Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts!

Zu den Abstimmungen vom Sonntag, 28. September 2025

Stellen Sie sich vor, Sie sparen jahrelang und kaufen dann eine Wohnung oder gar das lange ersehnte Häuschen. Wenn Sie darin wohnen, belastet Ihnen der Staat heute als Eigentümer auch Miete, nämlich den imaginären Eigenmietwert als zusätzliche Steuerlast auf Ihr Einkommen.

Dieses komische, der eigenen Intuition widersprechende Instrument soll nun endlich abgeschafft werden.

Bis anhin war einerseits die Berechnung des Eigenmietwerts immer umstritten, genauso wie die Versuche, mittels vielen Abzügen diese Steuerlast zu kompensieren. Diese Spielereien kosten Zeit und Geld und haben unnötigerweise Marktverzerrungen (z.B. rekordhohe Hypothekarschulden in der Schweiz) hervorgerufen und Ressourcen gebunden, die anderweitig besser eingesetzt wären. Zudem führte das heutige System zu diversen Problemen: So werden heute zum Beispiel Eigenheimbesitzer, die ihre Schulden weitgehend oder gänzlich abbezahlt haben, benachteiligt.

Deshalb soll nun der Eigenmietwert abgeschafft werden.

Die Reform ist ausgewogen. Damit die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts nicht unfair einige Besitzenden bevorteilt, wird gleichzeitig auch die Möglichkeit von Steuerabzügen eingeschränkt. Zudem können Kantone eine Steuer auf Zweitliegenschaften einführen (weshalb die Bundesverfassung geändert und nun darüber abgestimmt wird).

Die finanziellen Auswirkungen der Reform sind schwer abzuschätzen und hängen von verschiedenen Faktoren und deren zeitlicher Entwicklung ab. Ich rechne allerdings nicht damit, dass es auf lange Sicht zu nennenswerten (falls überhaupt) Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand kommen wird. Wichtiger erscheint mir, dass mit der Reform Marktverzerrungen und verfehlte Anreizstrukturen abgebaut werden und somit Kapitel künftig weniger fehl alloziert wird. Dies dürfte für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz langfristig nachhaltig positiv sein.

Deshalb stimme ich am 28. September 2025 der Abschaffung des Eigenmietwerts zu, resp. formell JA zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.

Ja zur BVG-Reform: für stabile Pensionskassenfinanzen, für fairere Bedingungen für tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte (inkl. vieler Frauen)

Am 22. September stimmen wir über die BVG-Reform ab.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Pensionierung der Baby-Boomer steht die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) unter Druck. Bereits heute werden Rentenbezüger mit Milliarden aus dem Sparkapital von aktuell Erwerbstätigen quersubventioniert, da der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz unrealistisch hoch ist. Dies belastet die Generationengerechtigkeit.

Die BVG-Reform senkt den Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich. Die meisten Erwerbstätigen haben aber höhere Einkommen, so dass sie davon kaum betroffen sind.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes stärkt die Reform die finanzielle Stabilität vieler Pensionskassen. Würde dies nicht geschehen, laufen Pensionskassen, welche nur Minimalleistungen erbringen, die Gefahr, dass sie sich nicht mehr ausreichend finanzieren können. Dies könnte dazu führen, dass die betroffenen Erwerbstätigen finanzielle Zuschüsse leisten müssten an eine Sanierung.

Die BVG-Reform hilft aber auch vielen Personen mit tieferen Einkommen, wie z.B. Teilzeitbeschäftigte (überproportional häufig Frauen), denn die BVG-Eintrittsschwelle wird gesenkt. D.h. dass neu bereits ab tieferem Einkommen, welches man bei einem bestimmten Arbeitgeber hat, in seine 2. Säule einzahlt. Da der Koordinationsabzug neu in Prozent des Bruttolohns gerechnet wird, steigt auch der versicherte Lohn und betroffene Personen werden damit besser geschützt.

Zur Vermeidung einer Schlechterstellung von Personen, die in der Übergangsphase in Rente gehen, wird künftig ein Rentenzuschlag erhoben.

Schliesslich wird ein heutiger Fehlanreiz, dass nämlich die Lohnbeiträge in Prozent mit zunehmendem Alter steigen (womit Ü50 Arbeitnehmer aus Kostengründen tendenziell unattraktiver sind gegenüber jüngeren für die Arbeitgeber) teilweise entschärft durch die Anhebung der Beitragsprozente bei Jungen.

Die Reform ist nicht perfekt (so etwas gibt es leider nicht), doch sie hat sehr viele gute Elemente und hilft, unsere Renten aus der 2. Säule zu stabilisieren und sichern.

Ich sage deshalb klar Ja zur BVG-Reform am 22. September.

Adrian Ineichen

JA zur AHV 21 am 25. September 2022

Am 25. September stimmen wir über das Paket AHV 21 ab, welches die AHV finanziell auf eine solidere Basis stellt mittels zwei Vorlagen:

  • Gesetzesanpassungen
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer (u.a. des MwSt-Normalsatzes von 7.7% auf 8.1%)

Ausgangslage

  • Ohne Reform geht der AHV das Geld aus, denn das Betriebsergebnis der AHV ab 2029 negativ, d.h. die AHV würde dann ab dann sehr schnell Milliarden an Schulden anhäufen (Quelle: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/finanzen-ahv.html)
  • Treiber dieser Entwicklung sind insbesondere:
    • Unsere Gesellschaft wird älter, die Lebenserwartung steigt
  • Es ist deshalb weitgehend unbestritten, dass eine AHV-Reform dringend nötig ist
  • Die letzten Reformversuche, insbesondere mit AHV-Ausbaumassnahmen, sind in den letzten 20 Jahren gescheitert. Die letzte grössere AHV-Reform war vor 27 Jahren (1995)!

Warum ein Ja zur AHV 21?

  • Die Reform flexibilisiert das Pensionsalter. Neu ist es möglich, zwischen 63 und 70 in Rente zu gehen. Damit wird eine sanfte, stufenweise Pensionierung ermöglicht.
  • Gleichstellung von Mann und Frau. Bis 1957 war das Rentenalter von beiden, Männern und Frauen, bei 65. Erst danach wurde es paternalistisch für die Frauen gesenkt. Diese Gleichstellung war in allen letzten Reformvorhaben unbestritten.
  • Die Frauen der Jahrgänge, welche von den Gesetzesanpassungen betroffen sind (Erhöhung des Referenzalters von 64 auf 65), erhalten lebenslange Zuschläge, werden also finanziell durch die Reform besser gestellt.
  • Die Reform schafft Anreize für weiterführende Erwerbstätigkeit. Notabene ist die Schweiz aktuell akut von Arbeitskräftemangel betroffen. Die AHV 21 schafft hier klar Abhilfe.
  • Die AHV 21 ist eine moderate Reform, keine harte Sparmassnahme. Mehr als 2/3 der Reform wird durch Zusatzeinnahmen generiert (MwSt-Erhöhung). Von Sozialabbau kann keine Rede sein!

Stimmen Sie deshalb 2x Ja zur AHV 21 am 25. September 2022

Für die Sicherung unserer AHV!

Weitere Infos zu den Abstimmungen vom 25. September 2022 auf der Webseite des Bundes:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20220925.html

Nein zur Altersvorsorge 2020!

Kommentar zu den Abstimmungen vom 24. September 2017 (MwSt-Erhöhung und Altersvorsorge 2020)

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Nein zur Altersvorsorge 2020 am 24. September 2017!

Es ist unbestritten, dass die Altersvorsorge nachhaltig saniert werden muss. Doch dies wird mit der Abstimmungsvorlage vom 24. September gerade nicht erreicht! Diese Vorlage möchte einige Zückerli verteilen und den Bürgern mehr Geld aus dem Sack nehmen, aber die Lösung fundamentaler Herausforderungen, wie etwa die demografische Entwicklung und das tiefe Zinsumfeld, welches den politisch zu hoch angesetzten Renten-Umwandlungssatz in Frage stellt, wird auf die lange Bank geschoben.

 

Statt die finanziell gebeutelte AHV zu sanieren, schlägt die Vorlage vor, sie sogar noch auszubauen! Die 70 Fr. mehr Rente pro Monat kosten alleine 1.4 Mrd. Fr. pro Jahr und würde allen Neurentnern ausgeschüttet, egal ob diese das Geld benötigen. Das ist nicht zweckmässig: Gutsituierte profitieren davon ohne Notwendigkeit.

Andererseits stellt die Mehrwertsteuererhöhung die heutigen Rentner schlechter und trifft tiefe Einkommensschichten überproportional, ohne aber mit den Mehreinnahmen die Probleme der AHV zu lösen.

 

Besonders hart benachteiligt die Vorlage die heutigen Arbeitnehmer, insbesondere die Jungen: Nicht nur müssen sie mehr Mehrwertsteuern bezahlen und höhere AHV-Beiträge, sondern ihr Renten-Umwandlungssatz wird auch nach unten korrigiert, und die Umverteilung von Jung zu Alt gerade auch in der Pensionskasse geht weiter. D.h. die Altersvorsorge 2020 schafft es nicht, die Renten der heutigen, jungen Arbeitnehmer zu sichern! Denn auch wenn die Vorlage angenommen werden würde, wäre deshalb in wenigen Jahren eine weitere, aber aufgrund der Mehrausgaben der Altersvorsoge 2020 noch krassere Reform fällig.

 

Ich lehne die Altersvorsorge 2020 entschieden ab. Das Geschäft gehört zurückgeschickt an Bundesrat und Parlament. Wenn schon einschneidende Massnahmen (wie höhere Abgaben) beschlossen werden, dann muss auch eine nachhaltige Sanierung, welche die Renten auch für künftige Generationen sichert, dabei herauskommen!

 

 

 

 

Adrian Ineichen

Präsident, FDP Dübendorf

 

Nein zur AHVplus-Initiative am 25. September!

