Nein zum Ausbau der Prämienverbilligungen im Kanton Zürich für die Falschen!

Am 30. November: Nein zum Ausbau der individuellen Prämienverbilligungen im aktuellen System! Den das heutige System hat Fehlanreize und oft profitieren die Falschen. Der Ausbau würde 50-60 Mio. Fr. an Mehrkosten bringen!
Im 2028 kommen sowieso Anpassungen und mehr Mittel, deshalb NEIN zur aktuellen Abstimmungsvorlage!

Nein zur linken Erbschaftssteuer am 30.11.2025

Nein zur linken Erbschaftssteuer (getarnt schönfärberisch als Initiative „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ am 30. November 2025!

Die Linke will noch mehr Unternehmer und Vermögende melken. Doch bereits heute ist die Steuerprogression sehr stark in der Schweiz. D.h. je höher das Einkommen und Vermögen, desto überproportional steigt der Steuersatz.
Die Steuerbelastung für Vermögende kann nicht unendlich in die Höhe getrieben werden – dies zeigt das Beispiel Norwegen: Dort wurde die Vermögenssteuer im 2022 von 0.85% auf 1.1% erhöht, mit dem Plan, dadurch ca. 150 Mio. USD mehr einzunehmen. Darauf wanderten aber je nach Quellen ca. 300 Norweger in die Schweiz aus. Dies führte zu erheblichen Steuerausfällen in Norwegen führte! Je nach Berichten und Schätzungen verlor der norwegische Staat dadurch rund 590 Mio. Fr.

NEIN zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kt Zürich», JA zum Gegenvorschlag

Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kt Zürich» möchte den Gemeinden ein Vorkaufsrecht ermöglichen für Grundstücke. Diese Initiative ist gut gemein, sie bringt aber keine Vorteile, dafür viele Nachteile!

  • Entgegen dem Titel der Initiative werden damit keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen
  • Diese Abstimmungsvorlage schwächt die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit: Ein privat ausgehandelter Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer soll plötzlich durch Gemeinden durchkreuzt werden.
  • Grundstücksgeschäfte werden verkompliziert. Gemeinden müssten über jedes Geschäft informiert werden und sich überlegen, ob sie kaufen möchten. Die Vorlage sieht verschiedene Fristen und Prozesse vor. Damit werden mehr Bürokratie und damit mehr Kosten geschaffen.
  • nachgelagerte Kreditbeschlüsse können jahrelange Verfahren nötig machen, und womöglich verschiedene Sonderinteressen wecken. Damit werden potentiell jahrelange Rechtsunsicherheiten entstehen, die den Wohnungsbau verzögern und erschweren.

Diese Initiative ist reine Ideologie und ein Schritt weiter zu einer Verstaatlichung des Wohnungswesens.

Der Gegenvorschlag des Kantonsrats bietet hingegen einen echten Mehrwert: Die Erhöhung des Kredites zur Förderung des Wohnungsbaus hilft, dass mehr Wohnungen gebaut werden.

Deshalb sage ich NEIN zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kt Zürich» bei der Volksabstimmung am 30. November 2025, und JA zum Gegenvorschlag.

Abstimmungszeitung des Kantons:

Komitee gegen die Initiative: https://wohnungs-bschiss.ch/

Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts!

Zu den Abstimmungen vom Sonntag, 28. September 2025

Stellen Sie sich vor, Sie sparen jahrelang und kaufen dann eine Wohnung oder gar das lange ersehnte Häuschen. Wenn Sie darin wohnen, belastet Ihnen der Staat heute als Eigentümer auch Miete, nämlich den imaginären Eigenmietwert als zusätzliche Steuerlast auf Ihr Einkommen.

Dieses komische, der eigenen Intuition widersprechende Instrument soll nun endlich abgeschafft werden.

Bis anhin war einerseits die Berechnung des Eigenmietwerts immer umstritten, genauso wie die Versuche, mittels vielen Abzügen diese Steuerlast zu kompensieren. Diese Spielereien kosten Zeit und Geld und haben unnötigerweise Marktverzerrungen (z.B. rekordhohe Hypothekarschulden in der Schweiz) hervorgerufen und Ressourcen gebunden, die anderweitig besser eingesetzt wären. Zudem führte das heutige System zu diversen Problemen: So werden heute zum Beispiel Eigenheimbesitzer, die ihre Schulden weitgehend oder gänzlich abbezahlt haben, benachteiligt.

Deshalb soll nun der Eigenmietwert abgeschafft werden.

Die Reform ist ausgewogen. Damit die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts nicht unfair einige Besitzenden bevorteilt, wird gleichzeitig auch die Möglichkeit von Steuerabzügen eingeschränkt. Zudem können Kantone eine Steuer auf Zweitliegenschaften einführen (weshalb die Bundesverfassung geändert und nun darüber abgestimmt wird).

Die finanziellen Auswirkungen der Reform sind schwer abzuschätzen und hängen von verschiedenen Faktoren und deren zeitlicher Entwicklung ab. Ich rechne allerdings nicht damit, dass es auf lange Sicht zu nennenswerten (falls überhaupt) Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand kommen wird. Wichtiger erscheint mir, dass mit der Reform Marktverzerrungen und verfehlte Anreizstrukturen abgebaut werden und somit Kapitel künftig weniger fehl alloziert wird. Dies dürfte für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz langfristig nachhaltig positiv sein.

Deshalb stimme ich am 28. September 2025 der Abschaffung des Eigenmietwerts zu, resp. formell JA zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.

Ja zur Steuervorlage am 18. Mai – Ja zur Entlastung von Unternehmen im Kanton Zürich!

Quelle: kantonale Abstimmungszeitung

Um was geht es?

2. Teil der Umsetzung Unternehmenssteuervorlage 17 in Kombination mit der AHV-Finanzierung (STAF aus dem Jahre 2017): Senkung der Gewinnsteuern von 7 auf 6 Prozent.

Den ersten Teil mit der Senkung von einem Prozentpunkt der Unternehmenssteuern beschloss das Volk im Jahre 2019. Schon damals war geplant, dass eine Senkung um einen weiteren Prozentpunkt folgen soll.

Aufgrund des Referendums stimmen wir ab.

Argumente

  • Unternehmen tragen heute rund 20% zu den Steuererträgen des Kantons Zürich bei.
  • Die Unternehmenssteuern im Kanton Zürich sind die 2. höchsten der Schweiz. Nur noch der Kanton Bern verlangt mehr. Die Attraktivität bezüglich Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Zürich ist gesunken, da viele andere Kantone in den letzten Jahren die Unternehmenssteuern gesenkt haben.
  • Die letzte Senkung der Unternehmenssteuern um einen Prozentpunkt war Ergebnis-neutral. D.h. es ist nicht mehr Schulden oder einer höheren Steuerlast für Einwohner zu rechnen. Gemäss Studien wurden die kurzfristigen Mindereinnahmen aufgrund der Steuersenkung kompensiert durch höhere Steuereinnahmen (mehr Unternehmen kommen in den Kanton Zürich und verbleiben hier, und zahlen in der Summe mehr Steuern).
  • Sollten Gemeinden aufgrund der kurzfristigen Mindereinnahmen in Schwierigkeiten geraden, sieht die Vorlage eine Unterstützung durch den Kanton vor.
  • Gemäss Handelsregisteramt des Kantons Zürich verliessen netto zwischen 2018 und 2024 jedes Jahr mehr Unternehmen, als neu in den Kanton Zürich gezogen; total rund 1’100 Unternehmen. Daraus verschwanden mehrere Millionen Franken an Steuergeldern aus dem Kanton Zürich in andere, steuergünstigere Kantone (insb. in der Innerschweiz). Entsprechend erhöhte das den Druck und die relative Steuerbelastung für den Mittelstand. Es ist auch ein bedenkliches Signal, dass Zürich als Wirtschaftsmotor laufend an Attraktivität verliert. Dies bedroht Arbeitsplätze im Kanton Zürich.
Quelle: https://steuersenkung-ja.ch/
  • Der linke Vorwurf, wonach von dieser Steuersenkung nur Reiche und Grossunternehmen profitieren würden, ist falsch! Die Steuersenkung ist ergebnisneutral – d.h. es profitieren alle. Keine Steuersenkung würde zu weiteren Unternehmenswegzügen führen, was Steuerausfälle im Kanton Zürich generieren würde, die wiederum v.a. durch den Mittelstand zu bezahlen wäre.
  • Wie gefährlich die Gier der Linken ist, noch mehr Steuern von Unternehmen oder von Reichen einzutreiben zeigt das Eigengoal von Norwegen: Für das Jahre 2022 erhöhte die linke norwegische Regierung die Vermögenssteuern, um gemäss einem Artikel umgerechnet jährlich 146 Mio. USD mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Norwegen hatte bereits davor vergleichsweise hohe Steuern. Dies brachte das Fass für viele vermögende Norweger zum Überlaufen und mehr als 80 wanderten aus (offenbar u.a. in den Kanton Tessin). Netto resultierten Steuerausfälle von 594 Mio. USD – keine Mehreinnahmen!
  • Die internationale Lage ist aktuell sehr instabil, volatil. Es gibt viele ökonomische (Zölle, Zinsen, Inflation) und sicherheitspolitische Unsicherheiten. Gerade in solch schwierigen Zeiten sollten wir versuchen, unsere Arbeitsplätze, Steuersubstrat zu erhalten – dies benötigt attraktive Rahmenbedingungen und dazu gehören mässige Steuersätze.

Deshalb empfehle ich am 18. Mai im Kanton Zürich ein klares JA zur Steuervorlage!

Quellen:

Abstimmungszeitung des Kantons zur Steuervorlage:

https://app.statistik.zh.ch/wahlen_abstimmungen/prod/Actual/Det/1_1_20250518/260261/Abstimmungen/Informationen

steuersenkung-ja.ch

Norway’s Tax Experiment: A Costly Exodus (23.3.2025): https://imglobalwealth.com/articles/norways-tax-experiment-a-costly-exodus/

https://citizenx.com/insights/norway-wealth-exodus/

Nein zur SP-Initiative «Dübendorf für alle»: Sie hält nicht, was sie verspricht. Sie bringt keine Vorteile, dafür Nachteile. Es gibt bessere Lösungen

Am 24. November 2024 stimmen wir in Dübendorf ab über die Volksinitiative der SP namens «Dübendorf für alle» (siehe Abstimmungsbüchlein hier).

Die Bevölkerung in der Schweiz, im Kanton Zürich und in Dübendorf wächst. Die Fläche bleibt aber konstant. Da in den vergangenen Jahren die Wohnbautätigkeit schwächer war als der Einwohneranstieg, ist die Nachfrage nach Wohnraum tendenziell stärker als das Angebot. Das Resultat: die (Miet- und Kauf-)Preise steigen.

Während (bezahlbarer) Wohnraum allseits ein anerkanntes Problem ist, gehen die Meinungen über wirksame Lösungen auseinander.

Die Initiative der SP – nicht überraschend – möchte dem Staat mehr Macht und Verantwortung zuschreiben. Eine liberale Perspektive dagegen möchte den Markt wieder zum Funktionieren bringen und die Rahmenbedingungen verbessern, damit mehr Wohnungen gebaut werden und so auch wieder erschwinglichere existieren.

Die SP-Initiative klingt verlockend (wer möchte nicht bezahlbaren Wohnraum?), beinhaltet aber mehrere logische Widersprüche, hat mehrere Haken und kann nicht leisten, was sie verspricht. Sie bringt keine Vorteile, dafür aber Nachteile.

Ich lehne die Initiative deshalb ab.

Die Ziele und Mittel der Initiative sind uneinheitlich und nicht zielführend. In der Begründung zur Initiative spricht die SP vom Ziel, Wohnbau zu fördern. Aber im ersten Artikel der Initiative steht nichts davon, sondern es geht – viel umfassender – darum, einfach den staatlichen Besitz von Boden (egal für welche Zwecke) zu mehren. Wenn die Stadt mehr Boden kaufen müsste, da durch die Initiative beauftragt, wird sie Mitbieter im Markt um das knappe Gut Boden und wirkt damit preistreibend. Wenn der Boden teurer wird, werden allenfalls darauf stehende Wohnungen nicht günstiger. Damit untergräbt die Initiative ihren eigentlichen Zweck.

In Artikel 2 geht es neben Wohnraum nun plötzlich auch um Gewerberaum. Doch auch bei Gewerberäumen spielt der Markt. Es gibt ein genügend grosses Angebot an Gewerbeflächen in Dübendorf und der Region. Immer wieder gibt es Gewerberäume in Dübendorf, die monatelang leer standen. Ein staatlicher Eingriff ist hier denn auch nicht nötig.

Die SP möchte damit quasi durch die Hintertür den Umfang der staatlichen Aufgaben ohne vergrössern. Mit beschränkten Mitteln aber immer mehr Ziele verfolgen ist bekanntlich aber kein Erfolgsrezept, sondern generiert Zielkonflikte und Koordinationsprobleme.

Selbst wenn die Stadt eine aggressive Kaufstrategie gemäss der Initiative fahren möchte, würde dies in der Realität Utopie bleiben. Denn die politischen Prozesse sind zu langsam. Gemäss Gemeindeordnung bedarf der Erwerb von Grundstücken oder Liegenschaften im Wert von über 5 Mio. Franken einer Volksabstimmung. Würde ein Eigentümer sein Grundstück verkaufen wollen, verkauft er an den Meistbietenden. Falls dies wirklich die Stadt wäre, müssten wohl noch Verkaufsverhandlungen über Details geführt werden, ehe erst der Stadtrat, dann der Gemeinderat, und schliesslich das Volk per Abstimmung darüber entscheiden kann, was wohl mindestens 1.5 Jahre, wenn nicht länger, in Anspruch nehmen würde. Dabei besteht immer die Gefahr, dass die Kaufentscheidung nicht zustande kommt (insbesondere besteht ein Zielkonflikt zwischen möglichst hohem Preis bieten, und diesen dann politisch vertretbar erklären).

Und dann müsste der verkaufswillige Eigentümer nochmals von vorne beginnen. Da sich der verkaufswillige Eigentümer dieser Unsicherheit bewusst ist, würde er wohl versuchen, dieses Risiko zu minimieren und andere Käufer zu finden. Ohne Anpassung der Kreditkompetenz würde die Initiative also nebst viel Aufwand kaum Ergebnisse im Sinne der Initianten generieren.

Stadt- und Gemeinderat waren sich diesem Dilemma bewusst. Der Stadtrat hatte deshalb einen Gegenvorschlag gemacht, um dieses Dilemma mindestens ansatzweise zu lösen. Der Gemeinderat hat dies aber explizit abgelehnt.

Fazit: Die Initiative vermag keine direkte positive Wirkung entfalten.

Aber selbst wenn dieses Dilemma gelöst würde, die Stadt also mit grossem Portemonnaie Grundstücke kaufen würde – das Problem wäre kaum gelöst. Wenn der Staat baut, oder bauen lässt, dauert es länger (und kostet häufig mehr), als wenn es Private tun.

Es liegt in der Natur von politischen Themen, dass sie kompliziert sind, da verschiedene, legitime Interessen eines Ausgleichs bedürfen. Dies braucht Zeit und einen fairen, regelbasierten Prozess (in unserer Demokratie), der u.a. stark auf Mitsprache und Überprüfung setzt. Dies braucht Zeit. Zudem müssen oft verschiedene Sonderwünsche berücksichtigt werden, und der Meinungsbildungsprozess verläuft nicht unbedingt gradlinig – beides treibt die Kosten in die Höhe.

Es ist denn auch nicht erstaunlich, dass staatliche Vorhaben, gerade im Wohnbau, längere Realisierungszeiten haben als private. Je nach internen Entscheidungsprozessen und Finanzierungsmöglichkeiten kann ein Privater auch eine grössere Überbauung innert wenigen Jahren realisieren. Im Gegensatz dazu bedürfen öffentliche Wohnbauprojekte, damit sie mehrheitsfähig sind, einer Austarierung verschiedenster Interessen. Die Idee, auf der Brache Leepünt Wohnungen zu bauen, ist schon alt. Das letzte und damit aktuelle Vorhaben begann seine Wurzeln spätestens im Jahre 2017, als die ersten Echoräume begannen, um eine gemeinsame, tragfähige Idee zu entwickeln, was dort realisiert werden soll. Voraussichtlich dürften die ersten Wohnungen im 2030, oder später, bezugsbereit sein. Das sind 13 Jahre!

Zum Vergleich: die wesentlich grössere Überbauung Three Point in Dübendorf dürfte, von der Erstellung des Gestaltungsplans bis zum Wohnungsbezug, rund die Hälfte gedauert haben.

Fazit: wenn Private ohne staatliche Beteiligung Wohnungen bauen, werden diese tendenziell günstiger und schneller erstellt. Ein Engagement der Stadt würde tendenziell mehr Zeit benötigen, mehr Kosten und damit innert gleicher Zeit weniger Wohnungen ermöglichen.

Die Initiative, welche Wohnbau fördern möchte, aber mehr staatliches Engagement will, ist somit kontraproduktiv.

Die Initiative würde wohl die bereits in Planung stehenden Wohnungen nach dem Kostenmiete-Prinzip verhindern. Damit verhindert die Initiative eines ihrer Kernanliegen. Die Stadt plant, wie oben erwähnt, auf dem Gebiet Leepünt im Baurecht die Erstellung von Wohnungen durch eine private Entwicklerin und eine Genossenschaft. Weil aber das Projekt nicht für Wohnungen die Kostenmiete vorsieht, müsste bei einer Annahme der Initiative wohl abgebrochen werden, mangels Konformität mit der Initiative. Der Initiativtext sieht in Artikel 3 zwar vor, dass Ausnahmen bei einem erhöhten öffentlichen Interesse gemacht werden könnten. Diese Hürde ist nicht weiter definiert. Angesichts der dogmatisch aber sehr einseitigen Ziele der Initiative (nur Kauf, kein Verkauf von Boden durch die Stadt, nur Kostenmiete, nur Baurecht falls überhaupt) wäre nicht begründbar, warum hier eine Ausnahme gemacht werden dürfte. Mutmasslich würde ein Rechtsstreit entstehen, was wiederum Zeit und Geld kostet, das politische Klima vergiftet, aber keine zusätzlichen, erschwinglichen Wohnungen bringt. Wäre das Projekt Leepünt erledigt, wären wohl mehrere Hundertausend Franken an öffentlichen Krediten in den Sand gesetzt.

Fazit: die Initiative wird wohl die aktuellen Projekte mit (noch einigermassen moderaten) Kostenmiete-Wohnungen verhindern. Auch damit ist die Initiative kontraproduktiv.

Die Initiative schafft nicht mehr günstigere Wohnungen. Die Initiative suggeriert, dass mit der Pflicht zur Kostenmiete, d.h. dass die Mietpreise nur kostendeckend sein sollen, das Problem gelöst werden könnte. Doch angesichts vieler Sonderwünsche, komplizierter politischer Entscheidprozesse, Arbeitskräftemangel und gestiegenen Materialpreisen und kostensteigernden Bauverfahren sind auch Kostenmieten von Neubauten mittlerweile auf einem derart hohen Niveau, welches über dem liegt, was landläufig als günstig befunden wird. Berücksichtigt man noch die oben erwähnten Faktoren (staatliches Engagement braucht mehr Zeit und erhöht die Kosten) resultieren dann zwar Kostenmieten, sieht das Fazit noch trüber aus.

Die Initiative würde die Handlungsfähigkeit der Stadt zu weiteren Boden-Themen empfindlich einschränken.

Es kommt immer wieder vor, dass die Stadt kleinräumig Land abtauschen möchte. Sei es, um Strassen zu sanieren, Velo- und Fusswege auszubauen, oder um Gewässer zu sanieren und ökologisch nachhaltig(er) zu gestalten, oder um Hochwasserschutz zu betreiben. Die Initiative ist, bei genauer Lektüre des Artikels 3, aber so einschränkend, dass die Kriterien für Landabtausch diesen künftig oft verunmöglichen dürften und so gute, einvernehmliche Lösungen tendenziell verhindert würde. Würde ein Landabtausch verunmöglicht, müsste die Stadt verhandeln oder hoheitlich Landerwerb (mittels Enteignung) betreiben, was immer wieder umstritten sein dürfte.

