Die Mittelstandsinitiative entlastet ALLE Steuerzahler!

Es ist bekannt: Der Kanton Zürich ist bei den Steuern auf tiefe und hohe Einkommen im Vergleich zu den anderen Kantonen unattraktiv. Das ist mit ein Grund, weshalb viele Personen mit hohen Einkommen in steuergünstigere Kantone gezogen sind. Dadurch stieg entsprechend die Last für den Mittelstand. Aufgrund der mageren Reallohnentwicklung in der Schweiz der letzten Jahre hat die breite Bevölkerung bisweilen sogar an Kaufkraft eingebüsst. In den letzten Jahren kamen dazu noch eine Reihe von höheren staatlichen Abgaben und steigende Kosten (z.B. für Wohnen und Gesundheit).

 

Es ist deshalb höchste Zeit, den Mittelstand zu entlasten! Dies funktioniert aber nur nachhaltig, wenn andere Einkommensschichten gleichzeitig nicht schlechter gestellt werden. Die Mittelstandsinitiative schafft genau dies: Sie senkt den Einkommenssteuertarif für alle im Kanton Zürich!

Von der Vorlage profitieren alle, die Einkommenssteuern bezahlen müssen. In Prozent gewinnen dadurch tiefere Einkommen am meisten, in absoluten Zahlen ist es, aufgrund seiner Grösse, der Mittelstand.

 

Die moderate Steuersenkung lässt den Steuerzahlern wieder mehr Geld zur freien Verfügung. Sie schafft somit mehr Freiheit für individuelle Entscheidungen. Die Initiative schafft Wohlstand.  Sie hilft, die Attraktivität des Kantons Zürich nachhaltig zu sichern als Arbeitsplatz, Wohnort und Bildungs-/Forschungsstandort.

 

Die resultierenden Steuerausfälle sind verkraftbar und durch die Erträge mehr als gedeckt. Die Ausfälle auf kantonaler Ebene von rund 360 Mio. Fr. pro Jahr sind kleiner als die Ertragsüberschüsse von 370-550 Mio. Fr. pro Jahr des Kantons in den letzten Jahren. Bei den Gemeinden sieht es ähnlich aus. Ein Sparprogramm ist nicht nötig.

 

Ich empfehle den Stimmbürgern, der Mittelstandsinitiative bei der Abstimmung vom 9. Februar klar zuzustimmen. Sagen auch Sie Ja zu tieferen Steuern für alle und damit JA zu einem prosperierenden Kanton Zürich!

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand FDP Dübendorf

 

Weiterführende Informationen (Auswahl):

Webseite der Initiative:

https://mittelstandsinitiative.ch

 

Reallöhne unter Druck:

https://www.nzz.ch/wirtschaft/die-realloehne-sinken-erstmals-seit-zehn-jahren-ld.1393768

 

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/loehne-erwerbseinkommen-arbeitskosten/lohnentwicklung.html

Der Reallohnindex war in den letzten beiden Jahren negativ (2018: -0.4; 2017: -0.1).

 

Hohe Steuerbelastung für Arme und Reiche im Kanton Zürich:

https://www.nzz.ch/zuerich/reiche-und-arme-zahlen-besonders-viel-ld.1345948

 

 

Erfolgsrechnungen des Kantons Zürich: Ertragsüberschüsse:

2018: 548 Mio. Fr.

2017: 367 Mio. Fr.

