Ich freue mich, endlich wieder am Chlausmärt dabei sein zu können. Dieser findet am Samstag, 3. Dezember, ab 13 bis 19 Uhr, statt auf dem Stadthausplatz in Dübendorf.
Ich werde beim Stand der FDP helfen und freue mich bereits jetzt auf ein Wiedersehen mit Freunden und Bekannten, auf das Kennenlernen weiterer Personen und anregende Gespräche.
Am 27. November stimmen wir im Kanton Zürich über die Gerechtigkeitsinitiative sowie über den Gegenvorschlag dazu ab.
Die Initiative „Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative) verlangt die Erhöhung der Steuerabzüge insb. für Versicherungsprämien. Dieser Abzug soll zudem an die Entwicklung der künftigen Krankenkassenprämien gekoppelt werden. Da in den letzten Jahren bekanntlich ein starkes Prämienwachstum statt fand, ist der Steuerabzug je länger, je weniger hilfreich geworden und eine Anpassung ist vertretbar.
Der Gegenvorschlag nimmt die Idee der Initiative auf, geht aber weniger weit. Der Steuerabzug soll weiterhin an die allgemeine Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) gekoppelt sein. Zudem funktioniert die Mechanik beim Gegenvorschlag anders als bei der Initiative.
Beide Vorlagen, Initiative und Gegenvorschlag, schlagen einen guten Weg ein. Ich empfehle 2 x JA, und bei der Stichfrage (C) das Ja zum Gegenvorschlag.
Der Gegenvorschlag ist breiter austariert als die Initiative und die Rechnungsregeln sind sinnvoll. Die Initiative ist einseitig, indem sie statt der Teuerung nur die Krankenkassenprämien berücksichtigt, statt auch noch die Teuerung anderer Versicherungsprämien sowie übriger Faktoren.
Tatsache ist aber, dass im Kanton Zürich die Krankenkassen eine hohe und weiter stark steigende Belastung ist. Es wird medizinisch immer noch zu oft zu viel behandelt, was die Kosten in die Höhe treibt. Die Vorlagen lösen dieses Problem nicht (das ist eine andere Baustelle), aber sie lindern wenigstens deren Konsequenz.
Egal, wie die Abstimmungsresultate ausfallen, sind die weiterhin herrschenden Grundprobleme in der medizinischen Versorgung endlich anzupacken.
Ja zur Änderung der Verrechnungssteuer. Damit Obligationen von Schweizer Unternehmen in der Schweiz und nicht im Ausland ausgegeben werden. Dies hilft, Arbeitsplätze in der Schweiz zu halten.
Kanton Zürich
Ja zur Kreislaufwirtschaft (Verfassungsänderung). Sinnvolle Anreize setzen für ganzheitlich gedachtes Rezyklieren, was ökologisch und ökonomisch hilft.
Nein zur Volksinitiative «keine Steuergeschenke für Grossaktionäre». Nein zu einer weiteren extrem linken Initiative, welche noch mehr umverteilen möchte.
Unsere Gesellschaft wird älter, die Lebenserwartung steigt
Es ist deshalb weitgehend unbestritten, dass eine AHV-Reform dringend nötig ist
Die letzten Reformversuche, insbesondere mit AHV-Ausbaumassnahmen, sind in den letzten 20 Jahren gescheitert. Die letzte grössere AHV-Reform war vor 27 Jahren (1995)!
Warum ein Ja zur AHV 21?
Die Reform flexibilisiert das Pensionsalter. Neu ist es möglich, zwischen 63 und 70 in Rente zu gehen. Damit wird eine sanfte, stufenweise Pensionierung ermöglicht.
Gleichstellung von Mann und Frau. Bis 1957 war das Rentenalter von beiden, Männern und Frauen, bei 65. Erst danach wurde es paternalistisch für die Frauen gesenkt. Diese Gleichstellung war in allen letzten Reformvorhaben unbestritten.
Die Frauen der Jahrgänge, welche von den Gesetzesanpassungen betroffen sind (Erhöhung des Referenzalters von 64 auf 65), erhalten lebenslange Zuschläge, werden also finanziell durch die Reform besser gestellt.
Die Reform schafft Anreize für weiterführende Erwerbstätigkeit. Notabene ist die Schweiz aktuell akut von Arbeitskräftemangel betroffen. Die AHV 21 schafft hier klar Abhilfe.
Die AHV 21 ist eine moderate Reform, keine harte Sparmassnahme. Mehr als 2/3 der Reform wird durch Zusatzeinnahmen generiert (MwSt-Erhöhung). Von Sozialabbau kann keine Rede sein!
Stimmen Sie deshalb 2x Ja zur AHV 21 am 25. September 2022
Für die Sicherung unserer AHV!
Weitere Infos zu den Abstimmungen vom 25. September 2022 auf der Webseite des Bundes:
Kommentar zur Abstimmung vom 15. Mai 2022 über die Rechtsformumwandlung des Zweckverbands Spital Uster in eine AG
Mitte Mai stimmen wir über die Umwandlung der Rechtsform des Spitals Uster ab: Weg von einem Zweckverband hin zu einer AG. Dieser Schritt ist sinnvoll und trägt dazu bei, die Zukunft des Spitals zu sichern.
Das Spital Uster ist bekanntlich stark unter Druck. Es hat nur einen auf drei Jahre befristeten Leistungsauftrag erhalten. Es schreibt seit 2019 Verluste, verliert rasch an Eigenkapital und es muss sein Bauvorhaben grundlegend überarbeiten. Es muss sich strategisch neu aufstellen, um zu überleben. Dazu braucht es mehr unternehmerischen Spielraum und Flexibilität. Die Rechtsform einer Aktiengesellschaft setzt hier an und ermöglicht die nötige Flexibilität, um sich im dynamischen Umfeld erfolgreich anpassen zu können.
Würde die Rechtsformumwandlung nicht angenommen, wären die Folgen wahrscheinlich fatal. Es dürften weitere Gemeinden den Zweckverband verlassen, womit die Eigenkapitalbasis des Spitals noch mehr erodiert. Die Entscheidungsprozesse wären nach wie vor lange und langsam, was die dringende Genesung des Spitals zusätzlich erschwert. Schafft es die Genesung in den nächsten zwei Jahren nicht, wird es wohl das Spital Uster, so wie wir es uns vorstellen, nicht mehr geben.
Bei Annahme der Rechtsformumwandlung bleiben die öffentlichen Interessen gewahrt. Das Spital wird weiterhin den Gemeinden gehören. Der Auftrag als Akutspital die medizinische Grundversorgung inklusive Krankentransport- und Rettungsdienst zu erbringen und ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, bleibt wie heute erhalten.
Für Dübendorf ist zusätzlich von Vorteil, dass wir in der neuen AG einen Verwaltungsratssitz erhalten, und so noch besser Einfluss aufs Spital nehmen können. Zudem ist das finanzielle Risiko für uns Dübendorfer Steuerzahler von heute unbegrenzt künftig begrenzt auf den Aktienanteil von rund 4.8 Mio. Franken.
Da Dübendorf bereits 2015 der Umwandlung in eine AG zustimmte, bin ich hoffnungsvoll, dass es auch wieder so stimmt. Ich möchte dem Spital Uster eine erfolgreiche Genesung und eine nachhaltige Zukunft ermöglichen und empfehle deshalb klar ein JA zur Rechtsformumwandlung in eine AG.
Kommentar zur Abstimmung vom 15. Mai 2022 über die Einführung einer Schuldenbremse in Dübendorf
Mitte Mai stimmen wir über die Einführung einer Schuldenbremse in Dübendorf ab. Diese hat sich auf nationaler Stufe bewährt und soll nun auch lokal in angepasster Form umgesetzt werden.
Dübendorf wächst und es stehen grosse Ausgaben an. Entsprechend ist es wichtig, finanzpolitisch sorgfältig vorauszuplanen. Das Gemeindegesetz definiert grundsätzliche Haushaltregeln für Gemeinden. Die Schuldenbremse konkretisiert diese neu mit drei Instrumenten für einen ausgeglichenen Stadthaushalt. Würde dieser verfehlt, muss der Stadtrat dem Gemeinderat einen Massnahmenplan vorschlagen.
Das ist wichtig: Die Schuldenbremse ist ein Werkzeug, um ausgeglichene Stadtfinanzen zu erreichen, d.h. dass Ausgaben und Einnahmen im Lot sind – egal wie hoch die Ausgaben sind. Die Schuldenbremse verhindert also direkt keine Investitionen.
Die Vorlage stärkt den demokratischen Prozess. Die Schuldenbremse definiert klare Regeln und Messwerte, die zur Prüfung von Massnahmen führen falls nötig. Damit schafft sie für die beteiligten Behörden einen klaren Prozess, lange bevor die Stadt finanziell in Schieflage geraten würde. Sie trägt dazu bei, Schnellschüsse und Notmassnahmen zu verhindern.
Die Schuldenbremse schränkt die Kompetenzen der gewählten Behörden nicht ein, wie Gegner der Vorlage fälschlicherweise behaupten, aber sie auferlegt dem Stadtrat zusätzliche Pflichten. Das letzte Wort verbleibt finanzpolitisch wie heute schon beim Gemeinderat. Dieser könnte die vorgeschlagenen Massnahmen verwerfen oder andere beschliessen.
Die Schuldenbremse wirkt vorausschauend. Sie stärkt institutionelle Mechanismen, um rechtzeitig reagieren zu können, wenn sich die Finanzlage verdüstert. Winterthur hat daraus gelernt und solche Mechanismen eingebaut. Neu würde der vorzuschlagende Massnahmenplan eine vertiefte Diskussion ermöglichen, wie sich die städtischen Finanzen, Aufgaben und Ausgaben entwickeln sollen. Dies schafft eine höhere Transparenz, nicht zuletzt für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Schuldenbremse stärkt institutionell Anreize, Ausgaben und Einnahmen aufeinander abzustimmen. Damit schaffen wir die Basis für langfristig nachhaltige Stadtfinanzen und eine attraktive Stadt.
Ich stimme deshalb am 15. Mai klar JA zur Schuldenbremse.
Ich wurde am 27. März 2022 mit dem viertbesten Ergebnis in den Stadtrat von Dübendorf gewählt.
Ich danke für die 2010 Stimmen und das in mich gesetzte Vertrauen. Das Resultat ist sehr erfreulich.
Ebenfalls bedanke ich mich ganz herzlich für die grosse und breit angelegte Unterstützung, welche ich in den letzten Wochen und Monaten im Wahlkampf erlebte!
Ich freue mich sehr auf das neue Amt, welches ich im Sommer 2022 antreten darf. Ich fühle mich geehrt, mich künftig in der Stadtregierung für Lebensqualität in Dübi einzusetzen und konstruktiv Lösungen zu gestalten.
Toll ist auch das gute Ergebnis der FDP insgesamt in Dübendorf: +1 Sitz im Gemeinderat (Parlament), weiterhin je 2 Sitze in der Primar- und Sekundarschulpflege!
Kommentar zur Totalrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung in Dübendorf (öffentliche Vernehmlassung Dez 2021 / Jan 2022)
Ich bin erfreut, dass der Stadtrat innerhalb einer Legislatur die Ortsplanung integral revidiert und vor kurzem die öffentliche Vernehmlassung zur Totalrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung durchgeführt hat.
Ich unterstütze die Stossrichtung. Sie ermöglicht Verdichtung, wo sinnvoll, und wertet gleichzeitig Dübendorf auf. Zur Aufwertung wird ein Stadtpark geplant. Die Bodenversiegelung soll möglichst gering sein und es wird eine Grünflächenziffer geschaffen, welche die Aufenthaltsqualität der Aussenräume sowie das Stadtklima verbessert.
Andererseits würde es mit der vorgeschlagenen neuen Nutzungsplanung komplizierter: Die Bauordnung wächst und wird ergänzt durch weitere Zusatzmaterialien. Immerhin sollen einige bisherige Regeln gestrichen werden. Während einige der vorgeschlagenen Regeln relativ vage sind, und je nach Geschmack ausgelegt werden können (was Spannungspotential birgt), sind andere Regeln übermässig detailliert und viel zu dirigistisch. Zum Beispiel sind im Bauordnungsentwurf sogar der zulässige Dachtyp, die Gaubentypen und die Firstrichtung in Kernzonen festgelegt. Mehr Regeln verkomplizieren, verteuern und verhindern manchmal sogar Verbesserungen der Lebensqualität.
Gerade in Dübendorf, das sich dynamisch entwickelt, ist es wichtig, mit mehr Flexibilität urbane Vielfalt zu ermöglichen. Denn wie wir arbeiten, wohnen und unsere Freizeit gestalten wird sich weiter ändern, insbesondere nach den Erfahrungen der Pandemie. Da wir die Zukunft nicht kennen, aber Gebäude mit einer Lebensdauer von Dutzenden von Jahren bauen (lassen), muss die Nutzbarkeit von Bauten (und deshalb auch die zugrundeliegende Bau- und Zonenordnung) möglichst flexibel sein.
Ich wünsche mir vom künftigen Stadtrat, dass er die Bauordnung entsprechend verbessert.
Kommentar zur eidgenössischen Abstimmung über das Medienpaket vom 13. Februar 2022
Am 13. Februar stimmen wir ab über das Medienpaket. Die Schweizer Medienlandschaft durchläuft einen Strukturwandel, ohne Zweifel. Werbeeinnahmen sinken, Unternehmen konsolidieren sich zu wenigen, dafür grösseren Unternehmen. Gleichzeitig sind neue Medien entstanden, von seicht bis anspruchsvoll in ihrer Qualität. So herausfordernd der Strukturwandel auch ist, so unklar sind die Ziele der Vorlage. Will man (noch) mehr Medienerzeugnisse? Mehr Journalisten, höhere Qualität?
Das Medienpaket will Subventionen erhöhen – doch was erhalten wir im Gegenzug? Es sind lediglich Anspruchsgrundlagen zur Verteilung der Gelder definiert, aber nicht gekoppelt an Ziele, Leistungsaufträge oder Qualität. Die Gefahr ist gross, dass einige Geld erhalten, die es gar nicht nötig haben (Mitnahmeeffekte). Zudem ist die Gefahr von Missbrauch sehr gross. Eine Wirkungsevaluation der Vorlage nach einigen Jahren ist schwierig, denn es ist nicht klar, welche Wirkung erzielt werden soll, geschweige denn, wie diese gemessen werden soll. Damit kann die Vorlage auch die Fundamentalkriterien für staatliches Handeln (welches wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam sein muss) nicht einhalten! Der Ruf nach Weiterführung der Subventionsströme nach dem geplanten (Teil)Ende ist damit vorprogrammiert.
Es mag sein, dass mit dem Medienpaket einige Medien tatsächlich mehr in guten Journalismus investieren. Doch dies ist nicht garantiert. Im Gegenteil, die Anspruchsvoraussetzungen schaffen andere Anreize, und so dürften die Subventionen nach kurzer Zeit versanden (warum sich mehr Mühe geben, wenn es sowieso aus anderen Gründen Geld gibt)?
Das Medienpaket ist marktverzerrend. Es schliesst Gratisangebote aus. Zudem gibt es Hinweise, dass grössere Medienunternehmen übermässig von den Subventionen profitieren. Damit greift der Staat beeinflussend in die Medienbranche ein, was er gerade nicht sollte!
Das Medienpaket beschädigt die Unabhängigkeit der Medien. Es ist ein weiterer Schritt in ein gefährliches Fahrwasser Richtung Staatsmedien. Nur schon der Anschein staatlicher Einflussnahme untergräbt die Glaubwürdigkeit der Medien.
Das Medienpaket kann den Strukturwandel nicht aufhalten. Medien müssen sich sowieso stetig wandeln und hinterfragen, welche Art von Information sie wie anbieten und wie sie sich finanzieren können. Das Medienpaket kann dabei keine Antworten geben, aber hätte die Wirkung, einige in diesem Prozess zu schonen (zu bevorzugen) und diese wohl längerfristig weniger wettbewerbsfähig zu machen, würde aber die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit weiter Teile der Branche schwächen.
Ich stimme deshalb am 13. Februar klar NEIN zum Medienpaket.