Die Initiative kann die Herausforderungen der grossen Trends (Bevölkerungswachstum, wachsender Flächenverbrauch pro Person, stets teurer und komplizierteres Bauen etc.) nicht lösen.

Lösungsansätze dagegen wären eine Vereinfachung von Baurecht und -prozessen, Reduktion von Rechtsrisiken in Bauprojekten (Einsprachen, Partikularinteressen wie Denkmalschutz), innere Verdichtung und damit Erhöhung und Flexibilisierung der Ausnützung (damit mehr Wohnraum pro Quadratmeter geschaffen werden kann).

Die Stadt hat mit der anstehenden Revision der Bauordnung und des Zonenplans gute Chancen, hier wesentliche Verbesserungen zu erzielen.

Ja zur BVG-Reform: für stabile Pensionskassenfinanzen, für fairere Bedingungen für tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte (inkl. vieler Frauen)

Am 22. September stimmen wir über die BVG-Reform ab.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Pensionierung der Baby-Boomer steht die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) unter Druck. Bereits heute werden Rentenbezüger mit Milliarden aus dem Sparkapital von aktuell Erwerbstätigen quersubventioniert, da der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz unrealistisch hoch ist. Dies belastet die Generationengerechtigkeit.

Die BVG-Reform senkt den Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich. Die meisten Erwerbstätigen haben aber höhere Einkommen, so dass sie davon kaum betroffen sind.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes stärkt die Reform die finanzielle Stabilität vieler Pensionskassen. Würde dies nicht geschehen, laufen Pensionskassen, welche nur Minimalleistungen erbringen, die Gefahr, dass sie sich nicht mehr ausreichend finanzieren können. Dies könnte dazu führen, dass die betroffenen Erwerbstätigen finanzielle Zuschüsse leisten müssten an eine Sanierung.

Die BVG-Reform hilft aber auch vielen Personen mit tieferen Einkommen, wie z.B. Teilzeitbeschäftigte (überproportional häufig Frauen), denn die BVG-Eintrittsschwelle wird gesenkt. D.h. dass neu bereits ab tieferem Einkommen, welches man bei einem bestimmten Arbeitgeber hat, in seine 2. Säule einzahlt. Da der Koordinationsabzug neu in Prozent des Bruttolohns gerechnet wird, steigt auch der versicherte Lohn und betroffene Personen werden damit besser geschützt.

Zur Vermeidung einer Schlechterstellung von Personen, die in der Übergangsphase in Rente gehen, wird künftig ein Rentenzuschlag erhoben.

Schliesslich wird ein heutiger Fehlanreiz, dass nämlich die Lohnbeiträge in Prozent mit zunehmendem Alter steigen (womit Ü50 Arbeitnehmer aus Kostengründen tendenziell unattraktiver sind gegenüber jüngeren für die Arbeitgeber) teilweise entschärft durch die Anhebung der Beitragsprozente bei Jungen.

Die Reform ist nicht perfekt (so etwas gibt es leider nicht), doch sie hat sehr viele gute Elemente und hilft, unsere Renten aus der 2. Säule zu stabilisieren und sichern.

Ich sage deshalb klar Ja zur BVG-Reform am 22. September.

Adrian Ineichen

AHV sichern, statt noch mehr verschulden!

