Nein zur linken Erbschaftssteuer (getarnt schönfärberisch als Initiative „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ am 30. November 2025!
Die Linke will noch mehr Unternehmer und Vermögende melken. Doch bereits heute ist die Steuerprogression sehr stark in der Schweiz. D.h. je höher das Einkommen und Vermögen, desto überproportional steigt der Steuersatz. Die Steuerbelastung für Vermögende kann nicht unendlich in die Höhe getrieben werden – dies zeigt das Beispiel Norwegen: Dort wurde die Vermögenssteuer im 2022 von 0.85% auf 1.1% erhöht, mit dem Plan, dadurch ca. 150 Mio. USD mehr einzunehmen. Darauf wanderten aber je nach Quellen ca. 300 Norweger in die Schweiz aus. Dies führte zu erheblichen Steuerausfällen in Norwegen führte! Je nach Berichten und Schätzungen verlor der norwegische Staat dadurch rund 590 Mio. Fr.
Zu den Abstimmungen vom Sonntag, 28. September 2025
Stellen Sie sich vor, Sie sparen jahrelang und kaufen dann eine Wohnung oder gar das lange ersehnte Häuschen. Wenn Sie darin wohnen, belastet Ihnen der Staat heute als Eigentümer auch Miete, nämlich den imaginären Eigenmietwert als zusätzliche Steuerlast auf Ihr Einkommen.
Dieses komische, der eigenen Intuition widersprechende Instrument soll nun endlich abgeschafft werden.
Bis anhin war einerseits die Berechnung des Eigenmietwerts immer umstritten, genauso wie die Versuche, mittels vielen Abzügen diese Steuerlast zu kompensieren. Diese Spielereien kosten Zeit und Geld und haben unnötigerweise Marktverzerrungen (z.B. rekordhohe Hypothekarschulden in der Schweiz) hervorgerufen und Ressourcen gebunden, die anderweitig besser eingesetzt wären. Zudem führte das heutige System zu diversen Problemen: So werden heute zum Beispiel Eigenheimbesitzer, die ihre Schulden weitgehend oder gänzlich abbezahlt haben, benachteiligt.
Deshalb soll nun der Eigenmietwert abgeschafft werden.
Die Reform ist ausgewogen. Damit die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts nicht unfair einige Besitzenden bevorteilt, wird gleichzeitig auch die Möglichkeit von Steuerabzügen eingeschränkt. Zudem können Kantone eine Steuer auf Zweitliegenschaften einführen (weshalb die Bundesverfassung geändert und nun darüber abgestimmt wird).
Die finanziellen Auswirkungen der Reform sind schwer abzuschätzen und hängen von verschiedenen Faktoren und deren zeitlicher Entwicklung ab. Ich rechne allerdings nicht damit, dass es auf lange Sicht zu nennenswerten (falls überhaupt) Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand kommen wird. Wichtiger erscheint mir, dass mit der Reform Marktverzerrungen und verfehlte Anreizstrukturen abgebaut werden und somit Kapitel künftig weniger fehl alloziert wird. Dies dürfte für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz langfristig nachhaltig positiv sein.
Deshalb stimme ich am 28. September 2025 der Abschaffung des Eigenmietwerts zu, resp. formell JA zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.
Elektromobilität ist seit ein paar Jahren ein breit diskutiertes Thema. Auch die Stadt Dübendorf plant aufgrund des Massnahmenplans Klima (als Maassnahme M_03) ein Konzept zum Thema.
Aus der kantonalen Statistik Gemeindeportrait lassen sich einige interessante Daten herunterladen zum Fahrzeugbestand in Dübendorf.
In Dübi gab es im Jahre 2023 14’939 zugelassene Personenwagen (PWs).
Während die Zahl der PWs in Dübi langsam steigt, sinkt die Zahl der PWs pro 1’000 Einwohner (vom Peak von 535 Fahrzeugen pro 1’000 Einwohner im Jahre 2013 auf noch 486 Fahrzeuge im 2023).
2003 waren 95% der PW in Dübendorf mit Benzinmotor ausgestattet. Im 2023 waren es noch rund 61%.
Der Anteil der PW mit Dieselmotor am PW-Bestand in Dübi war 2018 mit etwas über 30% am höchsten und sank auf 26% im 2023.
Der Anteil an PW mit alternativen Antrieben (Hybrid, Elektro, CNG etc.) überschritt 2016 erstmals 2%. Im 2023 lag der Anteil der Hybriden bei 8.8% (1’315 Fahrzeuge) und jener der reinen Elektro bei 4% (598 Fahrzeuge).
Neuzulassungen
Die Zahl der in Dübi neu zugelassenen Fahrzeuge stieg lange an peakte 2015 bei 1’117 sowie im 2019 bei 1’118, und ist seither geschrumpft auf noch 881 neue Fahrzeuge im 2023.
Der Anteil an neu zugelassenen, mit Benzin-betriebenen PWs sank von 78% im 2003 auf 35.4% im 2023.
Der Anteil der PW mit Dieselmotor peakte bei 42.7% im Jahre 2016 und lag im 2023 noch bei 9%.
Hybride und reine Elektro-PW gewannen an Anteilen und lagen im 2023 bei 32.6%, resp. 22.9%. D.h. von den 881 neu in Dübi zugelassenen PW sind 55.5% mit alternativem Antrieb. Das liegt in etwa im Schweizer Durchschnitt (57%, gemäss Auto-Schweiz).
Am 22. September stimmen wir über die BVG-Reform ab.
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Pensionierung der Baby-Boomer steht die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) unter Druck. Bereits heute werden Rentenbezüger mit Milliarden aus dem Sparkapital von aktuell Erwerbstätigen quersubventioniert, da der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz unrealistisch hoch ist. Dies belastet die Generationengerechtigkeit.
Die BVG-Reform senkt den Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich. Die meisten Erwerbstätigen haben aber höhere Einkommen, so dass sie davon kaum betroffen sind.
Mit der Senkung des Umwandlungssatzes stärkt die Reform die finanzielle Stabilität vieler Pensionskassen. Würde dies nicht geschehen, laufen Pensionskassen, welche nur Minimalleistungen erbringen, die Gefahr, dass sie sich nicht mehr ausreichend finanzieren können. Dies könnte dazu führen, dass die betroffenen Erwerbstätigen finanzielle Zuschüsse leisten müssten an eine Sanierung.
Die BVG-Reform hilft aber auch vielen Personen mit tieferen Einkommen, wie z.B. Teilzeitbeschäftigte (überproportional häufig Frauen), denn die BVG-Eintrittsschwelle wird gesenkt. D.h. dass neu bereits ab tieferem Einkommen, welches man bei einem bestimmten Arbeitgeber hat, in seine 2. Säule einzahlt. Da der Koordinationsabzug neu in Prozent des Bruttolohns gerechnet wird, steigt auch der versicherte Lohn und betroffene Personen werden damit besser geschützt.
Zur Vermeidung einer Schlechterstellung von Personen, die in der Übergangsphase in Rente gehen, wird künftig ein Rentenzuschlag erhoben.
Schliesslich wird ein heutiger Fehlanreiz, dass nämlich die Lohnbeiträge in Prozent mit zunehmendem Alter steigen (womit Ü50 Arbeitnehmer aus Kostengründen tendenziell unattraktiver sind gegenüber jüngeren für die Arbeitgeber) teilweise entschärft durch die Anhebung der Beitragsprozente bei Jungen.
Die Reform ist nicht perfekt (so etwas gibt es leider nicht), doch sie hat sehr viele gute Elemente und hilft, unsere Renten aus der 2. Säule zu stabilisieren und sichern.
Ich sage deshalb klar Ja zur BVG-Reform am 22. September.
Die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz steigt; per Ende 2023 waren es 5.3 Millionen. Das ist zum einen getrieben durch die Einwanderung von Arbeitskräften, zum anderen im Laufe der Jahre tendenziell durch eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen.
Die Erwerbstätigenquote gibt gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) an, welchen Teil der Einwohner, die mindestens 15 Jahre alt sind und während der Referenzwoche mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben; oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten; oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.
In den Jahren 2017 bis 2019 lag diese standardisierte Erwerbstätigenquote bei rund 65.3%. Im 2020 ging sie auf 64.6% zurück und blieb 2021 und 2022 dann bei 64.2% resp. 64.3%. Dieser eine Prozentpunkt Differenz entspricht ungefähr 80’000 Personen.
Das heisst vereinfacht, dass in den Jahren 2021/2022 rund 80’000 Personen weniger gearbeitet haben als in normalen Jahren, trotz Wachstum der Wohnbevölkerung und der Erwerbstätigen!
In den Jahren seit 2018 ist die absolute Zahl der Erwerbstätigen zwar (ausser 2020) jedes Jahr gestiegen (von 4.74 Mio. auf 4.96 Mio, im 2023), die Quote zeigt aber, dass in den Jahren 2020-2022 verhältnismässig weniger Personen am Erwerbsleben teilnahmen als normal. Dies könnte einen Teil erklären, warum mit dem Nach-Corona-Boom Arbeitskräfte zunehmend weniger gut verfügbar waren und seither in vielen Branchen Arbeitskräftemangel herrscht.
(Man mag einwenden, dass dies mit den Arbeitslosen erklärt werden könnte. Die Erwerbsquote, welche Erwerbstätige und Arbeitslose umfasst, zeigt allerdings ein ähnliches «Corona-Tal» wie die Erwerbstätigenquote. Das bedeutet, die durch die Corona-Krise zusätzlich entstandenen Erwerbslosen können nur einen kleinen Teil des Corona-Tals erklären).
Im 2023 stieg allerdings die Erwerbstätigenquote markant und erreichte 65.0% (gemäss vom BFS am 16. Mai 2024 publizierten Zahlen). Wenn ein grösserer Teil der ständigen Wohnbevölkerung erwerbstätig ist, kann dies den Arbeitskräftemangel lindern.
Ist das bereits eine Trendwende weg vom ausgetrockneten Stellenmarkt?
Der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften wird massgeblich durch die Einwanderung gedeckt. Denn seit 2019 ist die Anzahl 65jährigen (also jene, welche in der Regel aus dem Erwerbsleben ausscheiden) grösser als die 20jährigen (also jene, welche häufig ab dann voll ins Erwerbsleben einsteigen).
Die quartalsweise Erwerbstätigenquote ist im Q1 2024 zwar auf 64.6% gesunken, aber dies dürfte saisonal bedingt sein (Q1 lag in den letzten 10 Jahren im Schnitt 0.7 Prozentpunkte tiefer als Q4 des vorangegangenen Jahres).
Mehrere Faktoren wie die Einwanderung von Arbeitskräften, globale Politik, die Situation bei den Flüchtlingen, gesellschaftliche Trends und neben weiteren Faktoren natürlich auch die Konjunktur beeinflussen den Entscheid am Erwerbsleben teilzunehmen.
Es bleibt also weiterhin spannend am Arbeitsmarkt!
Sieht so Achtsamkeit im öffentlichen Raum aus? (Bild generiert mittels Openart.ai)
Die Schweizer Bevölkerung wächst und ihre Mobilität ebenso (gemessen an der Zahl zurückgelegter Kilometer pro Person und Tag; obwohl die Corona-Pandemie einen Unterbruch generierte). Zugleich soll die Landschaft geschützt werden (fruchtbare Böden wie Fruchtfolgeflächen, Naturschutzgebiete, «schöne Landschaften» etc.).
Dies bedeutet, dass es tendenziell zu mehr Kreuzungen von Verkehrsteilnehmern kommt und zu mehr Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum.
Dies kann teilweise durch kluge Politik entschärft werden, z.B. mit der Regelung wer wann wo wie hindurch darf.
Viele Städte bauen den öffentlichen Verkehr aus, und fördern den Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr). Zudem sind in den letzten 20 Jahren vermehrt Temporeduktionen salonfähig geworden. Schliesslich wird versucht, mit Anpassungen von Signalisationen oder baulichen Veränderungen (Kissen, Tore, teils farbliche Gestaltungen der Strassenoberflächen, Spurführungen, Abständen etc.), den Verkehr zu beruhigen oder zu regulieren.
Diese Entwicklung scheidet bisweilen die Geister und generiert manchmal hitzige Debatten. Zudem scheinen die Ansprüche an den Staat, gerade in der Verkehrspolitik, sehr stark gewachsen zu sein. Kommt hinzu, dass wir mehr und mehr gestresst sind, Familie, Beruf und Hobby balancieren möchten und mit einem stetigen Informationsüberfluss umgehen müssen.
Jedoch können nicht alle Nutzungskonflikte im öffentlichen (Strassen)raum baulich oder obrigkeitlich (mehr Regeln, mehr Überwachung, mehr Kosten) gelöst werden. Und auch wenn dies möglich ist, so müssen diese, wie andere staatliche Massnahmen der Prüfung u.a. punkto Zweckmässigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismässigkeit unterzogen werden.
Oftmals ist es sogar einfacher, schneller und günstiger, wenn Menschen sich und ihre Erwartungen pragmatisch gerade auf stark beanspruchten öffentlichen Flächen untereinander abstimmen und das eigene Verhalten situationsgerecht anpassen.
Dies ist sogar Pflicht, denn jeder muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere weder behindert noch gefährdet (Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 26). Zudem ist die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen (SVG Art. 32). Man muss also nicht immer 50 fahren, wenn es eine 50er-Tafel hat.
Dieses situative Anpassen kann, darf, ja soll man im täglichen Leben freundlich voneinander gegenseitig einfordern. Natürlich ist das nicht immer einfach, aus der eigenen Komfortzone herauszutreten und mögliche Konflikte zu managen. Natürlich gibt es verschiedene Vorstellungen, was situationsgerecht bedeutet. Doch statt die Faust im Sack zu machen, können wir Veränderungen selbst anstossen.
Als Gesellschaft in einem kleinen Land mit wachsender Bevölkerung, wachsender Mobilität haben wir gar keine andere Wahl. Wir alle sollten gegenüber allen mehr Rücksicht nehmen. Deshalb sollten wir versuchen, mehr achtsam zu sein.
Wir sind nicht alleine, andere mögen ähnliche Herausforderungen haben. Dies ist auch eine Chance – für mehr gegenseitiges Aushelfen (z.B. car/ride sharing?) oder eventuell auch Verzicht (muss ich wirklich das heute besorgen, und meine Bestellung online bereits morgen im Briefkasten haben?).
Kommentar zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 3. März 2024
Am 3. März stimmen wir über zwei gegensätzliche Vorlagen zur AHV ab. Mit der Vorlage der Linken für eine 13. AHV-Rente würden alle Rentenbezüger ein paar Hundert Franken mehr erhalten. Das wäre grösstenteils unnötig. Denn wenn, wie Zahlen von ProSenectute und BFS andeuten, rund 90% der Rentenbezüger nicht auf eine allgemeine Rentenerhöhung angewiesen sind, sind subjekt-bezogene Hilfen wirksamer und verhindern Mitnahmeeffekte. Bereits heute gibt es dafür mehrere Instrumente. Die 13. Rente jedoch würde allen ausgeschüttet, erst 4-5 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich kosten und danach immer teurer werden. Diese Giesskannenpolitik würde höhere Lohnabzüge oder höhere Mehrwertsteuersätze bedeuten – für alle, worunter aber überproportional Tieflohnempfänger und der Mittelstand leiden müssten. Diese würde Arbeit und Konsum in der Schweiz verteuern und die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland riskieren.
Angesichts des wachsenden Anteils der Rentenbezüger und der steigenden Lebenserwartung droht der AHV ab 2030 negative Umlageergebnisse in Milliardengrösse. Statt noch mehr Schulden zu verursachen, sollte die AHV auf eine langfristig stabile Grundlage gestellt werden. Genau dies ermöglichst die Renteninitiative. Während viele EU-Staaten Rentenalter 67 einführen, würde mit der Renteninitiative ab 2033 in der Schweiz Rentenalter 66 gelten und dann das reguläre Rentenalter von der Lebenserwartung abhängig gemacht. Die Renteninitiative schafft Anreize, länger zu arbeiten und so in der Schweiz vorhandene Arbeitskräfte besser zu nutzen. Zudem reduziert sie auch die unfaire Umverteilung von Jung zu Alt. Ich empfehle deshalb klar ein Ja zur Renteninitiative.
Da Im Jahre 2023 die Schweiz 175 Jahre moderner Bundesstaat feierte, habe ich zur Entstehungsgeschichte der Bundesverfassung von 1848 gelesen. Diese wurde innerhalb von nur rund eineinhalb Monaten zwischen Ende Februar und Anfang April 1848 erarbeitet durch die Bundesrevisionskommission. Diese bestand aus einem Vertreter pro Kanton. Danach wurde der Entwurf durch die Tagsatzung beraten und leicht abgeändert (z.B. sieben statt die von der Kommission vorgeschlagenen fünf Bundesräte) und musste danach durch die kantonalen Parlamente und kantonalen Volksabstimmungen während der Sommermonate. Die Tagsatzung setzte die neue Bundesverfassung am 12. September in Kraft und löste sich wenig später auf. Im Oktober 1848 fanden die ersten Nationalratswahlen statt. Der Nationalrat (mit damals noch 111 Mitgliedern) trat Anfang November zum ersten Mal zusammen. Der Bundesrat wurde am 16. November gewählt und trat vollzählig erstmals am 27. November 1848 zusammen.
Wer hätte im Frühling 1845, nach dem gescheiterten zweiten Freischarenzug gegen den konservativen Sonderbund, geglaubt, dass der Wandel von einem Staatenbund souveräner Kantone hin zu einem Bundesstaat sich so rasch vollziehen würde?
Beim Lesen zur Arbeit der Bundesrevisionskommission stiess ich immer wieder Heiteres, aber auch Überraschendes, und vor allem immer wieder auf Menschliches. Unten folgen deshalb einige humorvolle Müsterchen aus dem Buch «Stunde Null» von Rolf Holenstein (Quellenangabe siehe am Ende dieses Blogs). Fette Markierungen sind von mir.
Samstag, 19. Februar 1848
Der Waadtländer Vertreter (und spätere Bundesrat) Henri Druey will Souveränität alleine auf die Nation abstellen, nicht mehr auf die Kantone, und überrascht damit die Kommission.
Der Zürcher Vertreter (und spätere Bundesrat) Jonas Furrer stemmt sich dagegen, gemäss Frey-Herosés Notizen kritisiert er diesen Vorschlag als wolle man «a priori ein Projekt ins Blaue hinaus gleich in der ersten Sitzung festsetzen …». Man solle zuerst «über die Folgen meditiren (sic!). Sonst fährt man mit einer Stange im Nebel herum». Man soll lieber analytisch-praktisch vorgehen.
Der Solothurner Vertreter (und spätere Bundesrat) Josef Munzinger kommentiert, ebenfalls gemäss Frey-Herosés Notizen: «Es war vorauszusehen, dass er am ersten Tag kraus gehe.». Furrer selbst notiert kurz, «Folgt ein Zank über die Ordnungsmotion von Zürich», während Frey-Herosé ausführlicher berichtet von den Worten Drueys, welcher «fulminiert» sei und «verbittet sich Ordnungsmotionen, Verwerfungen ohne Prüfung; will heimreisen, nicht Redaktor sein, wenn man so zu Werke gehen will». Worauf Furrer entgegnet haben soll: «Verbittet sich auch ein Anpredigen, das auf Missverständnissen beruht».
Der Glarner Vertreter Caspar Jenny notierte: «Druey ist über die Bemerkungen von Furrer höchst erbittert und sagt, von einem Zürcherprofessor lasse er sich nichts vorschreiben».
Giacomo Luvini aus dem Tessin ist ebenfalls skeptisch über rein nationale Wahlcollegien und fürchtet (gemäss Frey-Herosés Notizen), dass «Tessin, das müsste mit Uri zusammengehen und würde wahrscheinlich oft einen Papisten auf die Tagsatzung schiken (sic!)»(,da Uri sehr katholisch ist). (Seiten 487-497)
Dienstag, 22. Februar 1848
Über die Garantie der Kantonsverfassungen wird lange diskutiert. Der Aargauer Vertreter (und spätere Bundesrat) Friedrich Frey-Herosé scheint den langen Ausführungen müde zu sein, wenn er ein Statement des Genfers Rilliet-de Constant mit «Lirum, larum, Gewäsch. Die Wahrheit ist immer zu achten.» (Seite 519) kommentiert! Wie heiter das Menschliche in der Politik über trockene Verfassungskunde doch manchmal sein kann.:-)
Wenig später räsoniert derselbe Genfer Louis Rilliet-de Constant, weiterhin gemäss Frey-Herosés Notizen, «Schüze man jezt das Volk [sic!]. Man aristokratisirt sich gar leicht im Weihrauch der Gewalt.» (Seiten 520-521). Wie sinnig!
Mittwoch, 23. Februar 1848
Der Berner Vertreter und spätere Bundesrat Ulrich Ochsenbein war einer der wichtigsten Treiber der Formung des modernen Schweizer Bundesstaats und präsidiert die Bundesrevisionskommission. Jedoch scheinen noch nicht alle Kommissionsmitglieder die Namen der jeweiligen Mitglieder zu kennen. So kommt es nach fünf Tagen Beratung, dass der Stadt-Basler Johann Georg Fürstenberger einen Antrag stellt, veranlasst durch die «Schönbeinische Motion» (Seite 531). Dabei sollte dem lieben Basler Vertreter klar sein, dass der Kommissionspräsident Ochsenbein und nicht Schönbein heisst.
Donnerstag, 24. Februar 1848
Während der Debatte über die Pressefreiheit sind einige Vertreter eher konservativer Kantone besorgt, dass diese nicht in «Pressefrechheit» (der Freiburger Bussard, gemäss den Notizen von Frey-Herosé) ausarte. Der Urner Franz Jauch möchte denn auch Ausnahmen machen, was wiederum den Zürcher Furrer verärgert. Frey Herosé notiert, Furrer habe «allemal einen Kapitalärger, wenn religiöse und sittliche Grundsätze vorzüglich von einzelnen Kantonen in Anspruch genommen werden. Glaubt man, andere Kantone seien nicht auch religiös und sittlich? …».
Furrer selbst notierte, «Furrer wascht ihm den Kopf, über die Manier, einzelne Kantone vorzugsweise…» (Seite 543)
Bei der Diskussion um die Niederlassungsfreiheit gab es Sorgen, dass gerade in den Grenzstädten Basel und Genf viele unerwünschte Personen kommen würden.
Der Basler Fürstenberger meinte, gemäss Frey-Herosé, «Eine Abwehr von nicht erwerbsfähigen Leuten auf polizeylichem Weg muss erlaubt seyn. […] Allein alle Lumpen und Schlingel von Elsässern kommen…»
(Seite 545)
Während einige wie Ochsenbein und Frey-Herosé sich für uneingeschränkte Niederlassungsfreiheit aussprechen, haben andere, u.a. Vertreter der katholischen, kleinen Kantone grosse Vorbehalte. Druey vom Kanton Waadt kommentiert (gemäss Protokoll von Furrer), dass ein Vertrag zum Thema mit Frankreich die Thematik zusätzlich verkompliziere: «Die Schwierigkeit ist immer der französische Vertrag. Denn es kommt von Frankreich ein bedenkliches Publicum in die Schweiz. […] Am Ende bekommen wir noch mit den Eisenbahnen eine Völkerwanderung auf den Hals.» (kursiv: Hervorhebung vermutlich im Original, Seite 548)
Nach einem Vorschlag von Druey kommentiert Frey Herosé (gemäss Protokoll Furrer) diesen so: «der Antrag von Waadt ist auch nicht billig; […]. Der Erfolg würde seyn, dass eine Überfüllung wohlhabender Gemeinden und eine Vermischung der Gemeindegüter zur Folge haben [korrekt: eintreten würden]. Das «Theilet, ihr Löhli» in der Vignette des «Gukkastens» gehört hieher und findet die praktische Anwendung. Man soll daher nicht auf solche Weise in die Gemeindeverhältnisse eingreifen.» (Seite 558)
Mittwoch, 1. März 1848
Die Stossrichtung ist klar, das Postwesen soll zentralisiert werden. Dennoch stellen sich Fragen, u.a. bez. Entschädigung der Kantone, kantonale Konkordate und internationale Verträge. Kantone würden sich offenbar konkurrenzieren.
Gemäss Protokoll Furrer kommentiert der spätere Bundesrat Josef Munzinger: «Ich suche die Finanzen in einer besseren Administration; man hat erfahren, dass bey der Post 2 x 2 nicht immer 4 sind, dass 4 Btz. [Adrian Ineichen: Batzen] oft mehr als 6 Btz. sind. Dann kommt das Misstrauen. Wenn einmal die Kantone sich nicht mehr befehden, so wird gewiss auch die Eidgenossenschaft allg. anerkannte Grundsätze aufnehmen.»
Das Protokoll von Frey-Herosé schreibt Munzinger noch diesen Satz hinzu: «Daher vereinfache man die Sache, dann geht’s besser. Das Postwesen wird bald behandelt wie die ägyptischen Priester ihre Mysterien behandelten!»
(Seite 598)
Montag, 6. März 1848
Wie am 3. März, geht es nun ums politische System: Beibehaltung der Tagsatzung als lockerer Staatenbund souveräner Kantone? Einkammerparlament auf nationaler Stufe und sogar Einheitsstaat unter Abschaffung der Kantone? Zweikammersystem mit eidg. Wahlkreisen für den eidg. Rat, der die eidgenössischen Themen beschliesst, während die Tagsatzung die kantonalen Themen beschlösse? Gemeinsame Sitzungen beider Räte oder nicht? Gemeinsame Beschlüsse?
Die kleinen Kantone wollen lieber nichts ändern, da sie einen Machtverlust befürchten. Die Diskussion scheint bisweilen hitzig gewesen zu sein.
Der Urner Vertreter Franz Jauch, der dem später beschlossenen Zweikammersystem noch zustimmen wird, redet sich offensichtlich in der Diskussion in Rage gegen Aristokratie, verteidigt die kleinen Kantone und ihre Interessen. Gemäss Notizen von Frey-Herosé: «Wir dulden keine Schärensch[leifer]. – Wird grob.- » (Seite 640)
Am selben Tag verteidigt Caspar Jenny, der Vertreter Glarus’ die Verdienste und Loyalität seines Kantons in derart salbungsvollen Worten, dass Frey-Herosé dessen Statement mit wenigen Zeilen abkürzt «Was ist möglich, was können wir durchführen? Vivat Glaris. Warum Misstrauen gegen die kl. Kantone?» (Seite 648)
Der spätere Bundesrat Ochsenbein favorisiert ein Zweikammersystem und erhöht den Druck, angesichts der unterschiedlichsten Positionen, gemäss Protokoll Furrer: «Will man unserer Ideen keine Folge geben, so bleibt die Sache im Alten, und wir wollen alles lieber aufgeben. Bey dieser Sachlage werden die kleinen Kantone immer den Pfaffen preisgegeben seyn, und Österreich wird sie stets unter sich haben.» Ochsenbein meint damit den starken Einfluss des katholischen Klerus, insbesondere in der Zentralschweiz. (Seite 650)
Dienstag, 7. März 1848 – High noon zur Frage der Gestaltung des künftigen Parlaments
Die Diskussion um die Gestaltung der künftigen nationalen politischen Institutionen geht weiter. Der Genfer Vertreter Rilliet-de Constant schwenkt ein als Fürsprecher des amerikanischen Zweikammernsystems und spricht sich gegen den Vorschlag vom Waadtländer Druey aus, «gegen das Veto oder die Sanktion der Kantone und […]. (Schwatzt noch sehr viel, aber man weiss nicht, wo hinaus.)» (gemäss Protokoll Furrer) (Seite 656)
Der Berner Vertreter und Kommissionspräsident Ochsenbein reagiert offenbar gereizt auf Kritik an seinem Vorschlag (zwei Parlamentskammern mit einer bestimmten Separation der Zuständigkeiten), welche insbesondere durch Munzinger geäussert wird. Frey-Herosé notiert zum Statement von Ochsenbein: «Zur Ausscheidung der Geschäfte mache man ein Kompetenzgericht. – Lange Rede. Herr Munzinger – Herr Ochsenbein zwiken einander, ob man heute über Grundsätze abstimmen wolle oder nicht […] Präsident will absolut abstimmen lassen, damit die Commission einen Leitfaden habe.» (Seite 660)
Der Luzerner Steiger meint gemäss Furrer: «Wir kommen durch Animosität fast auf Abwege. […] Über diese Frage kann man gewiss jetzt abstimmen, und dann hat die Commission eine hinreichende Basis.» (Seite 661)
Gemäss Notizen von Frey-Herosé endet die Sitzung gereizt: «Verwahrung und Protestation des Herrn Michel – Trost – Saturn – Hitze – Öffentlichkeit der Verhandlungen beantragt – warum? Um die Leute in Ruhe und Ordnung zu halten? – 1 Stimme. – Sind wir überhaupt kapabel fortzufahren? – Grosser Verdruss einerseits. – Der Vorhang fällt.» (Landamman Alois Michel war Vertreter von Obwalden, Seite 663)
Viele Kommissionsmitglieder senden immer wieder Berichte und Kommentare an ihre Kantonsregierungen über den Stand der Beratungen der Bundesrevisionskommission. Nach dem 7. März spiegelt sich der schwierige Stand darin:
Melchior Diethelm, Vertreter von Schwyz: «Der erste Tag erfüllte mich mit vieler Hoffnung; die feste Haltung, die Munzinger zu Gunsten der kl. Kantone annahm war erfreulich; […]
Allein schon am 2ten Tag folgte Hitze in der Discussion. Fatalerweise liessen sich Uri und Obwalden auf höchst unkluge Art vernehmen – und diess spannte die Saiten alsbald höher. […]
Ochsenbeins Antrag schlau darauf berechnet war, den Kantonen, und nammentlich den kleinen, eine Alternative zu setzen, um dann auf einmal erklären zu können, nun wir haben Euch alles geben wollen, was Euch historisch rechtlich gebührt, allein Ihr wollt mehr als diess, deshalb brechen wir ab.[…]
Selbst Furrer fing an, das Feld zu räumen [Adrian Ineichen: zugunsten eines Zweikammerparlaments]; nur Munzinger und die Örtli [!] blieben fest – die Gereiztheit zwischen ersterm und Ochsenbein stieg mit jedem Augenblik. Statt nun diese Blitze schiessen zu lassen, und etwas kaltblütig den Zuschauer zu bilden, stiess Uri ins alte Horn – und alsbald wurden auch die Bessern wankelmüthig. […] Ich beobachtete das Wetterleuchten.»
(Seite 666)
Samstag, 11. März 1848 – Zölle
Neben den politischen Institutionen war die Abschaffung der bisherigen Binnenzölle und damit die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums, Grenzzölle und Consumogebühren und Entschädigung der Kantone eine zweite grosse Knacknuss in der Kommission, deren Beratung mehrere Tage beanspruchte.
In der Diskussion lamentierte der Glarner Jenny, gemäss seinen eigenen Notizen: «Von Havre bis Basel werde kein Kreuzer Transitgebühr entrichtet. Tritt aber die Waare in den Kreis der verbündeten Kantone, so wimmle es von obligatorischen Kaufhausgebühren, Zöllen, Weg- und Brükengeldern.» (Seite 676)
In den Beratungen gab es einerseits die Idee, die Kantone für die Abschaffung ihrer Zölle zu entschädigen, als Variante mit der Erhöhung von sogenannten Consumogebühren (wohl eine Art indirekte Steuer auf den Konsum).
Der Basellandschäftler Karl Spitteler kommentierte gemäss Furrer einmal: «Dann giebt man den Kantonen – zwar genauer diejenigen, welche bis dahin die totale Abschaffung aller Consumogebühren verlangten – den naiven Rath, «man möge sich durch Einführung resp. Erhöhung von Consumogebühren entschädigen». Das ist mit andern Worten nichts gesagt als: «Die Kantone mögen schauen, wo sie’s wiederum nehmen».»
(Seite 686)
Freitag, 17. März 1848: Zölle
Nachdem ein Vorschlag durchkam, die Kantone mit einem pauschalen Batzen pro Kopf zu entschädigen für die Abschaffung der Binnenzölle, geht die Diskussion weiter.
Der Glarner Jenny meint gemäss Protokoll Furrer: «in Ganzen ist die Sache die, dass viele Kantone eine Art Wegelagerungssystem haben, während die andern ihre Strassen aus Vermögenssteuern, i.e. aus ihrem Sack, bauten.»
Frey-Herosé notiert zum selben Statement von Jenny u.a. folgendes: «Contra Stadtbasel, das ungeheure Zölle bezieht […]. Von Amsterdam bis Basel kostets nichts. Erst Basel fängt an zu melken. Und solche Stände widersetzen sich dann am meisten jeder Zollregulirung […]. Den Transit muss man erleichtern.» (Seite 709)
Wenig später kommentiert Munzinger gemäss Protokoll Furrer: «Die Berechnung betreffend Bündten [Adrian Ineichen: gemeint ist Graubünden] anerkenne ich nicht, weil dort Gebühren sind, welche die Tagsatzung nie genehmigte».
Es scheint, dass (schon) damals gewisse Kantone sich nicht immer ans Recht hielten. (Seite 711)
Kurz darauf rechtfertigt Jenny, gemäss Furrer, «seinen Ausdruk Piratensystem» (Seite 713)
Montag, 20. März 1848: Wieder die Frage des Parlamentssystems
Der Luzerner Steiger spricht sich gegen ein Zweikammer-System aus und meint, gemäss Protokoll Furrer: «Man hat auch der Tagsatzung vorgeworfen, dass sie nichts nütze, weil sie oft nichts herausbringe. Das gleiche wird herauskommen, wenn nun zwey Behörden existieren; und zudem würden enorme Kosten entstehen […].» (Seite 735)
Es geht auch darum, wieviele Mitglieder der Nationalrat haben soll, z.B. ein Repräsentant auf 20’000 oder 30’000 (oder sonst eine Zahl) Einwohner.
Gemäss Notizen von Jenny bekräftigte Furrer, «er wohne auch nicht in einem Hottentottenlande, das nicht im Stande sei, genugsam Leute in diese Behörde aufzubringen.». Furrer selbst notierte später, er weise «entschieden den Vorwurf zurük, als ob seyn Antrag die Einführung eines Herrenhauses bezwecke.» (Seiten 741/742)
Mittwoch, 22. März 1848: Kompetenzen des Parlaments
Die Frage ist, ob ein Verquickungssystem, d.h. Kompetenzausscheidung zwischen Nationalrat und Tagsatzung möglich ist und ob die Kantonsvertreter Instruktionen (wie bisher als Vertreter der Kantone in der Tagsatzung) erhalten sollen.
Der St. Galler Wilhelm Mathias Naeff, gemäss Furrer, meint: «Die Eintheilung der Geschäfte wird schon anstössig seyn […]. Ferner hat man keinen Grund, die 25 Abgeordneten der Kantone als reine Kantönlimänner zu bezeichnen. Wo waren jetzt die Übelstände? […].» (Seiten 770-771)
Melchior Diethelm bricht später in der Diskussion mit seinem Vorschlag die Lanze fürs amerikanische Zweikammernsystem.
Die Diskussionen verliefen mit einigen Wendungen und Wirrungen. In seinem Bericht an die Ausserrhödler Regierung kommentiert deren Vertreter Johann Konrad Oertli: «Bei Art. 24 stehen wir also wieder am Anfang. Die Commission scheint wirklich in einem Kreis zu gehen […]. Kaum glaube ich, dass einer eine feste Meinung hat […]. Hr. Furrer hat vor zwei Tagen das Zweikammersystem vertheidigt, über das er früher nicht ärger hätte losziehen können […]. Heute Abend schon sagte mir aber Hr. Druey, dass er wieder auf seine Wahlkreise zurückkommen werde. – Auf ein Haar hätten wir heute die halben Stände zu ganzen erhoben […].» (Seite 777)
Donnerstag, 23. März 1848: Konvergenz zum Zweikammernsystem nach Vorbild der USA
Offenbar liefen im Nachgang zur Sitzung des Vortages am Abend noch diverse Gespräche, wo ein breiter Kompromiss gefunden wurde, in Form des Zweikammernsystems der USA.
Der St. Galler Naeff, der lange Vorbehalte hegte, kommentiert an der Sitzung denn auch, gemäss Protokoll Furrer: «Über das System der 2 Kammern ist mir ein Licht aufgegangen. […] Allein man muss eben die jetzigen Ideen von Wahlen, Instruktionen, Behandlungsart etc. bey Seite legen. […] und geht die Sache nicht, so ists wie bisher; pressierts, so werden die Behörden gewisse Beine bekommen.» (Seite 784)
Druey von Waadt bleibt wie Furrer skeptisch und will an seinem Vorschlag festhalten, allenfalls ein Einkammerparlament und erst als 3. Option das Zweikammersystem. Er sei «nicht so beweglich wie andere, denen über Nacht ein ganz anderes Licht aufgegangen sei.» (gemäss Protokoll Sarasin, Seite 786)
In den Berichten schreibt der Luzerner Steiger, der sich nun fürs Zweikammersystem ausspricht, «Auch die grosse Ruhe, deren sich die Nordamerikanischen Freistaaten seit 60 Jahren erfreuen, scheint für die Zweckmässigkeit des Systems zu sprechen.» (Seite 789)
Der St. Galler Naeff schrieb: «Nach der Sitzung dauerte aber die Berathung unter Einzelnen immer noch fort, besonders Abends «auf der Schmieden» […]. Dass aber die eidgenössischen Angelegenheiten zweimal überlegt u. nicht durch eine einzige lebendige, leicht bewegliche Behörde überstürzt werden können, ist eher ein Vorzug als ein Nachtheil.» (Seite 789)
Louis Wyrsch aus Nidwalden schrieb: «Nachdem man sich gegenseitig bis zur Erbitterung über den obgenannten Gegenstand gebalgt hatte & auf einmal jeder zu dem Zwei Kamer Sistem sich hingerissen fühlte, so verwunderte sich jeder über das plözliche Übereinstimmen […].» (Seite 790)
Freitag, 24. März 1848
Furrer, wie Druey, war am Vortag so überrollt vom «Zweykammersystem […] nach 5tägigen Debatten, worin es fast nie besprochen worden […], so dass ich dermassen consternirt war, dass ich nicht mehr weiss, wie ich in der Frage der Halbkantone stimmte.» (Seite 792)
Der Tessiner Offizier Luvini wollte Wählbarkeitsrestriktionen: «den Ausschluss der Pfaffen im Repräsentantenrath, nicht bloss im Bundesrat.» (Seite 798)
Der Basler Sarasin schrieb in seinem Bericht «Dass die Gleichberechtigung der Halbkantone [Adrian Ineichen: im Parlament] wieder würde zurückgenommen werden, war mir nicht unerwartet, denn es hat sich gestern gleich nach der Sitzung ein gewaltiger Unwillen darüber Luft gemacht.» Seite 806)
Donnerstag, 30. März 1848
Es geht um den Feinschliff und die nächsten Schritte. Dabei kommen teils wieder alte Themen hoch.
Druey wünscht eine öffentliche Beratung des Entwurfs der Bundesverfassung in der Tagsatzung. Zudem will er offenbar Frankreich (das gerade eine Revolution erlebt hat diesen Frühling) diplomatisch anerkennen. Diethelm spricht sich gegen eine Beratung in der Tagsatzung aus und eine direkte Diskussion in den Kantonen.
Der Schaffhauser Johann Georg Böschenstein kommentiert kurz darauf, gemäss Protokoll Furrer: «Die Haare stehen mir zu Berge bey solchen Anträgen. Wir sind dem Grossen Rath Bericht über unser Mandat schuldig.» (Seite 828)
Wenig später kommt Ochsenbein wieder auf Ausschlusskriterien, d.h. gemäss Protokoll Furrer «dass man weltlichen Standes seyn müsse, um in [den] Repräsentantenrath gewählt zu werden. […] Ich will lieber, dass die Bundesrevision verworfen werde, als dass die Geistlichen Zutritt erhalten.» (Gemeint ist wählbar für Bundesrat und Parlament) (Seite 828)
Druey bringt wiederum eines seiner Steckenpferde und, gemäss Protokoll Furrer, «stellt den Antrag, dass man vorn Bundes wegen den Grundsatz aufstelle, alle Klöster in der Schweiz sollen aufgehoben werden.» (Seite 829)
Dies wird vom Tessiner Luvini und fünf anderen unterstützt, während die Mehrheit meint, dieses heikle Thema soll nicht mehr aufgewärmt werden. Der Schaffhauser Böschenstein meint (gemäss Protokoll Furrer), lasse «man jeden Kanton mit seinen Klöstern machen, was er will. Was weiter geht, ist aus dem Bösen. Viele Kantone würden bedeuten verletzt werden.» (Seite 830)
Mittwoch, 5. April 1848: letzte Details
Bis dahin gibt es unterschiedliche Vorstellungen der Namen der künftigen nationalen politischen Institutionen. Nationalrath gewinnt als Begriff gegenüber anderen Ideen wie Volkskammer und Ständerath. Dazwischen meint der Solothurner Munzinger, gemäss Protokoll Furrer: «Das französische Chambre heisst Zimmer, man hat es schlecht mit Kammer übersetzt. Dies ist bey uns ein Ort, wo man keine honetten Menschen einlogirt; man hat Schnitzkammern, Plunderkammern usw.» (Seite 867)
Die Meinungen zum Entwurf der neuen Bundesverfassung waren gemischt. Während die kleinen Kantone teils glücklich über Besitzstandwahrung (im neuen Ständerat) waren, dachte Furrer, dass der Kanton Zürich «in allen materiellen Fragen unterlegen» war (Seite 908). Dennoch würde er genehmigen, da er viele Fortschritte erkennt. Bezüglich der Behandlung Zollthematik in der Tagsatzung im Mai 1848 kommentiert Furrer: «Es zeigte sich deutlich, dass eine Hand die andre gewaschen hat u dass die Gesandten schon eine Menge neuer Strassen- u Brükenzölle im Auge hatten u es ist unzweifelhaft, dass wir in 10 Jahren wieder eine Masse neuer Lasten der Art haben, nachdem wir alle die alten Sünden nun garantirt u auf Rechnung des Bundes übernommen haben […].» (Seite 908).
Quelle: Holenstein Rolf (2023, 2. A.). Stunde Null: Die Neuerfindung der Schweiz 1848. Die Privatprotokolle und Geheimberichte. Basel: Echtzeit Verlag
Sportplatz Zelgli: Bewässerungsschlauch einholen mit dem Schlauchwagen
Sportplatz Buen: Rasenmähen mit dem John Deere 1905 Spindelmäher
Sportplatz Buen: Rasenmähen mit dem John Deere 1905 Spindelmäher
Rebenbuck: Heuen; auf dem Meili
Rebenbuck: Heuen; auf dem Meili; Blick zum Schulhaus Gfenn
Sportplatz Zelgli: John Deere Traktor, mit Locher Aufsatz
Endlich komme ich wieder zum Schreiben über ein weiteres Highlight als Tiefbauvorstand. Am Donnerstag, 6. Juli 2023, einem weiteren sehr warmen, sonnigen Sommertag, habe ich den Bereich Stadtgärtnerei der Abteilung Tiefbau der Stadt Dübendorf während eines Tages begleitet und konnte so einen kleinen Ausschnitt aus ihren diversen Tätigkeiten kennen lernen und auch selbst Hand anlegen.
Weil der 6. Juli der Tag des Kusses ist (ursprünglich ein offizieller Feiertag im Vereinigten Königreich, wurde dieser internationalisiert), holte ich mit meinem Veloanhänger rund 80 Küssli beim Hotz ab und brachte dies rechtzeitig vor 7 Uhr in den Pausenraum im Bauhof an der Usterstrasse 105.
Nach der Aufgabenzuteilung durch Stadtgärtner und Teamleiter Kurt Lutz verteilte sich das Team auf die Fahrzeuge und machte sich auf den Weg zu den Einsatzorten.
Blumenrabatten pflegen
Auf meinem ersten Einsatz begleitete ich Heiri Bösch, Toggenburger, stellvertretender Stadtgärtner und schon seit mehr als 30 Jahren im Team. Die meisten Mitarbeitenden der Stadtgärtnerei sind schon lange dabei, leidenschaftlich und loyal, und man spürt ihre Hingabe und Freude am Job. Dies wirkt sich auch auf das Resultat ihrer Arbeit aus – Dübis wunderschöne Blumenrabatten werden weiterherum gelobt und sorgen bei manchen Passanten für positive Stimmung. Auch an diesem Morgen grüssen uns immer wieder Leute und bedanken sich für unsere Arbeit.
Diese Arbeit braucht aber viel Zeit, Ausdauer und Erfahrung. An diesem Morgen schneiden Heiri und ich verwelkte Blüten weg und jäten Unkraut bei den Blumenrabatten an der Kreuzung Wilstrasse-Neuhausstrasse. In diesem meist heissen Sommer wachsen die Blumen schnell nach, brauchen aber Platz, weshalb die abgestorbenen oder nicht erwünschten Pflanzen entfernt werden müssen. Auch unter den Pflanzen gibt es einen Konkurrenzkampf. Deshalb werden die Blumenrabatten 1-2 Mal pro Woche gepflegt.
Das sorgfältige Zurückschneiden am richtigen Ort will gelernt sein und ist, mindestens für meine ungeübten Hände, zeitraubend. Als leichten Schutz stellen wir einige Pylone – diese orange-weissen Warnkegel aus Kunststoff – um die Strasseninseln auf. Um die Knie zu schonen nutzen wir kleine Schaumstoff-Mätteli.
Die Stadtgärtnerei wählt jeweils eine farblich und biologisch passende Mischung aus rund fünf Pflanzenarten aus für die Blumenrabatten. Der farbige Sommerflor wird jeweils im April/Mai gepflanzt und ca im Oktober mit dem kälteresistenteren Winterflor ersetzt.
Brunnen reinigen
Nach der kurzen Znüni-Pause begleite ich Handball- und Eishockeyfan Claudio Cajochen beim Putzen der mehr als ein Dutzend Dorfbrunnen in Dübi. Je nach Wetter müssen diese alle 2-4 Wochen gereinigt werden und von Unrat (Abfall, Steinchen) und Algen befreit werden. Da die verschiedenen Brunnen aus unterschiedlichen Materialien bestehen, nehmen wir eine ganze Reihe verschiedener Bürsten mit. Auf dem Lindenplatz schrubben wir im Einhorn-Brunnen mit Kupferbürsten den dichten Algenfilm weg und entstopfen den Abfluss. Nach wenigen Minuten sind wir bereits stark verschwitzt.
Danach ist der Brunnen an der Glatt, nahe der Grundstrasse, an der Reihe. Dieser ist relativ klein, aber mit seinen kleinen Rundungen und den Metallstangen viel mühsamer zu putzen. Betrübt stimmen mich die zahlreichen Glassplitter, die um den Brunnen und die Parkbank liegen. Deren mühsame Entfernung kostet uns mehr Zeit als für diesen Standort eingeplant ist. Wir geben uns aber Mühe, die kleinen Glassplitter von Hand zusammenzulesen, schliesslich ist dies ein beliebter Platz zum Ausruhen und viele Familien mit Hund und Kindern gehen hier vorbei und machen Rast.
Wenig später reinigen wir den kleinen eckigen Brunnen mit dem Stadtwappen am Glattquai bei der Bahnhofstrasse vor dem Restaurant Peking Garden. Dieser wurde leider vor ein paar Jahren von Vandalen stark beschädigt. Wir schrubben, entfernen zahlreiche Karton- und Papierfetzen, Alu-Dosen, PET-Flaschen vom Brunnen und seiner Umgebung. Auch hier grüssen uns Passanten freundlich und beginnen Smalltalk, den wir kurz halten um die aufgrund der intensiver als geplanten Putzaktion verlorene Zeit aufzuholen.
Fussballplatz belüften und bewässern
Wir fahren mit dem VW-Pickup zum Sportplatz Zelgli, um dort Heiri und Franco zu unterstützen. An heissen Sommertagen starten einige Teammitglieder bereits um 5 Uhr mit der Arbeit, um die Nachmittagshitze zu vermeiden und um bei der Bewässerung die Verdunstung möglichst zu vermeiden. An diesem Tag begann die Bewässerung der Fussballfelder entsprechend früh. Wenn es sehr heiss ist (und mich mein Gedächtnis nicht täuscht) werden pro Woche und Quadratmeter rund 30 Liter Trinkwasser eingesetzt! Für die Bewässerung nutzen wir lange, vielleicht ca. 10cm dicke Schläuche, welche das Fussballfeld auf mehreren Bahnen quert. Nun, kurz vor Mittag, holen wir die Schläuche ein mit mehreren schiebbaren Schlauchwagen. Dies passiert mittels gleichzeitigem Stossen und Kurbeln, was mir allerdings wesentlich langsamer gelingt als meinen Kollegen.
In der Zwischenzeit locht Franco mit einem kleinen John Deere Traktor ein anderes Fussballfeld: alle 12cm wird mittels Metallstäben ein Loch in den Rasen getrieben zwecks besserer Belüftung.
Fussballrasen mähen
Zum Zmittag essen ich mein mitgebrachtes Sandwich und tausche mich mit den Sitznachbarn über deren Aktivitäten aus im Pausenraum des Bauhofs. Am Nachmittag bringt mit André Mittelholzer mit dem Meili Kommunalfahrzeug zum Sportplatz Buen, wo Urs Pfäffli bereits begann, mit dem John Deere 1905 Spindelmäher den Fussballrasen zu mähen. Im Sommer werden die Fussballplätze wöchentlich 2-3 Mal gemäht. Im Sommer wird das geschnittene Gras in der Regel liegen gelassen, da es schnell auf natürliche Weise vermodert/gegessen wird. Bei tieferen Temperaturen wird ein anderer Traktor mit Rasenmäher-Aufsatz und «Staubsauger» genutzt, damit das Gras nicht zu lange liegen bleibt und die Wasserversickerung behindert.
Der Spindelmäher ist ein Einsitzer, mit kleinen, breiten Rädern und mit gelenkter Hinterachse. Dies macht das Wenden für den Laien gewöhnungsbedürftig. Vor der Vorderachse sind zwei Mähspindeln angebracht, und auf der Seite zwei weitere. Deren Schnitthöhe lässt sich verstellen. Wenn das Fahrzeuge nicht fürs Mähen unterwegs ist, können die Spindeln nach oben geklappt werden. Herausfordernd ist, den Mäher möglichst einer geraden Linie zu halten – mein Resultat ähnelt einer Schlangenlinie. Man sieht sofort den Unterschied zwischen Laie und Profi. Eine Wissenschaft für sich sind die verschiedenen Grasarten und deren unterschiedliche Eigenschaften.
Heuen
Um ca. 15 Uhr gab ich das Steuerrad wieder Urs zurück und schloss mich Muri, Andi, Sirak und Isuf (der nach rund 35 Jahren im Tiefbau ein paar Tage später im Juli pensioniert wurde) an, um im Gebiet Rebenbuck/Heidenriet nahe dem Gfenn zu heuen, d.h. Gras zu schneiden. Dies war unter der brennenden Sonne schweisstreibend und ermüdend. Das Heu wird, falls ich mich korrekt erinnere, zur Axpo Biomasse AG bei Volketswil geliefert.
Um ca. 17 Uhr verschoben wir zurück zum Bauhof, wo ich mit Stadtgärtner Kurt Lutz ein Debriefinggespräch führte und Herausforderungen wie Neophyten und Klimaveränderungen besprach. Neophyten sind Pflanzen, die ursprünglich bei uns nicht heimisch sind, d.h. durch menschliche Einflussnahme hierher kamen. Zum Problem werden sie, wenn sie sich rasch stark ausbreiten (invasiv), heimische Arten verdrängen und lokale Ökosysteme umkrempeln. Dies kann u.a. die Biodiversität bedrohen oder die Landwirtschaft beeinträchtigen.
Ständeratswahlen 2023, 2. Wahlgang im Kanton Zürich (19.11.2023)
Leider hat sich FDP-Nationalrätin Regine Sauter nach dem ersten Wahlgang vom 22. Oktober aus dem Rennen genommen. Im zweiten Wahlgang stimme ich für Gregor Rutz. Er ist mir gemäss Smartvote näher als Tiana Angelina Moser.
Im Allgemeinen ist gemäss Smartvote-Fragebogen Moser gegenüber Rutz deutlich regulierungsfreundlicher. Immerhin sind beide (eher) für ein fakultatives Finanzreferendum auf Bundesebene.
Statt die Herausforderungen in der Gesundheitspolitik grundsätzlich anzugehen, möchte sie noch mehr Geld für Pflästerlipolitik, d.h. für Prämienverbilligungen ausgeben.
Ungleich Moser, aber ähnlich wie ich, unterstützt Rutz den Ausbau stark befahrener Autobahnabschnitte. Während Rutz den Bau neuer Kernkraftwerke realistischerweise zulassen möchte, ist Moser dagegen. Klar ist mindestens, dass die Energiewende ohne (weitgehend CO2-freiem) Strom aus Kernkraftwerken nicht machbar ist. Nicht von ungefähr unterstützen viele aus der GLP die Laufzeitverlängerung der bestehenden Kernkraftwerke.
Ich bin mit Rutz gleicher Meinung, dass die Radio- und Fernsehgebühren reduziert werden sollten und erachte es als nicht nötig, dass Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu reduzieren – auch hier tickt Moser anders.
Während ich und Moser Vorteile sehe in einer gewissen Zusammenarbeit der Schweizer Armee mit der NATO (die es u.a. im Rahmen des PfP bereits gibt seit den 1990er Jahren), ist Rutz dagegen. Ebenfalls wie Moser bin ich der Meinung, die Schweiz sollte vermehrt Freihandelsabkommen abschliessen, auch mit den USA und auch betreffend Landwirtschaft. Rutz ist hierbei im Agrarbereich skeptisch.
Die beste Option wäre eine bürgerlich-liberale Mischung beider Kandidierenden: weniger links, weniger regulierungsfreudig (und damit weniger kostentreibend) als Moser, aber auch weniger konservativ und repressiv als Rutz.