Die Lohndumping-Initiative ist ein Monster im Schafspelz!

zu den kantonalen Abstimmungen vom 28. Februar 2016

 

Die Reihe von sozialistischen Initiativen der letzten Jahre (u.a. «1:12», Bonzensteuer, Mindestlohn, 6 Wochen Ferien etc.) findet in der Lohndumping-Initiative eine Fortsetzung. Wie alle diese abgelehnten linken Initiativen ist auch die Lohndumping-Vorlage extremistisch und schädlich für den Werkplatz.

Die Gewerkschaften blasen mit dieser Initiative ein heute existierendes, aber relativ kleines Problem auf und nehmen mit ihrem populistischen Vorhaben massive Folgeschäden in Kauf, die letztlich auch die Arbeitnehmer benachteiligt.

In den letzten Jahren wurden bereits mehrere griffige Massnahmen getroffen gegen Lohndumping. Zudem sind die meisten Verdachtsfälle unbegründet. Doch mit der Initiative müssten gerade bei blossem Verdacht auf Verstoss gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen – ohne diesen Verdacht prüfen zu müssen! – die Arbeiten sofort zwangsweise unterbrochen werden!

Ein erzwungener Arbeitsstopp bei einzelnen Verdächtigten kann, zum Beispiel auf dem Bau, zur Schliessung von ganzen Betrieben führen, womit viele Unschuldige leiden müssten. Denn als Konsequenz könnten Folgearbeiten nicht fristgerecht gemacht werden und Zulieferer müssten wieder weggeschickt werden. Auftraggeber würden ihre Bestellungen verspätet oder gar nicht erhalten. Dies würde zu Mehrkosten oder gar zu Auftragsstornierungen führen, und damit der Reputation von Zürich als Arbeitsstandort massiv schaden. Sollte sich ein Verdacht als haltlos erweisen, würde es aufgrund des erzwungenen Arbeitsstopps wohl zu Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kanton geben, den wohl nicht zuletzt wir als Steuerzahler zu bezahlen hätten.

Die Initiative ist unverhältnismässig und setzt auf radikalen Zwang, der nur zu mehr Rechtsunsicherheit und -streitigkeiten führen würde.
Die Vorlage würde insbesondere Branchen, die heute mit Gesamtarbeitsverträgen und minimalen Lohnstandards sowieso schon eher überreguliert sind, noch bürokratischer und damit teurer machen. Bei einem Ja zur Initiative droht deshalb die Abwanderung von Aufträgen und damit Jobs in andere Kantone. Zürcher Arbeitnehmer würden damit schlimmstenfalls sogar ihre Jobs verlieren – dies wegen einer Forderung der Gewerkschaften!

Die Lohndumping-Initiative kommt verführerisch als Schäfchen daher, ist aber radikal und gefährlich wie ein Monster. Mehr Probleme würden geschaffen, aber keines gelöst. Deshalb Nein dazu am 28. Februar 2016.

Adrian Ineichen
Präsident FDP Dübendorf

Der Ständerat erhöht die Renten und treibt die AHV in den Ruin!

Erst gab es jahrelang einen Reformstau in der AHV, und nun hat der Ständerat in der laufenden Herbstsession neben einem lang erwarteten Reförmchen (u.a. Rentenalter 65 für Frauen) auch gleich eine grosszügige Rentenerhöhung für alle beschlossen! Die AHV-Zahlungen werden also unter dem Strich ausgebaut, auch wenn das System bereits Defizite verursacht!

Wahlkampfzeit bedeutet für die Mehrheit von Links-Grün bis und mit CVP offenbar vor allem Geschenke-verteilen-Zeit. Man zapft echli mehr Mehrwertsteuer-Gelder ab und schiebt das strukturelle Problem der Sozialwerke vor sich hin.
Bereits heute aber werden infolge Alterung der Gesellschaft die Sozialwerke auf Kosten der jüngeren Generationen finanziert. Viele der heute 20- bis 30-jährigen bezweifeln, dass sie dereinst eine Rente erhalten werden, da das System dann wohl schon längst kollabiert ist. Mit seinen Entscheiden diese Woche hat es der Ständerat versäumt, die Sozialwerke auf eine langfristig stabile Basis zu stellen und treibt die AHV damit in den Ruin!

