Nein zur SP-Initiative «Dübendorf für alle»: Sie hält nicht, was sie verspricht. Sie bringt keine Vorteile, dafür Nachteile. Es gibt bessere Lösungen

Am 24. November 2024 stimmen wir in Dübendorf ab über die Volksinitiative der SP namens «Dübendorf für alle» (siehe Abstimmungsbüchlein hier).

Die Bevölkerung in der Schweiz, im Kanton Zürich und in Dübendorf wächst. Die Fläche bleibt aber konstant. Da in den vergangenen Jahren die Wohnbautätigkeit schwächer war als der Einwohneranstieg, ist die Nachfrage nach Wohnraum tendenziell stärker als das Angebot. Das Resultat: die (Miet- und Kauf-)Preise steigen.

Während (bezahlbarer) Wohnraum allseits ein anerkanntes Problem ist, gehen die Meinungen über wirksame Lösungen auseinander.

Die Initiative der SP – nicht überraschend – möchte dem Staat mehr Macht und Verantwortung zuschreiben. Eine liberale Perspektive dagegen möchte den Markt wieder zum Funktionieren bringen und die Rahmenbedingungen verbessern, damit mehr Wohnungen gebaut werden und so auch wieder erschwinglichere existieren.

Die SP-Initiative klingt verlockend (wer möchte nicht bezahlbaren Wohnraum?), beinhaltet aber mehrere logische Widersprüche, hat mehrere Haken und kann nicht leisten, was sie verspricht. Sie bringt keine Vorteile, dafür aber Nachteile.

Ich lehne die Initiative deshalb ab.

Die Ziele und Mittel der Initiative sind uneinheitlich und nicht zielführend. In der Begründung zur Initiative spricht die SP vom Ziel, Wohnbau zu fördern. Aber im ersten Artikel der Initiative steht nichts davon, sondern es geht – viel umfassender – darum, einfach den staatlichen Besitz von Boden (egal für welche Zwecke) zu mehren. Wenn die Stadt mehr Boden kaufen müsste, da durch die Initiative beauftragt, wird sie Mitbieter im Markt um das knappe Gut Boden und wirkt damit preistreibend. Wenn der Boden teurer wird, werden allenfalls darauf stehende Wohnungen nicht günstiger. Damit untergräbt die Initiative ihren eigentlichen Zweck.

In Artikel 2 geht es neben Wohnraum nun plötzlich auch um Gewerberaum. Doch auch bei Gewerberäumen spielt der Markt. Es gibt ein genügend grosses Angebot an Gewerbeflächen in Dübendorf und der Region. Immer wieder gibt es Gewerberäume in Dübendorf, die monatelang leer standen. Ein staatlicher Eingriff ist hier denn auch nicht nötig.

Die SP möchte damit quasi durch die Hintertür den Umfang der staatlichen Aufgaben ohne vergrössern. Mit beschränkten Mitteln aber immer mehr Ziele verfolgen ist bekanntlich aber kein Erfolgsrezept, sondern generiert Zielkonflikte und Koordinationsprobleme.

Selbst wenn die Stadt eine aggressive Kaufstrategie gemäss der Initiative fahren möchte, würde dies in der Realität Utopie bleiben. Denn die politischen Prozesse sind zu langsam. Gemäss Gemeindeordnung bedarf der Erwerb von Grundstücken oder Liegenschaften im Wert von über 5 Mio. Franken einer Volksabstimmung. Würde ein Eigentümer sein Grundstück verkaufen wollen, verkauft er an den Meistbietenden. Falls dies wirklich die Stadt wäre, müssten wohl noch Verkaufsverhandlungen über Details geführt werden, ehe erst der Stadtrat, dann der Gemeinderat, und schliesslich das Volk per Abstimmung darüber entscheiden kann, was wohl mindestens 1.5 Jahre, wenn nicht länger, in Anspruch nehmen würde. Dabei besteht immer die Gefahr, dass die Kaufentscheidung nicht zustande kommt (insbesondere besteht ein Zielkonflikt zwischen möglichst hohem Preis bieten, und diesen dann politisch vertretbar erklären).

Und dann müsste der verkaufswillige Eigentümer nochmals von vorne beginnen. Da sich der verkaufswillige Eigentümer dieser Unsicherheit bewusst ist, würde er wohl versuchen, dieses Risiko zu minimieren und andere Käufer zu finden. Ohne Anpassung der Kreditkompetenz würde die Initiative also nebst viel Aufwand kaum Ergebnisse im Sinne der Initianten generieren.

Stadt- und Gemeinderat waren sich diesem Dilemma bewusst. Der Stadtrat hatte deshalb einen Gegenvorschlag gemacht, um dieses Dilemma mindestens ansatzweise zu lösen. Der Gemeinderat hat dies aber explizit abgelehnt.

Fazit: Die Initiative vermag keine direkte positive Wirkung entfalten.

Aber selbst wenn dieses Dilemma gelöst würde, die Stadt also mit grossem Portemonnaie Grundstücke kaufen würde – das Problem wäre kaum gelöst. Wenn der Staat baut, oder bauen lässt, dauert es länger (und kostet häufig mehr), als wenn es Private tun.

Es liegt in der Natur von politischen Themen, dass sie kompliziert sind, da verschiedene, legitime Interessen eines Ausgleichs bedürfen. Dies braucht Zeit und einen fairen, regelbasierten Prozess (in unserer Demokratie), der u.a. stark auf Mitsprache und Überprüfung setzt. Dies braucht Zeit. Zudem müssen oft verschiedene Sonderwünsche berücksichtigt werden, und der Meinungsbildungsprozess verläuft nicht unbedingt gradlinig – beides treibt die Kosten in die Höhe.

Es ist denn auch nicht erstaunlich, dass staatliche Vorhaben, gerade im Wohnbau, längere Realisierungszeiten haben als private. Je nach internen Entscheidungsprozessen und Finanzierungsmöglichkeiten kann ein Privater auch eine grössere Überbauung innert wenigen Jahren realisieren. Im Gegensatz dazu bedürfen öffentliche Wohnbauprojekte, damit sie mehrheitsfähig sind, einer Austarierung verschiedenster Interessen. Die Idee, auf der Brache Leepünt Wohnungen zu bauen, ist schon alt. Das letzte und damit aktuelle Vorhaben begann seine Wurzeln spätestens im Jahre 2017, als die ersten Echoräume begannen, um eine gemeinsame, tragfähige Idee zu entwickeln, was dort realisiert werden soll. Voraussichtlich dürften die ersten Wohnungen im 2030, oder später, bezugsbereit sein. Das sind 13 Jahre!

Zum Vergleich: die wesentlich grössere Überbauung Three Point in Dübendorf dürfte, von der Erstellung des Gestaltungsplans bis zum Wohnungsbezug, rund die Hälfte gedauert haben.

Fazit: wenn Private ohne staatliche Beteiligung Wohnungen bauen, werden diese tendenziell günstiger und schneller erstellt. Ein Engagement der Stadt würde tendenziell mehr Zeit benötigen, mehr Kosten und damit innert gleicher Zeit weniger Wohnungen ermöglichen.

Die Initiative, welche Wohnbau fördern möchte, aber mehr staatliches Engagement will, ist somit kontraproduktiv.

Die Initiative würde wohl die bereits in Planung stehenden Wohnungen nach dem Kostenmiete-Prinzip verhindern. Damit verhindert die Initiative eines ihrer Kernanliegen. Die Stadt plant, wie oben erwähnt, auf dem Gebiet Leepünt im Baurecht die Erstellung von Wohnungen durch eine private Entwicklerin und eine Genossenschaft. Weil aber das Projekt nicht für Wohnungen die Kostenmiete vorsieht, müsste bei einer Annahme der Initiative wohl abgebrochen werden, mangels Konformität mit der Initiative. Der Initiativtext sieht in Artikel 3 zwar vor, dass Ausnahmen bei einem erhöhten öffentlichen Interesse gemacht werden könnten. Diese Hürde ist nicht weiter definiert. Angesichts der dogmatisch aber sehr einseitigen Ziele der Initiative (nur Kauf, kein Verkauf von Boden durch die Stadt, nur Kostenmiete, nur Baurecht falls überhaupt) wäre nicht begründbar, warum hier eine Ausnahme gemacht werden dürfte. Mutmasslich würde ein Rechtsstreit entstehen, was wiederum Zeit und Geld kostet, das politische Klima vergiftet, aber keine zusätzlichen, erschwinglichen Wohnungen bringt. Wäre das Projekt Leepünt erledigt, wären wohl mehrere Hundertausend Franken an öffentlichen Krediten in den Sand gesetzt.

Fazit: die Initiative wird wohl die aktuellen Projekte mit (noch einigermassen moderaten) Kostenmiete-Wohnungen verhindern. Auch damit ist die Initiative kontraproduktiv.

Die Initiative schafft nicht mehr günstigere Wohnungen. Die Initiative suggeriert, dass mit der Pflicht zur Kostenmiete, d.h. dass die Mietpreise nur kostendeckend sein sollen, das Problem gelöst werden könnte. Doch angesichts vieler Sonderwünsche, komplizierter politischer Entscheidprozesse, Arbeitskräftemangel und gestiegenen Materialpreisen und kostensteigernden Bauverfahren sind auch Kostenmieten von Neubauten mittlerweile auf einem derart hohen Niveau, welches über dem liegt, was landläufig als günstig befunden wird. Berücksichtigt man noch die oben erwähnten Faktoren (staatliches Engagement braucht mehr Zeit und erhöht die Kosten) resultieren dann zwar Kostenmieten, sieht das Fazit noch trüber aus.

Die Initiative würde die Handlungsfähigkeit der Stadt zu weiteren Boden-Themen empfindlich einschränken.

Es kommt immer wieder vor, dass die Stadt kleinräumig Land abtauschen möchte. Sei es, um Strassen zu sanieren, Velo- und Fusswege auszubauen, oder um Gewässer zu sanieren und ökologisch nachhaltig(er) zu gestalten, oder um Hochwasserschutz zu betreiben. Die Initiative ist, bei genauer Lektüre des Artikels 3, aber so einschränkend, dass die Kriterien für Landabtausch diesen künftig oft verunmöglichen dürften und so gute, einvernehmliche Lösungen tendenziell verhindert würde. Würde ein Landabtausch verunmöglicht, müsste die Stadt verhandeln oder hoheitlich Landerwerb (mittels Enteignung) betreiben, was immer wieder umstritten sein dürfte.

Die Initiative kann die Herausforderungen der grossen Trends (Bevölkerungswachstum, wachsender Flächenverbrauch pro Person, stets teurer und komplizierteres Bauen etc.) nicht lösen.

Lösungsansätze dagegen wären eine Vereinfachung von Baurecht und -prozessen, Reduktion von Rechtsrisiken in Bauprojekten (Einsprachen, Partikularinteressen wie Denkmalschutz), innere Verdichtung und damit Erhöhung und Flexibilisierung der Ausnützung (damit mehr Wohnraum pro Quadratmeter geschaffen werden kann).

Die Stadt hat mit der anstehenden Revision der Bauordnung und des Zonenplans gute Chancen, hier wesentliche Verbesserungen zu erzielen.

Ja zur BVG-Reform: für stabile Pensionskassenfinanzen, für fairere Bedingungen für tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte (inkl. vieler Frauen)

Am 22. September stimmen wir über die BVG-Reform ab.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Pensionierung der Baby-Boomer steht die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) unter Druck. Bereits heute werden Rentenbezüger mit Milliarden aus dem Sparkapital von aktuell Erwerbstätigen quersubventioniert, da der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz unrealistisch hoch ist. Dies belastet die Generationengerechtigkeit.

Die BVG-Reform senkt den Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich. Die meisten Erwerbstätigen haben aber höhere Einkommen, so dass sie davon kaum betroffen sind.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes stärkt die Reform die finanzielle Stabilität vieler Pensionskassen. Würde dies nicht geschehen, laufen Pensionskassen, welche nur Minimalleistungen erbringen, die Gefahr, dass sie sich nicht mehr ausreichend finanzieren können. Dies könnte dazu führen, dass die betroffenen Erwerbstätigen finanzielle Zuschüsse leisten müssten an eine Sanierung.

Die BVG-Reform hilft aber auch vielen Personen mit tieferen Einkommen, wie z.B. Teilzeitbeschäftigte (überproportional häufig Frauen), denn die BVG-Eintrittsschwelle wird gesenkt. D.h. dass neu bereits ab tieferem Einkommen, welches man bei einem bestimmten Arbeitgeber hat, in seine 2. Säule einzahlt. Da der Koordinationsabzug neu in Prozent des Bruttolohns gerechnet wird, steigt auch der versicherte Lohn und betroffene Personen werden damit besser geschützt.

Zur Vermeidung einer Schlechterstellung von Personen, die in der Übergangsphase in Rente gehen, wird künftig ein Rentenzuschlag erhoben.

Schliesslich wird ein heutiger Fehlanreiz, dass nämlich die Lohnbeiträge in Prozent mit zunehmendem Alter steigen (womit Ü50 Arbeitnehmer aus Kostengründen tendenziell unattraktiver sind gegenüber jüngeren für die Arbeitgeber) teilweise entschärft durch die Anhebung der Beitragsprozente bei Jungen.

Die Reform ist nicht perfekt (so etwas gibt es leider nicht), doch sie hat sehr viele gute Elemente und hilft, unsere Renten aus der 2. Säule zu stabilisieren und sichern.

Ich sage deshalb klar Ja zur BVG-Reform am 22. September.

Adrian Ineichen

Einen halben Tag bei der Wasserversorgung Dübendorf

Punkt 7 Uhr an diesem regnerischen Juni-Tag werde ich freundlich und humorvoll begrüsst in der Werkstatt der Wasserversorgung im Storchen, jenem Stück Land im Geviert Wallisellen-/Birchlen-, Meiershof- Unterdorf-, sowie Adlerstrasse, auf welchem die Wasserversorgung Dübendorf (WVD) ihren Standort hat und wo sie bis 1976 noch Grundwasser gepumpt hatte. Wir werden wohl heute von oben (Regen), unten (Graben, Arbeiten an einer Wasserleitung) und in der Mitte (Hydrant) nass.

Die WVD

Als Tiefbauvorstand vertrete ich den Stadtrat im Vorstand der WVD – aus gutem Grund. Unter der Strassenoberfläche tummeln sich Wasserleitungen, Abwasserkanäle, Gasleitungen, Stromleitungen, Swisscom-Leitungen und weiteres (z.B. teilweise alte, ausser Betrieb genommene Leitungen). Bei Grabarbeiten kann es immer wieder Überraschungen geben (Geologie, Altlasten etc.). Da Tiefbauarbeiten viel Geld kosten, ist es sinnvoll, dass die verschiedenen Werke sich koordinieren und so Synergieeffekte nutzen und damit Kosten sparen. Wir wollen wenn immer möglich vermeiden, das z.B. die Abteilung Tiefbau eine Strasse saniert, und nur ein Jahr später graben die Glattwerk AG oder die WVD erneut im selben Abschnitt, um ihre Leitungen zu erneuern.

Die WVD versorgt die Einwohner sowie Gewerbe und Industrie seit 1894 mit Trinkwasser im Auftrag der Stadt, primär Dübendorf, aber das Zwicky-Areal (teilweise auf Walliseller Gemeindegebiet) gehört auch dazu. Nicht darunter fällt Gockhausen, welches von der Wasserversorgung Tobelhof-Gockhausen-Geeren (WVTGG) bedient wird.

Damals im 1894 hatte die WVD gemäss Chronik ein Leitungsnetz von rund 6km (heute sind es 98km Versorgungsleitungen und rund 46km Hausanschlussleitungen) mit 42 Hydranten (per Ende 2023 waren es 902). Die WVD hat zur Feier ihres 125jährigen Bestehens 2019 der Stadt Dübendorf den geschwungenen Brunnen auf dem Stadthausplatz geschenkt.

