Weniger Verbote auf Zürcher Seen!

Der Bundesrat hat das grundsätzliche Verbot von Kitesurfen auf Schweizer Seen per Februar 2016 aufgehoben. Der Kanton Zürich setzt dies bereits per Februar 2015 um und möchte auf dem Zürichsee unter bestimmten Bedingungen das Kitesurfen erlauben, welches neu dem Windsurfen gleichgestellt wird.

 

Dies ist aus liberaler Sicht erfreulich. Ganzheitliche Verbote sind undifferenziert und bevormunden uns Bürger. Zudem sind sie oft unnötig und unverhältnismässig. Solche absoluten Verbote gibt es aber immer noch viele! Leider hat der Regierungsrat die Möglichkeit nicht genutzt, in der Vernehmlassung zur Aufhebung des Kitesurfverbots die Schifffahrtsverordnung aus dem Jahre 1980 weitergehend zu entschlacken.

 

So sollte das Verbot von Pedalos und „ähnliche Fahrzeuge“ auch gleich aufgehoben werden! Wenn es heute schon erlaubt ist, den Greifensee mit Ruderbooten wie auch mit grossen Motorschiffen (als Kursschiffe) zu befahren, sollte es auch möglich sein, Pedalos zu nutzen. Pedalos sind motorlos und deshalb leise und langsam. Damit sind sie im Gegensatz zu Motorschiffen kaum eine Gefahr für Tiere und beeinflussen die Natur nicht unverhältnismässig. Im Gegenteil, mit der Möglichkeit, den Greifensee auch mit Pedalos zu befahren, haben Menschen mehr Möglichkeiten, mit diesem einzigartigen Ökosystem in Kontakt zu treten und es damit auch besser zu verstehen. Dies hilft, das menschliche Umweltbewusstsein und damit das eigenverantwortliche Handeln zu schärfen.

 

Es ist an der Zeit, den Menschen mehr Spielraum zu geben und unnötige Verbote und Bevormundungen abzuschaffen! Die Aufhebung von althergebrachten, sinnlosen Verboten und bürokratischen Regeln würde nicht nur das wachsende Regeldickicht etwas lichten, sondern würde auch helfen, Kosten in der Verwaltung abzubauen.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

 

 

 

Quellen:

 

Medienmitteilung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH

http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2014/kitesurfer.html

 

Vernehmlassung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH (Anpassung Schifffahrtsverordnung)

http://www.kapo.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/fach/seepo/kitesurfen.html

 

 

Ja zur Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen!

Am 18. Mai stimmen wir im Kanton Zürich über die Kirchensteuerinitiative ab. Die Initiative möchte das Gewerbe (genauer: juristische Personen) von der Kirchensteuerpflicht befreien.

 

Die Situation heute ist absurd: Unternehmen können per Definition nicht glauben, können nicht Mitglied sein von religiösen Organisationen, können auch nicht aus diesen austreten und müssen dennoch Kirchensteuern (was ja eine Art Mitgliederbeitrag ist) bezahlen.

So muss heute ein muslimischer Eigentümer einer Kebab GmbH Kirchensteuern für seine Firma bezahlen, obwohl weder seine Firma noch er selbst Christ ist, und er mit diesem Geld lieber Sprachkurse für türkische Migranten mitfinanziert hätte anstatt für kirchliche Veranstaltungen. Kirchensteuern kommen nämlich nur den drei christlichen Landeskirchen zugute. Mit dieser Steuer verspielt der Kanton Zürich, der gemäss Verfassung „weltoffen“ sein möchte, somit seine religiöse Neutralität und verletzt das Gebot der Gleichbehandlung.

 

Es geht um jährlich rund 100-120 Millionen Franken, um welche Zürcher Gewerbe entlastet werden könnten. Grössere Unternehmen könnten durch den Wegfall mehr Lehrstellen schaffen, oder gemeinnützige Projekte ihrer Wahl finanzieren, statt das Geld den Kirchen abzugeben. Da andere Kantone (z.B. der Aargau, oder Schaffhausen) keine Kirchensteuern für Unternehmen kennen, ist das Gewerbe im Kanton Zürich heute gegenüber anderen benachteiligt.

