Plastik-Recycling: Im Jahre 2022 wurden in der Schweiz rund 9’447 Tonnen leichter Kunststoffabfall gesammelt

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/recycling/27543.html

Der Bereich Tiefbau der Stadt Dübendorf ist ja aktuell daran, den Pilotversuch der getrennten Plastikabfallsammlung zu untersuchen. Anlass genug, um sich ein wenig einzulesen:

Ende Juni publizierte der Verein Schweizer Plastic Recycler (VSPR) seinen Monitoringbericht 2022. Im VSPR sind sieben Kunststoffsammel-/Recyclesysteme angeschlossen, und damit rund 638 Gemeinden. Dabei werden leichter Kunststoffabfall, u.a. Plastikfolien (z.B. von Nahrungsmittelverpackungen), Nachfüllbeutel, Milchflaschen, Reinigungsmittelflaschen, Duschmittel, Zahnpastatuben, aber auch Getränkekartons (Tetrapak) gesammelt typischerweise aus Haushaltabfällen. Nicht darin enthalten ist PET, denn dafür gibt es eine eigenes Recyclingsystem. Viele andere Plastikgüter, wie z.B. grössere Kinderplastiktische, werden in den Zahlen des VSPR auch nicht berücksichtigt.

Im 2022 wurden von diesen schweizweit 9’447t Kunststoffabfälle gesammelt fürs Recycling. Davon sind tatsächlich rund 9’022t verwertbares Kunststoff-Zielmaterial (d.h. weder PET, noch Metalle, noch Kartonhüllen von Joghurtbechern etc.). Energetisch verwertet, d.h. entweder in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder in einem Zementwerk als Brennstoff verwendet, wurden 4’019t (was 42% des Sammelgutes entspricht).

Stofflich konnten im 2022 rund 5’065 Tonnen wiederverwertet werden, was einer sogenannten Industrierückführungsquote (IRQ) von 53% entspricht. D.h. etwas mehr als die Hälfte des Sammelgutes wird tatsächlich wiederverwendet. Der Kanton Zürich möchte diese Quote gemäss Medienmitteilung vom Februar 2021 bis 2030 auf über 65% anheben.

Von diesen rund 5’065t sind 4’759t Kunststoff, 46t Metall und 260t Faserstoffe. Bei den Kunststoffen ist Polyethylen (PE) mit 2’000t Spitzenreiter. PE ist einer der häufigsten Plastiksorten und wird u.a. für Verpackungen genutzt (Folien, Säcke, Flaschen), aber auch für Isolationen, Rohre, Zahnräder und sogar Prothesen.

Wer genau aufgepasst hat, hat gemerkt, dass eine Restmenge des Sammelgutes verbleibt. Das sind Wasser, Speisereste etc., die wohl entweder in der KVA oder einer ARA landen.

Je nach Quelle geht man davon aus, dass in der Schweiz ein Kunststoffsammelpotenzial von 110-195’000t pro Jahr existiert (Swiss Recycling geht von 195’000t Verpackungen aus, die rezykliert werden könnten); es ist mir nicht ganz klar, ob die Quellen die gleichen Definitionen/Scope verwenden. Angesichts der gesammelten Menge ist aus heutiger Sicht dennoch von zusätzlichem Sammel-Potenzial auszugehen.

Die meisten dieser leichten Kunststoffverpackungen gehen zwecks Recycling für mindestens einen Arbeitsschritt (immerhin 62% gar für das gesamte Verfahren) ins Ausland (EU), da in der Schweiz die Sammelmenge offenbar noch zu gering ist, um ein grosses Werk wirtschaftlich zu betreiben.

Immerhin scheint das Recycling von EPS (expandiertes Polystyrol, besser bekannt als Styropor) mit 933t pro Jahr praktisch ganz in der Schweiz zu sein (siehe VSPR 2022 Bericht).

Es gibt verschiedene Kunststoff-Recycling-Verfahren. Beim mechanischen Verfahren wird meist das Sammelgut u.a. sortiert, gereinigt verkleinert (oft gemahlen) und anschliessend zu PE-, PO-, PP- oder PS-Granulat verarbeitet, dass dann verkauft wird. Punkto Farben und Anwendungsbereiche ist das Rezyklat nicht ganz so flexibel einsetzbar wie neuer Kunststoff. Aussagen dazu gehen weit auseinander. Die Einsetzbarkeit von Kunststoff-Rezyklat ist aber entscheidend, um ökologisch und ökonomisch das Recycling rechtfertigen zu können.