Die WVD ist eine Genossenschaft mir rund 300 Mitgliedern und als solche sehr schlank aufgestellt. Gemäss Statuten können Personen Mitglied werden, wenn sie im Bereich des Leitungsnetzes der WVD Gebäude-Eigentümer mit Wasseranschluss und eigenem Wasserzähler sind.

Rund 60% des «Dübi-Wassers», d.h. die 2.6 Mio. Kubikmeter Wasser, welche jährlich aus unseren Hähnen fliessen, stammt aus dem Zürich-See und 40% aus den drei Grundwasserpumpwerken Eglishölzli, Stiegenhof und Widacher. Der Quellertrag ist vernachlässigbar klein. Diese drei Wasserquellen werden gut gemischt, so dass die Charakteristika des Dübi-Wassers (z.B. Härte) auf dem Stadtgebiet überall etwa gleich sind).

Vor dem Einsatz draussen

Als erstes ziehe ich mich um: WVD-Mitarbeite tragen «draussen» stets Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, gelbe Hosen mit zwei reflektierenden Leuchtstreifen, ein blaues T-Shirt sowie eine gelbe Jacke oder Weste. Auf Baustellen tragen sie stets einen blauen Helm.

Auf dem Whiteboard im Büro sind jeweils die Tagespläne der nächsten zwei Wochen eingetragen. Die Arbeiten sind erstaunlich vielfältig: Bauprojekte und damit der Ein- oder Umbau von Wasserleitungen, Sanierung bestehender Leitungen, Spühlung von Stichleitungen (zur Vermeidung von Verkeimung), Installationskontrollen, Einbau oder Kontrolle von Wasserzählern (neuere können per Funktechnik «fern» ausgelesen werden), monatlich Wasserproben entnehmen, Weiterbildungen besuchen etc.

Heute auf dem Programm stehen u.a. Arbeiten an der Gärtnerstrasse, an welcher aktuell die Strassensanierung läuft, sowie im Huebwisen-Areal nördlich der Ueberlandstrasse, an welcher vor einigen Tagen ein Rohrbruch geschah und deshalb ein Keller teilweise überschwemmt wurde.

Ich darf heute Hampi begleiten. Wir rüsten den Kleinlaster aus mit den nötigen Werkzeugen. Faltschlauch, Pumpe, Generator, Schmiere, Spezialschlüssel und weiteres Material sind schon auf der Ladebrücke, dazu kommen eine Stichsäge, 2 grosse, blaue Metall-Kupplungen für ein Polyethlyen-Wasserrohr mit 160mm Durchmesser.

Die beiden Enden des rund 1.5m langen neuen Rohrabschnitts rauhen wir mit einem kurbelbetriebenen Schaber auf, und schrägen die Enden mit einem anderen Schaber noch, damit die Kupplungen optimal befestigt werden kann.

Gärtnerstrasse

Auf der Baustelle im für uns relevanten Graben sind derzeit zwei Personen einer Baufirma tätig. Die Gärtnerstrasse ist aufgrund der Bauarbeiten an mehreren Stellen nur knapp einspurig befahrbar und der Graben ist gefühlt bis zu 2m tief. Der Betonkabelkanal der Swisscom ist freigelegt, ebenso wie der alte Stromkabelkanal mit weissen Rohren der Glattwerk AG und die schwarze Röhre mit den blauen Streifen der WVD. Sichtbar sind auch Stummel noch älterer, ausser Betrieb genommener Stromkabel. Der bestehende Hydrant ist freigelegt und steht wie eine Insel auf einem rund 1.60m langen, senkrechten Zuleitungsrohr, welches dann bei einem einbetonierten Knick horizontal mit der bestehenden Wasserleitung verbunden ist.

Auftrag heute ist, den nicht mehr benötigten Hydranten und dessen Anschlussleitung zu entfernen, und dafür rund 1.5m der bestehenden Wasserleitung zu ersetzen. Hampi misst das bestehende Rohr und markiert Schnittpunkte. Die betroffenen Haushalte sind standardmässig einige Tage vorher mittels Papierflyer in ihren Briefkästen auf die geplante Unterbrechung der Wasserzuleitung zwischen 8 und 12 Uhr informiert worden.

Dann stellen wir das Wasser im Perimeter ab, indem wir an zwei Schiebern mit einem speziellen Schraubenschlüssel schrauben und so die Leitung temporär zuschrauben. Im Leitungsnetz gibt es Hunderte von Schiebern. Diese sind jeweils unter runden Metallplatten von ca. 15cm Durchmesser im Strassenraum verborgen. Nimmt man diese Metallplatte weg, ist zylinderförmiges Loch sichtbar, in dessen Mitte ein 4-kantige Stange ist, an der man schrauben kann.

Gerade wenn ein Hydrant unglücklich umgefahren würde, so dass er nicht an der Sollbruchstelle bricht und darum nicht durchs Sicherheitssystem verschlossen wird, kann dies zu einer starken Wasserfontäne führen, schliesslich herrscht in der Leitung ein Druck von 7bar. Dann müsste die WVD dringend alle Leitungen, die zum betroffenen Hydranten führen, temporär mittels Schiebern absperren, um Überschwemmungen möglichst zu vermeiden.

