Bevölkerungsentwicklung von Dübendorf

Im Jahre 2023 ist die Bevölkerung von Dübendorf um 597 Personen auf 31’186 gewachsen (nach zivilrechtlichem Wohnsitz). Damit lag das Wachstum etwas über dem Durchschnitt (531) der Jahre seit 2011. Voraussichtlich wird Dübendorf im 2024 stärker wachsen, da vermutlich gleich mehrere Überbauungen bezugsbereit werden.

Altersgruppen

Unter den 10-Jahres-Altersbändern verfügt die Kohorte der 31-40jährigen seit mehr als 10 Jahren über den grössten Anteil an der Bevölkerung (2023: 18.3%) und wuchs in absoluten Zahlen auch am stärksten: Seit 2011 vergrösserte sich diese Altersgruppe von 4’164 auf 5’708 Personen. Schweizweit war diese Alterskohorte mit 14.5% nur die Zweitgrösste im 2022 (BFS, 24.8.2023).
Prozentual das stärkste Wachstum seit 2011 hatten in Dübendorf die >80jährigen (+61% auf 1’448 Personen), gefolgt von den 51-60jährigen (+41% auf 4’182 Personen) und den 21-30jährigen (+35% auf 4’573 Personen).

Der Anteil an Rentnern (älter als 65) sinkt seit 2014 stetig (von 15.6% auf 14.5% per Ende 2023), ebenso wie der Anteil Schüler (jünger als 16jährig) seit 2015 (16% auf 14.8% per Ende 2023). Umgekehrt bedeutet dies, dass der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter auf 70.7% stieg. Schweizweit lag dieser Wert in 2022 nur bei knapp unter 66% (BFS, 24.8.2023).

Umzug

Interessant ist die in den letzten Jahren stark gestiegene Zahl der Adressänderungen innerhalb Dübendorfs. Diese wuchs von rund 2000 im Jahr 2019 auf mehr als 3000 im Jahre 2022. Anders gesagt: im 2022 zügelten rund 9.9% der Dübendorfer innerhalb ihrer Stadt. Darüber hinaus liegt gemäss BFS (BFS, 17.11.2023) die Umzugsquote (Wegzugsquote) in Dübendorf mit 10.8% über dem Schweizer Mittel von 9.5% im 2022, während die Stadt Zürich auf 12.3% kommt.

Berücksichtigt man die Zu-/Wegzüge, Geburten und Todesfälle, so hat sich die Bevölkerung Dübendorfs in den letzten rund acht Jahren statistisch gesehen komplett ausgewechselt! Da dies tatsächlich nicht so ist, deutet darauf hin, dass einige Personen mehrfach zu-/weggezogen sind.

Ausländer

Der Ausländeranteil stieg in Dübi von 30.4% im Jahre 2011 auf 36.4%, wobei dieser Anteil seit 2020 kaum noch zunahm. Der Ausländeranteil steigt einerseits aufgrund des höheren Anteils an Zugezogenen, andererseits aber auch aufgrund des seit 2016 überproportionalen Geburtenanteils von und des unterproportionalen Todesfallanteils von Ausländern.
Schweizweit lag der Ausländeranteil Ende 2022 bei rund 26% (BFS, 24.8.2023).

Finanzielles

Die Steuerkraft (Steuerertrag pro Einwohner) wuchs auf 2021 hin auf 3’434 Franken, liegt aber weiterhin und seit langem unter dem kantonalen Durchschnitt (ohne Stadt Zürich) und liegt immer noch unter dem Wert von 2017 (3’702 Fr.). Die Steuerdaten deuten also nicht darauf hin, dass Dübendorf überproportional viele Vermögende oder Personen mit hohem Einkommen anzieht.

Stark wuchs in den letzten Jahren der Aufwand (Erfolgsrechnung der Stadt Dübendorf) pro Einwohner. Betrug dieser im 2016 noch 5’646 Franken, stieg er zuletzt auf über 6’400 Fr. (2022), was über dem Mittel (seit 2011) von rund 6’000 Fr. liegt.

Quellen:

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer!

zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 28. Februar 2016:

 

Alle paar Jahre stimmen wir über eine Ausländer betreffende Vorlage ab – so auch am 28. Februar über die Durchsetzungsinitiative der SVP.
Ja, es gibt immer noch Probleme in der Ausländer- und Asylpolitik. Aber während in den letzten Jahren viel gemacht und viel verbessert wurde, sinkt gleichzeitig die Nützlichkeit der Initiativen dazu und deren Vorschläge wurden stetes grotesker. Welche eine Ironie!

