Ja zum Landverkauf Wasserfurren – für eine starke Schule!

Zur Abstimmung der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach (9. Februar 2014)

 

Das 1973 gekaufte Areal Wasserfurren war ursprünglich vorgesehen für den Bau eines weiteren Schulhauses. Doch dies ist mittlerweile obsolet: Die Entwicklung von Dübendorf findet in anderen Quartieren statt. Sofern in der Zukunft notwendig, kann zusätzlicher Schulraum anderswo bereitgestellt werden.

Der Landverkauf ist sinnvoll, insbesondere jetzt, wo noch keine Not herrscht. Die Schulgemeinde streicht damit einen Gewinn ein (verglichen mit dem Kaufpreis in den 1970ern), und kann diesen verwenden, um Schulden abzubauen und die notwendige Sanierung des Schulhauses Stägenbuck zu finanzieren. So stärkt der Landverkauf unsere Schule! Würde das Land nicht verkauft, würde dies die Renovation vom Stägenbuck gefährden und möglicherweise Steuererhöhungen bedeuten, was angesichts des grossen, unbewirtschafteten Finanzvermögens (Land Wasserfurren) völlig bizarr wäre.

 

Die Gegner des Landverkaufs argumentieren emotional, man solle nicht das Tafelsilber verscherbeln. Doch dieser Einwand trifft nicht zu – im Gegenteil! Denn: Bauland ist zur Zeit sehr gefragt, und so ist der ausgehandelte Verkaufspreis für Dübendorf sehr gut. Wenn wir weiter warten mit dem Landverkauf, könnte der Marktpreis des Landes wieder sinken. Nicht von ungefähr warnt die Nationalbank denn auch davor, dass im Immobilienbereich sich eine Blase bildet, deren Platzen die Preise ins Purzeln bringen könnte.

Würden wir schliesslich das Land erst dann verkaufen, wenn die Schulgemeinde in Geldnot ist, dann wären wir a priori in einer schlechten Verhandlungsposition und würden ebenfalls kaum mehr diesen guten Preis erzielen.

 

Neben dem Landverkauf gibt es nämlich keine andere sinnvolle Option für diese Parzelle. Es ist nicht Aufgabe der Schulgemeinde, Immobilienmanagement zu betreiben; dazu fehlt ihr das Know-how und die nötigen Ressourcen. Eine Abgabe im Baurecht ist zudem unrealistisch, weil das einerseits ebenfalls Ressourcen binden würde, und andererseits dies für Investoren kommerziell uninteressant wäre.

 

Ich empfehle Ihnen deshalb, am 9. Februar klar JA zu sagen zum Landverkauf Wasserfurren. Die Schule und künftigen Schüler werden es Ihnen danken!

 

 

 

Adrian Ineichen

 

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster

Mitglied, FDP Dübendorf

Nein zu Quoten! Nein zu Mythen! Nein zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014!

Quoten widersprechen dem gesamtwirtschaftlichen Interesse! 

Die Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ klingt wie die meisten Initiativen besser als sie ist. Quoten sollen sicherstellen, dass „die Schweiz“ (genauer: ein lustiges Ensemble von 246 Parlamentariern und 7 Bundesräten, welche mit einem Kuhhandel einige Partikularinteressen berücksichtigen) die Zuwanderung „eigenständig“ steuert. Die heutige Personenfreizügigkeit von Erwerbstätigen aus EU/EFTA-Staaten ist demgegenüber viel effizienter, liberaler und demokratischer, da Unternehmen in der Schweiz selbst entscheiden können, ob sie einen Mitarbeiter aus dem Ausland anstellen wollen. Das bedeutet, die Steuerung heute ist subsidiär, auf lokaler Stufe (nämlich bei Unternehmen und Erwerbstätigen) statt bei der Berner Bürokratie, und deshalb viel eigenständiger und Bedürfnis-gerechter.

Dass die SVP mit ihrer Initiative hierzu Bundesbern mehr Kompetenzen geben und damit dem Volk und dem Gewerbe Kompetenzen wegnehmen will, zeugt von einem kruden Misstrauen gegenüber dem Individuum und von einer obrigkeitshörigen Staatsgläubigkeit („Bern wird es schon richten“), die für Schweizer Verhältnisse ziemlich untypisch sind.

 

Quoten sind starr und von der Politik gesetzt. Per definitionem kennt der Staat aber die „gesamtwirtschaftlichen Interessen“ (so der Initiativtext) weit weniger als alle Bürger und Unternehmen zusammen. Staatliche Planwirtschaft hat im Kommunismus versagt! Wollen wir die gleichen Fehler nochmals machen?

Die Kompetenz sollte dort angesiedelt sein, wo die Fähigkeit, diese sinnvoll zu nutzen am grössten ist, eben bei den Bürgern und Unternehmen.

 

Denn egal wie die Quoten nach Annahme der Initiative gesetzt würden, es gäbe immer ein politisches Theater. Sind sie zu hoch, braucht es sie gar nicht, sondern sie würden nur bürokratische Kosten generieren. Sind die Quoten gemessen am Bedarf an ausländischen Arbeitskräften zu tief, dann schneiden wir uns ins eigene Fleisch (Wohlstandsverlust!), kriegen dafür aber eine sinnlose Politshow geliefert. Wollen wir Show, oder behalten wir etwas Vernünftiges wie die heutige Freizügigkeit von Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum, welche messbar Wohlstand generiert?

 

In die Quoten sind gemäss Initiativtext auch Asylsuchende und sogar Grenzgänger (wie definiert?) irgendwie „einzubeziehen“. Doch wie soll das gehen? Wir können Asylsuchende, welche ihren Erstantrag in der Schweiz gemacht haben, nicht einfach zurückschieben (non-refoulement-Prinzip). Wenn nun nach Annahme der Initiative eine Asylwelle auf Europa (und die Schweiz) zurollen würde, dann müssten wir wohl Asylsuchende aufnehmen, könnten aber aufgrund der zuvor fixierten Quoten wohl zuwenige, von der Schweiz wirklich gesuchte ausländische Arbeitskräfte aufnehmen. Dies widerspräche aber der Ausrichtung auf „gesamtwirtschaftliche Interessen der Schweiz“!

 

Ginge es den Initianten aber gar nicht um Ausländer, sondern um die Zubetonierung der Schweiz, dann müssen wir unsere (primär hausgemachten) Probleme selbst lösen – der Bedarf an Wohnen und Landverbrauch der Inländer ist viel stärker gestiegen als die Zuwanderung) – und zwar in der Raumplanung, und nicht in der Ausländergesetzgebung.

Ginge es den Initianten aber primär um die Bekämpfung des Sozialschmarotzertums (Einwanderung in den Sozialstaat), so müssen wir unsere Sozialwerke reformieren, denn Sozialschmarotzer gibt es bei allen Nationalitäten, und dies nicht erst seit der Personenfreizügigkeit!

 

Ich lehne die Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ ab, weil sie keine Probleme löst, sondern nur mehr Bürokratie bringen würde. Unsere echten Probleme müssen wir daneben selbst lösen, v.a. in der Raumplanung (verdichtetes Bauen) und in der Bekämpfung des Sozialstaatsmissbrauchs!

 

 

Adrian Ineichen

 

Präsident, Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

www.jfz.ch

 

Nein zu Mythen! Nein zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014!

Mythos: Das Boot ist voll

Ja, es gibt Einwanderung, v.a. aufgrund eines nach wie vor grossen Fachkräftemangels, insbesondere in der Region Zürich (siehe Studie und Mitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit, AWA). Die meisten EU-Einwanderer der letzten zehn Jahre kamen also nicht, weil sie in ihrem Urpsrungsland keine Perspektive sahen, sondern weil sie aktiv von Unternehmen in der Schweiz rekrutiert wurden – weil wir in der Schweiz nicht genügend geeigneten Arbeitskräfte haben.

Von Masseneinwaderung kann jedoch keine Rede sein. Aus dem EU/EFTA-Raum sind netto im 2012 rund 54‘500 Personen in die Schweiz eingewandert (u.a. getrieben von der vorübergehend schlechten wirtschaftlichen Lage in einigen EU-Ländern), was 0.68% der Bevölkerung entspricht und dementsprechend die Bevölkerung um 0.68% vergrösserte.

Zum Vergleich: In den Babyboom Jahren zwischen 1950 und 1961 vermehrten sich die Schweizer um jährlich 0.9% während die gesamte ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zwischen 1950 und 1969 um jährlich 1.5% wuchs! D.h. die Zahl der Ausländer in der Schweiz stieg 1950-1969 um durchschnittlich 6.8% pro Jahr, was während diesen 19 Jahren fast zu einer Vervierfachung der Ausländer führte.

