Nein zur linken Erbschaftssteuer (getarnt schönfärberisch als Initiative „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ am 30. November 2025!
Die Linke will noch mehr Unternehmer und Vermögende melken. Doch bereits heute ist die Steuerprogression sehr stark in der Schweiz. D.h. je höher das Einkommen und Vermögen, desto überproportional steigt der Steuersatz. Die Steuerbelastung für Vermögende kann nicht unendlich in die Höhe getrieben werden – dies zeigt das Beispiel Norwegen: Dort wurde die Vermögenssteuer im 2022 von 0.85% auf 1.1% erhöht, mit dem Plan, dadurch ca. 150 Mio. USD mehr einzunehmen. Darauf wanderten aber je nach Quellen ca. 300 Norweger in die Schweiz aus. Dies führte zu erheblichen Steuerausfällen in Norwegen führte! Je nach Berichten und Schätzungen verlor der norwegische Staat dadurch rund 590 Mio. Fr.
Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kt Zürich» möchte den Gemeinden ein Vorkaufsrecht ermöglichen für Grundstücke. Diese Initiative ist gut gemein, sie bringt aber keine Vorteile, dafür viele Nachteile!
Entgegen dem Titel der Initiative werden damit keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen
Diese Abstimmungsvorlage schwächt die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit: Ein privat ausgehandelter Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer soll plötzlich durch Gemeinden durchkreuzt werden.
Grundstücksgeschäfte werden verkompliziert. Gemeinden müssten über jedes Geschäft informiert werden und sich überlegen, ob sie kaufen möchten. Die Vorlage sieht verschiedene Fristen und Prozesse vor. Damit werden mehr Bürokratie und damit mehr Kosten geschaffen.
nachgelagerte Kreditbeschlüsse können jahrelange Verfahren nötig machen, und womöglich verschiedene Sonderinteressen wecken. Damit werden potentiell jahrelange Rechtsunsicherheiten entstehen, die den Wohnungsbau verzögern und erschweren.
Diese Initiative ist reine Ideologie und ein Schritt weiter zu einer Verstaatlichung des Wohnungswesens.
Der Gegenvorschlag des Kantonsrats bietet hingegen einen echten Mehrwert: Die Erhöhung des Kredites zur Förderung des Wohnungsbaus hilft, dass mehr Wohnungen gebaut werden.
Deshalb sage ich NEIN zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kt Zürich» bei der Volksabstimmung am 30. November 2025, und JA zum Gegenvorschlag.
Zu den Abstimmungen vom Sonntag, 28. September 2025
Stellen Sie sich vor, Sie sparen jahrelang und kaufen dann eine Wohnung oder gar das lange ersehnte Häuschen. Wenn Sie darin wohnen, belastet Ihnen der Staat heute als Eigentümer auch Miete, nämlich den imaginären Eigenmietwert als zusätzliche Steuerlast auf Ihr Einkommen.
Dieses komische, der eigenen Intuition widersprechende Instrument soll nun endlich abgeschafft werden.
Bis anhin war einerseits die Berechnung des Eigenmietwerts immer umstritten, genauso wie die Versuche, mittels vielen Abzügen diese Steuerlast zu kompensieren. Diese Spielereien kosten Zeit und Geld und haben unnötigerweise Marktverzerrungen (z.B. rekordhohe Hypothekarschulden in der Schweiz) hervorgerufen und Ressourcen gebunden, die anderweitig besser eingesetzt wären. Zudem führte das heutige System zu diversen Problemen: So werden heute zum Beispiel Eigenheimbesitzer, die ihre Schulden weitgehend oder gänzlich abbezahlt haben, benachteiligt.
Deshalb soll nun der Eigenmietwert abgeschafft werden.
Die Reform ist ausgewogen. Damit die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts nicht unfair einige Besitzenden bevorteilt, wird gleichzeitig auch die Möglichkeit von Steuerabzügen eingeschränkt. Zudem können Kantone eine Steuer auf Zweitliegenschaften einführen (weshalb die Bundesverfassung geändert und nun darüber abgestimmt wird).
Die finanziellen Auswirkungen der Reform sind schwer abzuschätzen und hängen von verschiedenen Faktoren und deren zeitlicher Entwicklung ab. Ich rechne allerdings nicht damit, dass es auf lange Sicht zu nennenswerten (falls überhaupt) Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand kommen wird. Wichtiger erscheint mir, dass mit der Reform Marktverzerrungen und verfehlte Anreizstrukturen abgebaut werden und somit Kapitel künftig weniger fehl alloziert wird. Dies dürfte für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz langfristig nachhaltig positiv sein.
Deshalb stimme ich am 28. September 2025 der Abschaffung des Eigenmietwerts zu, resp. formell JA zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.
2. Teil der Umsetzung Unternehmenssteuervorlage 17 in Kombination mit der AHV-Finanzierung (STAF aus dem Jahre 2017): Senkung der Gewinnsteuern von 7 auf 6 Prozent.
Den ersten Teil mit der Senkung von einem Prozentpunkt der Unternehmenssteuern beschloss das Volk im Jahre 2019. Schon damals war geplant, dass eine Senkung um einen weiteren Prozentpunkt folgen soll.
Aufgrund des Referendums stimmen wir ab.
Argumente
Unternehmen tragen heute rund 20% zu den Steuererträgen des Kantons Zürich bei.
Die Unternehmenssteuern im Kanton Zürich sind die 2. höchsten der Schweiz. Nur noch der Kanton Bern verlangt mehr. Die Attraktivität bezüglich Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Zürich ist gesunken, da viele andere Kantone in den letzten Jahren die Unternehmenssteuern gesenkt haben.
Die letzte Senkung der Unternehmenssteuern um einen Prozentpunkt war Ergebnis-neutral. D.h. es ist nicht mehr Schulden oder einer höheren Steuerlast für Einwohner zu rechnen. Gemäss Studien wurden die kurzfristigen Mindereinnahmen aufgrund der Steuersenkung kompensiert durch höhere Steuereinnahmen (mehr Unternehmen kommen in den Kanton Zürich und verbleiben hier, und zahlen in der Summe mehr Steuern).
Sollten Gemeinden aufgrund der kurzfristigen Mindereinnahmen in Schwierigkeiten geraden, sieht die Vorlage eine Unterstützung durch den Kanton vor.
Gemäss Handelsregisteramt des Kantons Zürich verliessen netto zwischen 2018 und 2024 jedes Jahr mehr Unternehmen, als neu in den Kanton Zürich gezogen; total rund 1’100 Unternehmen. Daraus verschwanden mehrere Millionen Franken an Steuergeldern aus dem Kanton Zürich in andere, steuergünstigere Kantone (insb. in der Innerschweiz). Entsprechend erhöhte das den Druck und die relative Steuerbelastung für den Mittelstand. Es ist auch ein bedenkliches Signal, dass Zürich als Wirtschaftsmotor laufend an Attraktivität verliert. Dies bedroht Arbeitsplätze im Kanton Zürich.
Der linke Vorwurf, wonach von dieser Steuersenkung nur Reiche und Grossunternehmen profitieren würden, ist falsch! Die Steuersenkung ist ergebnisneutral – d.h. es profitieren alle. Keine Steuersenkung würde zu weiteren Unternehmenswegzügen führen, was Steuerausfälle im Kanton Zürich generieren würde, die wiederum v.a. durch den Mittelstand zu bezahlen wäre.
Wie gefährlich die Gier der Linken ist, noch mehr Steuern von Unternehmen oder von Reichen einzutreiben zeigt das Eigengoal von Norwegen: Für das Jahre 2022 erhöhte die linke norwegische Regierung die Vermögenssteuern, um gemäss einem Artikel umgerechnet jährlich 146 Mio. USD mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Norwegen hatte bereits davor vergleichsweise hohe Steuern. Dies brachte das Fass für viele vermögende Norweger zum Überlaufen und mehr als 80 wanderten aus (offenbar u.a. in den Kanton Tessin). Netto resultierten Steuerausfälle von 594 Mio. USD – keine Mehreinnahmen!
Die internationale Lage ist aktuell sehr instabil, volatil. Es gibt viele ökonomische (Zölle, Zinsen, Inflation) und sicherheitspolitische Unsicherheiten. Gerade in solch schwierigen Zeiten sollten wir versuchen, unsere Arbeitsplätze, Steuersubstrat zu erhalten – dies benötigt attraktive Rahmenbedingungen und dazu gehören mässige Steuersätze.
Deshalb empfehle ich am 18. Mai im Kanton Zürich ein klares JA zur Steuervorlage!
Die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz steigt; per Ende 2023 waren es 5.3 Millionen. Das ist zum einen getrieben durch die Einwanderung von Arbeitskräften, zum anderen im Laufe der Jahre tendenziell durch eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen.
Die Erwerbstätigenquote gibt gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) an, welchen Teil der Einwohner, die mindestens 15 Jahre alt sind und während der Referenzwoche mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben; oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten; oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.
In den Jahren 2017 bis 2019 lag diese standardisierte Erwerbstätigenquote bei rund 65.3%. Im 2020 ging sie auf 64.6% zurück und blieb 2021 und 2022 dann bei 64.2% resp. 64.3%. Dieser eine Prozentpunkt Differenz entspricht ungefähr 80’000 Personen.
Das heisst vereinfacht, dass in den Jahren 2021/2022 rund 80’000 Personen weniger gearbeitet haben als in normalen Jahren, trotz Wachstum der Wohnbevölkerung und der Erwerbstätigen!
In den Jahren seit 2018 ist die absolute Zahl der Erwerbstätigen zwar (ausser 2020) jedes Jahr gestiegen (von 4.74 Mio. auf 4.96 Mio, im 2023), die Quote zeigt aber, dass in den Jahren 2020-2022 verhältnismässig weniger Personen am Erwerbsleben teilnahmen als normal. Dies könnte einen Teil erklären, warum mit dem Nach-Corona-Boom Arbeitskräfte zunehmend weniger gut verfügbar waren und seither in vielen Branchen Arbeitskräftemangel herrscht.
(Man mag einwenden, dass dies mit den Arbeitslosen erklärt werden könnte. Die Erwerbsquote, welche Erwerbstätige und Arbeitslose umfasst, zeigt allerdings ein ähnliches «Corona-Tal» wie die Erwerbstätigenquote. Das bedeutet, die durch die Corona-Krise zusätzlich entstandenen Erwerbslosen können nur einen kleinen Teil des Corona-Tals erklären).
Im 2023 stieg allerdings die Erwerbstätigenquote markant und erreichte 65.0% (gemäss vom BFS am 16. Mai 2024 publizierten Zahlen). Wenn ein grösserer Teil der ständigen Wohnbevölkerung erwerbstätig ist, kann dies den Arbeitskräftemangel lindern.
Ist das bereits eine Trendwende weg vom ausgetrockneten Stellenmarkt?
Der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften wird massgeblich durch die Einwanderung gedeckt. Denn seit 2019 ist die Anzahl 65jährigen (also jene, welche in der Regel aus dem Erwerbsleben ausscheiden) grösser als die 20jährigen (also jene, welche häufig ab dann voll ins Erwerbsleben einsteigen).
Die quartalsweise Erwerbstätigenquote ist im Q1 2024 zwar auf 64.6% gesunken, aber dies dürfte saisonal bedingt sein (Q1 lag in den letzten 10 Jahren im Schnitt 0.7 Prozentpunkte tiefer als Q4 des vorangegangenen Jahres).
Mehrere Faktoren wie die Einwanderung von Arbeitskräften, globale Politik, die Situation bei den Flüchtlingen, gesellschaftliche Trends und neben weiteren Faktoren natürlich auch die Konjunktur beeinflussen den Entscheid am Erwerbsleben teilzunehmen.
Es bleibt also weiterhin spannend am Arbeitsmarkt!
Der Bereich Tiefbau der Stadt Dübendorf ist ja aktuell daran, den Pilotversuch der getrennten Plastikabfallsammlung zu untersuchen. Anlass genug, um sich ein wenig einzulesen:
Ende Juni publizierte der Verein Schweizer Plastic Recycler (VSPR) seinen Monitoringbericht 2022. Im VSPR sind sieben Kunststoffsammel-/Recyclesysteme angeschlossen, und damit rund 638 Gemeinden. Dabei werden leichter Kunststoffabfall, u.a. Plastikfolien (z.B. von Nahrungsmittelverpackungen), Nachfüllbeutel, Milchflaschen, Reinigungsmittelflaschen, Duschmittel, Zahnpastatuben, aber auch Getränkekartons (Tetrapak) gesammelt typischerweise aus Haushaltabfällen. Nicht darin enthalten ist PET, denn dafür gibt es eine eigenes Recyclingsystem. Viele andere Plastikgüter, wie z.B. grössere Kinderplastiktische, werden in den Zahlen des VSPR auch nicht berücksichtigt.
Im 2022 wurden von diesen schweizweit 9’447t Kunststoffabfälle gesammelt fürs Recycling. Davon sind tatsächlich rund 9’022t verwertbares Kunststoff-Zielmaterial (d.h. weder PET, noch Metalle, noch Kartonhüllen von Joghurtbechern etc.). Energetisch verwertet, d.h. entweder in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder in einem Zementwerk als Brennstoff verwendet, wurden 4’019t (was 42% des Sammelgutes entspricht).
Von diesen rund 5’065t sind 4’759t Kunststoff, 46t Metall und 260t Faserstoffe. Bei den Kunststoffen ist Polyethylen (PE) mit 2’000t Spitzenreiter. PE ist einer der häufigsten Plastiksorten und wird u.a. für Verpackungen genutzt (Folien, Säcke, Flaschen), aber auch für Isolationen, Rohre, Zahnräder und sogar Prothesen.
Wer genau aufgepasst hat, hat gemerkt, dass eine Restmenge des Sammelgutes verbleibt. Das sind Wasser, Speisereste etc., die wohl entweder in der KVA oder einer ARA landen.
Je nach Quelle geht man davon aus, dass in der Schweiz ein Kunststoffsammelpotenzial von 110-195’000t pro Jahr existiert (Swiss Recycling geht von 195’000t Verpackungen aus, die rezykliert werden könnten); es ist mir nicht ganz klar, ob die Quellen die gleichen Definitionen/Scope verwenden. Angesichts der gesammelten Menge ist aus heutiger Sicht dennoch von zusätzlichem Sammel-Potenzial auszugehen.
Die meisten dieser leichten Kunststoffverpackungen gehen zwecks Recycling für mindestens einen Arbeitsschritt (immerhin 62% gar für das gesamte Verfahren) ins Ausland (EU), da in der Schweiz die Sammelmenge offenbar noch zu gering ist, um ein grosses Werk wirtschaftlich zu betreiben.
Immerhin scheint das Recycling von EPS (expandiertes Polystyrol, besser bekannt als Styropor) mit 933t pro Jahr praktisch ganz in der Schweiz zu sein (siehe VSPR 2022 Bericht).
Es gibt verschiedene Kunststoff-Recycling-Verfahren. Beim mechanischen Verfahren wird meist das Sammelgut u.a. sortiert, gereinigt verkleinert (oft gemahlen) und anschliessend zu PE-, PO-, PP- oder PS-Granulat verarbeitet, dass dann verkauft wird. Punkto Farben und Anwendungsbereiche ist das Rezyklat nicht ganz so flexibel einsetzbar wie neuer Kunststoff. Aussagen dazu gehen weit auseinander. Die Einsetzbarkeit von Kunststoff-Rezyklat ist aber entscheidend, um ökologisch und ökonomisch das Recycling rechtfertigen zu können.
Im Kanton Zürich wurden 2022 rund 1’453t Kunststoffabfall gesammelt. Das sind rund 900 Gramm pro Kopf. Spitzenreiter ist der Kanton Uri, der pro Kopf rund 4.6 kg Kunststoffabfall sammelte.
In Dübendorf wurden im 2022 rund 39t gesammelt (gemäss Geschäftsbericht 2022). Dies sind rund 1.3kg pro Kopf. Auch bei uns besteht wohl noch Potential nach oben. Die Stadt Dübendorf arbeitet mit kunststoffsammelsack.ch zusammen. Diese ist eine der 7 gelabelten Systeme des VSPR.
CO2-Einsparungen
Der VSPR geht davon aus, dass pro Tonne gesammeltem Kunststoff rund 1.7t CO2 eingespart werden kann. Kunststoffsammelsack.ch spricht von 1.4-3.2t CO2. Das Fraunhofer Umsicht Institut geht in seiner Analyse für die Firma Vogt Plastic in Rheinfelden DE, welche die gesammelten Kunststoffe aus Dübendorf rezykliert, von 392 kg CO2 pro t aus. Wie immer bei vielen Zahlen und komplizierten Verfahren kommt es stark auf die Spezifika des Untersuchungsraums an (Definitionen, Scope etc.).
Kontext
Die Sicht auf eine höhere Flugebene mag helfen, Themen einzuordnen. Weltweit wurde 2021 rund 391 Mio. Tonnen Kunststoff hergestellt (gemäss Statista).
Gemäss Verband Kunststoff.Swiss wurden 2022 (in der Schweiz?) rund 710’000t Kunststoffe (vermutlich jeglicher Form und Art) verarbeitet. Die Im- und Exporte von Kunststoffabfällen steigen und erreichten 2022 94’000 resp. 88’000t.
Plastikverpackungen können helfen, Lebensmittel zu lagern und zu schützen und damit Foodwaste zu verringern (was ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist. ein berühmtes Beispiel sind in Plastik verpackte Gurken, ein Beispiel auf Seite 25 hier).
Wichtig ist aber, Plastik nicht sinnlos zu verschwenden, wenn möglich mehrmals zu verwenden und nach Gebrauch zu rezyklieren.
Ausblick
Auf nationaler Stufe sind mehrere parlamentarische Vorstösse in Bearbeitung. So verlangte z.B. FDP-Nationalrat Marcel Dobler 2020 in einer Motion «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren», «mittels Verordnung festzulegen, dass stofflich verwertbare Anteile von Kunststoffabfällen schweizweit koordiniert und flächendeckend getrennt gesammelt und hochwertig stofflich verwertet werden können.» Diese Motion wurde 2021 an den Bundesrat überwiesen, der nun eine Vorlage ausarbeitet.
Die Recycling Branche versucht, bottom-up die Kreislaufwirtschaft mittels Projekt «Sammlung 2025» in ein nationales System weiterzuentwickeln.
Die Kreislaufwirtschaft ist aktuell in aller Munde. Zum einen hat das Zürcher Stimmvolk den Begriff im September 2022 in einer Abstimmung in die Kantonsverfassung aufgenommen. Zum anderen hat sich das soeben zu Ende gegangene nationale Forschungsprogramm 73 einer nachhaltigen Wirtschaft gewidmet.
Das Thema ist aber hochkomplex. Nicht immer sind geschlossene Kreisläufe umweltfreundlicher (wie Haupt und Hellweg, 2019, zeigen). Es ist also wichtig, sich genau im klaren zu sein, was genau untersucht werden soll, mit welchen (oft impliziten) Annahmen man operiert, was die Ziele sind, welche Faktoren/Wechselwirkungen relevant sein könnten, und welche möglichen Konsequenzen in welchen Szenarien auftreten könnten.
Klotz, M., Haupt, M. & Hellweg, S. (2022): Limited utilization options for secondary plastics may restrict their circularity. Waste Management 141, March 2022.
Zu den Kantons- und Regierungsratswahlen vom 12. Februar 2023
Uns geht es verhältnismässig immer noch sehr gut im Kanton Zürich. Wir haben eine funktionierende Infrastruktur, das Bildungsangebot ist hochstehend und wird verbessert. Es gibt ein vielfältiges und stets wachsendes Wohnangebot und sehr gute Freizeitmöglichkeiten.
Kein Wunder, leben immer mehr Personen im Kanton Zürich. Damit kommen aber auch immer höhere Ansprüche. Dies hat sich in den letzten Jahren, wohl auch in Zusammenhang mit den vielfältig als bedrohlich wahrgenommenen Krisen, akzentuiert.
Es wird zunehmend Mode, sich als eigene Minderheit zu identifizieren und deshalb mehr zu fordern. Mehr Unterstützung vom Staat für irgendwelche besonderen Interessen.
Dies läuft nicht nur der Eigenverantwortung entgegen, sondern ist schädlich für den Zusammenhalt unseres Landes als Willensnation. Nicht von ungefähr ist das Prinzip der Subsidiarität tiefgreifend in den Institutionen in der Schweiz verankert. Doch es ist unter Druck.
Die Ansprüche an den Staat wachsen – schneller als die Bevölkerung und schneller als das Bruttoinlandprodukt. Die Ansprüche werden breiter, die Zielkonflikte mehren sich. Daraus resultieren stark wachsende Staatsausgaben, mehr Regulierungen und mehr Staatsinterventionen in Leben und Tätigkeiten von Einwohnern und Unternehmen. Der Kanton wird dadurch komplizierter, aber auch schwerfälliger.
Die Unternehmenssteuern im Kanton Zürich sind bereits die zweithöchsten in der Schweiz. Falls der Trend weitergeht, steigen die Kosten für das Anbieten von Arbeitsplätzen im Kanton Zürich noch mehr.
Kein Wunder, verlassen immer mehr Unternehmen den Kanton Zürich. Im 2021 waren es netto rund 350 Firmen, die vom Kanton Zürich weg in andere Kantone zogen.
So kann das nicht weitergehen!
Der Kanton Zürich braucht einen Richtungswechsel – eine tatkräftige liberale Politik, damit der Kanton Zürich wieder an Wettbewerbsfähigkeit gewinnt. Damit sich die Politik wieder auf das Subsidiaritätsprinzip besinnt. Damit Bürokratie ab- statt aufgebaut wird. Damit nachhaltige Lösungen ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind, nicht utopisch sektiererisch getrieben sind! Damit wir alle wieder mehr Verantwortung übernehmen, statt nur zu fordern.
Dafür setze ich mich ein als Kandidat bei den Kantonsratswahlen 2023
Der Kanton Zürich kann von Dübi lernen – wir sind eine innovative Stadt, haben soeben die Steuern gesenkt, siedeln neue Unternehmen an, laden zum Machen, Erfinden, Wagen ein!
Ich bin erfreut über die Entscheide des Kantonsrats vom vergangenen Montag, die neue Meilenstein setzen in der Weiterentwicklung des Innovationsparks in Dübendorf. Einerseits nahm er den Synthesebericht zur Kenntnis, andererseits beschloss das Kantonsparlament einen Kredit (resp. ein Darlehen) für die Weiterentwicklung des Parks sowie das Aviatikkonzept.
Der Kredit dient der Erschliessung des Areals mit öffentlicher Infrastruktur (u.a. Werkleitungen, Strassen). Damit wird der etappenweise Bau von Gebäuden und damit die stufenweise Ansiedlung neuer Arbeitsplätze ermöglicht. Der Innovationspark wird ein vielfältiges neues Stadtquartier von Dübendorf, welches für alle offen ist. Die grosszügigen Grünflächen und Wege erzeugen eine hohe Aufenthaltsqualität.
Das Aviatikkonzept ermöglicht den Erhalt der Flugpiste, was für den Innovationspark von grossem Vorteil ist. Denn es ist wohl der einzige Innovationspark weltweit mit eigener Piste. Es ermöglicht den vorgesehenen Forschungs-, Test- und Werkflugplatz. Zudem regelt das Konzept, dass die Zahl der Flugbewegungen nicht über die Limite steigt.
Der Innovationspark ist eine grosse Chance für Dübendorf und den Kanton, ja sogar für die Schweiz. Neue Arbeitsplätze werden geschaffen, welche wiederum Folgeaufträge erzeugen. Dies hilft nicht zuletzt unserem lokalen Gewerbe, das von zusätzlichen Aufträgen und Kunden profitieren kann. Zudem stärkt der Park die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz global.
Am 27. November stimmen wir im Kanton Zürich über die Gerechtigkeitsinitiative sowie über den Gegenvorschlag dazu ab.
Die Initiative „Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative) verlangt die Erhöhung der Steuerabzüge insb. für Versicherungsprämien. Dieser Abzug soll zudem an die Entwicklung der künftigen Krankenkassenprämien gekoppelt werden. Da in den letzten Jahren bekanntlich ein starkes Prämienwachstum statt fand, ist der Steuerabzug je länger, je weniger hilfreich geworden und eine Anpassung ist vertretbar.
Der Gegenvorschlag nimmt die Idee der Initiative auf, geht aber weniger weit. Der Steuerabzug soll weiterhin an die allgemeine Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) gekoppelt sein. Zudem funktioniert die Mechanik beim Gegenvorschlag anders als bei der Initiative.
Beide Vorlagen, Initiative und Gegenvorschlag, schlagen einen guten Weg ein. Ich empfehle 2 x JA, und bei der Stichfrage (C) das Ja zum Gegenvorschlag.
Der Gegenvorschlag ist breiter austariert als die Initiative und die Rechnungsregeln sind sinnvoll. Die Initiative ist einseitig, indem sie statt der Teuerung nur die Krankenkassenprämien berücksichtigt, statt auch noch die Teuerung anderer Versicherungsprämien sowie übriger Faktoren.
Tatsache ist aber, dass im Kanton Zürich die Krankenkassen eine hohe und weiter stark steigende Belastung ist. Es wird medizinisch immer noch zu oft zu viel behandelt, was die Kosten in die Höhe treibt. Die Vorlagen lösen dieses Problem nicht (das ist eine andere Baustelle), aber sie lindern wenigstens deren Konsequenz.
Egal, wie die Abstimmungsresultate ausfallen, sind die weiterhin herrschenden Grundprobleme in der medizinischen Versorgung endlich anzupacken.
Kommentar zur Abstimmung vom 15. Mai 2022 über die Einführung einer Schuldenbremse in Dübendorf
Mitte Mai stimmen wir über die Einführung einer Schuldenbremse in Dübendorf ab. Diese hat sich auf nationaler Stufe bewährt und soll nun auch lokal in angepasster Form umgesetzt werden.
Dübendorf wächst und es stehen grosse Ausgaben an. Entsprechend ist es wichtig, finanzpolitisch sorgfältig vorauszuplanen. Das Gemeindegesetz definiert grundsätzliche Haushaltregeln für Gemeinden. Die Schuldenbremse konkretisiert diese neu mit drei Instrumenten für einen ausgeglichenen Stadthaushalt. Würde dieser verfehlt, muss der Stadtrat dem Gemeinderat einen Massnahmenplan vorschlagen.
Das ist wichtig: Die Schuldenbremse ist ein Werkzeug, um ausgeglichene Stadtfinanzen zu erreichen, d.h. dass Ausgaben und Einnahmen im Lot sind – egal wie hoch die Ausgaben sind. Die Schuldenbremse verhindert also direkt keine Investitionen.
Die Vorlage stärkt den demokratischen Prozess. Die Schuldenbremse definiert klare Regeln und Messwerte, die zur Prüfung von Massnahmen führen falls nötig. Damit schafft sie für die beteiligten Behörden einen klaren Prozess, lange bevor die Stadt finanziell in Schieflage geraten würde. Sie trägt dazu bei, Schnellschüsse und Notmassnahmen zu verhindern.
Die Schuldenbremse schränkt die Kompetenzen der gewählten Behörden nicht ein, wie Gegner der Vorlage fälschlicherweise behaupten, aber sie auferlegt dem Stadtrat zusätzliche Pflichten. Das letzte Wort verbleibt finanzpolitisch wie heute schon beim Gemeinderat. Dieser könnte die vorgeschlagenen Massnahmen verwerfen oder andere beschliessen.
Die Schuldenbremse wirkt vorausschauend. Sie stärkt institutionelle Mechanismen, um rechtzeitig reagieren zu können, wenn sich die Finanzlage verdüstert. Winterthur hat daraus gelernt und solche Mechanismen eingebaut. Neu würde der vorzuschlagende Massnahmenplan eine vertiefte Diskussion ermöglichen, wie sich die städtischen Finanzen, Aufgaben und Ausgaben entwickeln sollen. Dies schafft eine höhere Transparenz, nicht zuletzt für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Schuldenbremse stärkt institutionell Anreize, Ausgaben und Einnahmen aufeinander abzustimmen. Damit schaffen wir die Basis für langfristig nachhaltige Stadtfinanzen und eine attraktive Stadt.
Ich stimme deshalb am 15. Mai klar JA zur Schuldenbremse.