Jeweils im März publiziert der Kanton Zürich die polizeiliche Kriminalstatistik. Dabei sind aggregiert pro Gesetz auch Zahlen der Gemeinden verfügbar.
Für Dübendorf sind dies:
Die Zahl der Taten nach Strafgesetzbuch (StGB) stieg von 1383 im 2023 um 36% auf 1874 im 2024. Damit setzt sich ein Trend seit 2022 fort. Bereits 2013/14 lag aber die absolute Zahl ähnlich hoch (1894/1890). Die Zahlen scheinen sich wellenartig zu bewegen.
Die Zahl der Taten nach Betäubungsmittelgesetz (BMG) stieg von 116 im 2023 um 2% auf 118 im 2024. Im 2021 lag die Zahl jedoch bei 242.
Die Zahl der Taten nach Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) nahm ab von 4 im 2023 auf 43 im 2024.
Pro 1000 Einwohner (Bevölkerungszahlen gemäss Geschäftsberichten der Stadt Dübendorf) sind die Zahlen ebenfalls gewachsen:
Die Zahl der Taten nach Strafgesetzbuch (StGB) pro 1000 Einwohner stieg von 44.3 im 2023 um 31% auf 58.2 im 2024. Damit setzt sich ein Trend seit 2022 fort. In den Jahren 2011-2014 lag aber die absolute Zahl ähnlich hoch (zwischen 61 und 72). Die Zahlen scheinen sich wellenartig zu bewegen.
Die Zahl der Taten nach Betäubungsmittelgesetz (BMG) stagnierte bei 3.7 Taten pro 1000 Einwohner.
Die Zahl der Taten nach Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) nahm ab von 1.4 im 2023 auf 1.3 im 2024 pro 1000 Einwohner.
Die Zahl der Taten nach Strafgesetzbuch sowie nach Ausländer- und Integrationsgesetz nahm gesamthaft im Kanton Zürich zu
Die Fussballsaison hat vor einer Woche wieder begonnen in der Schweiz. Ich hoffe, dass die neue Saison von viel weniger gewalttätigen Ausschreitungen überschattet wird als vergangene Saisons. Ebenso erwarte ich, dass die Gewalt um andere Grossveranstaltungen herum endlich abnimmt, sei es während des Weltwirtschaftsforums, oder während des 1. Mai.
Obwohl in Sachen Hooliganimus und Vandalismus in den letzten Jahren Schritte gemacht wurden, hinkt die Schweiz anderen Ländern in der Prävention und Bekämpfung der Gewalt gegen Personen und Sachen bei Grossveranstaltungen immer noch hinten nach.
Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich (JFZH) haben deshalb am 14. Juli, noch vor Beginn der Fussballsaison, die Petition „Schluss mit Krawallen!“ lanciert mit fünf Forderungen:
– Schadenersatzpflicht der Täter: Eine an einer Ausschreitung beteiligte Person, soll für Personen- und Sachschäden nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich (Schadenersatzpflicht) zur Rechenschaft gezogen werden;
– Haftung der Vereine: Für durch Fan-Gruppierungen des Gastvereins verursachte Sachschäden innerhalb des Stadions des Gastgebers, soll subsidiär der Gastverein haften (falls die entsprechenden Täter nicht ermittelt werden können);
– Anhaltung von Extrazügen: Die SBB müssen die Möglichkeit erhalten, bei Zerstörungsakten in Waggons von Extrazügen zu Grossveranstaltungen den entsprechenden Zug am nächstmöglichen Bahnhof anzuhalten, die Fahrgäste zum Aussteigen zu zwingen und die des Vandalismus verdächtigten Personen der Polizei zu übergeben;
– Datenschutz darf kein Täterschutz sein: Geeignetes Bildmaterial von Ausschreitungen soll im Internet zur Täter-Identifikation veröffentlicht werden;
– Information des sozialen Umfelds: Nach einer rechtskräftigen Verurteilung oder einem rechtskräftigen Strafbefehl sollen der Arbeitgeber und/oder die Schule der an einer Ausschreitung beteiligten Person über das begangene Delikt in Kenntnis gesetzt werden.»
Es ist erfreulich, dass die Stadtpolizei Zürich vier Tage nach der Lancierung der Petition der Jungfreisinnigen Kanton Zürich (JFZH) das Werkzeug der Internetfahndung, d.h. die Suche nach Tatverdächtigen mittels Fotos, nach mehrjähriger Pause wieder aufgenommen hat (siehe Link unten), und damit auf eine der Forderungen der Petition reagiert hat.
Zudem haben die SBB signalisiert, sie würden Extrazügeebenfalls bei Vandalenakten gerne möglichst rasch anhalten dürfen, so dass die Polizei die Situation untersuchen und Tatverdächtige direkt vor Ort in Empfang nehmen können – ebenfalls eine der Forderungen der Petition. Es geschieht offenbar doch was … u.a. auf Anregungen der Jungfreisinnigen!
Ich freue mich deshalb, wenn auch Sie unsere Petition unterstützen würden. Sie können dies auch online tun: