der versicherte Lohn und betroffene Personen werden damit besser geschützt.

Zur Vermeidung einer Schlechterstellung von Personen, die in der Übergangsphase in Rente gehen, wird künftig ein Rentenzuschlag erhoben.

Schliesslich wird ein heutiger Fehlanreiz, dass nämlich die Lohnbeiträge in Prozent mit zunehmendem Alter steigen (womit Ü50 Arbeitnehmer aus Kostengründen tendenziell unattraktiver sind gegenüber jüngeren für die Arbeitgeber) teilweise entschärft durch die Anhebung der Beitragsprozente bei Jungen.

Die Reform ist nicht perfekt (so etwas gibt es leider nicht), doch sie hat sehr viele gute Elemente und hilft, unsere Renten aus der 2. Säule zu stabilisieren und sichern.

Ich sage deshalb klar Ja zur BVG-Reform am 22. September.

Adrian Ineichen

Trendwende? Die Erwerbstätigenquote in der Schweiz steigt nach dem «Corona-Tal» wieder!

Bildquelle: https://www.investopedia.com/terms/p/participationrate.asp

Die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz steigt; per Ende 2023 waren es 5.3 Millionen. Das ist zum einen getrieben durch die Einwanderung von Arbeitskräften, zum anderen im Laufe der Jahre tendenziell durch eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen.

Die Erwerbstätigenquote gibt gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) an, welchen Teil der Einwohner, die mindestens 15 Jahre alt sind und während der Referenzwoche mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben; oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten; oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.

In den Jahren 2017 bis 2019 lag diese standardisierte Erwerbstätigenquote bei rund 65.3%. Im 2020 ging sie auf 64.6% zurück und blieb 2021 und 2022 dann bei 64.2% resp. 64.3%. Dieser eine Prozentpunkt Differenz entspricht ungefähr 80’000 Personen.

Das heisst vereinfacht, dass in den Jahren 2021/2022 rund 80’000 Personen weniger gearbeitet haben als in normalen Jahren, trotz Wachstum der Wohnbevölkerung und der Erwerbstätigen!

In den Jahren seit 2018 ist die absolute Zahl der Erwerbstätigen zwar (ausser 2020) jedes Jahr gestiegen (von 4.74 Mio. auf 4.96 Mio, im 2023), die Quote zeigt aber, dass in den Jahren 2020-2022 verhältnismässig weniger Personen am Erwerbsleben teilnahmen als normal. Dies könnte einen Teil erklären, warum mit dem Nach-Corona-Boom Arbeitskräfte zunehmend weniger gut verfügbar waren und seither in vielen Branchen Arbeitskräftemangel herrscht.

(Man mag einwenden, dass dies mit den Arbeitslosen erklärt werden könnte. Die Erwerbsquote, welche Erwerbstätige und Arbeitslose umfasst, zeigt allerdings ein ähnliches «Corona-Tal» wie die Erwerbstätigenquote. Das bedeutet, die durch die Corona-Krise zusätzlich entstandenen Erwerbslosen können nur einen kleinen Teil des Corona-Tals erklären).

Im 2023 stieg allerdings die Erwerbstätigenquote markant und erreichte 65.0% (gemäss vom BFS am 16. Mai 2024 publizierten Zahlen). Wenn ein grösserer Teil der ständigen Wohnbevölkerung erwerbstätig ist, kann dies den Arbeitskräftemangel lindern.

Ist das bereits eine Trendwende weg vom ausgetrockneten Stellenmarkt?

Der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften wird massgeblich durch die Einwanderung gedeckt. Denn seit 2019 ist die Anzahl 65jährigen (also jene, welche in der Regel aus dem Erwerbsleben ausscheiden) grösser als die 20jährigen (also jene, welche häufig ab dann voll ins Erwerbsleben einsteigen).

Die quartalsweise Erwerbstätigenquote ist im Q1 2024 zwar auf 64.6% gesunken, aber dies dürfte saisonal bedingt sein (Q1 lag in den letzten 10 Jahren im Schnitt 0.7 Prozentpunkte tiefer als Q4 des vorangegangenen Jahres).

Mehrere Faktoren wie die Einwanderung von Arbeitskräften, globale Politik, die Situation bei den Flüchtlingen, gesellschaftliche Trends und neben weiteren Faktoren natürlich auch die Konjunktur beeinflussen den Entscheid am Erwerbsleben teilzunehmen.

Es bleibt also weiterhin spannend am Arbeitsmarkt!

Adrian Ineichen

Quellen:

Bundesamt für Statistik

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/erwerbsbevoelkerung/erwerbsbeteiligung.html

hier sind Definitionen zu finden, sowie Links zu Daten

Bundesamt für Statistik: Brutto- und standardisierte Erwerbstätigenquoten nach Geschlecht und Nationalität

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/erwerbsbevoelkerung/erwerbsbeteiligung.assetdetail.31306564.html

hier sind die oben zitierten Quoten zu finden

Mehr Achtsamkeit im öffentlichen (Strassen)Raum!

Sieht so Achtsamkeit im öffentlichen Raum aus? (Bild generiert mittels Openart.ai)

Die Schweizer Bevölkerung wächst und ihre Mobilität ebenso (gemessen an der Zahl zurückgelegter Kilometer pro Person und Tag; obwohl die Corona-Pandemie einen Unterbruch generierte). Zugleich soll die Landschaft geschützt werden (fruchtbare Böden wie Fruchtfolgeflächen, Naturschutzgebiete, «schöne Landschaften» etc.).

Dies bedeutet, dass es tendenziell zu mehr Kreuzungen von Verkehrsteilnehmern kommt und zu mehr Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum.

Dies kann teilweise durch kluge Politik entschärft werden, z.B. mit der Regelung wer wann wo wie hindurch darf.

Viele Städte bauen den öffentlichen Verkehr aus, und fördern den Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr). Zudem sind in den letzten 20 Jahren vermehrt Temporeduktionen salonfähig geworden. Schliesslich wird versucht, mit Anpassungen von Signalisationen oder baulichen Veränderungen (Kissen, Tore, teils farbliche Gestaltungen der Strassenoberflächen, Spurführungen, Abständen etc.), den Verkehr zu beruhigen oder zu regulieren.

Diese Entwicklung scheidet bisweilen die Geister und generiert manchmal hitzige Debatten. Zudem scheinen die Ansprüche an den Staat, gerade in der Verkehrspolitik, sehr stark gewachsen zu sein. Kommt hinzu, dass wir mehr und mehr gestresst sind, Familie, Beruf und Hobby balancieren möchten und mit einem stetigen Informationsüberfluss umgehen müssen.

Jedoch können nicht alle Nutzungskonflikte im öffentlichen (Strassen)raum baulich oder obrigkeitlich (mehr Regeln, mehr Überwachung, mehr Kosten) gelöst werden. Und auch wenn dies möglich ist, so müssen diese, wie andere staatliche Massnahmen der Prüfung u.a. punkto Zweckmässigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismässigkeit unterzogen werden.

Oftmals ist es sogar einfacher, schneller und günstiger, wenn Menschen sich und ihre Erwartungen pragmatisch gerade auf stark beanspruchten öffentlichen Flächen untereinander abstimmen und das eigene Verhalten situationsgerecht anpassen.

Dies ist sogar Pflicht, denn jeder muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere weder behindert noch gefährdet (Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 26). Zudem ist die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen (SVG Art. 32). Man muss also nicht immer 50 fahren, wenn es eine 50er-Tafel hat.

Dieses situative Anpassen kann, darf, ja soll man im täglichen Leben freundlich voneinander gegenseitig einfordern. Natürlich ist das nicht immer einfach, aus der eigenen Komfortzone herauszutreten und mögliche Konflikte zu managen. Natürlich gibt es verschiedene Vorstellungen, was situationsgerecht bedeutet. Doch statt die Faust im Sack zu machen, können wir Veränderungen selbst anstossen.

Als Gesellschaft in einem kleinen Land mit wachsender Bevölkerung, wachsender Mobilität haben wir gar keine andere Wahl. Wir alle sollten gegenüber allen mehr Rücksicht nehmen. Deshalb sollten wir versuchen, mehr achtsam zu sein.

Wir sind nicht alleine, andere mögen ähnliche Herausforderungen haben. Dies ist auch eine Chance – für mehr gegenseitiges Aushelfen (z.B. car/ride sharing?) oder eventuell auch Verzicht (muss ich wirklich das heute besorgen, und meine Bestellung online bereits morgen im Briefkasten haben?).

Weiterführendes

Mobilität

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/personenverkehr/verkehrsverhalten/tageszeit-unterwegszeit.html

Bevölkerungsentwicklung

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung.html

Gestresst sein

https://www.nzz.ch/panorama/immer-mehr-menschen-sind-bei-der-arbeit-gestresst-und-die-frauen-sind-gestresster-als-die-maenner-warum-ld.1831730

AHV sichern, statt noch mehr verschulden!

Kommentar zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 3. März 2024

Am 3. März stimmen wir über zwei gegensätzliche Vorlagen zur AHV ab. Mit der Vorlage der Linken für eine 13. AHV-Rente würden alle Rentenbezüger ein paar Hundert Franken mehr erhalten. Das wäre grösstenteils unnötig. Denn wenn, wie Zahlen von ProSenectute und BFS andeuten, rund 90% der Rentenbezüger nicht auf eine allgemeine Rentenerhöhung angewiesen sind, sind subjekt-bezogene Hilfen wirksamer und verhindern Mitnahmeeffekte. Bereits heute gibt es dafür mehrere Instrumente. Die 13. Rente jedoch würde allen ausgeschüttet, erst 4-5 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich kosten und danach immer teurer werden. Diese Giesskannenpolitik würde höhere Lohnabzüge oder höhere Mehrwertsteuersätze bedeuten – für alle, worunter aber überproportional Tieflohnempfänger und der Mittelstand leiden müssten. Diese würde Arbeit und Konsum in der Schweiz verteuern und die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland riskieren.

Angesichts des wachsenden Anteils der Rentenbezüger und der steigenden Lebenserwartung droht der AHV ab 2030 negative Umlageergebnisse in Milliardengrösse. Statt noch mehr Schulden zu verursachen, sollte die AHV auf eine langfristig stabile Grundlage gestellt werden. Genau dies ermöglichst die Renteninitiative. Während viele EU-Staaten Rentenalter 67 einführen, würde mit der Renteninitiative ab 2033 in der Schweiz Rentenalter 66 gelten und dann das reguläre Rentenalter von der Lebenserwartung abhängig gemacht. Die Renteninitiative schafft Anreize, länger zu arbeiten und so in der Schweiz vorhandene Arbeitskräfte besser zu nutzen. Zudem reduziert sie auch die unfaire Umverteilung von Jung zu Alt. Ich empfehle deshalb klar ein Ja zur Renteninitiative.

Adrian Ineichen