Im Kanton Zürich wurden 2022 rund 1’453t Kunststoffabfall gesammelt. Das sind rund 900 Gramm pro Kopf. Spitzenreiter ist der Kanton Uri, der pro Kopf rund 4.6 kg Kunststoffabfall sammelte.

In Dübendorf wurden im 2022 rund 39t gesammelt (gemäss Geschäftsbericht 2022). Dies sind rund 1.3kg pro Kopf. Auch bei uns besteht wohl noch Potential nach oben. Die Stadt Dübendorf arbeitet mit kunststoffsammelsack.ch zusammen. Diese ist eine der 7 gelabelten Systeme des VSPR.

CO2-Einsparungen

Der VSPR geht davon aus, dass pro Tonne gesammeltem Kunststoff rund 1.7t CO2 eingespart werden kann. Kunststoffsammelsack.ch spricht von 1.4-3.2t CO2. Das Fraunhofer Umsicht Institut geht in seiner Analyse für die Firma Vogt Plastic in Rheinfelden DE, welche die gesammelten Kunststoffe aus Dübendorf rezykliert, von 392 kg CO2 pro t aus. Wie immer bei vielen Zahlen und komplizierten Verfahren kommt es stark auf die Spezifika des Untersuchungsraums an (Definitionen, Scope etc.).

Kontext

Die Sicht auf eine höhere Flugebene mag helfen, Themen einzuordnen. Weltweit wurde 2021 rund 391 Mio. Tonnen Kunststoff hergestellt (gemäss Statista).

Gemäss Verband Kunststoff.Swiss wurden 2022 (in der Schweiz?) rund 710’000t Kunststoffe (vermutlich jeglicher Form und Art) verarbeitet. Die Im- und Exporte von Kunststoffabfällen steigen und erreichten 2022 94’000 resp. 88’000t.

Plastikverpackungen können helfen, Lebensmittel zu lagern und zu schützen und damit Foodwaste zu verringern (was ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist. ein berühmtes Beispiel sind in Plastik verpackte Gurken, ein Beispiel auf Seite 25 hier).

Wichtig ist aber, Plastik nicht sinnlos zu verschwenden, wenn möglich mehrmals zu verwenden und nach Gebrauch zu rezyklieren.

Ausblick

Auf nationaler Stufe sind mehrere parlamentarische Vorstösse in Bearbeitung. So verlangte z.B. FDP-Nationalrat Marcel Dobler 2020 in einer Motion «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren», «mittels Verordnung festzulegen, dass stofflich verwertbare Anteile von Kunststoffabfällen schweizweit koordiniert und flächendeckend getrennt gesammelt und hochwertig stofflich verwertet werden können.» Diese Motion wurde 2021 an den Bundesrat überwiesen, der nun eine Vorlage ausarbeitet.

Die Recycling Branche versucht, bottom-up die Kreislaufwirtschaft mittels Projekt «Sammlung 2025» in ein nationales System weiterzuentwickeln.

Die Kreislaufwirtschaft ist aktuell in aller Munde. Zum einen hat das Zürcher Stimmvolk den Begriff im September 2022 in einer Abstimmung in die Kantonsverfassung aufgenommen. Zum anderen hat sich das soeben zu Ende gegangene nationale Forschungsprogramm 73 einer nachhaltigen Wirtschaft gewidmet.

Das Thema ist aber hochkomplex. Nicht immer sind geschlossene Kreisläufe umweltfreundlicher (wie Haupt und Hellweg, 2019, zeigen). Es ist also wichtig, sich genau im klaren zu sein, was genau untersucht werden soll, mit welchen (oft impliziten) Annahmen man operiert, was die Ziele sind, welche Faktoren/Wechselwirkungen relevant sein könnten, und welche möglichen Konsequenzen in welchen Szenarien auftreten könnten.

Weiterführendes

Verein Schweizer Plastic Recycler
http://www.plasticrecycler.ch

Swiss Recycling

https://www.swissrecycling.ch/de/wertstoffe-wissen/wertstoffe/kunststoff

Klotz, M. & Haupt, M. (2022). A high-resolution dataset on the plastic material flows in Switzerland. Data in Brief 41, April 2022.

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2352340922002128#sec0007

Klotz, M., Haupt, M. & Hellweg, S. (2022): Limited utilization options for secondary plastics may restrict their circularity. Waste Management 141, March 2022.

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0956053X22000034

Nationales Forschungsprogramm 73: Nachhaltige Wirtschaft

https://www.nrp73.ch/de

Bundesamt für Umwelt (BAFU):

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/abfall/abfallwegweiser-a-z/kunststoffe.html

Ja zur Steuervorlage 17 – Ja zum Werkplatz Zürich!

Kommentar zur kantonalen Abstimmung über die Steuervorlage 17 vom 1. September 2019

Die Steuervorlage 17 verdient am 1. September ein klares JA! Sie hilft Arbeitsplätze in der Region zu halten, entlastet den Mittelstand und stärkt so unsere Wettbewerbsfähigkeit. Die Steuervorlage 17 ist die logische kantonale Umsetzung der vom Volk im Mai gutgeheissenen STAF-Vorlage (Steuerreform und AHV-Finanzierung).

Mit dieser kleinen Gewinnsteuersenkung für Unternehmen im Kanton Zürich kann der Wegzug von vielen Unternehmen und damit der Verlust von voraussichtlich Tausenden von Arbeitsplätzen vermieden werden. Diese Reform ist finanzierbar ohne Sparübung: Die moderate Steuersenkung würde z.B. in Dübendorf die Steuereinnahmen um ein halbes Prozent senken – ein Klacks gegenüber den rund 8% Ertragsüberschüssen der städtischen Rechnung 2018!

Das links-grüne Argument gegen die Steuervorlage 17, wonach diese Sparmassnahmen z.B. bei der Bildung und im Sozialwesen nach sich ziehen würde, ist somit substanzlos und damit reine Angstmacherei.

 

Würde die Steuervorlage abgelehnt, droht ein grosser Steuerausfall, der schmerzhafte Sparübungen und grosse Zusatzbelastungen gerade für den Mittelstand und untere Einkommensschichten bringen würde!

Gerade deshalb schützt und entlastet die Steuervorlage 17 den Mittelstand! Zudem erhalten Gemeinden mit der Vorlage zusätzliche Gelder (Entlastung bei AHV-Zusatzleistungen sowie mehr Geld aus dem Finanzausgleich). Schliesslich ist aufgrund der dynamischen Effekte anzunehmen, dass sich diese Vorlage wie bei einer früheren Unternehmenssteuerreform quasi selbst finanziert, d.h. dass die kurzfristigen, kleinen Steuerausfälle mittelfristig durch mehr Steuereinnahmen von florierenden Unternehmen mehr als kompensiert werden.

 

Gerade in Zeiten von Handelskonflikten und weltwirtschaftlich grossen Unsicherheiten ist die Schweiz herausgefordert, gegenüber internationaler Konkurrenz attraktiv zu bleiben. Eine kleine Steuersenkung hilft dabei, unseren Werkplatz attraktiv zu halten.

 

Deshalb stimme ich am 1. September klar JA zur Steuervorlage 17.

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, FDP Dübendorf

 

 

Weitere Informationen zur Abstimmungsvorlage sind hier:

https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/spezialsteuern/unternehmenssteuer/faq_sv17.html

 

https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2017/steuervorlage-17-kanton-staedte-und-gemeinden-mit-gemeinsamer-Haltung.html

 

JA zur Steuervorlage 17

Am 1. September stimmen wir im Kanton Zürich über die Steuervorlage 17 ab. Diese kantonale Umsetzung der nationalen Gesetzesanpassung (Steuerreform und AHV-Finanzierung), die das Volk am 19. Mai beschloss, verdient ein klares Ja!

Wichtigste Vorteile:

  • Der Gewinnsteuersatz wird für alle Unternehmen von 8 auf 7 % gesenkt. Ich hätte eine stärkere Senkung gewünscht, da der Satz verglichen mit XX immer noch recht hoch ist. Aber dies hilft immerhin.
  • Steuerabzüge für Forschung & Entwicklung, Patentverwertung und Eigenfinanzierung

 

Gemeinden erhalten zusätzliche Gelder (Entlastung bei AHV-Zusatzleistungen sowie Gelder aus dem Finanzausgleich).

 

Damit kann die Attraktivität des Kantons Zürich als Arbeitsplatz gesichert werden.