Ja, wahrlich gab es in den 1960er Jahren Initiativen gegen „Überfremdung“, doch wurden diese abgelehnt! Wenn also damals die Mehrheit des Volkes weise entschied, dass eine derart grosse Einwanderung zu verkraften ist, dann sollten wir heute keine Angst vor Überfremdung haben, wenn die Zuwanderung heute massiv kleiner ist!

 

 

Quellen:

Bundesamt für Statistik: Ständige Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht (1950-2012)

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/02/blank/data/01.html

 

 

Amt fürWirtschaft und Arbeit (AWA), Kanton Zürich: Auswirkungen der Zuwanderung auf Zürcher Arbeits- und Wohnungsmarkt

http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2012-227_zuwanderung.html

Die Stadt Zürich im Tempo 30-Wahn!

Mit der Ausweitung von Tempo 30 sogar auf Hauptstrassen (Pilotprojekt im Sommer 2014) schlägt die Stadt Zürich eine weitere ideologische Kerbe in die emotionale Verkehrspolitik. Dieser Schritt ist verkehrspolitisch kontraproduktiv.

 

Tempo 30 reduziert nicht nur die Geschwindigkeit des privaten Verkehrs, sondern auch jene des öffentlichen Verkehrs. Dies bedeutet, dass – um die gleiche Menge an Personen von A nach B zu befördern im gleichen Zeitabschnitt wie vor Einführung von Tempo 30 – MEHR Verkehrsmittel eingesetzt werden müssen, da die bisherigen Verkehrsmittel langsamer sind und damit pro Zeitabschnitt weniger Leute befördern können. Mehr Verkehrsmittel wiederum bedeuten mehr Schadstoff-Emissionen, mehr Dreckluft und mehr Stau!

Tempo 30 auf Hauptachsen wird deshalb auch dazu führen, dass Fahrzeuge schneller Umwege suchen, will heissen, dass sie auf bisher wenig befahrene Quartiere ausweichen. Leidtragende sind damit nicht nur mehr Verkehrsteilnehmer, sondern auch noch mehr Anwohner als bisher.

 

Mit seiner ideologisch verknorksten Politik setzt sich der links-grüne Stadt- und Gemeinderat seinen eigenen Zielen entgegen, nämlich den Verkehr zu verflüssigen und die Anwohner zu entlasten.

 

Tempo30 auf kleinen Quartierstrassen mag vielleicht Sinn machen – ist aber gar nicht nötig, weil vernunftbegabte Lenker von sich aus ihre Geschwindigkeit drosseln, wenn die Strasse eng und das Blickfeld eingeschränkt ist. Wenn es aber schneller gehen kann, soll dies nicht durch unnötige Regulierung verhindert werden!

 

Schliesslich wissen wir aus der Technik, dass Auto-Verbrennungsmotoren bei Geschwindigkeiten, welche meist höher als 60 km/h sind, optimal, d.h. am saubersten, laufen. Somit sind zu tiefe Geschwindigkeiten ineffizient und tragen zur unnötigen Mehrbelastung der Umwelt bei – komisch nur, dass solch wissenschaftliche Erkenntnisse bei Links-Grün noch immer nicht angekommen sind.

 

 

Adrian Ineichen

 

Präsident, Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

Ja zur Aufhebung des nächtlichen Konsumverbotes und der irrsinnigen Sortimentsabdeckungen am 22.9.2013!

Am 22. September stimmen wir nicht darüber ab, ob Tankstellen auch nachts geöffnet haben dürfen (einige dürfen es bereits). Wir stimmen auch nicht darüber ab, ob Arbeitnehmer länger arbeiten müssen. Wir stimmen einzig darüber ab, ob insgesamt 24 Tankstellen in der Schweiz auch nachts alle Produkte verkaufen dürfen. Heute müssen diese Shops Teile ihres Sortiments absperren zwischen 1 und 5 Uhr. D.h. man darf um 12.50 Uhr eine Tiefkühlpizza kaufen, aber um 1.10 Uhr nicht mehr. Das heutige Gesetz schreibt uns vor, wann wir was konsumieren dürfen. Dies reflektiert eine selektive, obrigkeitliche Arroganz, die ihresgleichen sucht. Oder käme jemand auf die Idee, auf Toiletten das (Sitz-)WC abzusperren und nach 1 Uhr nur noch Pissoirs fürs kleine Geschäft offen zu lassen?

Mit der heutigen Regel masst sich der Gesetzgeber an (und Gerichte trugen mit weltfremden Interpretationen und haarspalterischen Definitionen ihr Schärflein dazu bei), zu wissen, welche Bedürfnisse Reisende haben (dürfen) und welche nicht. Soweit so grotesk heute.

Glücklicherweise sind Bundesrat und Parlament lernfähig und befürworten die Abstimmungsvorlage mit grosser Mehrheit. Doch nun hat eine unheilige Allianz von ewiggestrigen Gewerkschaften und Kirchenvertretern das Referendum ergriffen. Diese Gruppierungen wollen dem Stimmbürger vorgaukeln, dass die vorgeschlagene Reform einen „24h-Arbeitstag“ einführen würde. Dies ist zum einen eine schockierende Irreführung, denn die erwähnten 24 Tankstellenshops dürfen bereits heute auch in der Nacht geöffnet haben. Es ist heute eine Realität, dass viele Personen nachts aktiv sind (freizeitlich, oder beruflich) und ebenso eine Tiefkühlpizza einkaufen können möchten wie andere am Tag. Mit ihrer Ablehnung sind die Gewerkschaften nicht nur krass Arbeitsplatz-feindlich, sondern erschweren auch noch das Leben anderer und verunglimpfen gar (mit einzelnen Religionsvertretern) den Lebensstil unbescholtener Bürger. Zum anderen wird aufgrund der Gesetzesänderung niemand länger arbeiten müssen. Es gelten nach wie vor Maximalarbeitszeiten pro Woche.

Ich kann mich an keine andere Abstimmung erinnern, welche so eine kleine Reform bringt und welche durch linksextreme Kreise so verlogen dargestellt wurde. Ich bin sicher, dass die Stimmbürger dieses ideologisch verblendete Spiel durchschauen und die nächtlichen Bedürfnisse vieler Mitbürger berücksichtigen mit einem Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes.

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

Nein zur 1:12-Initiative am 24.11.2013 – dem Werkplatz Schweiz zuliebe !

Ende November stimmen wir über die berüchtigte 1:12-Initiative der Jungsozialisten ab. Die Auswirkungen einer Annahme dieser Initiative sind nicht eindeutig. Es gibt widersprüchliche Studien dazu. Aus meiner Sicht würden die negativen Effekte jedoch bei weiten überwiegen. Warum? Wenn die Lohnspanne vom tiefsten zum höchsten Lohn in einem Unternehmen auf den Faktor 12 begrenzt werden sollte, gibt es vereinfacht drei Szenarien mit verschiedenen Folgeeffekten:

(a) Die obersten und oberen Löhne würden gekürzt. Dadurch bezahlen die betroffenen Lohnempfänger auch weniger Steuern und weniger AHV, was zu höheren Defiziten und Schulden vom Staat führen würde. Es ist aber absehbar, dass einige Unternehmen mit hochbezahlten Managern Lohneinbussen vermeiden wollen. Diese würden dann entweder die Firmen aufspalten in eine odere mehrere separate Management-Gesellschaften (um den Faktor 12 einzuhalten) – was vermutlich Rechtsstreitigkeiten und hohe Kosten mit sich bringen würde – oder sie würden Unternehmensteile und damit Arbeitsplätze ins Ausland verschieben.

(b) Die untersten und unteren Löhne würden angehoben. Dies würde die Kosten der betroffenen Unternehmen erhöhen, wodurch diese entweder ihre Preise erhöhen oder weniger Arbeitnehmer anstellen (resp. ein Teil der Belegschaft entlassen) würden.

(c) Ein Mix von Lohnanpassungen unten und oben. Dies würde zu Arbeitsplatz-Abbau und damit höherer Arbeitslosigkeit, zu höheren Preisen und zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen.

 

Die 1:12-Initiative mag für einige Personen verlockend klingen, ist aber ein Schuss ins eigene Bein. Diese Initiative gefährdet den erfolgreichen Werkplatz Schweiz und damit unseren Wohlstand. Wenn die Schweiz international weiterhin wettbewerbsfähig sein möchte, braucht sie einen liberalen Arbeitsmarkt und keine staatlichen Lohndiktate à la 1:12 oder Mindestlöhne. Ich sage deshalb am 24. November Nein zur 1:12-Initiative.

 

Adrian Ineichen