Während Hampi mit der Stichsäge ein Rohrstück präzise entfernt, tausche ich mich mit den Bauarbeitern aus. Sie erzählen, sie hätten in der Gärtnerstrasse etwas weiter entfernt entdeckt, dass eine Hauszuleitung, zwar isoliert, früher offenbar quer durch den Abwassersammelschacht durchgebohrt wurde, was natürlich nicht sein sollte. Auch habe es kleinere Überraschungen beim Swisscom-Kanal gegeben, unter welchem der neue Rohrblock der Glattwerk AG geplant ist. Diese Überraschungen generieren dem Bauprojekt wohl etwas mehr Aufwand, als geplant war. Der Untergrund ist immer für Überraschungen gut!

Durch das Zersägen der Wasserleitung wird natürlich das sich noch in der Leitung befindliche Wasser entleert und es beginnt den Graben zu füllen und. So starten wir die Pumpe, mit welcher dieses Wasser in den Breitibach geleitet wird.

Danach werden die Enden der im Graben befindlichen, angesägten Leitung aufgeraut. Das neue Rohrstück, mit den beiden Doppeldichtungskupplungsstücken legen wir in den Graben und verschrauben es mit den beiden Enden der bestehenden Leitung.

Nach der Znüni-Pause sperren wir zwei weitere Schieber ab und öffnen dann einen Hydranten, an dem wir zuvor einen Faltschlauch mit Druckentlaster über dem nächsten Strassenentwässerungsschacht befestigt haben. Kurz darauf öffnen wir dann sachte die Schieber am Ende des Perimeters, um den Abschnitt der Wasserleitung in der Gärtnerstrasse, der durch den Austausch des Rohrstücks betroffen ist, gründlich zu spühlen. Pro Minute rauschen mehrere Hundert Liter Wasser aus dem Hydranten und das Wasser zischt und sprudelt in den Schacht.

Ich sichere den Schlauch, damit dieser von den (teilweise sehr, teils zu wenig vorsichtig) vorbeifahrenden Autos auf der Birchlenstrasse nicht mitgerissen wird. Nach wenigen Minuten schliessen wir den Hydranten, öffnen die Schieber und die Wasserleitung im Perimeter ist nun wieder vollständig ans Netz angeschlossen.

In der Zwischenzeit kommt ein Ingenieur vorbei und vermisst die Position der zwei eingebauten Kupplungen mit einem Messstab mit eingebautem Display und einer Faust-grossen Bedienung. Diese Daten werden danach ins lokale Geoinformationssystem der Stadt eingespiesen, damit bekannt bleibt, wo genau (Koordinaten, und Höhe) sich die Wasserleitung befindet und diese Kupplungen.

Dann legen wir die Zuleitung des ausgedienten Hydranten (Nr. 301) frei und heben diesen mithilfe eines Baggers auf die Strasse. Dort zertrümmert ein Arbeiter der Strassenbaufirma den kleinen betonierten Sockel mittels Vorschlaghammer, und schon werden der freigelegte Hydrant mitsamt altem Rohrstück auf den Kleinlaster der WVD gehievt.

Abschluss

Schliesslich deckt Hampi die Schrauben der Kupplung mit einem Band mit wachs-/gel-artigem Film ab, als Korrosionsschutz. Nach kurzem Aufräumen beginnen die Strassenbauarbeiter, die bisher im Graben freigelegene Wasserversorgungsleitung mit Kies und Erde zuzudecken. Es wird später ca. 30cm über der Wasserleitung noch ein Plastik-Warnband in den Graben gelegt. Dies um bei künftigen Tiefbauarbeiten in diesem Perimeter den dannzumaligen Baggerführer zu warnen, das unten dann demnächst eben die Wasserleitung liegt.

Wir prüfen noch kurz den Entlüfter am Ende der Gartenstrasse. Dann geht es für uns geht es kurz nach 11 Uhr in den Storchen zurück zum Werkzeug putzen und ordnen, Batterien laden, Abfall entsorgen sowie zum Rapport schreiben und Inventar aktualisieren. Ich darf noch ein paar Blicke ins Lager werden mit unzähligen Teilen wie Rohrstücken, Wasserzählern und anderes (die Fachausdrücke habe ich wieder vergessen).

Ich bedanke mich bei Betriebsleiter Peter Meier und dem Team für die Möglichkeit, ihre Arbeit einen halben Tag lang zu begleiten und kennen lernen zu können und kehre um 12.20 Uhr zu meinem normalen Erwerbsleben zurück.

Weiteres zur WVD und zur WVTGG

wvd.ch

wvtgg.ch

Bau des Solarfaltdachs der ARA Neugut hat begonnen

Am 17. Juni hat auf der Kläranlage ARA Neugut in Dübendorf der Bau der einer speziellen Solaranlage auf dem Dach des Biologie-/Nachklärbeckens begonnen. Diese Photovoltaikanlage wird Ende Sommer/Anfang Herbst in Betrieb gehen und wird über eine Spitzenleistung von 399 kWp verfügen. Damit kann die ARA künftig rund Zweidrittel des benötigten Stroms übers Jahr gesehen selbst produzieren (die ARA verfügt heute bereits über PV-Anlagen und ein Blockheizkraftwerk). Im Sommer kann die ARA mehr Strom produzieren als benötigt und somit die Differenz einspeisen.

Die neue Anlage ist ein Solar-Faltdach. Die Faltdach-Module werden bei starken Unwettern automatisch via Seilzug eingezogen in eine geschützte Garage, um die sehr dünnen und leichten Module nicht zu beschädigen. Es wurde ein Faltdach gewählt, da es über den Klärbecken kein Dach gibt und eine Dachkonstruktion zu schwer und zu teuer wäre.

Trendwende? Die Erwerbstätigenquote in der Schweiz steigt nach dem «Corona-Tal» wieder!

Bildquelle: https://www.investopedia.com/terms/p/participationrate.asp

Die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz steigt; per Ende 2023 waren es 5.3 Millionen. Das ist zum einen getrieben durch die Einwanderung von Arbeitskräften, zum anderen im Laufe der Jahre tendenziell durch eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen.

Die Erwerbstätigenquote gibt gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) an, welchen Teil der Einwohner, die mindestens 15 Jahre alt sind und während der Referenzwoche mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben; oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten; oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.

In den Jahren 2017 bis 2019 lag diese standardisierte Erwerbstätigenquote bei rund 65.3%. Im 2020 ging sie auf 64.6% zurück und blieb 2021 und 2022 dann bei 64.2% resp. 64.3%. Dieser eine Prozentpunkt Differenz entspricht ungefähr 80’000 Personen.

Das heisst vereinfacht, dass in den Jahren 2021/2022 rund 80’000 Personen weniger gearbeitet haben als in normalen Jahren, trotz Wachstum der Wohnbevölkerung und der Erwerbstätigen!

In den Jahren seit 2018 ist die absolute Zahl der Erwerbstätigen zwar (ausser 2020) jedes Jahr gestiegen (von 4.74 Mio. auf 4.96 Mio, im 2023), die Quote zeigt aber, dass in den Jahren 2020-2022 verhältnismässig weniger Personen am Erwerbsleben teilnahmen als normal. Dies könnte einen Teil erklären, warum mit dem Nach-Corona-Boom Arbeitskräfte zunehmend weniger gut verfügbar waren und seither in vielen Branchen Arbeitskräftemangel herrscht.

(Man mag einwenden, dass dies mit den Arbeitslosen erklärt werden könnte. Die Erwerbsquote, welche Erwerbstätige und Arbeitslose umfasst, zeigt allerdings ein ähnliches «Corona-Tal» wie die Erwerbstätigenquote. Das bedeutet, die durch die Corona-Krise zusätzlich entstandenen Erwerbslosen können nur einen kleinen Teil des Corona-Tals erklären).

Im 2023 stieg allerdings die Erwerbstätigenquote markant und erreichte 65.0% (gemäss vom BFS am 16. Mai 2024 publizierten Zahlen). Wenn ein grösserer Teil der ständigen Wohnbevölkerung erwerbstätig ist, kann dies den Arbeitskräftemangel lindern.

Ist das bereits eine Trendwende weg vom ausgetrockneten Stellenmarkt?

Der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften wird massgeblich durch die Einwanderung gedeckt. Denn seit 2019 ist die Anzahl 65jährigen (also jene, welche in der Regel aus dem Erwerbsleben ausscheiden) grösser als die 20jährigen (also jene, welche häufig ab dann voll ins Erwerbsleben einsteigen).

Die quartalsweise Erwerbstätigenquote ist im Q1 2024 zwar auf 64.6% gesunken, aber dies dürfte saisonal bedingt sein (Q1 lag in den letzten 10 Jahren im Schnitt 0.7 Prozentpunkte tiefer als Q4 des vorangegangenen Jahres).

Mehrere Faktoren wie die Einwanderung von Arbeitskräften, globale Politik, die Situation bei den Flüchtlingen, gesellschaftliche Trends und neben weiteren Faktoren natürlich auch die Konjunktur beeinflussen den Entscheid am Erwerbsleben teilzunehmen.

Es bleibt also weiterhin spannend am Arbeitsmarkt!

Adrian Ineichen

Quellen:

Bundesamt für Statistik

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/erwerbsbevoelkerung/erwerbsbeteiligung.html

hier sind Definitionen zu finden, sowie Links zu Daten

Bundesamt für Statistik: Brutto- und standardisierte Erwerbstätigenquoten nach Geschlecht und Nationalität

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/erwerbsbevoelkerung/erwerbsbeteiligung.assetdetail.31306564.html

hier sind die oben zitierten Quoten zu finden

Mehr Achtsamkeit im öffentlichen (Strassen)Raum!

Sieht so Achtsamkeit im öffentlichen Raum aus? (Bild generiert mittels Openart.ai)

Die Schweizer Bevölkerung wächst und ihre Mobilität ebenso (gemessen an der Zahl zurückgelegter Kilometer pro Person und Tag; obwohl die Corona-Pandemie einen Unterbruch generierte). Zugleich soll die Landschaft geschützt werden (fruchtbare Böden wie Fruchtfolgeflächen, Naturschutzgebiete, «schöne Landschaften» etc.).

Dies bedeutet, dass es tendenziell zu mehr Kreuzungen von Verkehrsteilnehmern kommt und zu mehr Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum.

Dies kann teilweise durch kluge Politik entschärft werden, z.B. mit der Regelung wer wann wo wie hindurch darf.

Viele Städte bauen den öffentlichen Verkehr aus, und fördern den Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr). Zudem sind in den letzten 20 Jahren vermehrt Temporeduktionen salonfähig geworden. Schliesslich wird versucht, mit Anpassungen von Signalisationen oder baulichen Veränderungen (Kissen, Tore, teils farbliche Gestaltungen der Strassenoberflächen, Spurführungen, Abständen etc.), den Verkehr zu beruhigen oder zu regulieren.

Diese Entwicklung scheidet bisweilen die Geister und generiert manchmal hitzige Debatten. Zudem scheinen die Ansprüche an den Staat, gerade in der Verkehrspolitik, sehr stark gewachsen zu sein. Kommt hinzu, dass wir mehr und mehr gestresst sind, Familie, Beruf und Hobby balancieren möchten und mit einem stetigen Informationsüberfluss umgehen müssen.

Jedoch können nicht alle Nutzungskonflikte im öffentlichen (Strassen)raum baulich oder obrigkeitlich (mehr Regeln, mehr Überwachung, mehr Kosten) gelöst werden. Und auch wenn dies möglich ist, so müssen diese, wie andere staatliche Massnahmen der Prüfung u.a. punkto Zweckmässigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismässigkeit unterzogen werden.

Oftmals ist es sogar einfacher, schneller und günstiger, wenn Menschen sich und ihre Erwartungen pragmatisch gerade auf stark beanspruchten öffentlichen Flächen untereinander abstimmen und das eigene Verhalten situationsgerecht anpassen.

Dies ist sogar Pflicht, denn jeder muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere weder behindert noch gefährdet (Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 26). Zudem ist die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen (SVG Art. 32). Man muss also nicht immer 50 fahren, wenn es eine 50er-Tafel hat.

Dieses situative Anpassen kann, darf, ja soll man im täglichen Leben freundlich voneinander gegenseitig einfordern. Natürlich ist das nicht immer einfach, aus der eigenen Komfortzone herauszutreten und mögliche Konflikte zu managen. Natürlich gibt es verschiedene Vorstellungen, was situationsgerecht bedeutet. Doch statt die Faust im Sack zu machen, können wir Veränderungen selbst anstossen.

Als Gesellschaft in einem kleinen Land mit wachsender Bevölkerung, wachsender Mobilität haben wir gar keine andere Wahl. Wir alle sollten gegenüber allen mehr Rücksicht nehmen. Deshalb sollten wir versuchen, mehr achtsam zu sein.

Wir sind nicht alleine, andere mögen ähnliche Herausforderungen haben. Dies ist auch eine Chance – für mehr gegenseitiges Aushelfen (z.B. car/ride sharing?) oder eventuell auch Verzicht (muss ich wirklich das heute besorgen, und meine Bestellung online bereits morgen im Briefkasten haben?).

Weiterführendes

Mobilität

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/personenverkehr/verkehrsverhalten/tageszeit-unterwegszeit.html

Bevölkerungsentwicklung

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung.html

Gestresst sein

https://www.nzz.ch/panorama/immer-mehr-menschen-sind-bei-der-arbeit-gestresst-und-die-frauen-sind-gestresster-als-die-maenner-warum-ld.1831730

Chriesbachweg gesperrt bis ca. Mitte Juni 2024

Der Kanton verbessert die Wegführung und verlegt die Veloroute 45 an den Chriesbachweg. Deshalb sind seit letzter Woche bis ca. Mitte Juni Weg-Instandstellungsarbeiten im Gange. Für diese Zeit ist der Weg zwischen Ueberlandstrasse und Dietlikonstrasse vorübergehend gesperrt.

Ich freue mich umso mehr auf die Wiedereröffnung im Juni.

Siehe kantonale Baustelleninfo:

http://www.duebendorf.ch/docn/5048656/20240422-PU-Dübendorf_DietlikonSperrung_Chriesbachweg06.05.-_Mitte_Juni_2024.pdf

Öff. Auflage zu neuer Passerelle Bahnhof Stettbach und zu neuem Perron-Zugang gestartet

Ich freue mich, dass das Plangenehmigungsverfahren (PGV) für zusätzlichen Aufgang und Langsamverkehr-Brücke über die Gleise beim Bhf Stettbach vorwärts geht.

Mit dem Projekt soll einerseits die Zugänglichkeit und der Personenstrom von und zum Perron beim Bahnhof Stettbach mittels Treppe und Lift verbessert werden, andererseits soll eine neue Passerelle entstehen für den Fuss- und Veloverkehr.

Bauherrin ist die SBB.

Mit der Inbetriebnahme wird im Herbst 2026 gerechnet.

Die öff. Auflage läuft noch bis Mitte Juni.

Weitere Infos:

Anzeige öff. Auflage: www.duebendorf.ch/_docn/5028598/23-EBG-0617,_SBB_-_Dübendorf,_Zürich,_Bahnhof_Stettbach,_Verbesserung_Bahnzugang,_BAV_2023-0617.pdf

Dokumente öff. Auflage: https://www.zh.ch/de/mobilitaet/transportbewilligungen/personentransporte/pgv-eisenbahngesetz/oeffentliche-auflagen-definition/planvorlage-der-schweizerischen-bundesbahnen-sbb-betreffend-2023.html

Aktuelle Strassenbauprojekte in Dübendorf

Bildquelle:https://www.worldconstructiontoday.com/pressreleases/a-transformative-approach-to-highway-construction/

Auch im Jahre 2024 gibt es mehrere Strassensanierungsprojekte in Dübendorf.

Anfang März begannen die Arbeiten an der Grüzenstrasse. Die Grüzenstrasse hat heute bereits einen speziellen Charakter, da sie als Quartierstrasse dank mehreren Bäume im Strassenraum attraktiv ist für Fussgänger und da sie an die Sekundarschule angrenzt.

Das Projekt ist das erste, welches auf Basis der Legislaturziele des Stadtrats 2022-2026 die Bodenversiegelung reduzieren und die Beschattung dank Bäumen verbessern möchte und damit die Hitzeentwicklung im Strassenraum reduziert. Leider sind die meisten der bestehenden Bäume längerfristig nicht mehr lebensfähig und werden deshalb ersetzt. Neu werden grössere Baumgruben geschaffen, was bessere Voraussetzungen für grosskronige, gesunde Bäume bedeutet. Die erhöhte Versickerung des Regenwassers hilft nicht nur der Baumentwicklung, sondern entlastet zudem auch die Kanalisation.

Aufgrund der Bauarbeiten wird die Haltestelle des Öki-Bus temporär verschoben (Infos dazu hier). Infos zum Verkehrsregime während der Bauarbeiten sind hier.

Der Kanton saniert die Höglerstrasse zwischen Oberer Zelglistrasse und Nüsslikreisel ab Mitte März bis Mitte September. Dadurch wird die Bushaltestelle Högler verschoben und die Busse 743 und 754 werden via Wilstrasse und Obere Zelglistrasse umgeleitet (siehe Infos dazu hier).

Kurz nach Abschluss der Bauarbeiten findet die UCI Rad-WM statt. Das Einzelzeitfahren der Männer wird am Sonntag, 22. September 2024 von in der offenen Rennbahn Oerlikon gestartet und führ via Schwammendingen nach Dübendorf und hier über die Zürichstrasse, Höglerstrasse und Fällandenstrasse nach Fällanden führen. Siehe Karte hier: https://zurich2024.com/rennprogramm/men_elite_itt/

Diese Strassen werden an diesem Tag für einige Stunden vollständig gesperrt sein.

Zwischen Mai und Ende August 2024 wird die Glattbrücke der Usterstrasse saniert, unter Vollsperrung für den motorisierten Verkehr (ein Trottoir bleibt aber nutzbar für Fussgänger). Der Bus 754 wird entsprechend umgeleitet.

Die Bauarbeiten sollten rechtzeitig vor dem Dübi Fäscht (30. August bis 1. September 2024) beendet sein. Mehr zum Fest: https://duebifaescht.ch/

Zwischen Mai und Oktober 2024 werden die Oskar-Bider-Strasse (Süd, d.h. zwischen Bahnunterquerung und Usterstrasse) sowie die Gärtnerstrasse saniert. Diese Projekte folgen ebenfalls dem neuen Konzept (Reduktion der Asphaltversiegelung, mehr Begrünung und Beschattung, mehr Versickerung des Wassers und damit Verminderung der Hitzeentwicklung).

In den Jahren 2024/2025 ist zudem geplant, den Damm am Schlossweg (zwischen Restaurant Waldmannsburg und der Holzkorporation) zu ersetzen mit einer leichten Brücke, sowie die Alte Gfennstrasse zwischen Frickenstrasse und Greifenseestrasse zu sanieren.

Neben diesen Projekten finden kleinere Werterhaltungs- und Reparaturmassnahmen statt, u.a. auf dem Schlossweg, auf der unteren Zelglistrasse, auf der alten Gfennstrasse (ab Sonnenbergstrasse nach Osten, Richtung Gfenn).

AHV sichern, statt noch mehr verschulden!

Kommentar zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 3. März 2024

Am 3. März stimmen wir über zwei gegensätzliche Vorlagen zur AHV ab. Mit der Vorlage der Linken für eine 13. AHV-Rente würden alle Rentenbezüger ein paar Hundert Franken mehr erhalten. Das wäre grösstenteils unnötig. Denn wenn, wie Zahlen von ProSenectute und BFS andeuten, rund 90% der Rentenbezüger nicht auf eine allgemeine Rentenerhöhung angewiesen sind, sind subjekt-bezogene Hilfen wirksamer und verhindern Mitnahmeeffekte. Bereits heute gibt es dafür mehrere Instrumente. Die 13. Rente jedoch würde allen ausgeschüttet, erst 4-5 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich kosten und danach immer teurer werden. Diese Giesskannenpolitik würde höhere Lohnabzüge oder höhere Mehrwertsteuersätze bedeuten – für alle, worunter aber überproportional Tieflohnempfänger und der Mittelstand leiden müssten. Diese würde Arbeit und Konsum in der Schweiz verteuern und die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland riskieren.

Angesichts des wachsenden Anteils der Rentenbezüger und der steigenden Lebenserwartung droht der AHV ab 2030 negative Umlageergebnisse in Milliardengrösse. Statt noch mehr Schulden zu verursachen, sollte die AHV auf eine langfristig stabile Grundlage gestellt werden. Genau dies ermöglichst die Renteninitiative. Während viele EU-Staaten Rentenalter 67 einführen, würde mit der Renteninitiative ab 2033 in der Schweiz Rentenalter 66 gelten und dann das reguläre Rentenalter von der Lebenserwartung abhängig gemacht. Die Renteninitiative schafft Anreize, länger zu arbeiten und so in der Schweiz vorhandene Arbeitskräfte besser zu nutzen. Zudem reduziert sie auch die unfaire Umverteilung von Jung zu Alt. Ich empfehle deshalb klar ein Ja zur Renteninitiative.

Adrian Ineichen