PFAS

Perfluoroctansulfonsäure (Quelle: Wikipedia). Ein Beispiel eines PFAS-Moleküls

In den letzten Jahren stieg die Berichterstattung der Medien zu den PFAS massiv an. Nun war dies, anhand des Beispiels TFA auch Thema in der Fragestunde des Gemeinderats von Dübendorf vor einigen Tagen.

PFAS, per- und polyfluorierten Alkylverbindungen, sind eine Gruppe von mehreren Tausend Molekülen, die seit ca. den 1970er Jahren aufgrund ihrer nützlichen Eigenschaften (z.B. schmutz und wasserabweisend, beständig) in vielen in Produkten wie Feuerwehr-Löschschaum, wasserabweisender Bekleidung oder Papieren, resp. Papierbeschichtungen wie z.B. bei Papier-Strohhalmen und in kompostierbares Geschirr eingesetzt wurden.

Heutzutage werden PFAS je länger je weniger genutzt, aber sie sind heute noch in vielen genutzten Produkten und geraten mit Zeitverzug auch in Böden und ins Grundwasser. Diese PFAS werden nur sehr langsam oder gar nicht abgebaut. Gemäss Studien sind einige dieser PFAS gefährlich und gesundheitsschädigend.

Es werden regelmässig Proben gesammelt, in der Schweiz, im Kanton Zürich und in Dübendorf. Die letzte Probenahme im 2024 in Dübendorf zeigte einen Wert bei Trifluoressigsäure (TFA) von 1.1 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser. Ist das viel?
Es gibt noch kein Grenzwert für TFA in der Schweiz. Als Kontext: In Deutschland wurde 2020 ein toxikologischer Leitwert definiert von 60 Mikrogramm pro Liter, auf der Basis einer lebenslangen Aufnahme von 2 Liter Wasser pro Tag und Person, «bei der keine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu erwarten ist.» (siehe Link Kanton Zürich).
Zurzeit sind die im Zürcher Trinkwasser messbaren TFA-Konzentrationen entsprechend noch unbedenklich. Es droht aus heutiger Sicht keine Gefährdung.

Für andere PFAS sind Grenzwerte vorhanden. In der Schweiz gelten seit 2017 die in der „Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen“ (TBDV) festgelegten Werte von 0.3 Mikrogramm pro Liter für PFOS (Perfluoroctansultonat) und PFHxS (Perfluorhexansulfonat) sowie 0.5 Mikrogramm pro Liter für PFOA (Perfluoroctansäure). Derzeit ist aber zu PFAS viel in Bewegung u.a. bez. Forschung, Grenzwerten, Massnahmen.

Weil Materialien, welche PFAS enthalten, noch im Gebrauch sind, wird der der Eintrag in die Böden und ins Wasser noch etwas weitergehen. Deshalb wird Konzentration im Grundwasser voraussichtlich leicht ansteigen.

Eine technische Lösung zur Entfernung dieser Stoffe aus der Umwelt gibt es noch nicht. Es wird getestet und geforscht. Gemäss einem ETH-Newsletter letztes Jahr wurden erste hoffnungsvolle Ergebnisse dazu erzielt. Aber dies ist noch nicht skalierbar.

Was können wir tun? Wir sollten versuchen, anstelle von Materialien, die PFAS enthalten Alternativen, die ebenso gut sind und keine PFAS enthalten, zu kaufen und nutzen. Zudem sollte das Verständnis der Lage verbessert und Messungen weitergeführt werden.
Der Kanton Zürich veröffentlicht Messwerte auf seiner Züri Trinkwasser Map: https://www.zh.ch/de/gesundheit/lebensmittel-gebrauchsgegenstaende/lebensmittel/trinkwasser.html

Quellen (Auswahl):

Ja am 27. November 2022 bei den Zürcher Abstimmungen

Am 27. November stimmen wir im Kanton Zürich über die Gerechtigkeitsinitiative sowie über den Gegenvorschlag dazu ab.

Die Initiative „Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative) verlangt die Erhöhung der Steuerabzüge insb. für Versicherungsprämien. Dieser Abzug soll zudem an die Entwicklung der künftigen Krankenkassenprämien gekoppelt werden. Da in den letzten Jahren bekanntlich ein starkes Prämienwachstum statt fand, ist der Steuerabzug je länger, je weniger hilfreich geworden und eine Anpassung ist vertretbar.

Der Gegenvorschlag nimmt die Idee der Initiative auf, geht aber weniger weit. Der Steuerabzug soll weiterhin an die allgemeine Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) gekoppelt sein. Zudem funktioniert die Mechanik beim Gegenvorschlag anders als bei der Initiative.

Beide Vorlagen, Initiative und Gegenvorschlag, schlagen einen guten Weg ein. Ich empfehle 2 x JA, und bei der Stichfrage (C) das Ja zum Gegenvorschlag.

Der Gegenvorschlag ist breiter austariert als die Initiative und die Rechnungsregeln sind sinnvoll. Die Initiative ist einseitig, indem sie statt der Teuerung nur die Krankenkassenprämien berücksichtigt, statt auch noch die Teuerung anderer Versicherungsprämien sowie übriger Faktoren.

Tatsache ist aber, dass im Kanton Zürich die Krankenkassen eine hohe und weiter stark steigende Belastung ist. Es wird medizinisch immer noch zu oft zu viel behandelt, was die Kosten in die Höhe treibt. Die Vorlagen lösen dieses Problem nicht (das ist eine andere Baustelle), aber sie lindern wenigstens deren Konsequenz.

Egal, wie die Abstimmungsresultate ausfallen, sind die weiterhin herrschenden Grundprobleme in der medizinischen Versorgung endlich anzupacken.