 

Heute wird von Privaten und Vereinen 9 Mal mehr freiwillige, gemeinnützige Arbeit geleistet als von Kirchen. Aber nur Kirchen werden mit einer eigenen Steuer bevorteilt, womit die anderen implizit zu Freiwilligen zweiter Klasse abgestempelt werden. Das ist unfair.

Viele gemeinnützige Aufgaben, die Kirchen wahrnehmen, werden bereits heute auch von anderen Privaten und Vereinen ausgeübt. Falls Kirchen bei einer Annahme der Initiative gewisse Tätigkeiten nicht mehr weiterführen möchten, können diese von anderen übernommen werden, denn viele kirchliche Angebote sind ersetzbar. Es ist grotesk, dass Unternehmen heute Kirchensteuern bezahlen müssen, damit die katholische Kirche subventionierte Kurse z.B. zu Facebook und Leadership anbietet, welche notabene andere, private Angebote konkurrenziert.

 

Lassen Sie uns also die heutige Diskriminierung beenden sowie diese unselige Kirchensteuer für Unternehmen abschaffen und stimmen Sie am 18. Mai Ja zur Kirchensteuerinitiative!

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

www.jfbu.ch

 

 

 

Quellen:

Bundesamt für Statistik: „Freiwilligenarbeit in der Schweiz“ (2008)

 

Abstimmungszeitung Kanton Zürich

http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/wahlen_abstimmungen/abstimmungen_2014/abstimmungen_051814/allgemeine_informationen.html#a-content

 

Für einen glaubwürdigen kantonalen Haushalt-Ausgleich, und für eine echte Sanierung der Kantonsfinanzen

Wir stimmen am 3. März ab zur Frage, ob der Beitrag zur Sanierung der BVK dem mittelfristigen Haushalt-Ausgleich des Kantons angerechnet, oder ob eine 1.6 Milliarden Franken teure Ausnahme gemacht werden soll. Es geht also nicht um die Frage nach den Schuldigen (dazu kümmern sich die PUK und allenfalls die Gerichte). Es geht auch nicht um die Frage, ob die BVK saniert werden soll oder nicht (sie muste, und wurde bereits). Es geht – nochmals – lediglich um eine Verbuchungsfrage, welche aber staatspolitisch enorm wichtig ist und gewichtige Konsequenzen haben kann.

Ich plädiere dafür, keine Ausnahme vom Haushalt-Ausgleich zu machen, ergo werde ich Nein sagen am 3.3.2013 zur BVK-Vorlage.

Der Haushalt-Ausgleich, wie auch die Schuldenbremse auf Bundesebene, oder der Stabilitätspakt der EU (und viele andere, ähnliche Instrumente), ist eine Regel, welche einer unverantwortlichen, nicht nachhaltigen Finanzpolitik den Riegel schiebt. Sie beschützen den Steuerzahler nicht nur vor zu ausgabenfreudigen Politikern, sondern ermöglicht dank ihrer voraussehbaren Wirkung eine gewisse finanzpolitische Stabilität. Diese wiederum schafft jene Glaubwürdigkeit, welche absolut notwendig ist, dass der Staat Kredit aufnehmen kann. Dank der Regel ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Staat den Kredit zurückbezahlen kann (und zurückbezahlt) fü den Geldgeber grösser.

Klar, möchte man sagen, aber es gibt ja „keine Regel ohne Ausnahmen“. Ausnahmen sind bekanntlich aber brandgefährlich. Denn man weiss nie, wie gross diese sind, und ob sie sich wiederholen könnten. Politisch ist es (leider allzu oft) viel angenehmer, eine Ausnahme zu machen, als strikt zu bleiben, und in den sauren Apfel zu beissen. Die eidgenössische Schuldenbremse könnte davon ein Lied singen. Wie oft wurde sie v.a. von links-grüner Seite angegriffen als zu strikt, und wie oft wurden Ausnahmen (d.h. Herausrechnen von Ausgaben aus der Schuldenbremse) beantragt? Die Schuldenbremse ist in ihren zarten Alter von rund 12 Jahren so erfolgreich, gerade weil das Parlament fast keine Ausnahmen zuliess (und freisinnige Finanzminister Defizit und Schulden abgebaut haben).

Andererseits, warum können heute vermutlich nur noch ein, zwei EU-Staaten (von 27!) den EU-Stabilitätspakt einhalten? Der Stabilitätspakt hatte nie scharfe Sanktionsmechanismen und wurde systematisch geschwächt, indem Regeln gelockert und vager formuliert wurden, so dass mehr Ausnahmen möglich wurden. Dies hat ihn ausgehöhlt. So weit sogar, dass er heute gar nichts mehr bedeutet.

 

Finanzpolitik kann nur Stabilität und Glaubwürdigkeit generieren, wenn der Staat Regeln, die er sich selbst gegeben hat, auch einhält. Die Erfahrung zeigt leider, dass nach einer Ausnahme die Schwelle für weitere Ausnahmen merklich sinkt, und der Weg des geringsten Widerstandes (d.h. viele weitere Ausnahmen) beschritten wird, mit elenden Konsequenzen. Nur schon deshalb sollte die BVK-Vorlage abgelehnt werden.

 

 

Ein Nein, d.h. die Einrechnung des BVK-Sanierungsbeitrages am Haushalt-Ausgleich, würde erfreulicherweise auch ein Entlastungsprogramm bedeuten. Dies ist genau die Möglichkeit, die sich viele Bürgerliche gewünscht haben. Denn es ergibt genügend Druck und ein Aktionsmoment, endlich nicht nur das Aufgaben- und Ausgabenwachstum des Kantons abzuschwächen, sondern wirklich Aufgaben zu stoppen, und Ausgaben zurückzufahren. Geldverschwendungen (wie z.B. die sinnlos verschwendeten Mittel um ein Englisch-Lehrmittel, das nach rund einem Jahr wieder eingestampft wurde) lassen sich damit stoppen sowie unnötige Regulierungen und Verwaltungsstellen abschaffen. Weniger Bürokratie bedeutet auch eine Entlastung für Bürger und Unternehmen. Dies wiederum stärkt den Werkplatz Zürich.

Mit einem Nein zur unseligen BVK-Ausnahme am 3. März können wir also gleich drei Fliegen mit einer Klappe erwischen, nämlich (a) die Glaubwürdigkeit des Haushalt-Ausgleichs stärken, (b) den Kanton abspecken und (c) den Standort Zürich attraktiver machen.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

http://www.jfz.ch

Stadt Zürich will Tempo 30 nach 22 Uhr: Eine Schnapsidee mehr!

Der Zürcher Stadtrat, mit Claudia Nielsen (SP) als Dossier-verantwortliche Stadträtin, will Tempo 30 nach 22 Uhr und vor 6 Uhr morgens flächendeckend einführen. Eine utopistische Schnapsidee.

Nur schon die Kommunikation erstaunte: Offenbar befand es der Stadtrat als unnötig, den Gemeinderat (geschweige denn die zuständige Kommissionen) oder den Regierungsrat bisher in die Konzeption eines Tempo-30-Regimes einzubeziehen. Es kann nicht sein, dass bei so einer gewichtigen Intervention in die städtische Verkehrsordnung das Parlament nicht einbezogen wird! Dem Stadtrat scheint es an demokratischem Gespür zu fehlen. Der Regierungsrat wäre ebenfalls dringendst einzubeziehen, denn kantonale Strassen auf dem Stadtgebiet würden durch Tempo 30 auch tangiert.

Die Machbarkeit von Tempo 30 scheint kaum durchdacht worden zu sein. Zum Strassenverkehr gehören nicht nur der motorisierte Individualverkehr, sondern auch die öffentlichen Transportmittel. Es ist wohl jedem klar, dass es mit Tempo 30 zu grossen Verzögerungen kommen würde, welche den Fahrplan des gesamten öffentlichen Verkehrs auf den Kopf stellen würde (u.a. Koordination neuer Anschlüsse Bahn/Tram/Bus). Schliesslich führen langsamere Verkehrsmittel zu Problemen beim Verkehrsfluss, d.h. zu mehr Staus resp. stockendem Kolonnenverkehr, welche wiederum andere Verkehrsteilnehmer wie Velofahrer und Fussgänger behindern). Schliesslich arbeiten die Verbrennungsmotoren von Autos, Bussen etc. bei so tiefer Geschwindigkeit (Tempo 30) extrem ineffizient und stossen vergleichsweise viel mehr an Schadstoffen aus als bei einer effizienteren Geschwindigkeit. Damit würde Tempo 30 auch für die Umwelt äusserst kontraproduktiv.

Es ist klar, es müssen Lösungen für die lärmgeplagten Anwohner gesucht warden, nur schon aufgrund von Vorgaben des Bundes. Jedoch erzeugt ein weiteres Würgen des motorisierten Verkehrs kaum positive, dafür aber eine Unmenge an negative Folgewirkungen.

Bessere Lösungsansätze wären die Verflüssigung des Verkehrs mittels weniger Restriktionen, der Bau neuer Tunnels (womit städtequerender Verkehr rasch und lärmgedämmt weitergeleitet würde) sowie technologische, lärmreduzierende Verbesserungen an den Fahrzeugen.

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

Nationalratskandidat Jungfreisinnige Kanton Zürich (JFZH), Listenplatz 9

www.jfzh.ch

Tages Anzeiger vom 14.10.2011 „Nachts Tempo 30 in ganz Zürich

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Nachts-Tempo-30-in-ganz-Zuerich/story/10554220

Nein zur totalitären links-grünen Regulierungswut! Nein zur Teilrevision der Parkplatzverordnung der Stadt Zürich!

Gemeinde- und Stadtrat schlagen mit der neuen Parkplatzverordnung (PPV) vor, dass künftig nur noch auf 120m2 statt den bisherigen 100m2 Wohnfläche pro Person ein privater Autoparkplatz kommen darf in der Stadt Zürich. Damit verspricht man sich eine geringere Schadstoffbelastung und mehr Lebensqualität. Leider ist das Gegenteil zu befürchten. Denn die neue PPV verknappt nicht nur die Anzahl der Parkplätze, sondern erschwert damit auch das Suchen nach solchen, die frei sind, was pro Auto wohl eher zu längeren Suchzeiten führt, bei denen die Autos unnötigerweise noch mehr Schadstoffes emittieren.

In etatistischer Manier will das PPV die minimal sowie maximal erlaubte Zahl von Parkplätzen in Prozent des „Normalbedarfs Wohnen“ weiterhin reglementieren. Dabei geht vergessen dass zu wenig Parkplätze unser lokales Gewerbe stranguliert und die Standortattraktivität der Stadt unterminiert.

Vollends lächerlich wird die Regulierungswut der revidiertn PPV bei Zweirädern: Nicht nur muss gemäss Minimalbedarf auf 40 m2 Wohnfläche ein Abstellplatz kommen, sondern dieser muss auch diebstahlsicher und gedeckt sein! Solche Regelungen sind kaum umsetzbar und würden jeden von uns teuer zu stehen kommen, ganz zu schweigen vom Aufwand, der betrieben werden müsste, die Erfüllung dieser Vorschrift zu kontrollieren.

Die Teilrevision der PPV ist ein derbes Gesellenstück links-grüner Verhinderungspolitik kombiniert mit einer erschreckend totalitären Tendenz, das Leben der Bürger bis ins kleinste Detail zu regulieren. Deshalb lehne ich die Vorlage dezidiert ab. Lebensqualität in einer Stadt bedeutet für mich, dass ich Freiräume habe, und mir sicher nicht vom Staat diktieren lassen muss, wo und wie ich mein Velo abzustellen habe.

 

 

 

Adrian Ineichen

Jungfreisinnige Stadt Zürich

 

NZZ vom 28.10.2010:

http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/revidierte_parkplatzverordnung_will_parkplatzpflicht_aufweichen_1.8179389.html

 

 

Abstimmungszeitung der Stadt Zürich für den 28.11.2010

http://www.stadt-zuerich.ch/portal/de/index/politik_u_recht/abstimmungen_u_wahlen/naechste_termine/101128/abstimmungszeitung.html