Die AHV ist bereits heute in finanzieller Schieflage, doch die Linke will aus dem schrumpfenden AHV-Fonds mit der Initiative noch mehr Geldgeschenke verteilen!

 

Stand der AHV heute

Die AHV-Erfolgsrechnung weist seit einigen Jahren einen negativen Trend auf. Seit 2014 ist das sogenannte Umlageergebnis negativ. 2015 betrug dieses bereits -579 Mio. Fr. D.h. es werden mehr Rentengelder ausbezahlt, als Arbeitnehmer AHV-Beiträge einbezahlen. Dementsprechend schrumpft das AHV-Vermögen (der Fonds). Der AHV-Fonds dürfte je nach Annahmen zwischen den Jahren 2027 und 2030 aufgebraucht sein, wenn keine Reformen ergriffen werden. Die Aussichten sind also düster, der Sanierungsbedarf enorm.

 

Die AHVplus-Initiative

Nun kommt die AHVplus-Initiative und möchte alle AHV-Renten um 10% erhöhen. Dies würde jährlich 4-6 Milliarden Franken an Mehrkosten verursachen und die AHV noch schneller in den finanziellen Ruin treiben. Oder aber man müsste ehrlicherweise die AHV-Beitragssätze erhöhen. Weil viele Arbeitnehmer kaum freiwillig tiefere Löhne akzeptieren, wird das die Lohnkosten in die Höhe treiben und die sonst schon im Vergleich zum Ausland sehr teuren Arbeit in der Schweiz weiter verteuern. Dadurch dürften einige Arbeitsplätze in der Schweiz wegfallen (ganz verloren gehen oder ins Ausland abwandern, da dort qualitativ gleichwertige Arbeit meist massiv billiger ist). Weniger Arbeitsplätze und damit AHV-Lohnbeiträge würden das Finanzierungsproblem der AHVplus-Initiative verschärfen. Deshalb ist diese Initiative so gefährlich: Sie will mehr Geld ausgeben, aber es ist unklar, wie das finanziert werden soll!

Auch allfällige Steuererhöhungen als Finanzierungsquelle würden den Werkplatz Schweiz unattraktiver da teurer machen, wodurch wiederum Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet wären. Wer Renten sichern möchte, lehnt diese Initiative ab!

 

Nach der Abstimmung?

Ob die AHVplus-Initiative angenommen wird oder nicht am 25. September – die AHV muss sowieso saniert werden!

Die Schweiz wird früher oder später wohl das Norm-Rentenalter erhöhen müssen (wenn für einige Personen auch mit vorzeitiger Pensionierung/Flexibilisierung) und das Verhältnis von AHV-Beitragszahlern und Rentenbezügern stabilisieren müssen. Diese Lösung ist wohl immer noch unpopulär, aber nachhaltig und hilft, die Renten langfristig zu sichern.

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

Der Ständerat erhöht die Renten und treibt die AHV in den Ruin!

Erst gab es jahrelang einen Reformstau in der AHV, und nun hat der Ständerat in der laufenden Herbstsession neben einem lang erwarteten Reförmchen (u.a. Rentenalter 65 für Frauen) auch gleich eine grosszügige Rentenerhöhung für alle beschlossen! Die AHV-Zahlungen werden also unter dem Strich ausgebaut, auch wenn das System bereits Defizite verursacht!

Wahlkampfzeit bedeutet für die Mehrheit von Links-Grün bis und mit CVP offenbar vor allem Geschenke-verteilen-Zeit. Man zapft echli mehr Mehrwertsteuer-Gelder ab und schiebt das strukturelle Problem der Sozialwerke vor sich hin.
Bereits heute aber werden infolge Alterung der Gesellschaft die Sozialwerke auf Kosten der jüngeren Generationen finanziert. Viele der heute 20- bis 30-jährigen bezweifeln, dass sie dereinst eine Rente erhalten werden, da das System dann wohl schon längst kollabiert ist. Mit seinen Entscheiden diese Woche hat es der Ständerat versäumt, die Sozialwerke auf eine langfristig stabile Basis zu stellen und treibt die AHV damit in den Ruin!

Wo bleibt da die Generationengerechtigkeit?

 

Gefragt wären echte Reformen: Das Verhältnis Einzahler zu AHV-Bezüger müsste stabilisiert werden, am ehesten mit einer Erhöhung des tatsächlichen Pensionsalters sowie Flexibilisierung der Arbeitsmodelle. Zweitens müsste eine echte AHV-Schuldenbremse eingeführt werden, um die AHV vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.

Ich hoffe, der Nationalrat korrigiert die Entscheide des Ständerats. Für die Wahlen vom 18. Oktober rufe ich die Stimmbürger auf, bürgerliche, liberale Politiker zu wählen, welche die AHV endlich auf eine finanziell nachhaltige, langfristige Basis stellen!

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

 

Quellen:

http://www.nzz.ch/schweiz/ein-mehrwertsteuerprozent-fuer-die-ahv-1.18614400

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/die-jungen-muessen-mehr-bezahlen-rentner-werden-kaum-belastet/story/11826072