Kommentar zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 3. März 2024

Am 3. März stimmen wir über zwei gegensätzliche Vorlagen zur AHV ab. Mit der Vorlage der Linken für eine 13. AHV-Rente würden alle Rentenbezüger ein paar Hundert Franken mehr erhalten. Das wäre grösstenteils unnötig. Denn wenn, wie Zahlen von ProSenectute und BFS andeuten, rund 90% der Rentenbezüger nicht auf eine allgemeine Rentenerhöhung angewiesen sind, sind subjekt-bezogene Hilfen wirksamer und verhindern Mitnahmeeffekte. Bereits heute gibt es dafür mehrere Instrumente. Die 13. Rente jedoch würde allen ausgeschüttet, erst 4-5 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich kosten und danach immer teurer werden. Diese Giesskannenpolitik würde höhere Lohnabzüge oder höhere Mehrwertsteuersätze bedeuten – für alle, worunter aber überproportional Tieflohnempfänger und der Mittelstand leiden müssten. Diese würde Arbeit und Konsum in der Schweiz verteuern und die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland riskieren.

Angesichts des wachsenden Anteils der Rentenbezüger und der steigenden Lebenserwartung droht der AHV ab 2030 negative Umlageergebnisse in Milliardengrösse. Statt noch mehr Schulden zu verursachen, sollte die AHV auf eine langfristig stabile Grundlage gestellt werden. Genau dies ermöglichst die Renteninitiative. Während viele EU-Staaten Rentenalter 67 einführen, würde mit der Renteninitiative ab 2033 in der Schweiz Rentenalter 66 gelten und dann das reguläre Rentenalter von der Lebenserwartung abhängig gemacht. Die Renteninitiative schafft Anreize, länger zu arbeiten und so in der Schweiz vorhandene Arbeitskräfte besser zu nutzen. Zudem reduziert sie auch die unfaire Umverteilung von Jung zu Alt. Ich empfehle deshalb klar ein Ja zur Renteninitiative.

Adrian Ineichen

JA zur AHV 21 am 25. September 2022

Am 25. September stimmen wir über das Paket AHV 21 ab, welches die AHV finanziell auf eine solidere Basis stellt mittels zwei Vorlagen:

  • Gesetzesanpassungen
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer (u.a. des MwSt-Normalsatzes von 7.7% auf 8.1%)

Ausgangslage

  • Ohne Reform geht der AHV das Geld aus, denn das Betriebsergebnis der AHV ab 2029 negativ, d.h. die AHV würde dann ab dann sehr schnell Milliarden an Schulden anhäufen (Quelle: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/finanzen-ahv.html)
  • Treiber dieser Entwicklung sind insbesondere:
    • Unsere Gesellschaft wird älter, die Lebenserwartung steigt
  • Es ist deshalb weitgehend unbestritten, dass eine AHV-Reform dringend nötig ist
  • Die letzten Reformversuche, insbesondere mit AHV-Ausbaumassnahmen, sind in den letzten 20 Jahren gescheitert. Die letzte grössere AHV-Reform war vor 27 Jahren (1995)!

Warum ein Ja zur AHV 21?

  • Die Reform flexibilisiert das Pensionsalter. Neu ist es möglich, zwischen 63 und 70 in Rente zu gehen. Damit wird eine sanfte, stufenweise Pensionierung ermöglicht.
  • Gleichstellung von Mann und Frau. Bis 1957 war das Rentenalter von beiden, Männern und Frauen, bei 65. Erst danach wurde es paternalistisch für die Frauen gesenkt. Diese Gleichstellung war in allen letzten Reformvorhaben unbestritten.
  • Die Frauen der Jahrgänge, welche von den Gesetzesanpassungen betroffen sind (Erhöhung des Referenzalters von 64 auf 65), erhalten lebenslange Zuschläge, werden also finanziell durch die Reform besser gestellt.
  • Die Reform schafft Anreize für weiterführende Erwerbstätigkeit. Notabene ist die Schweiz aktuell akut von Arbeitskräftemangel betroffen. Die AHV 21 schafft hier klar Abhilfe.
  • Die AHV 21 ist eine moderate Reform, keine harte Sparmassnahme. Mehr als 2/3 der Reform wird durch Zusatzeinnahmen generiert (MwSt-Erhöhung). Von Sozialabbau kann keine Rede sein!

Stimmen Sie deshalb 2x Ja zur AHV 21 am 25. September 2022

Für die Sicherung unserer AHV!

Weitere Infos zu den Abstimmungen vom 25. September 2022 auf der Webseite des Bundes:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20220925.html