Ja am 27. November 2022 bei den Zürcher Abstimmungen

Am 27. November stimmen wir im Kanton Zürich über die Gerechtigkeitsinitiative sowie über den Gegenvorschlag dazu ab.

Die Initiative „Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative) verlangt die Erhöhung der Steuerabzüge insb. für Versicherungsprämien. Dieser Abzug soll zudem an die Entwicklung der künftigen Krankenkassenprämien gekoppelt werden. Da in den letzten Jahren bekanntlich ein starkes Prämienwachstum statt fand, ist der Steuerabzug je länger, je weniger hilfreich geworden und eine Anpassung ist vertretbar.

Der Gegenvorschlag nimmt die Idee der Initiative auf, geht aber weniger weit. Der Steuerabzug soll weiterhin an die allgemeine Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) gekoppelt sein. Zudem funktioniert die Mechanik beim Gegenvorschlag anders als bei der Initiative.

Beide Vorlagen, Initiative und Gegenvorschlag, schlagen einen guten Weg ein. Ich empfehle 2 x JA, und bei der Stichfrage (C) das Ja zum Gegenvorschlag.

Der Gegenvorschlag ist breiter austariert als die Initiative und die Rechnungsregeln sind sinnvoll. Die Initiative ist einseitig, indem sie statt der Teuerung nur die Krankenkassenprämien berücksichtigt, statt auch noch die Teuerung anderer Versicherungsprämien sowie übriger Faktoren.

Tatsache ist aber, dass im Kanton Zürich die Krankenkassen eine hohe und weiter stark steigende Belastung ist. Es wird medizinisch immer noch zu oft zu viel behandelt, was die Kosten in die Höhe treibt. Die Vorlagen lösen dieses Problem nicht (das ist eine andere Baustelle), aber sie lindern wenigstens deren Konsequenz.

Egal, wie die Abstimmungsresultate ausfallen, sind die weiterhin herrschenden Grundprobleme in der medizinischen Versorgung endlich anzupacken.

Nein zur AHVplus-Initiative am 25. September!

Die AHV ist bereits heute in finanzieller Schieflage, doch die Linke will aus dem schrumpfenden AHV-Fonds mit der Initiative noch mehr Geldgeschenke verteilen!

 

Stand der AHV heute

Die AHV-Erfolgsrechnung weist seit einigen Jahren einen negativen Trend auf. Seit 2014 ist das sogenannte Umlageergebnis negativ. 2015 betrug dieses bereits -579 Mio. Fr. D.h. es werden mehr Rentengelder ausbezahlt, als Arbeitnehmer AHV-Beiträge einbezahlen. Dementsprechend schrumpft das AHV-Vermögen (der Fonds). Der AHV-Fonds dürfte je nach Annahmen zwischen den Jahren 2027 und 2030 aufgebraucht sein, wenn keine Reformen ergriffen werden. Die Aussichten sind also düster, der Sanierungsbedarf enorm.

 

Die AHVplus-Initiative

Nun kommt die AHVplus-Initiative und möchte alle AHV-Renten um 10% erhöhen. Dies würde jährlich 4-6 Milliarden Franken an Mehrkosten verursachen und die AHV noch schneller in den finanziellen Ruin treiben. Oder aber man müsste ehrlicherweise die AHV-Beitragssätze erhöhen. Weil viele Arbeitnehmer kaum freiwillig tiefere Löhne akzeptieren, wird das die Lohnkosten in die Höhe treiben und die sonst schon im Vergleich zum Ausland sehr teuren Arbeit in der Schweiz weiter verteuern. Dadurch dürften einige Arbeitsplätze in der Schweiz wegfallen (ganz verloren gehen oder ins Ausland abwandern, da dort qualitativ gleichwertige Arbeit meist massiv billiger ist). Weniger Arbeitsplätze und damit AHV-Lohnbeiträge würden das Finanzierungsproblem der AHVplus-Initiative verschärfen. Deshalb ist diese Initiative so gefährlich: Sie will mehr Geld ausgeben, aber es ist unklar, wie das finanziert werden soll!