Das Parlament hat die vom Volk 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative rechtzeitig und rechtskräftig umgesetzt. Dadurch wird ein Ausländer bei Mord, Sexualverbrechen, gewerbsmässigem Betrug, und vielen anderen Delikten in der Regel des Landes verwiesen. Nun kommt die Durchsetzungsinitiative und schiesst übers Ziel hinaus: Sie vermischt harte Verbrechen mit kleinen Vergehen und will auch Hausfriedensbruch, falsche Anschuldigungen, ja sogar falsche Übersetzungen (!) in den Deliktskatalog aufnehmen, der zum Landesverweis führt – ohne Ausnahme, ohne Härtefallregelung, für sämtliche Ausländer. Geht das? Sogar SVP-Rechtsprofessor Vogt möchte eine Ausnahme für in der Schweiz geborene Secondos machen. Was taugt eine Initiative, wenn nicht mal deren Väter wissen, was sie wollen und wie die Initiative wirken soll?

Schlimmer noch, die Initiative ist teilweise ungültig, und selbst der zur Abstimmung gelangende Teil steht in Konflikt mit anerkannten Prinzipien unserer heutigen Bundesverfassung! Die Initiative würde zu grosser Rechtsunsicherheit führen. Des Landes verwiesene Ausländer, insbesondere hier geborene, würden wohl alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, die Ausschaffung zu verhindern. Es würden noch mehr teure Gerichtsverfahren geben – nicht zuletzt auf Kosten des Steuerzahlers!

 

Erhöht es wirklich unser Sicherheitsgefühl, wenn ein Ausländer vierter Generation, der nur Schweizerdeutsch spricht, nicht aber die Fremdsprache seiner Vorfahren, nach einem Kaugummi-Klau ins Land seiner Vorvorfahren ausgeschafft werden soll, welches er gar nicht kennt, und in das er gar nicht ausgeschafft werden kann, da dieses Land die Rückübernahme verweigert? Soll er dann in Ausschaffungshaft versauern, statt zu arbeiten und Steuern zu bezahlen?

 

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer. Sie verfehlt das Ziel – sie generiert kein Sicherheitsgewinn – schadet uns aber, indem unsere Werte und Prinzipien untergraben werden, noch mehr teure Verfahren folgen und letztlich noch mehr Konflikte provoziert würden. Echte Lösungen sehen anders aus. Deshalb Nein am 28. Februar 2016.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

Die Ventilklausel bringt nichts als Ärger (26.4.2013)

Der Bundesrat beschreitet einen Mittelweg bei der Ausdehnung der Anwendung der Ventilklausel. Was wie ein typisch Schweizerischer Kompromiss aussieht, der es allen ein bisschen recht zu machen versucht, ist aber reine Pflästerlipolitik mit null positiver, aber viel negativer Wirkung.

 

Der erhoffte Effekt der Massnahme dürfte sehr klein sein: Von den neuen EU-Ländern (Mittel-/Osteuropa) dürften es allenfalls einige Hundert Personen, welche nun nicht einreisen können. Da für die alten 17 EU-Länder nur die mehrjährigen B-Bewilligungen kontingentiert werden, nicht aber die einjährigen, wird dies in der Praxis wohl dazu führen, dass einfach auf die einjährigen Bewilligungen ausgewichen wird. Da die Ventilklausel maximal ein Jahr gilt, ist deren erhoffte Wirkung damit weder spürbar noch nachhaltig. Echte Problemlösung sieht anders aus.

 

Die Ventilklausel entfaltet jedoch v.a. negative Wirkung. Neben einer erzürnten EU, welche nun noch weniger geneigt ist, mit der Schweiz in anderen, weitaus wichtigeren Gebieten Kompromisse zu schmieden, macht sie den Bundesrat innenpolitisch erpressbar, die Migration noch stärker zu regulieren und giesst sinnlos Wasser auf die Mühlen auf die SVP-Masseneinwanderungsinitiative.

 

Viel wichtiger wäre, dass Bundesrat und Parlament der Bevölkerung die Angst vor der Immigration nehmen. Die Schweiz braucht ausländische Fachkräfte. Für viele qualifizierte Jobs ist der Arbeitsmarkt ausgetrocknet und Unternehmen müssen sich mit Zweit- oder gar Drittbestlösungen trösten. Zudem wäre etwas mehr Wettbewerb um Stellen in der Schweiz durchaus erwünscht. Dies würde positive Anreize setzen in der Bildung und könnte Innovationen und Produktivität fördern.

 

Es ist ebenso leicht wie falsch, für viele hausgemachte Probleme (z.B. Wohnungsnot infolge Überregulierung) die Einwanderung verantwortlich zu machen. Sollte sich die Angst vor der Migration aber verstärken und wir uns mit Regulierungen noch mehr abschotten, dann verliert die Schweiz an Standortattraktivität, was unserem Wohlstand langfristig massiv schaden würde.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)