Ja zum Landverkauf Wasserfurren – für eine starke Schule!

Zur Abstimmung der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach (9. Februar 2014)

 

Das 1973 gekaufte Areal Wasserfurren war ursprünglich vorgesehen für den Bau eines weiteren Schulhauses. Doch dies ist mittlerweile obsolet: Die Entwicklung von Dübendorf findet in anderen Quartieren statt. Sofern in der Zukunft notwendig, kann zusätzlicher Schulraum anderswo bereitgestellt werden.

Der Landverkauf ist sinnvoll, insbesondere jetzt, wo noch keine Not herrscht. Die Schulgemeinde streicht damit einen Gewinn ein (verglichen mit dem Kaufpreis in den 1970ern), und kann diesen verwenden, um Schulden abzubauen und die notwendige Sanierung des Schulhauses Stägenbuck zu finanzieren. So stärkt der Landverkauf unsere Schule! Würde das Land nicht verkauft, würde dies die Renovation vom Stägenbuck gefährden und möglicherweise Steuererhöhungen bedeuten, was angesichts des grossen, unbewirtschafteten Finanzvermögens (Land Wasserfurren) völlig bizarr wäre.

 

Die Gegner des Landverkaufs argumentieren emotional, man solle nicht das Tafelsilber verscherbeln. Doch dieser Einwand trifft nicht zu – im Gegenteil! Denn: Bauland ist zur Zeit sehr gefragt, und so ist der ausgehandelte Verkaufspreis für Dübendorf sehr gut. Wenn wir weiter warten mit dem Landverkauf, könnte der Marktpreis des Landes wieder sinken. Nicht von ungefähr warnt die Nationalbank denn auch davor, dass im Immobilienbereich sich eine Blase bildet, deren Platzen die Preise ins Purzeln bringen könnte.

Würden wir schliesslich das Land erst dann verkaufen, wenn die Schulgemeinde in Geldnot ist, dann wären wir a priori in einer schlechten Verhandlungsposition und würden ebenfalls kaum mehr diesen guten Preis erzielen.

 

Neben dem Landverkauf gibt es nämlich keine andere sinnvolle Option für diese Parzelle. Es ist nicht Aufgabe der Schulgemeinde, Immobilienmanagement zu betreiben; dazu fehlt ihr das Know-how und die nötigen Ressourcen. Eine Abgabe im Baurecht ist zudem unrealistisch, weil das einerseits ebenfalls Ressourcen binden würde, und andererseits dies für Investoren kommerziell uninteressant wäre.

 

Ich empfehle Ihnen deshalb, am 9. Februar klar JA zu sagen zum Landverkauf Wasserfurren. Die Schule und künftigen Schüler werden es Ihnen danken!

 

 

 

Adrian Ineichen

 

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster

Mitglied, FDP Dübendorf

Nein zu Quoten! Nein zu Mythen! Nein zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014!

Quoten widersprechen dem gesamtwirtschaftlichen Interesse! 

Die Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ klingt wie die meisten Initiativen besser als sie ist. Quoten sollen sicherstellen, dass „die Schweiz“ (genauer: ein lustiges Ensemble von 246 Parlamentariern und 7 Bundesräten, welche mit einem Kuhhandel einige Partikularinteressen berücksichtigen) die Zuwanderung „eigenständig“ steuert. Die heutige Personenfreizügigkeit von Erwerbstätigen aus EU/EFTA-Staaten ist demgegenüber viel effizienter, liberaler und demokratischer, da Unternehmen in der Schweiz selbst entscheiden können, ob sie einen Mitarbeiter aus dem Ausland anstellen wollen. Das bedeutet, die Steuerung heute ist subsidiär, auf lokaler Stufe (nämlich bei Unternehmen und Erwerbstätigen) statt bei der Berner Bürokratie, und deshalb viel eigenständiger und Bedürfnis-gerechter.

Dass die SVP mit ihrer Initiative hierzu Bundesbern mehr Kompetenzen geben und damit dem Volk und dem Gewerbe Kompetenzen wegnehmen will, zeugt von einem kruden Misstrauen gegenüber dem Individuum und von einer obrigkeitshörigen Staatsgläubigkeit („Bern wird es schon richten“), die für Schweizer Verhältnisse ziemlich untypisch sind.

 

Quoten sind starr und von der Politik gesetzt. Per definitionem kennt der Staat aber die „gesamtwirtschaftlichen Interessen“ (so der Initiativtext) weit weniger als alle Bürger und Unternehmen zusammen. Staatliche Planwirtschaft hat im Kommunismus versagt! Wollen wir die gleichen Fehler nochmals machen?

Die Kompetenz sollte dort angesiedelt sein, wo die Fähigkeit, diese sinnvoll zu nutzen am grössten ist, eben bei den Bürgern und Unternehmen.

 

Denn egal wie die Quoten nach Annahme der Initiative gesetzt würden, es gäbe immer ein politisches Theater. Sind sie zu hoch, braucht es sie gar nicht, sondern sie würden nur bürokratische Kosten generieren. Sind die Quoten gemessen am Bedarf an ausländischen Arbeitskräften zu tief, dann schneiden wir uns ins eigene Fleisch (Wohlstandsverlust!), kriegen dafür aber eine sinnlose Politshow geliefert. Wollen wir Show, oder behalten wir etwas Vernünftiges wie die heutige Freizügigkeit von Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum, welche messbar Wohlstand generiert?

 

In die Quoten sind gemäss Initiativtext auch Asylsuchende und sogar Grenzgänger (wie definiert?) irgendwie „einzubeziehen“. Doch wie soll das gehen? Wir können Asylsuchende, welche ihren Erstantrag in der Schweiz gemacht haben, nicht einfach zurückschieben (non-refoulement-Prinzip). Wenn nun nach Annahme der Initiative eine Asylwelle auf Europa (und die Schweiz) zurollen würde, dann müssten wir wohl Asylsuchende aufnehmen, könnten aber aufgrund der zuvor fixierten Quoten wohl zuwenige, von der Schweiz wirklich gesuchte ausländische Arbeitskräfte aufnehmen. Dies widerspräche aber der Ausrichtung auf „gesamtwirtschaftliche Interessen der Schweiz“!

 

Ginge es den Initianten aber gar nicht um Ausländer, sondern um die Zubetonierung der Schweiz, dann müssen wir unsere (primär hausgemachten) Probleme selbst lösen – der Bedarf an Wohnen und Landverbrauch der Inländer ist viel stärker gestiegen als die Zuwanderung) – und zwar in der Raumplanung, und nicht in der Ausländergesetzgebung.

Ginge es den Initianten aber primär um die Bekämpfung des Sozialschmarotzertums (Einwanderung in den Sozialstaat), so müssen wir unsere Sozialwerke reformieren, denn Sozialschmarotzer gibt es bei allen Nationalitäten, und dies nicht erst seit der Personenfreizügigkeit!

 

Ich lehne die Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ ab, weil sie keine Probleme löst, sondern nur mehr Bürokratie bringen würde. Unsere echten Probleme müssen wir daneben selbst lösen, v.a. in der Raumplanung (verdichtetes Bauen) und in der Bekämpfung des Sozialstaatsmissbrauchs!

 

 

Adrian Ineichen

 

Präsident, Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

www.jfz.ch

 

Nein zu Mythen! Nein zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014!

Mythos: Das Boot ist voll

Ja, es gibt Einwanderung, v.a. aufgrund eines nach wie vor grossen Fachkräftemangels, insbesondere in der Region Zürich (siehe Studie und Mitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit, AWA). Die meisten EU-Einwanderer der letzten zehn Jahre kamen also nicht, weil sie in ihrem Urpsrungsland keine Perspektive sahen, sondern weil sie aktiv von Unternehmen in der Schweiz rekrutiert wurden – weil wir in der Schweiz nicht genügend geeigneten Arbeitskräfte haben.

Von Masseneinwaderung kann jedoch keine Rede sein. Aus dem EU/EFTA-Raum sind netto im 2012 rund 54‘500 Personen in die Schweiz eingewandert (u.a. getrieben von der vorübergehend schlechten wirtschaftlichen Lage in einigen EU-Ländern), was 0.68% der Bevölkerung entspricht und dementsprechend die Bevölkerung um 0.68% vergrösserte.

Zum Vergleich: In den Babyboom Jahren zwischen 1950 und 1961 vermehrten sich die Schweizer um jährlich 0.9% während die gesamte ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zwischen 1950 und 1969 um jährlich 1.5% wuchs! D.h. die Zahl der Ausländer in der Schweiz stieg 1950-1969 um durchschnittlich 6.8% pro Jahr, was während diesen 19 Jahren fast zu einer Vervierfachung der Ausländer führte.

Ja, wahrlich gab es in den 1960er Jahren Initiativen gegen „Überfremdung“, doch wurden diese abgelehnt! Wenn also damals die Mehrheit des Volkes weise entschied, dass eine derart grosse Einwanderung zu verkraften ist, dann sollten wir heute keine Angst vor Überfremdung haben, wenn die Zuwanderung heute massiv kleiner ist!

 

 

Quellen:

Bundesamt für Statistik: Ständige Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht (1950-2012)

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/02/blank/data/01.html

 

 

Amt fürWirtschaft und Arbeit (AWA), Kanton Zürich: Auswirkungen der Zuwanderung auf Zürcher Arbeits- und Wohnungsmarkt

http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2012-227_zuwanderung.html

Die Stadt Zürich im Tempo 30-Wahn!

Mit der Ausweitung von Tempo 30 sogar auf Hauptstrassen (Pilotprojekt im Sommer 2014) schlägt die Stadt Zürich eine weitere ideologische Kerbe in die emotionale Verkehrspolitik. Dieser Schritt ist verkehrspolitisch kontraproduktiv.

 

Tempo 30 reduziert nicht nur die Geschwindigkeit des privaten Verkehrs, sondern auch jene des öffentlichen Verkehrs. Dies bedeutet, dass – um die gleiche Menge an Personen von A nach B zu befördern im gleichen Zeitabschnitt wie vor Einführung von Tempo 30 – MEHR Verkehrsmittel eingesetzt werden müssen, da die bisherigen Verkehrsmittel langsamer sind und damit pro Zeitabschnitt weniger Leute befördern können. Mehr Verkehrsmittel wiederum bedeuten mehr Schadstoff-Emissionen, mehr Dreckluft und mehr Stau!

Tempo 30 auf Hauptachsen wird deshalb auch dazu führen, dass Fahrzeuge schneller Umwege suchen, will heissen, dass sie auf bisher wenig befahrene Quartiere ausweichen. Leidtragende sind damit nicht nur mehr Verkehrsteilnehmer, sondern auch noch mehr Anwohner als bisher.

 

Mit seiner ideologisch verknorksten Politik setzt sich der links-grüne Stadt- und Gemeinderat seinen eigenen Zielen entgegen, nämlich den Verkehr zu verflüssigen und die Anwohner zu entlasten.

 

Tempo30 auf kleinen Quartierstrassen mag vielleicht Sinn machen – ist aber gar nicht nötig, weil vernunftbegabte Lenker von sich aus ihre Geschwindigkeit drosseln, wenn die Strasse eng und das Blickfeld eingeschränkt ist. Wenn es aber schneller gehen kann, soll dies nicht durch unnötige Regulierung verhindert werden!

 

Schliesslich wissen wir aus der Technik, dass Auto-Verbrennungsmotoren bei Geschwindigkeiten, welche meist höher als 60 km/h sind, optimal, d.h. am saubersten, laufen. Somit sind zu tiefe Geschwindigkeiten ineffizient und tragen zur unnötigen Mehrbelastung der Umwelt bei – komisch nur, dass solch wissenschaftliche Erkenntnisse bei Links-Grün noch immer nicht angekommen sind.

 

 

Adrian Ineichen

 

Präsident, Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

Ja zur Aufhebung des nächtlichen Konsumverbotes und der irrsinnigen Sortimentsabdeckungen am 22.9.2013!

Am 22. September stimmen wir nicht darüber ab, ob Tankstellen auch nachts geöffnet haben dürfen (einige dürfen es bereits). Wir stimmen auch nicht darüber ab, ob Arbeitnehmer länger arbeiten müssen. Wir stimmen einzig darüber ab, ob insgesamt 24 Tankstellen in der Schweiz auch nachts alle Produkte verkaufen dürfen. Heute müssen diese Shops Teile ihres Sortiments absperren zwischen 1 und 5 Uhr. D.h. man darf um 12.50 Uhr eine Tiefkühlpizza kaufen, aber um 1.10 Uhr nicht mehr. Das heutige Gesetz schreibt uns vor, wann wir was konsumieren dürfen. Dies reflektiert eine selektive, obrigkeitliche Arroganz, die ihresgleichen sucht. Oder käme jemand auf die Idee, auf Toiletten das (Sitz-)WC abzusperren und nach 1 Uhr nur noch Pissoirs fürs kleine Geschäft offen zu lassen?

Mit der heutigen Regel masst sich der Gesetzgeber an (und Gerichte trugen mit weltfremden Interpretationen und haarspalterischen Definitionen ihr Schärflein dazu bei), zu wissen, welche Bedürfnisse Reisende haben (dürfen) und welche nicht. Soweit so grotesk heute.

Glücklicherweise sind Bundesrat und Parlament lernfähig und befürworten die Abstimmungsvorlage mit grosser Mehrheit. Doch nun hat eine unheilige Allianz von ewiggestrigen Gewerkschaften und Kirchenvertretern das Referendum ergriffen. Diese Gruppierungen wollen dem Stimmbürger vorgaukeln, dass die vorgeschlagene Reform einen „24h-Arbeitstag“ einführen würde. Dies ist zum einen eine schockierende Irreführung, denn die erwähnten 24 Tankstellenshops dürfen bereits heute auch in der Nacht geöffnet haben. Es ist heute eine Realität, dass viele Personen nachts aktiv sind (freizeitlich, oder beruflich) und ebenso eine Tiefkühlpizza einkaufen können möchten wie andere am Tag. Mit ihrer Ablehnung sind die Gewerkschaften nicht nur krass Arbeitsplatz-feindlich, sondern erschweren auch noch das Leben anderer und verunglimpfen gar (mit einzelnen Religionsvertretern) den Lebensstil unbescholtener Bürger. Zum anderen wird aufgrund der Gesetzesänderung niemand länger arbeiten müssen. Es gelten nach wie vor Maximalarbeitszeiten pro Woche.

Ich kann mich an keine andere Abstimmung erinnern, welche so eine kleine Reform bringt und welche durch linksextreme Kreise so verlogen dargestellt wurde. Ich bin sicher, dass die Stimmbürger dieses ideologisch verblendete Spiel durchschauen und die nächtlichen Bedürfnisse vieler Mitbürger berücksichtigen mit einem Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes.

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

Nein zur 1:12-Initiative am 24.11.2013 – dem Werkplatz Schweiz zuliebe !

Ende November stimmen wir über die berüchtigte 1:12-Initiative der Jungsozialisten ab. Die Auswirkungen einer Annahme dieser Initiative sind nicht eindeutig. Es gibt widersprüchliche Studien dazu. Aus meiner Sicht würden die negativen Effekte jedoch bei weiten überwiegen. Warum? Wenn die Lohnspanne vom tiefsten zum höchsten Lohn in einem Unternehmen auf den Faktor 12 begrenzt werden sollte, gibt es vereinfacht drei Szenarien mit verschiedenen Folgeeffekten:

(a) Die obersten und oberen Löhne würden gekürzt. Dadurch bezahlen die betroffenen Lohnempfänger auch weniger Steuern und weniger AHV, was zu höheren Defiziten und Schulden vom Staat führen würde. Es ist aber absehbar, dass einige Unternehmen mit hochbezahlten Managern Lohneinbussen vermeiden wollen. Diese würden dann entweder die Firmen aufspalten in eine odere mehrere separate Management-Gesellschaften (um den Faktor 12 einzuhalten) – was vermutlich Rechtsstreitigkeiten und hohe Kosten mit sich bringen würde – oder sie würden Unternehmensteile und damit Arbeitsplätze ins Ausland verschieben.

(b) Die untersten und unteren Löhne würden angehoben. Dies würde die Kosten der betroffenen Unternehmen erhöhen, wodurch diese entweder ihre Preise erhöhen oder weniger Arbeitnehmer anstellen (resp. ein Teil der Belegschaft entlassen) würden.

(c) Ein Mix von Lohnanpassungen unten und oben. Dies würde zu Arbeitsplatz-Abbau und damit höherer Arbeitslosigkeit, zu höheren Preisen und zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen.

 

Die 1:12-Initiative mag für einige Personen verlockend klingen, ist aber ein Schuss ins eigene Bein. Diese Initiative gefährdet den erfolgreichen Werkplatz Schweiz und damit unseren Wohlstand. Wenn die Schweiz international weiterhin wettbewerbsfähig sein möchte, braucht sie einen liberalen Arbeitsmarkt und keine staatlichen Lohndiktate à la 1:12 oder Mindestlöhne. Ich sage deshalb am 24. November Nein zur 1:12-Initiative.

 

Adrian Ineichen

Die Ventilklausel bringt nichts als Ärger (26.4.2013)

Der Bundesrat beschreitet einen Mittelweg bei der Ausdehnung der Anwendung der Ventilklausel. Was wie ein typisch Schweizerischer Kompromiss aussieht, der es allen ein bisschen recht zu machen versucht, ist aber reine Pflästerlipolitik mit null positiver, aber viel negativer Wirkung.

 

Der erhoffte Effekt der Massnahme dürfte sehr klein sein: Von den neuen EU-Ländern (Mittel-/Osteuropa) dürften es allenfalls einige Hundert Personen, welche nun nicht einreisen können. Da für die alten 17 EU-Länder nur die mehrjährigen B-Bewilligungen kontingentiert werden, nicht aber die einjährigen, wird dies in der Praxis wohl dazu führen, dass einfach auf die einjährigen Bewilligungen ausgewichen wird. Da die Ventilklausel maximal ein Jahr gilt, ist deren erhoffte Wirkung damit weder spürbar noch nachhaltig. Echte Problemlösung sieht anders aus.

 

Die Ventilklausel entfaltet jedoch v.a. negative Wirkung. Neben einer erzürnten EU, welche nun noch weniger geneigt ist, mit der Schweiz in anderen, weitaus wichtigeren Gebieten Kompromisse zu schmieden, macht sie den Bundesrat innenpolitisch erpressbar, die Migration noch stärker zu regulieren und giesst sinnlos Wasser auf die Mühlen auf die SVP-Masseneinwanderungsinitiative.

 

Viel wichtiger wäre, dass Bundesrat und Parlament der Bevölkerung die Angst vor der Immigration nehmen. Die Schweiz braucht ausländische Fachkräfte. Für viele qualifizierte Jobs ist der Arbeitsmarkt ausgetrocknet und Unternehmen müssen sich mit Zweit- oder gar Drittbestlösungen trösten. Zudem wäre etwas mehr Wettbewerb um Stellen in der Schweiz durchaus erwünscht. Dies würde positive Anreize setzen in der Bildung und könnte Innovationen und Produktivität fördern.

 

Es ist ebenso leicht wie falsch, für viele hausgemachte Probleme (z.B. Wohnungsnot infolge Überregulierung) die Einwanderung verantwortlich zu machen. Sollte sich die Angst vor der Migration aber verstärken und wir uns mit Regulierungen noch mehr abschotten, dann verliert die Schweiz an Standortattraktivität, was unserem Wohlstand langfristig massiv schaden würde.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

Für einen glaubwürdigen kantonalen Haushalt-Ausgleich, und für eine echte Sanierung der Kantonsfinanzen

Wir stimmen am 3. März ab zur Frage, ob der Beitrag zur Sanierung der BVK dem mittelfristigen Haushalt-Ausgleich des Kantons angerechnet, oder ob eine 1.6 Milliarden Franken teure Ausnahme gemacht werden soll. Es geht also nicht um die Frage nach den Schuldigen (dazu kümmern sich die PUK und allenfalls die Gerichte). Es geht auch nicht um die Frage, ob die BVK saniert werden soll oder nicht (sie muste, und wurde bereits). Es geht – nochmals – lediglich um eine Verbuchungsfrage, welche aber staatspolitisch enorm wichtig ist und gewichtige Konsequenzen haben kann.

Ich plädiere dafür, keine Ausnahme vom Haushalt-Ausgleich zu machen, ergo werde ich Nein sagen am 3.3.2013 zur BVK-Vorlage.