Wo bleibt da die Generationengerechtigkeit?

 

Gefragt wären echte Reformen: Das Verhältnis Einzahler zu AHV-Bezüger müsste stabilisiert werden, am ehesten mit einer Erhöhung des tatsächlichen Pensionsalters sowie Flexibilisierung der Arbeitsmodelle. Zweitens müsste eine echte AHV-Schuldenbremse eingeführt werden, um die AHV vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.

Ich hoffe, der Nationalrat korrigiert die Entscheide des Ständerats. Für die Wahlen vom 18. Oktober rufe ich die Stimmbürger auf, bürgerliche, liberale Politiker zu wählen, welche die AHV endlich auf eine finanziell nachhaltige, langfristige Basis stellen!

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

 

Quellen:

http://www.nzz.ch/schweiz/ein-mehrwertsteuerprozent-fuer-die-ahv-1.18614400

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/die-jungen-muessen-mehr-bezahlen-rentner-werden-kaum-belastet/story/11826072

 

Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung! (10. Nov. 2014)

Zur Abstimmung über die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ vom 30. November 2014

 

 

Links-grüne Kreise wollen mit der Abstimmung vom 30. November die Pauschalbesteuerung abschaffen. Die Pauschalbesteuerung ist etwas Besonderes. Sie ermöglicht vermögenden Ausländern, welche nicht erwerbstätig sind in der Schweiz, Steuern auf Basis ihrer Lebenshaltungskosten zu bezahlen, und somit nicht auf Basis ihres Einkommens und Vermögens. Dies kann steuerlich von Vorteil sein. Dieses Privileg mag manchen vielleicht unfair erscheinen, ist aber wirtschaftlich sinnvoll für die Schweiz, denn immerhin bezahlen rund 5‘600 Personen verteilt über 21 Kantone rund 695 Mio. Franken Pauschalsteuern (im 2012).

Als der Kanton Zürich vor wenigen Jahren die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat, haben die Hälfte der Pauschalbesteuerten den Kanton verlassen. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass die Abschaffung in der Schweiz zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Denn die meisten Pauschalbesteuerten dürften sehr mobil sein, und entweder ins Ausland abwandern, oder andere Möglichkeiten nutzen, um ihre Steuersituation zu optimieren.

Solche Steuerausfälle müssten deshalb kompensiert werden mit höheren Steuern, welche wiederum uns alle treffen würden. Die Linke würde wohl argumentieren, dass die Steuererhöhungen vor allem bei den hohen Einkommen anzusetzen wären. Doch Reiche haben auch mehr Möglichkeiten, ihre Steuern zu optimieren, wodurch eben primär der Mittelstand der Leidtragende wäre. Wollen wir also im Namen der Fairness auf die Superreichen zielen, nur um uns am Ende selbst ins Bein zu schiessen?

Auch wenn der Kanton Zürich keine Pauschalbesteuerung mehr kennt, würde die Annahme der Initiative uns Steuerzahler hier gleichwohl treffen. Warum? Weil Nettoempfängerkantone des Finanzausgleichs wie das Wallis, Graubünden und das Tessin durch die Annahme der Initiative hart getroffen würden, müssten Nettozahlerkantone wie Zürich ihnen finanziell noch stärker unter die Arme greifen.

Die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung kann also nicht im Interesse der Zürcher Steuerzahler sein und verdient daher ein klares Nein.

 

Adrian Ineichen,

Vizepräsident FDP Dübendorf

Nein zum staatlich verteuerten Wohnungsbau!