2016: 390 Mio. Fr.

https://gb.zh.ch/internet/regierungsrat/geschaeftsbericht/de/downloads-links/_jcr_content/contentPar/downloadlist_0/downloaditems/191_1469449716324.spooler.download.1554909145618.pdf/Geschaeftsbericht_2018_Teil_III_Finanzbericht.pdf

 

https://gb.zh.ch/internet/regierungsrat/geschaeftsbericht/de/downloads-links/2016/_jcr_content/contentPar/downloadlist_0/downloaditems/191_1469449716324.spooler.download.1490946567246.pdf/GB2016_Teil_III.pdf

Zuercher_wollen_weniger_zahlen_logo1

 

 

Der Gegenvorschlag ist demokratiepolitisch bedenklich

Kommentar zu den Dübendorfer Abstimmungen vom 26. November 2017

flugplatz_duebendorf

Der Flugplatz Dübendorf sorgt immer wieder für wendige Manöver, auch von Politikern. So wollte eine Initiative die Zivilaviatik in Dübendorf generell loswerden. Der Stadtrat reagierte wohlwollend. Um sein Konzept des historischen Flugplatzes mit Werkflügen nicht zu torpedieren, entwarf er einen Gegenvorschlag, in den er die Kernforderung der Initiative reinkopierte: Falls eine nachhaltige oder verträgliche Entwicklung des Flugplatzes nicht möglich wäre, müsste sich die Gemeinde «aktiv mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und auf allen Ebenen gegen einen zivil genutzten Flugplatz» in Dübendorf einsetzen.

Man reibt sich die Augen, ob dieser vagen und zugleich absoluten Formulierung. Deren Aussagekraft ist stark interpretationsbedürftig. Die Dübendorfer Behörden könnten selbst interpretieren, ab wann die Entwicklung nicht «verträglich» wäre. Dies würde ihnen die Macht verleihen, nach Belieben Mittel gegen Zivilaviatik einzusetzen. Der Stadtrat könnte in Eigenregie mehrere Hunderttausend Franken ausgeben, z.B. für Lobbying. Oder er könnte womöglich auf abstrusere Gedanken kommen und irgendwelche physischen Mittel gegen die Aviatik einsetzen. Der Phantasie wären keine Grenzen gesetzt.

Der Gegenvorschlag könnte die Behörden womöglich auch dazu verleiten, bei anderen Gemeindeaufgaben zu sparen, um mehr Mittel verfügbar zu machen im ideologischen Kampf gegen die Fliegerei.

 

Nüchtern betrachtet steht die Formulierung also im Konflikt zum Grundsatz, wonach Rechtserlasse verhältnismässig, wirksam und zweckmässig sein sollten, und politische Macht entsprechend begrenzt ist. Durch den grossen Interpretationsspielraum würde der Gegenvorschlag Macht und Willkür der Behörden stärken und damit die demokratische Kontrolle über die Behörden schwächen. Ich glaube nicht, dass dies im Sinne der Dübendorfer Stimmbürger ist.

 

Man mag einwenden, dass unsere Behördenvertreter nicht verrückt sind, und den Spielraum behutsam nutzen würden. Aber dazu gäbe es einerseits keine Garantie. Andererseits wäre diese absolute Formulierung in der Gemeindeordnung dann gar nicht nötig. Schliesslich ist die Gemeindeordnung als Verfassung ein ernsthaftes politisches Dokument und kein Spielplatz für ideologisch verbrämte Wünsche.

 

Ich empfehle deshalb, den Gegenvorschlag des Stadtrates zur Initiative «Keine Zivilaviatik in Dübendorf» klar abzulehnen bei der Volksabstimmung vom 26. November.

 

 

 

Adrian Ineichen

Präsident, FDP Dübendorf

 

 

Die Abstimmungsbroschüre der Stadt Dübendorf ist hier:

http://www.duebendorf.ch/dl.php/de/59ede3c2a808f/20171126-WG-Weisungsbroschure_Gemeindeabstimmungen.pdf

 

 

Nein zur AHVplus-Initiative am 25. September!

Die AHV ist bereits heute in finanzieller Schieflage, doch die Linke will aus dem schrumpfenden AHV-Fonds mit der Initiative noch mehr Geldgeschenke verteilen!

 

Stand der AHV heute

Die AHV-Erfolgsrechnung weist seit einigen Jahren einen negativen Trend auf. Seit 2014 ist das sogenannte Umlageergebnis negativ. 2015 betrug dieses bereits -579 Mio. Fr. D.h. es werden mehr Rentengelder ausbezahlt, als Arbeitnehmer AHV-Beiträge einbezahlen. Dementsprechend schrumpft das AHV-Vermögen (der Fonds). Der AHV-Fonds dürfte je nach Annahmen zwischen den Jahren 2027 und 2030 aufgebraucht sein, wenn keine Reformen ergriffen werden. Die Aussichten sind also düster, der Sanierungsbedarf enorm.

 

Die AHVplus-Initiative

Nun kommt die AHVplus-Initiative und möchte alle AHV-Renten um 10% erhöhen. Dies würde jährlich 4-6 Milliarden Franken an Mehrkosten verursachen und die AHV noch schneller in den finanziellen Ruin treiben. Oder aber man müsste ehrlicherweise die AHV-Beitragssätze erhöhen. Weil viele Arbeitnehmer kaum freiwillig tiefere Löhne akzeptieren, wird das die Lohnkosten in die Höhe treiben und die sonst schon im Vergleich zum Ausland sehr teuren Arbeit in der Schweiz weiter verteuern. Dadurch dürften einige Arbeitsplätze in der Schweiz wegfallen (ganz verloren gehen oder ins Ausland abwandern, da dort qualitativ gleichwertige Arbeit meist massiv billiger ist). Weniger Arbeitsplätze und damit AHV-Lohnbeiträge würden das Finanzierungsproblem der AHVplus-Initiative verschärfen. Deshalb ist diese Initiative so gefährlich: Sie will mehr Geld ausgeben, aber es ist unklar, wie das finanziert werden soll!

Auch allfällige Steuererhöhungen als Finanzierungsquelle würden den Werkplatz Schweiz unattraktiver da teurer machen, wodurch wiederum Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet wären. Wer Renten sichern möchte, lehnt diese Initiative ab!

 

Nach der Abstimmung?

Ob die AHVplus-Initiative angenommen wird oder nicht am 25. September – die AHV muss sowieso saniert werden!

Die Schweiz wird früher oder später wohl das Norm-Rentenalter erhöhen müssen (wenn für einige Personen auch mit vorzeitiger Pensionierung/Flexibilisierung) und das Verhältnis von AHV-Beitragszahlern und Rentenbezügern stabilisieren müssen. Diese Lösung ist wohl immer noch unpopulär, aber nachhaltig und hilft, die Renten langfristig zu sichern.

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

Die Lohndumping-Initiative ist ein Monster im Schafspelz!

zu den kantonalen Abstimmungen vom 28. Februar 2016

 

Die Reihe von sozialistischen Initiativen der letzten Jahre (u.a. «1:12», Bonzensteuer, Mindestlohn, 6 Wochen Ferien etc.) findet in der Lohndumping-Initiative eine Fortsetzung. Wie alle diese abgelehnten linken Initiativen ist auch die Lohndumping-Vorlage extremistisch und schädlich für den Werkplatz.

Die Gewerkschaften blasen mit dieser Initiative ein heute existierendes, aber relativ kleines Problem auf und nehmen mit ihrem populistischen Vorhaben massive Folgeschäden in Kauf, die letztlich auch die Arbeitnehmer benachteiligt.

In den letzten Jahren wurden bereits mehrere griffige Massnahmen getroffen gegen Lohndumping. Zudem sind die meisten Verdachtsfälle unbegründet. Doch mit der Initiative müssten gerade bei blossem Verdacht auf Verstoss gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen – ohne diesen Verdacht prüfen zu müssen! – die Arbeiten sofort zwangsweise unterbrochen werden!

Ein erzwungener Arbeitsstopp bei einzelnen Verdächtigten kann, zum Beispiel auf dem Bau, zur Schliessung von ganzen Betrieben führen, womit viele Unschuldige leiden müssten. Denn als Konsequenz könnten Folgearbeiten nicht fristgerecht gemacht werden und Zulieferer müssten wieder weggeschickt werden. Auftraggeber würden ihre Bestellungen verspätet oder gar nicht erhalten. Dies würde zu Mehrkosten oder gar zu Auftragsstornierungen führen, und damit der Reputation von Zürich als Arbeitsstandort massiv schaden. Sollte sich ein Verdacht als haltlos erweisen, würde es aufgrund des erzwungenen Arbeitsstopps wohl zu Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kanton geben, den wohl nicht zuletzt wir als Steuerzahler zu bezahlen hätten.

Die Initiative ist unverhältnismässig und setzt auf radikalen Zwang, der nur zu mehr Rechtsunsicherheit und -streitigkeiten führen würde.
Die Vorlage würde insbesondere Branchen, die heute mit Gesamtarbeitsverträgen und minimalen Lohnstandards sowieso schon eher überreguliert sind, noch bürokratischer und damit teurer machen. Bei einem Ja zur Initiative droht deshalb die Abwanderung von Aufträgen und damit Jobs in andere Kantone. Zürcher Arbeitnehmer würden damit schlimmstenfalls sogar ihre Jobs verlieren – dies wegen einer Forderung der Gewerkschaften!

Die Lohndumping-Initiative kommt verführerisch als Schäfchen daher, ist aber radikal und gefährlich wie ein Monster. Mehr Probleme würden geschaffen, aber keines gelöst. Deshalb Nein dazu am 28. Februar 2016.

Adrian Ineichen
Präsident FDP Dübendorf

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer!

zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 28. Februar 2016:

 

Alle paar Jahre stimmen wir über eine Ausländer betreffende Vorlage ab – so auch am 28. Februar über die Durchsetzungsinitiative der SVP.
Ja, es gibt immer noch Probleme in der Ausländer- und Asylpolitik. Aber während in den letzten Jahren viel gemacht und viel verbessert wurde, sinkt gleichzeitig die Nützlichkeit der Initiativen dazu und deren Vorschläge wurden stetes grotesker. Welche eine Ironie!

Das Parlament hat die vom Volk 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative rechtzeitig und rechtskräftig umgesetzt. Dadurch wird ein Ausländer bei Mord, Sexualverbrechen, gewerbsmässigem Betrug, und vielen anderen Delikten in der Regel des Landes verwiesen. Nun kommt die Durchsetzungsinitiative und schiesst übers Ziel hinaus: Sie vermischt harte Verbrechen mit kleinen Vergehen und will auch Hausfriedensbruch, falsche Anschuldigungen, ja sogar falsche Übersetzungen (!) in den Deliktskatalog aufnehmen, der zum Landesverweis führt – ohne Ausnahme, ohne Härtefallregelung, für sämtliche Ausländer. Geht das? Sogar SVP-Rechtsprofessor Vogt möchte eine Ausnahme für in der Schweiz geborene Secondos machen. Was taugt eine Initiative, wenn nicht mal deren Väter wissen, was sie wollen und wie die Initiative wirken soll?

Schlimmer noch, die Initiative ist teilweise ungültig, und selbst der zur Abstimmung gelangende Teil steht in Konflikt mit anerkannten Prinzipien unserer heutigen Bundesverfassung! Die Initiative würde zu grosser Rechtsunsicherheit führen. Des Landes verwiesene Ausländer, insbesondere hier geborene, würden wohl alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, die Ausschaffung zu verhindern. Es würden noch mehr teure Gerichtsverfahren geben – nicht zuletzt auf Kosten des Steuerzahlers!

 

Erhöht es wirklich unser Sicherheitsgefühl, wenn ein Ausländer vierter Generation, der nur Schweizerdeutsch spricht, nicht aber die Fremdsprache seiner Vorfahren, nach einem Kaugummi-Klau ins Land seiner Vorvorfahren ausgeschafft werden soll, welches er gar nicht kennt, und in das er gar nicht ausgeschafft werden kann, da dieses Land die Rückübernahme verweigert? Soll er dann in Ausschaffungshaft versauern, statt zu arbeiten und Steuern zu bezahlen?

 

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer. Sie verfehlt das Ziel – sie generiert kein Sicherheitsgewinn – schadet uns aber, indem unsere Werte und Prinzipien untergraben werden, noch mehr teure Verfahren folgen und letztlich noch mehr Konflikte provoziert würden. Echte Lösungen sehen anders aus. Deshalb Nein am 28. Februar 2016.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

Jetzt erst recht: Liberalisiert die Ladenöffnungszeiten nun auch im Kanton Zürich!

 

Es ist schon merkwürdig. Da erkennt die Mehrheit des Kantons- und des Regierungsrates seit langem, dass wir ein Problem haben mit der gegenwärtigen Regelung der Ladenöffnungszeiten, doch am Ende lehnt man die Volksinitiative der Freisinnigen, die hier mit einer Öffnung eine klare Verbesserung vorschlug, ab, ohne Alternativen zu präsentieren.

 

Heute darf ein Tankstellenshop länger offen haben als andere Läden, welche damit benachteiligt sind, aber er darf nur ein limitiertes Angebot an Waren führen. So ist es nicht erlaubt, gewisse Lebensmittel an Randstunden zu verkaufen, ja gewisse Regale müssen sogar abgedeckt werden! Wir reden hier nicht von Suchtmitteln oder illegalen Substanzen, sondern lediglich von Fertigpizza und ähnlichem. Es ist reichlich pervers, einem Laden bis ins kleinste Detail diktieren zu wollen, wann er was verkaufen darf.

Dies hatte der Regierungsrat offenbar auch eingesehen, als er im Oktober 2011 ein FDP-Postulat gut hiess, welches die Sortimentsbeschränkung aufheben möchte.

 

Doch Mitte Januar hat nun der Kantonsrat empfohlen, den grundsätzlichen Irrsinn, die Beschränkung der Ladenöffnungszeiten, beizubehalten, und die FDP-Initiative „der Kunde ist König“ abzulehnen. Daraus lassen sich folgende Lehren ziehen:

Erstens, eine links-grün-pseudomitte Allianz, welche sich ab und zu gerne „liberal“ nennt, ist für mehr Staat, mehr Regulierung (auch wenn diese sinnlos, kontraproduktiv und grotesk ist), und traut offenbar dem Konsumenten wie dem Ladenbesitzer nicht zu, selbst entscheiden zu können, wann diese ein- resp. verkaufen wollen. Damit negieren sie einen elementaren Grundsatz unserer Wirtschaftsfreiheit (Vertragsfreiheit). Solche Parteien sind etatistisch (und damit antiliberal), wirtschaftsfeindlich und damit Feinde des Allgemeinwohls.

 

Zweitens, die Mehrheit des Kantonsrates möchte offenbar die heute bestehenden Ungleichheiten des Gesetzes, durch die zahlreiche Läden benachteiligt sind, weiterhin aufrecht erhalten. Dies schwächt den Wettbewerb und schafft Verlierer – gerade das Gegenteil von dem, was Links-grün-BDP-GLP zu wollen behaupten.

 

Drittens, die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten hat positive wirtschaftliche Anreize, stärkt den Wettbewerb, schafft Arbeitsplätze, und erweitert die Freiheit der Konsumenten. Eine „win-win-win-win“ Situation. Die FDP hat nun die einzigartige Chance, sich im Abstimmungskraft als die einzige liberale, und als wirtschaftlich kompetenteste Kraft zu profilieren! Die Konsumenten, Ladenbesitzer, Arbeitnehmer und Touristen werden es der FDP danken. Und die Stimmbürger auch.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

www.jfz.ch

 

 

NZZ (15.1.2012): „Keine völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten„

http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/stadt_und_region/keine_voellige_liberalisierung_der_ladenoeffnungszeiten_1.14360864.html