Der Haushalt-Ausgleich, wie auch die Schuldenbremse auf Bundesebene, oder der Stabilitätspakt der EU (und viele andere, ähnliche Instrumente), ist eine Regel, welche einer unverantwortlichen, nicht nachhaltigen Finanzpolitik den Riegel schiebt. Sie beschützen den Steuerzahler nicht nur vor zu ausgabenfreudigen Politikern, sondern ermöglicht dank ihrer voraussehbaren Wirkung eine gewisse finanzpolitische Stabilität. Diese wiederum schafft jene Glaubwürdigkeit, welche absolut notwendig ist, dass der Staat Kredit aufnehmen kann. Dank der Regel ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Staat den Kredit zurückbezahlen kann (und zurückbezahlt) fü den Geldgeber grösser.

Klar, möchte man sagen, aber es gibt ja „keine Regel ohne Ausnahmen“. Ausnahmen sind bekanntlich aber brandgefährlich. Denn man weiss nie, wie gross diese sind, und ob sie sich wiederholen könnten. Politisch ist es (leider allzu oft) viel angenehmer, eine Ausnahme zu machen, als strikt zu bleiben, und in den sauren Apfel zu beissen. Die eidgenössische Schuldenbremse könnte davon ein Lied singen. Wie oft wurde sie v.a. von links-grüner Seite angegriffen als zu strikt, und wie oft wurden Ausnahmen (d.h. Herausrechnen von Ausgaben aus der Schuldenbremse) beantragt? Die Schuldenbremse ist in ihren zarten Alter von rund 12 Jahren so erfolgreich, gerade weil das Parlament fast keine Ausnahmen zuliess (und freisinnige Finanzminister Defizit und Schulden abgebaut haben).

Andererseits, warum können heute vermutlich nur noch ein, zwei EU-Staaten (von 27!) den EU-Stabilitätspakt einhalten? Der Stabilitätspakt hatte nie scharfe Sanktionsmechanismen und wurde systematisch geschwächt, indem Regeln gelockert und vager formuliert wurden, so dass mehr Ausnahmen möglich wurden. Dies hat ihn ausgehöhlt. So weit sogar, dass er heute gar nichts mehr bedeutet.

 

Finanzpolitik kann nur Stabilität und Glaubwürdigkeit generieren, wenn der Staat Regeln, die er sich selbst gegeben hat, auch einhält. Die Erfahrung zeigt leider, dass nach einer Ausnahme die Schwelle für weitere Ausnahmen merklich sinkt, und der Weg des geringsten Widerstandes (d.h. viele weitere Ausnahmen) beschritten wird, mit elenden Konsequenzen. Nur schon deshalb sollte die BVK-Vorlage abgelehnt werden.

 

 

Ein Nein, d.h. die Einrechnung des BVK-Sanierungsbeitrages am Haushalt-Ausgleich, würde erfreulicherweise auch ein Entlastungsprogramm bedeuten. Dies ist genau die Möglichkeit, die sich viele Bürgerliche gewünscht haben. Denn es ergibt genügend Druck und ein Aktionsmoment, endlich nicht nur das Aufgaben- und Ausgabenwachstum des Kantons abzuschwächen, sondern wirklich Aufgaben zu stoppen, und Ausgaben zurückzufahren. Geldverschwendungen (wie z.B. die sinnlos verschwendeten Mittel um ein Englisch-Lehrmittel, das nach rund einem Jahr wieder eingestampft wurde) lassen sich damit stoppen sowie unnötige Regulierungen und Verwaltungsstellen abschaffen. Weniger Bürokratie bedeutet auch eine Entlastung für Bürger und Unternehmen. Dies wiederum stärkt den Werkplatz Zürich.

Mit einem Nein zur unseligen BVK-Ausnahme am 3. März können wir also gleich drei Fliegen mit einer Klappe erwischen, nämlich (a) die Glaubwürdigkeit des Haushalt-Ausgleichs stärken, (b) den Kanton abspecken und (c) den Standort Zürich attraktiver machen.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

http://www.jfz.ch

Wohnen in Zürich: Mehr Kreativität, mehr Freiheit, weniger Regulierungen!

Stadt und Kanton Zürich wachsen, aber unsere Fläche ist beschränkt. Oft wird auch über die steigenden Mietpreise geklagt. Viele politische Gruppierungen reden von „verdichtet“ bauen, d.h. dass mehr Menschen pro Quadratmeter Bodenfläche anzusiedeln wären. Doch dies wird groteskerweise gerade bei gemeinnützigen Wohnbauten nicht gemacht!

Um eine grössere Verdichtung unseres Siedlungsgebietes zu erreichen, braucht es einerseits kreative Ideen, andererseits aber auch einen Abbau von unnötigen Regulierungen, damit diese kreativen Ideen umgesetzt werden können. Die kürzlich vorgestellte Idee eines Architekten, Wohnungen auch auf einerAutobahnüberdeckung zu bauen, ist deshalb äusserst willkommen. Denn dieser Vorschlag nutzt die Bodenfläche nicht nur mehrfach für verschiedene Zwecke, sondern dämmt auch die Lärm- und Schadstoffemissionen von Fahrzeugen auf der Autobahn.

Zum anderen sollte aber auch das Dickicht an Regulierungen gelichtet werden. Gebäude sollten höher sein dürfen als heute und sollten so aussehen dürfen, wie es der Bauherr wünscht. Warum sollen denn Gebäude in der Stadt Zürich nur maximal 80m hoch sein dürfen wie bisher? Warum gibt es so viele komplizierte Regeln, von denen dann wiederum Ausnahmen gemacht werden in noch komplizierteren, und kostspieligen Verfahren ohne echten Mehrwert?

Eine Liberalisierung der Bau- und Zonenordnung mit der Lockerung oder gar Abschaffung vieler Restriktionen würde die Möglichkeiten beim Bauen vervielfachen und die Kosten senken!Es würde auch helfen, den beschränkten Platz, den wir haben, effizienter zu nutzen. Die Politiker in Stadt und Kanton sind gefordert, endlich robuste Reformen anzupacken.

Adrian Ineichen
Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

www.jfz.ch

Ja zur Schuldenbremse und zu Reformen für unsere Sozialwerke!

Das neutrale GfS-Forschungsinstitut führt jedes Jahr eine Umfrage zum Thema Finanzpolitik durch. Die Resultate der Umfrage vom 2012 sind soeben veröffentlicht worden.

 

Erfreulich ist dieses Jahr, wie klar die Schweizer Bevölkerung keine neuen Staatsausgaben will. Angesichts der Schuldenprobleme vieler europäischen Länder muss auch die Schweiz aufpassen, nicht mehr Defizite und Schulden anzuhäufen, sei es im Bundeshaushalt, bei Kantonen oder Gemeinden, oder bei den stark verschuldeten Sozialwerken.

 

Kein Wunder also, dass 63% der Schweizer für die Einführung der Schuldenbremse für die Sozialwerke sind. Zum ersten Mal gibt es eine Mehrheit für dieses Instrument bei den Sozialversicherungen. Dies bringt neuen Schwung in die Reform der Sozialwerke!

Denn wir wissen, dass die AHV um das Jahr 2020 beginnt, massive Defizite zu schreiben. Zudem sind die Arbeitslosen- und die Invalidenversicherung immer noch mit Milliarden verschuldet. Falls wir weiter auf dem bisherigen Kurs fahren, würden unsere Sozialwerke aufgrund der horrenden Schuldenlast einfach implodieren. Eine Mehrheit der Schweizer hat dies nun erkannt. Deshalb sind nun Parlament und Bundesrat aufgefordert, hier die dringend benötigten Reformen anzupacken und umzusetzen.

 

Noch starker als bei der letzten Umfrage will eine klare Mehrheit der Schweizer die Ausgaben des Staates grundsätzlich reduzieren und die Steuern senken (63%). Sollte der Schweiz Bundeshaushalt wieder Defizite schreiben, wollten sogar 84% der Befragten, die Staatsausgaben senken.

 

Erfreulich stimmt schliesslich auch, dass die Schweizer die FDP offenbar als die glaubwürdigste Partei betrachten, insbesondere punkto Finanzpolitik.

 

Die Umfrage-Resultate sind ein klares Mandat für eine nachhaltige Finanzpolitik: Für den Abbau von Schulden, für den Abbau von unnötigen Staatsaufgaben, für Steuersenkungen.

Dementsprechend erwarte ich, dass unsere Volksvertreter sich sofort an die Arbeit machen!

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

 

 

Die Ergebnisse der Umfrage:

http://economiesuisse.ch/de/themen/fin/finanzenallg/seiten/_detail.aspx?artID=Ergebnisse-des-Finanzmonitors-2012