Diese war unter Druck aufgrund des Wegfalls von speziellen Steuerstati. Aufgrund der Rechtsunsicherheit der letzten Jahre haben einige Unternehmen bereits Hunderte von Arbeitsplätzen ins Ausland verlagert.

 

Aufgrund der Rechtsunsicherheit haben bereits einige Unternehmen den Kanton Zürich verlassen und so sind einige Arbeitsplätze weggefallen

 

Deshalb am 1. September: JA zur Steuervorlage 17

 

Adrian Ineichen

 

 

 

Weitere Infos in der Abstimmungsbroschüre:

https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/wahlen-abstimmungen.html#kantonale-vorlagen

Die Europapolitik von links ist unglaubwürdig!

Paul Rechsteiner

Mit ihrer Gesprächsverweigerung zu den flankierenden Massnahmen (FlaM) betreiben die Gewerkschaften und damit auch die SP populistische Schaumschlägerei, die die Schweiz in eine Sackgasse führt und unseren Wohlstand gefährdet.

 

Die SP will einerseits der EU beitreten, lehnt aber gleichzeitig zahlreiche marktwirtschaftliche Reformen ab, die die Schweiz dann übernehmen müsste. Dies sind zwei inkompatible Positionsbezüge.

Andererseits hat die SP den bilateralen Weg bis anhin unterstützt. In den letzten Jahren ist klar geworden, dass die Schweiz und die EU zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Bilateralen ein Rahmenabkommen abschliessen wollen. Dafür verlangt die EU aber Reformen bei den FlaM – insbesondere zur 8-Tage-Regel, wonach ausländische Firmen sich acht Tage vor der Leistungserbringung anmelden müssen.

Die Linke stellt die FlaM als in-Stein-gemeisselt dar, und will nicht einmal überlegen, ob die vor rund 20 Jahren ausgedachten Schutzmassnahmen noch sinnvoll sind und effizient funktionieren!

Damit gefährdet die Linke die Bilateralen und deshalb einen guten Teil des in den letzten Jahren erreichten Wohlstandes, der nicht zuletzt dank den Bilateralen gewachsen ist!

 

Die Linke hat damit ihre Glaubwürdigkeit verloren: Gewerkschaften und SP sind nicht fähig, konstruktive Vorschläge zu machen in der Europapolitik. Damit wird die Linke in der Europapolitik zur Nein-Sager-Partei, die nichts verändern will. Doch da die Zeit nicht angehalten werden kann, ist so eine Politik zum Scheitern verurteilt.

Mit Stillstand schadet sich die Schweiz selbst – die Leidtragenden sind, einmal mehr, die jüngeren Generationen!

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

 

 

Quelle:

https://www.nzz.ch/schweiz/kein-nachgeben-gegenueber-der-eu-beim-lohnschutz-fordern-die-gewerkschaften-ld.1409789

Die Lohndumping-Initiative ist ein Monster im Schafspelz!

zu den kantonalen Abstimmungen vom 28. Februar 2016

 

Die Reihe von sozialistischen Initiativen der letzten Jahre (u.a. «1:12», Bonzensteuer, Mindestlohn, 6 Wochen Ferien etc.) findet in der Lohndumping-Initiative eine Fortsetzung. Wie alle diese abgelehnten linken Initiativen ist auch die Lohndumping-Vorlage extremistisch und schädlich für den Werkplatz.

Die Gewerkschaften blasen mit dieser Initiative ein heute existierendes, aber relativ kleines Problem auf und nehmen mit ihrem populistischen Vorhaben massive Folgeschäden in Kauf, die letztlich auch die Arbeitnehmer benachteiligt.

In den letzten Jahren wurden bereits mehrere griffige Massnahmen getroffen gegen Lohndumping. Zudem sind die meisten Verdachtsfälle unbegründet. Doch mit der Initiative müssten gerade bei blossem Verdacht auf Verstoss gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen – ohne diesen Verdacht prüfen zu müssen! – die Arbeiten sofort zwangsweise unterbrochen werden!

Ein erzwungener Arbeitsstopp bei einzelnen Verdächtigten kann, zum Beispiel auf dem Bau, zur Schliessung von ganzen Betrieben führen, womit viele Unschuldige leiden müssten. Denn als Konsequenz könnten Folgearbeiten nicht fristgerecht gemacht werden und Zulieferer müssten wieder weggeschickt werden. Auftraggeber würden ihre Bestellungen verspätet oder gar nicht erhalten. Dies würde zu Mehrkosten oder gar zu Auftragsstornierungen führen, und damit der Reputation von Zürich als Arbeitsstandort massiv schaden. Sollte sich ein Verdacht als haltlos erweisen, würde es aufgrund des erzwungenen Arbeitsstopps wohl zu Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kanton geben, den wohl nicht zuletzt wir als Steuerzahler zu bezahlen hätten.

Die Initiative ist unverhältnismässig und setzt auf radikalen Zwang, der nur zu mehr Rechtsunsicherheit und -streitigkeiten führen würde.
Die Vorlage würde insbesondere Branchen, die heute mit Gesamtarbeitsverträgen und minimalen Lohnstandards sowieso schon eher überreguliert sind, noch bürokratischer und damit teurer machen. Bei einem Ja zur Initiative droht deshalb die Abwanderung von Aufträgen und damit Jobs in andere Kantone. Zürcher Arbeitnehmer würden damit schlimmstenfalls sogar ihre Jobs verlieren – dies wegen einer Forderung der Gewerkschaften!

Die Lohndumping-Initiative kommt verführerisch als Schäfchen daher, ist aber radikal und gefährlich wie ein Monster. Mehr Probleme würden geschaffen, aber keines gelöst. Deshalb Nein dazu am 28. Februar 2016.

Adrian Ineichen
Präsident FDP Dübendorf

Ja zur Aufhebung des nächtlichen Konsumverbotes und der irrsinnigen Sortimentsabdeckungen am 22.9.2013!

Am 22. September stimmen wir nicht darüber ab, ob Tankstellen auch nachts geöffnet haben dürfen (einige dürfen es bereits). Wir stimmen auch nicht darüber ab, ob Arbeitnehmer länger arbeiten müssen. Wir stimmen einzig darüber ab, ob insgesamt 24 Tankstellen in der Schweiz auch nachts alle Produkte verkaufen dürfen. Heute müssen diese Shops Teile ihres Sortiments absperren zwischen 1 und 5 Uhr. D.h. man darf um 12.50 Uhr eine Tiefkühlpizza kaufen, aber um 1.10 Uhr nicht mehr. Das heutige Gesetz schreibt uns vor, wann wir was konsumieren dürfen. Dies reflektiert eine selektive, obrigkeitliche Arroganz, die ihresgleichen sucht. Oder käme jemand auf die Idee, auf Toiletten das (Sitz-)WC abzusperren und nach 1 Uhr nur noch Pissoirs fürs kleine Geschäft offen zu lassen?

Mit der heutigen Regel masst sich der Gesetzgeber an (und Gerichte trugen mit weltfremden Interpretationen und haarspalterischen Definitionen ihr Schärflein dazu bei), zu wissen, welche Bedürfnisse Reisende haben (dürfen) und welche nicht. Soweit so grotesk heute.

Glücklicherweise sind Bundesrat und Parlament lernfähig und befürworten die Abstimmungsvorlage mit grosser Mehrheit. Doch nun hat eine unheilige Allianz von ewiggestrigen Gewerkschaften und Kirchenvertretern das Referendum ergriffen. Diese Gruppierungen wollen dem Stimmbürger vorgaukeln, dass die vorgeschlagene Reform einen „24h-Arbeitstag“ einführen würde. Dies ist zum einen eine schockierende Irreführung, denn die erwähnten 24 Tankstellenshops dürfen bereits heute auch in der Nacht geöffnet haben. Es ist heute eine Realität, dass viele Personen nachts aktiv sind (freizeitlich, oder beruflich) und ebenso eine Tiefkühlpizza einkaufen können möchten wie andere am Tag. Mit ihrer Ablehnung sind die Gewerkschaften nicht nur krass Arbeitsplatz-feindlich, sondern erschweren auch noch das Leben anderer und verunglimpfen gar (mit einzelnen Religionsvertretern) den Lebensstil unbescholtener Bürger. Zum anderen wird aufgrund der Gesetzesänderung niemand länger arbeiten müssen. Es gelten nach wie vor Maximalarbeitszeiten pro Woche.

Ich kann mich an keine andere Abstimmung erinnern, welche so eine kleine Reform bringt und welche durch linksextreme Kreise so verlogen dargestellt wurde. Ich bin sicher, dass die Stimmbürger dieses ideologisch verblendete Spiel durchschauen und die nächtlichen Bedürfnisse vieler Mitbürger berücksichtigen mit einem Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes.

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

Nein zur 1:12-Initiative am 24.11.2013 – dem Werkplatz Schweiz zuliebe !

Ende November stimmen wir über die berüchtigte 1:12-Initiative der Jungsozialisten ab. Die Auswirkungen einer Annahme dieser Initiative sind nicht eindeutig. Es gibt widersprüchliche Studien dazu. Aus meiner Sicht würden die negativen Effekte jedoch bei weiten überwiegen. Warum? Wenn die Lohnspanne vom tiefsten zum höchsten Lohn in einem Unternehmen auf den Faktor 12 begrenzt werden sollte, gibt es vereinfacht drei Szenarien mit verschiedenen Folgeeffekten:

(a) Die obersten und oberen Löhne würden gekürzt. Dadurch bezahlen die betroffenen Lohnempfänger auch weniger Steuern und weniger AHV, was zu höheren Defiziten und Schulden vom Staat führen würde. Es ist aber absehbar, dass einige Unternehmen mit hochbezahlten Managern Lohneinbussen vermeiden wollen. Diese würden dann entweder die Firmen aufspalten in eine odere mehrere separate Management-Gesellschaften (um den Faktor 12 einzuhalten) – was vermutlich Rechtsstreitigkeiten und hohe Kosten mit sich bringen würde – oder sie würden Unternehmensteile und damit Arbeitsplätze ins Ausland verschieben.

(b) Die untersten und unteren Löhne würden angehoben. Dies würde die Kosten der betroffenen Unternehmen erhöhen, wodurch diese entweder ihre Preise erhöhen oder weniger Arbeitnehmer anstellen (resp. ein Teil der Belegschaft entlassen) würden.

(c) Ein Mix von Lohnanpassungen unten und oben. Dies würde zu Arbeitsplatz-Abbau und damit höherer Arbeitslosigkeit, zu höheren Preisen und zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen.

 

Die 1:12-Initiative mag für einige Personen verlockend klingen, ist aber ein Schuss ins eigene Bein. Diese Initiative gefährdet den erfolgreichen Werkplatz Schweiz und damit unseren Wohlstand. Wenn die Schweiz international weiterhin wettbewerbsfähig sein möchte, braucht sie einen liberalen Arbeitsmarkt und keine staatlichen Lohndiktate à la 1:12 oder Mindestlöhne. Ich sage deshalb am 24. November Nein zur 1:12-Initiative.

 

Adrian Ineichen

Die Schweiz ist nicht ungleicher geworden!

Linke Schaumschläger haben bisher lügnerhaft die Fakten verdreht

 

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hält es in ihrem diese Woche erschienen Bericht unmissverständlich fest: Die Einkommensverteilung in der Schweiz ist zwischen 1998 und 2009 stabil geblieben. Dasselbe Bild zeigt der Gini-Koeffizient, welcher im 1992 wie im 2008 bei 33 liegt. Der Gini-Index ist ein international vergleichbares Mass an (Einkommens-)Ungleichheit (ein höherer Wert würde mehr Ungleichheit bedeuten). Die Schweiz ist also in den letzten 14 Jahren nicht ungleicher geworden.

 

In jedem Fall zeigt der BFS-Bericht somit klar auf, dass das links-grüne Gejammer, die Schweiz würde je länger je ungleicher, überhaupt nicht stimmt.Gewerkschaften und linke Parteien hatten vor allem im Wahlkampf 2011 versucht, populistisch Stimmung zu machen und eine sich zunehmend öffnende Einkommensschere herbeizureden. Diese Lügen werden nun endlich widerlegt.

Es schändlich von den links-grünen Kräften, nicht nur die Fakten zu missachten und sich diese zurecht zu biegen, sondern auch auf eine so billige Art und Weise negative Emotionen in der Schweiz zu schüren und damit den sozialen Zusammenhalt zu gefährden! Die Schweiz ist als direktdemokratisches Land auf aufgeschlossene Bürger angewiesen. Wir sollten unsere traditionell gute Wohlfahrt und soziale Ausgeglichenheit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Die Schweiz braucht nicht mehr Neid, sondern mehr Unternehmergeist, Offenheit und Wagemut. Letztere sind die besten Zutaten, wie die Schweiz wettbewerbsfähig, sozial ausgeglichen und zufrieden bleiben kann.

 

Es ist klar, dass es in der Schweiz mit ihren fast 8 Millionen Menschen, gerade in Zeiten von Krisen und ökonomischen Herausforderungen, immer wieder einige Leute gibt, die von einer bestimmten Situation mehr profitieren als andere, während andere temporär schlechter gestellt werden. Wie das BFS zeigt, ist das gesamtschweizerische Bild ist aber erstaunlich stabil. Eine sich öffnende Einkommensschrere ist schlicht nicht erkennbar.

Aus dem Bericht des BFS geht aber auch hervor, dass die gute Lage der Schweiz massgeblich von einem gut funktionierenden, liberalen Arbeitsmarkt abhängig ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitsmarkt möglichst frei ist von Hürden, Einschränkungen und Regulierungen. In einem flexiblen, offenen Arbeitsmarkt können rascher neue Stellen geschaffen werden und Arbeitssuchende finden rascher einen Job.

 

Ein Beispiel zur Vergrösserung der Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt wäre, wenn die Schweiz flächendeckend die Ladenöffnungszeiten und die Arbeitszeiten liberalisieren würde. Obwohl davon noch weit entfernt, geht die vorgeschlagene Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten im Kanton Zürich in diese Richtung – worüber der Souverän am 17. Juni abstimmt – und gibt wenigstens Familienbetrieben die Möglichkeit, ihre Läden länger offen zu haben. Angesichts der resultierenden positiven Wohlfahrtseffekte ist diese Vorlage absolut zu befürworten.

 

 

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

www.jfz.ch

 

 

 

Link

Bericht des Bundesamts für Statistik (BFS)

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=4800

 

Für den Agrarfreihandel, und gegen populistische Schaumschlägerei

Es ist schon krass, wieviel populistischer Schaum in einem Wahljahr geschlagen wird. Da will die SVP eine Wirtschaftspartei sein, spielt aber mit dem Gedanken, die so wichtige Zuwanderung zu begrenzen, welche in den letzten Jahren geholfen hat, wichtige offene Stellen, zumeist für Hochqualifizierte, zu besetzen, und damit massgeblich den Wohlstand pro Kopf in der Schweiz zu erhöhen half.

Noch derber ist, wenn eine Motion Joder, die den Abbruch der Verhandlungen für ein Agrar-Freihandelsabkommen der Schweiz mit der EU fordert, von zwei Dritteln des Nationalrats unterstützt wird. Wie kann man gegen Verhandlungen per se sein? Warum stellt man, insbesondere die SVP, sich gegen den Agrarfreihandel, der unseren Konsumenten gemäss Studien bis zu 25% tiefere Preise und mehr Auswahl bei Lebensmitteln bringen könnte?

Offenbar möchte man lieber an verkrusteten landwirtschaftlichen Strukturen festhalten, diese mit fast 4 Milliarden Franken pro Jahr hätscheln und sie dermassen regulieren, damit sie garantiert nie international wettbewerbsfähig sein können. Offenbar meinen einige, damit noch ein paar Wählerstimmen bei gutgläubigen Bauern zu ergattern.

Viel klüger wäre es, unseren Agrarsektor zu deregulieren und ihn in den freien Wettbewerb zu schicken. Dies, zusammen mit der Finanzierung von flankierenden Massnahmen wie z.B. Umschulungen nach Aufgabe von Bauernhöfen, würde das Allgemeinwohl noch immer deutlich steigern gegenüber der heutigen Situation.

Immerhin wissen wir nun, dass die Volkspartei eine Anti-Wirtschaftspartei ist, die planwirtschaftlichen (Milchkontingentierung) und staatsinterventionistischen (Subventionen) Methoden huldigt, aber die dem Bürger möglichst wenig Wahlfreiheit (weil gegen Agrarfreihandel, gegen Cassis-de-Dijon-Prinzip) gewähren will, und damit der Schweiz und dem Allgemeinwohl schadet.

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

 

Link:

„Der Agrarfreihandel verliert den Rückhalt“

(Tages Anzeiger vom 10. Juni 2011)

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-Agrarfreihandel-verliert-den-Rueckhalt-im-Parlament-/story/16688218