Nein zur utopischen, staatlichen Einheitskasse am 28. September 2014!

Mit ihrer Volksinitiative bittet die Linke zum dritten Mal innert kurzer Zeit zu einer Abstimmung über die Abschaffung des Wettbewerbs bei Krankenkassen und über die Einführung eines staatlichen Monopols. In einer idealen Welt könnte eine gutmütige Krankenkasse, die alle Menschen und deren Gebrechen kennt, die Gesundheitsversorgung perfekt managen. So ein Monolith bräuchte nur ein IT-System und keine Werbung, denn alle Einwohner wären bei ihm zwangsweise versichert. Damit könnte dieser gutmeinende staatliche Monopolist effizient und ressourcenschonend sein. In dieser utopischen Welt wäre eine staatliche Einheitskasse tatsächlich effizienter, wie das Pro-Komitee behauptet. Aber leider bleibt diese Welt eine utopische.

 

Der Mensch und menschliche Institutionen reagieren auf Anreize. Gibt es keinen Druck und kein Wettbewerb, hat man auch weniger Anreiz, sich Mühe zu geben. Zugleich hat ein Monopolist eine grosse Marktmacht. Die Einheitskasse hätte keine Wettbewerber und damit also weniger Anreiz, effizient zu arbeiten – ja, es gäbe gar keine Vergleichsmassstäbe dafür! Die Einheitskasse hätte eine grosse Macht gegenüber Versicherten wie Ärzten und könnte sich ungebührlich bevorteilen – auf Kosten der Menschen.

 

Liesse der Staat seinen Monopolisten nicht so arrogant auftreten, ergäben dessen negativen Anreize mangels Wettbewerb aber ein anderes Problem: Die Einheitskasse würde zu viele Ressourcen verbrauchen, und die Behandlungskosten würden explodieren. Das ist denn auch genau das Problem, mit dem sich Länder herumschlagen, die den Wettbewerb im Gesundheitswesen weiter eingeschränkt haben als die Schweiz. Deshalb versuchen solche Länder die Gesundheitskosten in den Griff zu kriegen, in dem sie die Leistungen rationieren (woraus sich lange Wartefristen für manchmal banale ärztliche Leistungen ergeben, wobei gut Betuchte die Schlangen überspringen können … de facto eine Zwei-Klassen-Medizin).

 

Das Schweizer Gesundheitswesen ist nicht perfekt, aber es funktioniert doch gut. Die Politik versucht, die Probleme sachbezogen zu lösen. Ein Systemwechsel würde viel kosten, die heutigen Probleme nicht lösen, aber neue schaffen. Statt weniger Wettbewerb bräuchte das Gesundheitswesen mehr echten Wettbewerb!

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

Nein zum staatlich verteuerten Wohnungsbau!

Zur Abstimmung über die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zürich vom 28. September 2014

 

 

Ende September stimmen wir über eine verlockende Vorlage ab. Wer ist schon gegen preisgünstige Wohnungen, für welche Gemeinden künftig einen Mindestanteil festlegen können sollen? Erst beim genauen Hinsehen wird deutlich: „Es klingt zu gut, um wahr zu sein!“ Denn diese Vorlage ist gefährlich und kontraproduktiv! Sie will die Wirtschaftsfreiheit einschränken und noch mehr staatliche Regeln für das Bauen. Dies würde den Wohnungsbau noch komplizierter und teurer machen und mit zunehmenden Vorschriften künftige Investoren eher abschrecken als anziehen. Dies wiederum würde die Verknappung von Wohnraum nur noch mehr anheizen.

 

Die Umsetzung der Vorlage würde zwangsläufig auf Kosten des breiten Mittelstandes erfolgen und den Mietwohnungsmarkt vollends in zwei Klassen spalten. Denn wenn Investoren künstlich günstig gemachten Wohnraum bereitstellen müssen, würden sie versuchen, die dadurch verlorene Rendite wohl bei anderen wieder hereinzuholen. Längerfristig gäbe es dann noch ein hochpreisiges Segment und ein tiefpreisiges Segment (welches vom hochpreisigen subventioniert werden muss). Der breite Mittelstand als Leid tragender der Gesetzesänderung würde noch mehr ins obere Segment gedrückt, da nur wenige von subventionierten Wohnungen profitieren könnten.

 

Auch wenn, oder gerade weil (!), es sich um eine „kann“-Formulierung handelt im vorgeschlagenen Gesetzestext, werden sich die politischen Instanzen in den meisten Gemeinden auf populistischen Druck hin kaum gegen solche Mindestanteile für preisgünstige Wohnungen wehren können. Im Gegenteil: Einige Behördenvertreter würden darin wohl künftig ein praktisches Mittel sehen, ihre Wiederwahl zu sichern, indem sie die Erstellung subventionierten Wohnraums befehlen für ihre eigene Klientel.

 

Belegungsvorschriften mögen gut gemeint sein, doch sind diese bekanntlich kaum griffig genug, um Missbrauch zu verhindern. Die Stadt Zürich könnte von den zahlreich bekannt gewordenen Missbräuchen ein Lied singen! Insbesondere da preisgünstige Wohnungen für Klientelpolitik missbraucht werden können, ist denn auch kaum mit griffigen (und teuren!) Kontrollmassnahmen zu rechnen.

 

Liebe Mitbürger, lehnen Sie diese Vorlage klar ab, aber fordern Sie die Politik dazu auf, Lösungen zu erarbeiten! Das heute drängendste Problem sind einerseits überbordende Regulierungen, welche das Bauen massiv verteuern. Anstatt mehr Staatsintervention wäre es besser, unnötige Regulierungen abzuschaffen. Andererseits sollte Verdichtung einfacher ermöglicht werden (höhere Ausnützung des Bodens) z.B. durch höhere Gebäude.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

Weniger Littering – mehr Selbstverantwortung!

Es ist wohl ganz glatt, am Glattweg eine Party zu feiern. Vor ein paar Tagen haben aber die Feiernden wohl vergessen, dass der öffentliche Gehweg nicht als “Glattwegwurf-Anlage“​ genutzt werden sollte. Denn als ich am letzten Sonntagmorgen dem Glattweg entlang gejoggt bin, war ich schockiert und angewidert, wieviel Güsel da herum lag. Neben unzähligen PET-Flaschen, Tetra-Packs, Tabak-Säckchen, Bierdosen und zerborstene Bierflaschen lagen sogar ein Pullover und ein paar Socken herum! Unglaublich, wenn man bedenkt, dass zwischen den Sitzbänken ein fast leerer Abfallkübel steht! Ich habe mir dann die Mühe gemacht, das Gröbste in den Abfallkübel zu werfen und vorbeigehende Hundehalter und Familien mit Kleinkindern vor den möglicherweise noch immer herumliegenden Glasscherben zu warnen.

 

Liebe​ Mitmenschen, nutzt die Freiheiten in unserer schönen Stadt, aber tut dies mit verantwortungsvollem Handeln! Das bedeutet, jeder soll seinen eigenen Unrat wegräumen. Jeder soll sich entfalten und Spass haben können, aber mit dem öffentlichen Raum so umgehen, dass andere nicht benachteiligt oder gar geschädigt werden! Wir alle möchten in einer intakten Umwelt leben und anständig behandelt werden. Dafür braucht es allerdings auch den Einsatz jedes Einzelnen von uns!

 

Unser Land ist vor kurzem 723 Jahre alt geworden. Ein stolzes Alter! Die Schweiz hätte es allerdings nicht so weit gebracht ohne Gemeinsinn, Vertrauen und Selbstverantwortung jedes Mitgliedes unserer Gesellschaft. Eine Schweiz als Polizeistaat mit drakonischen Strafen, totaler Überwachung und eingeschüchterter Bevölkerung wäre allenfalls auch sauber, könnte aber auf Dauer nicht bestehen. Im Gegensatz dazu basiert unser Wohlstand und unsere gute Lebensqualität als föderalistisches Land auf Freiheit und Selbstverantwortung! Diese Werte müssen wir leben und von uns gegenseitig tagtäglich einfordern!

 

I​ch danke für Ihr selbstverantwortliche​s Handeln und Ihren Einsatz für das Gemeinwohl!

 

A​drian Ineichen

 

Viz​epräsident, FDP Dübendorf

Weniger Verbote auf Zürcher Seen!

Der Bundesrat hat das grundsätzliche Verbot von Kitesurfen auf Schweizer Seen per Februar 2016 aufgehoben. Der Kanton Zürich setzt dies bereits per Februar 2015 um und möchte auf dem Zürichsee unter bestimmten Bedingungen das Kitesurfen erlauben, welches neu dem Windsurfen gleichgestellt wird.

 

Dies ist aus liberaler Sicht erfreulich. Ganzheitliche Verbote sind undifferenziert und bevormunden uns Bürger. Zudem sind sie oft unnötig und unverhältnismässig. Solche absoluten Verbote gibt es aber immer noch viele! Leider hat der Regierungsrat die Möglichkeit nicht genutzt, in der Vernehmlassung zur Aufhebung des Kitesurfverbots die Schifffahrtsverordnung aus dem Jahre 1980 weitergehend zu entschlacken.

 

So sollte das Verbot von Pedalos und „ähnliche Fahrzeuge“ auch gleich aufgehoben werden! Wenn es heute schon erlaubt ist, den Greifensee mit Ruderbooten wie auch mit grossen Motorschiffen (als Kursschiffe) zu befahren, sollte es auch möglich sein, Pedalos zu nutzen. Pedalos sind motorlos und deshalb leise und langsam. Damit sind sie im Gegensatz zu Motorschiffen kaum eine Gefahr für Tiere und beeinflussen die Natur nicht unverhältnismässig. Im Gegenteil, mit der Möglichkeit, den Greifensee auch mit Pedalos zu befahren, haben Menschen mehr Möglichkeiten, mit diesem einzigartigen Ökosystem in Kontakt zu treten und es damit auch besser zu verstehen. Dies hilft, das menschliche Umweltbewusstsein und damit das eigenverantwortliche Handeln zu schärfen.

 

Es ist an der Zeit, den Menschen mehr Spielraum zu geben und unnötige Verbote und Bevormundungen abzuschaffen! Die Aufhebung von althergebrachten, sinnlosen Verboten und bürokratischen Regeln würde nicht nur das wachsende Regeldickicht etwas lichten, sondern würde auch helfen, Kosten in der Verwaltung abzubauen.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

 

 

 

Quellen:

 

Medienmitteilung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH

http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2014/kitesurfer.html

 

Vernehmlassung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH (Anpassung Schifffahrtsverordnung)

http://www.kapo.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/fach/seepo/kitesurfen.html

 

 

ZKB privatisieren und Risiken für Steuerzahler minimieren!

Der Zürcher Kan­tons­rat hat mit der Re­vi­sion des Kan­to­nal­bank­ge­se​t­zes vor kur­zem gleich meh­rere Ei­gen­tore ge­schos­sen. Um ihre Ei­gen­ka­pi­tal­ba­s​is zu stärken, braucht die ZKB nämlich mehr Geld. Mit der Abschaffung der Möglichkeit von Par­ti­zi­pa­ti­ons­s​chei­nen ver­hin­dert es der Kan­tons­rat nun aber pri­va­ten frei­wil­li­gen In­ves­to­ren, sich an der ZKB zu beteiligen. Dies ist schlecht für uns Steu­er­zah­ler, weil wir wegen der Staats­ga­ran­tie wei­ter­hin das volle Ri­siko eines ZK­B-­Zu­sam­men­bruc​hs tra­gen müssen. Das Haf­tungs­ri­siko ist seit dem Steu­er­streit mit den USA, in dem es für die ZKB noch eine saf­tige Busse ha­geln könnte, brand­ak­tu­el­ler denn je. Nur schon des­halb wäre Ab­hilfe ge­fragt!

Zweiten​s schnürt der Kantonsrat das Korsett für die ZKB enger, statt ihren unternehmerischen Spielraum im schwieriger werdenden Umfeld zu vergrössern. Dies schmälert Geschäftsmöglichkeite​n und steigert Risiken für den Steuerzahler.

Drittens wurde das Dotationskapital erhöht, aber um weniger als die ZKB wollte. Dies bedeutet, dass wir Steuerzahler mit mehr Geld für die ZKB haften müssen als bisher. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass die ZKB ihr Eigenkapital nicht so stark erhöhen kann, wie gewünscht; dies wiederum macht sie weniger stabil macht, als sie selbst sein will. Auch dies birgt tendenziell mehr Risiken für uns Steuerzahler.

 

Um die Milliarden-schweren Risiken für die Steuerzahler zu minimieren, sollte der Kantonsrat die ZKB in eine privatrechtliche AG umformen, die Staatsgarantie abschaffen und es privaten Investoren ermöglichen, Aktien der ZKB zu kaufen und damit deren Risiken freiwillig zu tragen. In vielen anderen Kantonen wurden ähnliche Reformen bereits erfolgreich durchgeführt. Es ist unersichtlich, weshalb dies gerade auf dem Bankenplatz Zürich nicht auch klappen könnte.

 

Adrian Ineichen

 

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

http://www.jfbu.ch

Ja zur Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen!

Am 18. Mai stimmen wir im Kanton Zürich über die Kirchensteuerinitiative ab. Die Initiative möchte das Gewerbe (genauer: juristische Personen) von der Kirchensteuerpflicht befreien.

 

Die Situation heute ist absurd: Unternehmen können per Definition nicht glauben, können nicht Mitglied sein von religiösen Organisationen, können auch nicht aus diesen austreten und müssen dennoch Kirchensteuern (was ja eine Art Mitgliederbeitrag ist) bezahlen.

So muss heute ein muslimischer Eigentümer einer Kebab GmbH Kirchensteuern für seine Firma bezahlen, obwohl weder seine Firma noch er selbst Christ ist, und er mit diesem Geld lieber Sprachkurse für türkische Migranten mitfinanziert hätte anstatt für kirchliche Veranstaltungen. Kirchensteuern kommen nämlich nur den drei christlichen Landeskirchen zugute. Mit dieser Steuer verspielt der Kanton Zürich, der gemäss Verfassung „weltoffen“ sein möchte, somit seine religiöse Neutralität und verletzt das Gebot der Gleichbehandlung.

 

Es geht um jährlich rund 100-120 Millionen Franken, um welche Zürcher Gewerbe entlastet werden könnten. Grössere Unternehmen könnten durch den Wegfall mehr Lehrstellen schaffen, oder gemeinnützige Projekte ihrer Wahl finanzieren, statt das Geld den Kirchen abzugeben. Da andere Kantone (z.B. der Aargau, oder Schaffhausen) keine Kirchensteuern für Unternehmen kennen, ist das Gewerbe im Kanton Zürich heute gegenüber anderen benachteiligt.

 

Heute wird von Privaten und Vereinen 9 Mal mehr freiwillige, gemeinnützige Arbeit geleistet als von Kirchen. Aber nur Kirchen werden mit einer eigenen Steuer bevorteilt, womit die anderen implizit zu Freiwilligen zweiter Klasse abgestempelt werden. Das ist unfair.

Viele gemeinnützige Aufgaben, die Kirchen wahrnehmen, werden bereits heute auch von anderen Privaten und Vereinen ausgeübt. Falls Kirchen bei einer Annahme der Initiative gewisse Tätigkeiten nicht mehr weiterführen möchten, können diese von anderen übernommen werden, denn viele kirchliche Angebote sind ersetzbar. Es ist grotesk, dass Unternehmen heute Kirchensteuern bezahlen müssen, damit die katholische Kirche subventionierte Kurse z.B. zu Facebook und Leadership anbietet, welche notabene andere, private Angebote konkurrenziert.

 

Lassen Sie uns also die heutige Diskriminierung beenden sowie diese unselige Kirchensteuer für Unternehmen abschaffen und stimmen Sie am 18. Mai Ja zur Kirchensteuerinitiative!

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

www.jfbu.ch

 

 

 

Quellen:

Bundesamt für Statistik: „Freiwilligenarbeit in der Schweiz“ (2008)

 

Abstimmungszeitung Kanton Zürich

http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/wahlen_abstimmungen/abstimmungen_2014/abstimmungen_051814/allgemeine_informationen.html#a-content

 

Eine Schweiz mit Zukunft, aber ohne Mindestlöhne!

 

In rund zwei Monaten stimmen wir über die linke Mindestlohninitiative ab, laut der alle mindestens 22 Franken pro Stunde verdienen sollen. Der Abstimmungstermin mag weit weg sein, doch ist es wichtig, uns jetzt schon Gedanken zu machen. Denn die Initiative hätte längerfristig gravierende Konseqeuenzen.

 

Die Initianten erzählen uns das Blaue vom Himmel herunter, wie produktiv wir in der Schweiz doch sind, und weshalb hohe und höhere Löhne doch zur Schweiz passen. Doch die Schweiz ist heute schon eine Hochpreisinsel, unter anderem gerade wegen dem heutigen hohen Lohnniveau. Aber statt hohe Preise mit mehr Wettbewerb zu bekämpfen, will die Linke genau das Gegenteil: Mehr Staat, mehr Bürokratie, weniger Freiheit; mehr Lohn für wenige, aber höhere Preise und weniger Arbeit für alle. Ist das gerecht?

 

Unmittelbar hätte die Annahme der Mindestlohninitiative zwei mögliche Konsequenzen: Zum einen würden vom Staat vorgeschriebene höhere Löhne die Kosten für Unternehmen in der Schweiz steigern, welche diese dann via höhere Preise auf die Kunden abwälzen und damit die Schweiz von der Hochpreisinsel zum Hochpreisberg anwachsen lassen! Zum anderen kann es aber sein, dass diese Kostenabwälzung auf die Endkunden nicht immer möglich ist. Um dennoch nicht Konkurs zu gehen, wären Unternehmen deshalb gezwungen, Kosten zu senken, Prozesse zu automatisieren und weniger Leute einzustellen, oder gar Leute zu entlassen und Arbeitsplätze in andere Länder auszulagern. Dies wäre insbesondere für dynamische Standorte wie die Flughafenregion Gift!

 

Die Mindestlohninitiative reiht sich in eine Serie von Vorlagen der letzten Jahre (wie „1:12“, „6 Wochen Ferien für alle“ etc.), welche zwar nett tönen, aber dem Werkplatz Schweiz massiv Schaden zuführen würden. Vergessen wir nicht: Jeder zweite Franken verdienen wir mit dem Export. Wir sind hochgradig international vernetzt. Uns geht es zwar (noch) gut, aber die Konkurrenz in der Geschäftswelt ist global und wächst. Wir können es uns nicht leisten, unsere sozialen Hängematten stetig auszubauen, wenn wir unseren Wohlstand halten wollen! Der Standort Schweiz ist angewiesen auf gute Rahmenbedingungen mit einem möglichst freien Arbeitsmarkt und möglichst wenigen Regulierungen, kurz: mehr Freiheit. Entscheiden Sie sich deshalb für mehr Freiheit und lehnen Sie die Mindestlohninitiative ab!

 

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

www.jfbu.ch

 

 

Ja zum Landverkauf Wasserfurren – für eine starke Schule!

Zur Abstimmung der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach (9. Februar 2014)

 

Das 1973 gekaufte Areal Wasserfurren war ursprünglich vorgesehen für den Bau eines weiteren Schulhauses. Doch dies ist mittlerweile obsolet: Die Entwicklung von Dübendorf findet in anderen Quartieren statt. Sofern in der Zukunft notwendig, kann zusätzlicher Schulraum anderswo bereitgestellt werden.

Der Landverkauf ist sinnvoll, insbesondere jetzt, wo noch keine Not herrscht. Die Schulgemeinde streicht damit einen Gewinn ein (verglichen mit dem Kaufpreis in den 1970ern), und kann diesen verwenden, um Schulden abzubauen und die notwendige Sanierung des Schulhauses Stägenbuck zu finanzieren. So stärkt der Landverkauf unsere Schule! Würde das Land nicht verkauft, würde dies die Renovation vom Stägenbuck gefährden und möglicherweise Steuererhöhungen bedeuten, was angesichts des grossen, unbewirtschafteten Finanzvermögens (Land Wasserfurren) völlig bizarr wäre.

 

Die Gegner des Landverkaufs argumentieren emotional, man solle nicht das Tafelsilber verscherbeln. Doch dieser Einwand trifft nicht zu – im Gegenteil! Denn: Bauland ist zur Zeit sehr gefragt, und so ist der ausgehandelte Verkaufspreis für Dübendorf sehr gut. Wenn wir weiter warten mit dem Landverkauf, könnte der Marktpreis des Landes wieder sinken. Nicht von ungefähr warnt die Nationalbank denn auch davor, dass im Immobilienbereich sich eine Blase bildet, deren Platzen die Preise ins Purzeln bringen könnte.

Würden wir schliesslich das Land erst dann verkaufen, wenn die Schulgemeinde in Geldnot ist, dann wären wir a priori in einer schlechten Verhandlungsposition und würden ebenfalls kaum mehr diesen guten Preis erzielen.

 

Neben dem Landverkauf gibt es nämlich keine andere sinnvolle Option für diese Parzelle. Es ist nicht Aufgabe der Schulgemeinde, Immobilienmanagement zu betreiben; dazu fehlt ihr das Know-how und die nötigen Ressourcen. Eine Abgabe im Baurecht ist zudem unrealistisch, weil das einerseits ebenfalls Ressourcen binden würde, und andererseits dies für Investoren kommerziell uninteressant wäre.

 

Ich empfehle Ihnen deshalb, am 9. Februar klar JA zu sagen zum Landverkauf Wasserfurren. Die Schule und künftigen Schüler werden es Ihnen danken!

 

 

 

Adrian Ineichen

 

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster

Mitglied, FDP Dübendorf

Nein zu Quoten! Nein zu Mythen! Nein zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014!

Quoten widersprechen dem gesamtwirtschaftlichen Interesse! 

Die Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ klingt wie die meisten Initiativen besser als sie ist. Quoten sollen sicherstellen, dass „die Schweiz“ (genauer: ein lustiges Ensemble von 246 Parlamentariern und 7 Bundesräten, welche mit einem Kuhhandel einige Partikularinteressen berücksichtigen) die Zuwanderung „eigenständig“ steuert. Die heutige Personenfreizügigkeit von Erwerbstätigen aus EU/EFTA-Staaten ist demgegenüber viel effizienter, liberaler und demokratischer, da Unternehmen in der Schweiz selbst entscheiden können, ob sie einen Mitarbeiter aus dem Ausland anstellen wollen. Das bedeutet, die Steuerung heute ist subsidiär, auf lokaler Stufe (nämlich bei Unternehmen und Erwerbstätigen) statt bei der Berner Bürokratie, und deshalb viel eigenständiger und Bedürfnis-gerechter.

Dass die SVP mit ihrer Initiative hierzu Bundesbern mehr Kompetenzen geben und damit dem Volk und dem Gewerbe Kompetenzen wegnehmen will, zeugt von einem kruden Misstrauen gegenüber dem Individuum und von einer obrigkeitshörigen Staatsgläubigkeit („Bern wird es schon richten“), die für Schweizer Verhältnisse ziemlich untypisch sind.

 

Quoten sind starr und von der Politik gesetzt. Per definitionem kennt der Staat aber die „gesamtwirtschaftlichen Interessen“ (so der Initiativtext) weit weniger als alle Bürger und Unternehmen zusammen. Staatliche Planwirtschaft hat im Kommunismus versagt! Wollen wir die gleichen Fehler nochmals machen?

Die Kompetenz sollte dort angesiedelt sein, wo die Fähigkeit, diese sinnvoll zu nutzen am grössten ist, eben bei den Bürgern und Unternehmen.

 

Denn egal wie die Quoten nach Annahme der Initiative gesetzt würden, es gäbe immer ein politisches Theater. Sind sie zu hoch, braucht es sie gar nicht, sondern sie würden nur bürokratische Kosten generieren. Sind die Quoten gemessen am Bedarf an ausländischen Arbeitskräften zu tief, dann schneiden wir uns ins eigene Fleisch (Wohlstandsverlust!), kriegen dafür aber eine sinnlose Politshow geliefert. Wollen wir Show, oder behalten wir etwas Vernünftiges wie die heutige Freizügigkeit von Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum, welche messbar Wohlstand generiert?

 

In die Quoten sind gemäss Initiativtext auch Asylsuchende und sogar Grenzgänger (wie definiert?) irgendwie „einzubeziehen“. Doch wie soll das gehen? Wir können Asylsuchende, welche ihren Erstantrag in der Schweiz gemacht haben, nicht einfach zurückschieben (non-refoulement-Prinzip). Wenn nun nach Annahme der Initiative eine Asylwelle auf Europa (und die Schweiz) zurollen würde, dann müssten wir wohl Asylsuchende aufnehmen, könnten aber aufgrund der zuvor fixierten Quoten wohl zuwenige, von der Schweiz wirklich gesuchte ausländische Arbeitskräfte aufnehmen. Dies widerspräche aber der Ausrichtung auf „gesamtwirtschaftliche Interessen der Schweiz“!

 

Ginge es den Initianten aber gar nicht um Ausländer, sondern um die Zubetonierung der Schweiz, dann müssen wir unsere (primär hausgemachten) Probleme selbst lösen – der Bedarf an Wohnen und Landverbrauch der Inländer ist viel stärker gestiegen als die Zuwanderung) – und zwar in der Raumplanung, und nicht in der Ausländergesetzgebung.

Ginge es den Initianten aber primär um die Bekämpfung des Sozialschmarotzertums (Einwanderung in den Sozialstaat), so müssen wir unsere Sozialwerke reformieren, denn Sozialschmarotzer gibt es bei allen Nationalitäten, und dies nicht erst seit der Personenfreizügigkeit!

 

Ich lehne die Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ ab, weil sie keine Probleme löst, sondern nur mehr Bürokratie bringen würde. Unsere echten Probleme müssen wir daneben selbst lösen, v.a. in der Raumplanung (verdichtetes Bauen) und in der Bekämpfung des Sozialstaatsmissbrauchs!

 

 

Adrian Ineichen

 

Präsident, Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

www.jfz.ch

 

Nein zu Mythen! Nein zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014!

Mythos: Das Boot ist voll

Ja, es gibt Einwanderung, v.a. aufgrund eines nach wie vor grossen Fachkräftemangels, insbesondere in der Region Zürich (siehe Studie und Mitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit, AWA). Die meisten EU-Einwanderer der letzten zehn Jahre kamen also nicht, weil sie in ihrem Urpsrungsland keine Perspektive sahen, sondern weil sie aktiv von Unternehmen in der Schweiz rekrutiert wurden – weil wir in der Schweiz nicht genügend geeigneten Arbeitskräfte haben.

Von Masseneinwaderung kann jedoch keine Rede sein. Aus dem EU/EFTA-Raum sind netto im 2012 rund 54‘500 Personen in die Schweiz eingewandert (u.a. getrieben von der vorübergehend schlechten wirtschaftlichen Lage in einigen EU-Ländern), was 0.68% der Bevölkerung entspricht und dementsprechend die Bevölkerung um 0.68% vergrösserte.

Zum Vergleich: In den Babyboom Jahren zwischen 1950 und 1961 vermehrten sich die Schweizer um jährlich 0.9% während die gesamte ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zwischen 1950 und 1969 um jährlich 1.5% wuchs! D.h. die Zahl der Ausländer in der Schweiz stieg 1950-1969 um durchschnittlich 6.8% pro Jahr, was während diesen 19 Jahren fast zu einer Vervierfachung der Ausländer führte.

Ja, wahrlich gab es in den 1960er Jahren Initiativen gegen „Überfremdung“, doch wurden diese abgelehnt! Wenn also damals die Mehrheit des Volkes weise entschied, dass eine derart grosse Einwanderung zu verkraften ist, dann sollten wir heute keine Angst vor Überfremdung haben, wenn die Zuwanderung heute massiv kleiner ist!

 

 

Quellen:

Bundesamt für Statistik: Ständige Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht (1950-2012)

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/02/blank/data/01.html

 

 

Amt fürWirtschaft und Arbeit (AWA), Kanton Zürich: Auswirkungen der Zuwanderung auf Zürcher Arbeits- und Wohnungsmarkt

http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2012-227_zuwanderung.html