Zur Abstimmung über die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zürich vom 28. September 2014

 

 

Ende September stimmen wir über eine verlockende Vorlage ab. Wer ist schon gegen preisgünstige Wohnungen, für welche Gemeinden künftig einen Mindestanteil festlegen können sollen? Erst beim genauen Hinsehen wird deutlich: „Es klingt zu gut, um wahr zu sein!“ Denn diese Vorlage ist gefährlich und kontraproduktiv! Sie will die Wirtschaftsfreiheit einschränken und noch mehr staatliche Regeln für das Bauen. Dies würde den Wohnungsbau noch komplizierter und teurer machen und mit zunehmenden Vorschriften künftige Investoren eher abschrecken als anziehen. Dies wiederum würde die Verknappung von Wohnraum nur noch mehr anheizen.

 

Die Umsetzung der Vorlage würde zwangsläufig auf Kosten des breiten Mittelstandes erfolgen und den Mietwohnungsmarkt vollends in zwei Klassen spalten. Denn wenn Investoren künstlich günstig gemachten Wohnraum bereitstellen müssen, würden sie versuchen, die dadurch verlorene Rendite wohl bei anderen wieder hereinzuholen. Längerfristig gäbe es dann noch ein hochpreisiges Segment und ein tiefpreisiges Segment (welches vom hochpreisigen subventioniert werden muss). Der breite Mittelstand als Leid tragender der Gesetzesänderung würde noch mehr ins obere Segment gedrückt, da nur wenige von subventionierten Wohnungen profitieren könnten.

 

Auch wenn, oder gerade weil (!), es sich um eine „kann“-Formulierung handelt im vorgeschlagenen Gesetzestext, werden sich die politischen Instanzen in den meisten Gemeinden auf populistischen Druck hin kaum gegen solche Mindestanteile für preisgünstige Wohnungen wehren können. Im Gegenteil: Einige Behördenvertreter würden darin wohl künftig ein praktisches Mittel sehen, ihre Wiederwahl zu sichern, indem sie die Erstellung subventionierten Wohnraums befehlen für ihre eigene Klientel.

 

Belegungsvorschriften mögen gut gemeint sein, doch sind diese bekanntlich kaum griffig genug, um Missbrauch zu verhindern. Die Stadt Zürich könnte von den zahlreich bekannt gewordenen Missbräuchen ein Lied singen! Insbesondere da preisgünstige Wohnungen für Klientelpolitik missbraucht werden können, ist denn auch kaum mit griffigen (und teuren!) Kontrollmassnahmen zu rechnen.

 

Liebe Mitbürger, lehnen Sie diese Vorlage klar ab, aber fordern Sie die Politik dazu auf, Lösungen zu erarbeiten! Das heute drängendste Problem sind einerseits überbordende Regulierungen, welche das Bauen massiv verteuern. Anstatt mehr Staatsintervention wäre es besser, unnötige Regulierungen abzuschaffen. Andererseits sollte Verdichtung einfacher ermöglicht werden (höhere Ausnützung des Bodens) z.B. durch höhere Gebäude.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

Weniger Littering – mehr Selbstverantwortung!

Es ist wohl ganz glatt, am Glattweg eine Party zu feiern. Vor ein paar Tagen haben aber die Feiernden wohl vergessen, dass der öffentliche Gehweg nicht als “Glattwegwurf-Anlage“​ genutzt werden sollte. Denn als ich am letzten Sonntagmorgen dem Glattweg entlang gejoggt bin, war ich schockiert und angewidert, wieviel Güsel da herum lag. Neben unzähligen PET-Flaschen, Tetra-Packs, Tabak-Säckchen, Bierdosen und zerborstene Bierflaschen lagen sogar ein Pullover und ein paar Socken herum! Unglaublich, wenn man bedenkt, dass zwischen den Sitzbänken ein fast leerer Abfallkübel steht! Ich habe mir dann die Mühe gemacht, das Gröbste in den Abfallkübel zu werfen und vorbeigehende Hundehalter und Familien mit Kleinkindern vor den möglicherweise noch immer herumliegenden Glasscherben zu warnen.

 

Liebe​ Mitmenschen, nutzt die Freiheiten in unserer schönen Stadt, aber tut dies mit verantwortungsvollem Handeln! Das bedeutet, jeder soll seinen eigenen Unrat wegräumen. Jeder soll sich entfalten und Spass haben können, aber mit dem öffentlichen Raum so umgehen, dass andere nicht benachteiligt oder gar geschädigt werden! Wir alle möchten in einer intakten Umwelt leben und anständig behandelt werden. Dafür braucht es allerdings auch den Einsatz jedes Einzelnen von uns!

 

Unser Land ist vor kurzem 723 Jahre alt geworden. Ein stolzes Alter! Die Schweiz hätte es allerdings nicht so weit gebracht ohne Gemeinsinn, Vertrauen und Selbstverantwortung jedes Mitgliedes unserer Gesellschaft. Eine Schweiz als Polizeistaat mit drakonischen Strafen, totaler Überwachung und eingeschüchterter Bevölkerung wäre allenfalls auch sauber, könnte aber auf Dauer nicht bestehen. Im Gegensatz dazu basiert unser Wohlstand und unsere gute Lebensqualität als föderalistisches Land auf Freiheit und Selbstverantwortung! Diese Werte müssen wir leben und von uns gegenseitig tagtäglich einfordern!

 

I​ch danke für Ihr selbstverantwortliche​s Handeln und Ihren Einsatz für das Gemeinwohl!

 

A​drian Ineichen

 

Viz​epräsident, FDP Dübendorf

Weniger Verbote auf Zürcher Seen!

Der Bundesrat hat das grundsätzliche Verbot von Kitesurfen auf Schweizer Seen per Februar 2016 aufgehoben. Der Kanton Zürich setzt dies bereits per Februar 2015 um und möchte auf dem Zürichsee unter bestimmten Bedingungen das Kitesurfen erlauben, welches neu dem Windsurfen gleichgestellt wird.

 

Dies ist aus liberaler Sicht erfreulich. Ganzheitliche Verbote sind undifferenziert und bevormunden uns Bürger. Zudem sind sie oft unnötig und unverhältnismässig. Solche absoluten Verbote gibt es aber immer noch viele! Leider hat der Regierungsrat die Möglichkeit nicht genutzt, in der Vernehmlassung zur Aufhebung des Kitesurfverbots die Schifffahrtsverordnung aus dem Jahre 1980 weitergehend zu entschlacken.

 

So sollte das Verbot von Pedalos und „ähnliche Fahrzeuge“ auch gleich aufgehoben werden! Wenn es heute schon erlaubt ist, den Greifensee mit Ruderbooten wie auch mit grossen Motorschiffen (als Kursschiffe) zu befahren, sollte es auch möglich sein, Pedalos zu nutzen. Pedalos sind motorlos und deshalb leise und langsam. Damit sind sie im Gegensatz zu Motorschiffen kaum eine Gefahr für Tiere und beeinflussen die Natur nicht unverhältnismässig. Im Gegenteil, mit der Möglichkeit, den Greifensee auch mit Pedalos zu befahren, haben Menschen mehr Möglichkeiten, mit diesem einzigartigen Ökosystem in Kontakt zu treten und es damit auch besser zu verstehen. Dies hilft, das menschliche Umweltbewusstsein und damit das eigenverantwortliche Handeln zu schärfen.

 

Es ist an der Zeit, den Menschen mehr Spielraum zu geben und unnötige Verbote und Bevormundungen abzuschaffen! Die Aufhebung von althergebrachten, sinnlosen Verboten und bürokratischen Regeln würde nicht nur das wachsende Regeldickicht etwas lichten, sondern würde auch helfen, Kosten in der Verwaltung abzubauen.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

 

 

 

Quellen:

 

Medienmitteilung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH

http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2014/kitesurfer.html

 

Vernehmlassung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH (Anpassung Schifffahrtsverordnung)

http://www.kapo.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/fach/seepo/kitesurfen.html

 

 

ZKB privatisieren und Risiken für Steuerzahler minimieren!

Der Zürcher Kan­tons­rat hat mit der Re­vi­sion des Kan­to­nal­bank­ge­se​t­zes vor kur­zem gleich meh­rere Ei­gen­tore ge­schos­sen. Um ihre Ei­gen­ka­pi­tal­ba­s​is zu stärken, braucht die ZKB nämlich mehr Geld. Mit der Abschaffung der Möglichkeit von Par­ti­zi­pa­ti­ons­s​chei­nen ver­hin­dert es der Kan­tons­rat nun aber pri­va­ten frei­wil­li­gen In­ves­to­ren, sich an der ZKB zu beteiligen. Dies ist schlecht für uns Steu­er­zah­ler, weil wir wegen der Staats­ga­ran­tie wei­ter­hin das volle Ri­siko eines ZK­B-­Zu­sam­men­bruc​hs tra­gen müssen. Das Haf­tungs­ri­siko ist seit dem Steu­er­streit mit den USA, in dem es für die ZKB noch eine saf­tige Busse ha­geln könnte, brand­ak­tu­el­ler denn je. Nur schon des­halb wäre Ab­hilfe ge­fragt!

Zweiten​s schnürt der Kantonsrat das Korsett für die ZKB enger, statt ihren unternehmerischen Spielraum im schwieriger werdenden Umfeld zu vergrössern. Dies schmälert Geschäftsmöglichkeite​n und steigert Risiken für den Steuerzahler.

Drittens wurde das Dotationskapital erhöht, aber um weniger als die ZKB wollte. Dies bedeutet, dass wir Steuerzahler mit mehr Geld für die ZKB haften müssen als bisher. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass die ZKB ihr Eigenkapital nicht so stark erhöhen kann, wie gewünscht; dies wiederum macht sie weniger stabil macht, als sie selbst sein will. Auch dies birgt tendenziell mehr Risiken für uns Steuerzahler.

 

Um die Milliarden-schweren Risiken für die Steuerzahler zu minimieren, sollte der Kantonsrat die ZKB in eine privatrechtliche AG umformen, die Staatsgarantie abschaffen und es privaten Investoren ermöglichen, Aktien der ZKB zu kaufen und damit deren Risiken freiwillig zu tragen. In vielen anderen Kantonen wurden ähnliche Reformen bereits erfolgreich durchgeführt. Es ist unersichtlich, weshalb dies gerade auf dem Bankenplatz Zürich nicht auch klappen könnte.

 

Adrian Ineichen

 

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

http://www.jfbu.ch

Ja zur Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen!

Am 18. Mai stimmen wir im Kanton Zürich über die Kirchensteuerinitiative ab. Die Initiative möchte das Gewerbe (genauer: juristische Personen) von der Kirchensteuerpflicht befreien.

 

Die Situation heute ist absurd: Unternehmen können per Definition nicht glauben, können nicht Mitglied sein von religiösen Organisationen, können auch nicht aus diesen austreten und müssen dennoch Kirchensteuern (was ja eine Art Mitgliederbeitrag ist) bezahlen.

So muss heute ein muslimischer Eigentümer einer Kebab GmbH Kirchensteuern für seine Firma bezahlen, obwohl weder seine Firma noch er selbst Christ ist, und er mit diesem Geld lieber Sprachkurse für türkische Migranten mitfinanziert hätte anstatt für kirchliche Veranstaltungen. Kirchensteuern kommen nämlich nur den drei christlichen Landeskirchen zugute. Mit dieser Steuer verspielt der Kanton Zürich, der gemäss Verfassung „weltoffen“ sein möchte, somit seine religiöse Neutralität und verletzt das Gebot der Gleichbehandlung.

 

Es geht um jährlich rund 100-120 Millionen Franken, um welche Zürcher Gewerbe entlastet werden könnten. Grössere Unternehmen könnten durch den Wegfall mehr Lehrstellen schaffen, oder gemeinnützige Projekte ihrer Wahl finanzieren, statt das Geld den Kirchen abzugeben. Da andere Kantone (z.B. der Aargau, oder Schaffhausen) keine Kirchensteuern für Unternehmen kennen, ist das Gewerbe im Kanton Zürich heute gegenüber anderen benachteiligt.

 

Heute wird von Privaten und Vereinen 9 Mal mehr freiwillige, gemeinnützige Arbeit geleistet als von Kirchen. Aber nur Kirchen werden mit einer eigenen Steuer bevorteilt, womit die anderen implizit zu Freiwilligen zweiter Klasse abgestempelt werden. Das ist unfair.

Viele gemeinnützige Aufgaben, die Kirchen wahrnehmen, werden bereits heute auch von anderen Privaten und Vereinen ausgeübt. Falls Kirchen bei einer Annahme der Initiative gewisse Tätigkeiten nicht mehr weiterführen möchten, können diese von anderen übernommen werden, denn viele kirchliche Angebote sind ersetzbar. Es ist grotesk, dass Unternehmen heute Kirchensteuern bezahlen müssen, damit die katholische Kirche subventionierte Kurse z.B. zu Facebook und Leadership anbietet, welche notabene andere, private Angebote konkurrenziert.

 

Lassen Sie uns also die heutige Diskriminierung beenden sowie diese unselige Kirchensteuer für Unternehmen abschaffen und stimmen Sie am 18. Mai Ja zur Kirchensteuerinitiative!

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

www.jfbu.ch

 

 

 

Quellen:

Bundesamt für Statistik: „Freiwilligenarbeit in der Schweiz“ (2008)

 

Abstimmungszeitung Kanton Zürich

http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/wahlen_abstimmungen/abstimmungen_2014/abstimmungen_051814/allgemeine_informationen.html#a-content

 

Eine Schweiz mit Zukunft, aber ohne Mindestlöhne!

 

In rund zwei Monaten stimmen wir über die linke Mindestlohninitiative ab, laut der alle mindestens 22 Franken pro Stunde verdienen sollen. Der Abstimmungstermin mag weit weg sein, doch ist es wichtig, uns jetzt schon Gedanken zu machen. Denn die Initiative hätte längerfristig gravierende Konseqeuenzen.

 

Die Initianten erzählen uns das Blaue vom Himmel herunter, wie produktiv wir in der Schweiz doch sind, und weshalb hohe und höhere Löhne doch zur Schweiz passen. Doch die Schweiz ist heute schon eine Hochpreisinsel, unter anderem gerade wegen dem heutigen hohen Lohnniveau. Aber statt hohe Preise mit mehr Wettbewerb zu bekämpfen, will die Linke genau das Gegenteil: Mehr Staat, mehr Bürokratie, weniger Freiheit; mehr Lohn für wenige, aber höhere Preise und weniger Arbeit für alle. Ist das gerecht?

 

Unmittelbar hätte die Annahme der Mindestlohninitiative zwei mögliche Konsequenzen: Zum einen würden vom Staat vorgeschriebene höhere Löhne die Kosten für Unternehmen in der Schweiz steigern, welche diese dann via höhere Preise auf die Kunden abwälzen und damit die Schweiz von der Hochpreisinsel zum Hochpreisberg anwachsen lassen! Zum anderen kann es aber sein, dass diese Kostenabwälzung auf die Endkunden nicht immer möglich ist. Um dennoch nicht Konkurs zu gehen, wären Unternehmen deshalb gezwungen, Kosten zu senken, Prozesse zu automatisieren und weniger Leute einzustellen, oder gar Leute zu entlassen und Arbeitsplätze in andere Länder auszulagern. Dies wäre insbesondere für dynamische Standorte wie die Flughafenregion Gift!

 

Die Mindestlohninitiative reiht sich in eine Serie von Vorlagen der letzten Jahre (wie „1:12“, „6 Wochen Ferien für alle“ etc.), welche zwar nett tönen, aber dem Werkplatz Schweiz massiv Schaden zuführen würden. Vergessen wir nicht: Jeder zweite Franken verdienen wir mit dem Export. Wir sind hochgradig international vernetzt. Uns geht es zwar (noch) gut, aber die Konkurrenz in der Geschäftswelt ist global und wächst. Wir können es uns nicht leisten, unsere sozialen Hängematten stetig auszubauen, wenn wir unseren Wohlstand halten wollen! Der Standort Schweiz ist angewiesen auf gute Rahmenbedingungen mit einem möglichst freien Arbeitsmarkt und möglichst wenigen Regulierungen, kurz: mehr Freiheit. Entscheiden Sie sich deshalb für mehr Freiheit und lehnen Sie die Mindestlohninitiative ab!

 

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

www.jfbu.ch

 

 

Ja zum Landverkauf Wasserfurren – für eine starke Schule!

Zur Abstimmung der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach (9. Februar 2014)

 

Das 1973 gekaufte Areal Wasserfurren war ursprünglich vorgesehen für den Bau eines weiteren Schulhauses. Doch dies ist mittlerweile obsolet: Die Entwicklung von Dübendorf findet in anderen Quartieren statt. Sofern in der Zukunft notwendig, kann zusätzlicher Schulraum anderswo bereitgestellt werden.

Der Landverkauf ist sinnvoll, insbesondere jetzt, wo noch keine Not herrscht. Die Schulgemeinde streicht damit einen Gewinn ein (verglichen mit dem Kaufpreis in den 1970ern), und kann diesen verwenden, um Schulden abzubauen und die notwendige Sanierung des Schulhauses Stägenbuck zu finanzieren. So stärkt der Landverkauf unsere Schule! Würde das Land nicht verkauft, würde dies die Renovation vom Stägenbuck gefährden und möglicherweise Steuererhöhungen bedeuten, was angesichts des grossen, unbewirtschafteten Finanzvermögens (Land Wasserfurren) völlig bizarr wäre.

 

Die Gegner des Landverkaufs argumentieren emotional, man solle nicht das Tafelsilber verscherbeln. Doch dieser Einwand trifft nicht zu – im Gegenteil! Denn: Bauland ist zur Zeit sehr gefragt, und so ist der ausgehandelte Verkaufspreis für Dübendorf sehr gut. Wenn wir weiter warten mit dem Landverkauf, könnte der Marktpreis des Landes wieder sinken. Nicht von ungefähr warnt die Nationalbank denn auch davor, dass im Immobilienbereich sich eine Blase bildet, deren Platzen die Preise ins Purzeln bringen könnte.

Würden wir schliesslich das Land erst dann verkaufen, wenn die Schulgemeinde in Geldnot ist, dann wären wir a priori in einer schlechten Verhandlungsposition und würden ebenfalls kaum mehr diesen guten Preis erzielen.

 

Neben dem Landverkauf gibt es nämlich keine andere sinnvolle Option für diese Parzelle. Es ist nicht Aufgabe der Schulgemeinde, Immobilienmanagement zu betreiben; dazu fehlt ihr das Know-how und die nötigen Ressourcen. Eine Abgabe im Baurecht ist zudem unrealistisch, weil das einerseits ebenfalls Ressourcen binden würde, und andererseits dies für Investoren kommerziell uninteressant wäre.

 

Ich empfehle Ihnen deshalb, am 9. Februar klar JA zu sagen zum Landverkauf Wasserfurren. Die Schule und künftigen Schüler werden es Ihnen danken!

 

 

 

Adrian Ineichen

 

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster

Mitglied, FDP Dübendorf