Ja zur Steuervorlage am 18. Mai – Ja zur Entlastung von Unternehmen im Kanton Zürich!

Quelle: kantonale Abstimmungszeitung

Um was geht es?

2. Teil der Umsetzung Unternehmenssteuervorlage 17 in Kombination mit der AHV-Finanzierung (STAF aus dem Jahre 2017): Senkung der Gewinnsteuern von 7 auf 6 Prozent.

Den ersten Teil mit der Senkung von einem Prozentpunkt der Unternehmenssteuern beschloss das Volk im Jahre 2019. Schon damals war geplant, dass eine Senkung um einen weiteren Prozentpunkt folgen soll.

Aufgrund des Referendums stimmen wir ab.

Argumente

  • Unternehmen tragen heute rund 20% zu den Steuererträgen des Kantons Zürich bei.
  • Die Unternehmenssteuern im Kanton Zürich sind die 2. höchsten der Schweiz. Nur noch der Kanton Bern verlangt mehr. Die Attraktivität bezüglich Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Zürich ist gesunken, da viele andere Kantone in den letzten Jahren die Unternehmenssteuern gesenkt haben.
  • Die letzte Senkung der Unternehmenssteuern um einen Prozentpunkt war Ergebnis-neutral. D.h. es ist nicht mehr Schulden oder einer höheren Steuerlast für Einwohner zu rechnen. Gemäss Studien wurden die kurzfristigen Mindereinnahmen aufgrund der Steuersenkung kompensiert durch höhere Steuereinnahmen (mehr Unternehmen kommen in den Kanton Zürich und verbleiben hier, und zahlen in der Summe mehr Steuern).
  • Sollten Gemeinden aufgrund der kurzfristigen Mindereinnahmen in Schwierigkeiten geraden, sieht die Vorlage eine Unterstützung durch den Kanton vor.
  • Gemäss Handelsregisteramt des Kantons Zürich verliessen netto zwischen 2018 und 2024 jedes Jahr mehr Unternehmen, als neu in den Kanton Zürich gezogen; total rund 1’100 Unternehmen. Daraus verschwanden mehrere Millionen Franken an Steuergeldern aus dem Kanton Zürich in andere, steuergünstigere Kantone (insb. in der Innerschweiz). Entsprechend erhöhte das den Druck und die relative Steuerbelastung für den Mittelstand. Es ist auch ein bedenkliches Signal, dass Zürich als Wirtschaftsmotor laufend an Attraktivität verliert. Dies bedroht Arbeitsplätze im Kanton Zürich.
Quelle: https://steuersenkung-ja.ch/
  • Der linke Vorwurf, wonach von dieser Steuersenkung nur Reiche und Grossunternehmen profitieren würden, ist falsch! Die Steuersenkung ist ergebnisneutral – d.h. es profitieren alle. Keine Steuersenkung würde zu weiteren Unternehmenswegzügen führen, was Steuerausfälle im Kanton Zürich generieren würde, die wiederum v.a. durch den Mittelstand zu bezahlen wäre.
  • Wie gefährlich die Gier der Linken ist, noch mehr Steuern von Unternehmen oder von Reichen einzutreiben zeigt das Eigengoal von Norwegen: Für das Jahre 2022 erhöhte die linke norwegische Regierung die Vermögenssteuern, um gemäss einem Artikel umgerechnet jährlich 146 Mio. USD mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Norwegen hatte bereits davor vergleichsweise hohe Steuern. Dies brachte das Fass für viele vermögende Norweger zum Überlaufen und mehr als 80 wanderten aus (offenbar u.a. in den Kanton Tessin). Netto resultierten Steuerausfälle von 594 Mio. USD – keine Mehreinnahmen!
  • Die internationale Lage ist aktuell sehr instabil, volatil. Es gibt viele ökonomische (Zölle, Zinsen, Inflation) und sicherheitspolitische Unsicherheiten. Gerade in solch schwierigen Zeiten sollten wir versuchen, unsere Arbeitsplätze, Steuersubstrat zu erhalten – dies benötigt attraktive Rahmenbedingungen und dazu gehören mässige Steuersätze.

Deshalb empfehle ich am 18. Mai im Kanton Zürich ein klares JA zur Steuervorlage!

Quellen:

Abstimmungszeitung des Kantons zur Steuervorlage:

https://app.statistik.zh.ch/wahlen_abstimmungen/prod/Actual/Det/1_1_20250518/260261/Abstimmungen/Informationen

steuersenkung-ja.ch

Norway’s Tax Experiment: A Costly Exodus (23.3.2025): https://imglobalwealth.com/articles/norways-tax-experiment-a-costly-exodus/

https://citizenx.com/insights/norway-wealth-exodus/

Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe

Kommentar zur eidgenössischen Abstimmung vom 13. Februar 2022

Bild von https://www.stempelabgabengesetz.ch/

Am 13. Februar stimmen wir ab über die Änderung des Stempelabgabegesetzes, genauer: über die Abschaffung der Emissionsabgabe. Diese Vorlage entlastet vor allem Startups, sowie kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie Kapital aufnehmen möchten, um zu investieren.

Heute ist es unfair: Wer ein Kredit aufnimmt, ist davon befreit, wer Eigenkapital aufnimmt, wird durch die Emissionsabgabe bestraft. Von der Emissionsabgabe heute gibt es für wenige politisch privilegierte Branchen Ausnahmen. Jährlich werden aber mehr als 2’000 Unternehmen gerade dann benachteiligt, wenn sie Kapital brauchen, sei es, um aus einer Krise herauszukommen, oder um zu wachsen. Kurz: sie werden bestraft, wenn sie Arbeitsplätze sichern oder neue schaffen. Dies ist grotesk!

Mit der Emissionsabgabe steht die Schweiz heute fast alleine da. Das macht uns entsprechend unattraktiv! Unserer Wettbewerbsfähigkeit droht aktuell noch mehr Schwächung, angesichts der kommenden OECD-weiten Mindeststeuern für Unternehmen, welche zu höheren Steuern in der Schweiz führt, sowie der EU-Drohung, Gelder für Schweizer Forscher zu streichen, wenn diese nicht in die EU zügeln.

Die bei der Abschaffung der Emissionsabgabe wegfallenden Steuereinnahmen sind sehr klein und werden voraussichtlich wie schon bei der Unternehmenssteuerreform durch erhöhte wirtschaftliche Aktivität mehr als kompensiert. Reduzieren wir also die schädigenden Beschränkungen unserer Unternehmen! Ermöglichen wir so langfristig mehr Wohlstand! Gerade für Dübendorf als Innovationsstadt ist die Abschaffung der Emissionsabgabe eine grosse Chance, weil sie die Hürden für Startups reduziert.

Ich stimme deshalb am 13. Februar klar JA zur Änderung der Stempelabgabegesetzes.

Adrian Ineichen

Stadtratskandidat FDP

Zahlen zur Emissionsabgabe (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Badran):

21.3922 | Abschaffung der Stempelsteuer, insbesondere der Emissionsabgabe. Ausmass, Wirkung, Profitierende | Geschäft | Das Schweizer Parlament

Ja zur Steuervorlage 17 – Ja zum Werkplatz Zürich!

Kommentar zur kantonalen Abstimmung über die Steuervorlage 17 vom 1. September 2019

Die Steuervorlage 17 verdient am 1. September ein klares JA! Sie hilft Arbeitsplätze in der Region zu halten, entlastet den Mittelstand und stärkt so unsere Wettbewerbsfähigkeit. Die Steuervorlage 17 ist die logische kantonale Umsetzung der vom Volk im Mai gutgeheissenen STAF-Vorlage (Steuerreform und AHV-Finanzierung).

Mit dieser kleinen Gewinnsteuersenkung für Unternehmen im Kanton Zürich kann der Wegzug von vielen Unternehmen und damit der Verlust von voraussichtlich Tausenden von Arbeitsplätzen vermieden werden. Diese Reform ist finanzierbar ohne Sparübung: Die moderate Steuersenkung würde z.B. in Dübendorf die Steuereinnahmen um ein halbes Prozent senken – ein Klacks gegenüber den rund 8% Ertragsüberschüssen der städtischen Rechnung 2018!

Das links-grüne Argument gegen die Steuervorlage 17, wonach diese Sparmassnahmen z.B. bei der Bildung und im Sozialwesen nach sich ziehen würde, ist somit substanzlos und damit reine Angstmacherei.

 

Würde die Steuervorlage abgelehnt, droht ein grosser Steuerausfall, der schmerzhafte Sparübungen und grosse Zusatzbelastungen gerade für den Mittelstand und untere Einkommensschichten bringen würde!

Gerade deshalb schützt und entlastet die Steuervorlage 17 den Mittelstand! Zudem erhalten Gemeinden mit der Vorlage zusätzliche Gelder (Entlastung bei AHV-Zusatzleistungen sowie mehr Geld aus dem Finanzausgleich). Schliesslich ist aufgrund der dynamischen Effekte anzunehmen, dass sich diese Vorlage wie bei einer früheren Unternehmenssteuerreform quasi selbst finanziert, d.h. dass die kurzfristigen, kleinen Steuerausfälle mittelfristig durch mehr Steuereinnahmen von florierenden Unternehmen mehr als kompensiert werden.

 

Gerade in Zeiten von Handelskonflikten und weltwirtschaftlich grossen Unsicherheiten ist die Schweiz herausgefordert, gegenüber internationaler Konkurrenz attraktiv zu bleiben. Eine kleine Steuersenkung hilft dabei, unseren Werkplatz attraktiv zu halten.

 

Deshalb stimme ich am 1. September klar JA zur Steuervorlage 17.

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, FDP Dübendorf

 

 

Weitere Informationen zur Abstimmungsvorlage sind hier:

https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/spezialsteuern/unternehmenssteuer/faq_sv17.html

 

https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2017/steuervorlage-17-kanton-staedte-und-gemeinden-mit-gemeinsamer-Haltung.html