Auch allfällige Steuererhöhungen als Finanzierungsquelle würden den Werkplatz Schweiz unattraktiver da teurer machen, wodurch wiederum Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet wären. Wer Renten sichern möchte, lehnt diese Initiative ab!

 

Nach der Abstimmung?

Ob die AHVplus-Initiative angenommen wird oder nicht am 25. September – die AHV muss sowieso saniert werden!

Die Schweiz wird früher oder später wohl das Norm-Rentenalter erhöhen müssen (wenn für einige Personen auch mit vorzeitiger Pensionierung/Flexibilisierung) und das Verhältnis von AHV-Beitragszahlern und Rentenbezügern stabilisieren müssen. Diese Lösung ist wohl immer noch unpopulär, aber nachhaltig und hilft, die Renten langfristig zu sichern.

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer!

zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 28. Februar 2016:

 

Alle paar Jahre stimmen wir über eine Ausländer betreffende Vorlage ab – so auch am 28. Februar über die Durchsetzungsinitiative der SVP.
Ja, es gibt immer noch Probleme in der Ausländer- und Asylpolitik. Aber während in den letzten Jahren viel gemacht und viel verbessert wurde, sinkt gleichzeitig die Nützlichkeit der Initiativen dazu und deren Vorschläge wurden stetes grotesker. Welche eine Ironie!

Das Parlament hat die vom Volk 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative rechtzeitig und rechtskräftig umgesetzt. Dadurch wird ein Ausländer bei Mord, Sexualverbrechen, gewerbsmässigem Betrug, und vielen anderen Delikten in der Regel des Landes verwiesen. Nun kommt die Durchsetzungsinitiative und schiesst übers Ziel hinaus: Sie vermischt harte Verbrechen mit kleinen Vergehen und will auch Hausfriedensbruch, falsche Anschuldigungen, ja sogar falsche Übersetzungen (!) in den Deliktskatalog aufnehmen, der zum Landesverweis führt – ohne Ausnahme, ohne Härtefallregelung, für sämtliche Ausländer. Geht das? Sogar SVP-Rechtsprofessor Vogt möchte eine Ausnahme für in der Schweiz geborene Secondos machen. Was taugt eine Initiative, wenn nicht mal deren Väter wissen, was sie wollen und wie die Initiative wirken soll?

Schlimmer noch, die Initiative ist teilweise ungültig, und selbst der zur Abstimmung gelangende Teil steht in Konflikt mit anerkannten Prinzipien unserer heutigen Bundesverfassung! Die Initiative würde zu grosser Rechtsunsicherheit führen. Des Landes verwiesene Ausländer, insbesondere hier geborene, würden wohl alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, die Ausschaffung zu verhindern. Es würden noch mehr teure Gerichtsverfahren geben – nicht zuletzt auf Kosten des Steuerzahlers!

 

Erhöht es wirklich unser Sicherheitsgefühl, wenn ein Ausländer vierter Generation, der nur Schweizerdeutsch spricht, nicht aber die Fremdsprache seiner Vorfahren, nach einem Kaugummi-Klau ins Land seiner Vorvorfahren ausgeschafft werden soll, welches er gar nicht kennt, und in das er gar nicht ausgeschafft werden kann, da dieses Land die Rückübernahme verweigert? Soll er dann in Ausschaffungshaft versauern, statt zu arbeiten und Steuern zu bezahlen?

 

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer. Sie verfehlt das Ziel – sie generiert kein Sicherheitsgewinn – schadet uns aber, indem unsere Werte und Prinzipien untergraben werden, noch mehr teure Verfahren folgen und letztlich noch mehr Konflikte provoziert würden. Echte Lösungen sehen anders aus. Deshalb Nein am 28. Februar 2016.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf