Schweizer Schoggi nur noch im Ausland produziert? – Nein zur schädlichen Energiesteuer (24.2.2015)

Zur eidgenössischen Abstimmung über die Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ vom 8. März 2015

Wir stimmen über eine neue Energiesteuer ab, die kaum umsetzbar ist. Innert weniger Jahre sollen fast 40% des Bundesbudgets (mehr als 22 Mrd. Franken!) durch eine neue Steuer auf Energie finanziert werden. Dabei gibt es vor allem drei grosse Probleme: Erstens würde der Verkehr massiv verteuert und energieintensive Branchen wären nicht mehr konkurrenzfähig. Diese würden entweder abwandern, womit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz zunehmen würde, oder müssten durch Ausnahmen geschützt werden. Dies wiederum würde aber das Ziel der Initiative, die Energiewende sichern, torpedieren und das wichtige Gebot der Verursachergerechtigkeit verletzen.

Zweitens müsste der Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien bei importierten Waren auch besteuert werden. Das würde bedeuten, dass eingeführte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee und Metalle ebenfalls massiv teurer würden, wodurch Teile der Industrie-Produktion in der Schweiz nicht mehr attraktiv sein würden. Man stelle sich vor, „Schweizer Schokolade“ würde künftig aus Kostengründen hauptsächlich im Ausland produziert! Die Energiesteuer an der Grenze wäre zudem handelsrechtlich kaum umsetzbar. Die Schweiz würde sich international noch ein Problem mehr aufhalsen.

Drittens ist die Vorlage schlicht zu komplex. Einerseits träumen die Initianten, mit der Energiesteuer gute Umweltpolitik zu machen, andererseits überschätzen sie die Planbarkeit der Steuererträge und destabilisieren so den Bundeshaushalt, wodurch grosse Ausgabenposten, wie die AHV, IV und Verkehrsprojekte gefährdet würden. Volatile Bundesbudgets sowie sich ständig ändernde Energiesteuersätze würden der Attraktivität des Werkplatzes schaden und es Unternehmen neben dem Wechselkursdruck und der hohen Preise im Inland noch schwerer machen, zu überleben.

Ein ökologisch und ökonomisch besserer Ansatz trennt Steuerpolitik als Instrument zur Finanzierung des Staates strikt von der Energiepolitik. Fiskalneutrale Lenkungsabgaben, welche wieder an die Bevölkerung verteilt werden, sind tauglichere Mittel in der Umwelt- und Energiepolitik. Erste positive Erfahrungen wurden mit der CO2-Abgabe bereits gemacht. Ideen für weiter entwickelte Lenkungsabgaben wurden von freisinniger Seite denn auch bereits ins Parlament eingebracht.

Ich rufe deshalb alle Bürger, denen nicht nur unsere Umwelt, sondern auch unser Wohlstand und damit unsere Arbeitsplätze wichtig sind, dazu auf, zur Energiesteuer klar Nein zu sagen.

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf

Ja zur Rechtsformumwandlung des Spitals Uster (10.2.2015)

Zu den Abstimmungsvorlagen betreffend Spital Uster vom 8. März 2015

Das Spital Uster prosperiert. Damit das aber so bleiben kann, muss es sich den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend anpassen. Und die haben tatsächlich geändert, nämlich auf Bundesstufe (mit dem revidierten Krankenversicherungsgesetz) sowie auch kantonal das vom Stimmvolk gutgeheissene Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz im Jahre 2012.
Seither haben mehrere Gemeinden jedoch den Zweckverband als Träger des Spitals Uster verlassen, nicht zuletzt aufgrund des grossen finanziellen Risikos. Dieses Risiko lastet nun aber noch schwerer auf den noch verbleibenden Gemeinden. Mit der Unwandlung der Rechtsform in eine AG, über die wir am 8. März abstimmen, wird das finanzielle Risiko pro Gemeinde auf das jeweilige von den Gemeinden zu zeichnende Aktienkapital reduziert.

Als gemeinnützige AG wird das Spital somit wieder auf eine stabile Grundlage gestellt. Gemeinnützig deshalb, weil es wie bisher den medizinischen Grundversorgungsauftrag erfüllen muss und wie bisher keine profitmaximierende Strategie verfolgen kann. Die interkommunale Vereinbarung (IKV) sowie ein Aktionärsbindungsvertrag sichern den Gemeinden auch nach 5 Jahren mindestens eine Aktienmehrheit. Änderungen dieser IKV bedingen zudem eine Urnenabstimmung, womit die direktdemokratische Kontrolle des Spitals gegenüber heute sogar noch gestärkt wird. Weder Angestellte noch Patienten müssen befürchten, durch die Rechtsformänderung schlechter gestellt zu werden.

Hingegen bedeutet die neue Rechtsform eine Verschlankung der Organe und damit der Entscheidungsstrukturen. Das Spital soll ja effizient funktionieren, und für die Patienten da sein, und nicht als politischer Wasserkopf Funktionären dienen.

Ich stimme deshalb der Rechtsformänderung des Spitals zu und befürworte, dass Dübendorf zu den Aktionären gehört.

 

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf