Nein zur SP-Initiative «Dübendorf für alle»: Sie hält nicht, was sie verspricht. Sie bringt keine Vorteile, dafür Nachteile. Es gibt bessere Lösungen

Am 24. November 2024 stimmen wir in Dübendorf ab über die Volksinitiative der SP namens «Dübendorf für alle» (siehe Abstimmungsbüchlein hier).

Die Bevölkerung in der Schweiz, im Kanton Zürich und in Dübendorf wächst. Die Fläche bleibt aber konstant. Da in den vergangenen Jahren die Wohnbautätigkeit schwächer war als der Einwohneranstieg, ist die Nachfrage nach Wohnraum tendenziell stärker als das Angebot. Das Resultat: die (Miet- und Kauf-)Preise steigen.

Während (bezahlbarer) Wohnraum allseits ein anerkanntes Problem ist, gehen die Meinungen über wirksame Lösungen auseinander.

Die Initiative der SP – nicht überraschend – möchte dem Staat mehr Macht und Verantwortung zuschreiben. Eine liberale Perspektive dagegen möchte den Markt wieder zum Funktionieren bringen und die Rahmenbedingungen verbessern, damit mehr Wohnungen gebaut werden und so auch wieder erschwinglichere existieren.

Die SP-Initiative klingt verlockend (wer möchte nicht bezahlbaren Wohnraum?), beinhaltet aber mehrere logische Widersprüche, hat mehrere Haken und kann nicht leisten, was sie verspricht. Sie bringt keine Vorteile, dafür aber Nachteile.

Ich lehne die Initiative deshalb ab.

Die Ziele und Mittel der Initiative sind uneinheitlich und nicht zielführend. In der Begründung zur Initiative spricht die SP vom Ziel, Wohnbau zu fördern. Aber im ersten Artikel der Initiative steht nichts davon, sondern es geht – viel umfassender – darum, einfach den staatlichen Besitz von Boden (egal für welche Zwecke) zu mehren. Wenn die Stadt mehr Boden kaufen müsste, da durch die Initiative beauftragt, wird sie Mitbieter im Markt um das knappe Gut Boden und wirkt damit preistreibend. Wenn der Boden teurer wird, werden allenfalls darauf stehende Wohnungen nicht günstiger. Damit untergräbt die Initiative ihren eigentlichen Zweck.

In Artikel 2 geht es neben Wohnraum nun plötzlich auch um Gewerberaum. Doch auch bei Gewerberäumen spielt der Markt. Es gibt ein genügend grosses Angebot an Gewerbeflächen in Dübendorf und der Region. Immer wieder gibt es Gewerberäume in Dübendorf, die monatelang leer standen. Ein staatlicher Eingriff ist hier denn auch nicht nötig.

Die SP möchte damit quasi durch die Hintertür den Umfang der staatlichen Aufgaben ohne vergrössern. Mit beschränkten Mitteln aber immer mehr Ziele verfolgen ist bekanntlich aber kein Erfolgsrezept, sondern generiert Zielkonflikte und Koordinationsprobleme.

Selbst wenn die Stadt eine aggressive Kaufstrategie gemäss der Initiative fahren möchte, würde dies in der Realität Utopie bleiben. Denn die politischen Prozesse sind zu langsam. Gemäss Gemeindeordnung bedarf der Erwerb von Grundstücken oder Liegenschaften im Wert von über 5 Mio. Franken einer Volksabstimmung. Würde ein Eigentümer sein Grundstück verkaufen wollen, verkauft er an den Meistbietenden. Falls dies wirklich die Stadt wäre, müssten wohl noch Verkaufsverhandlungen über Details geführt werden, ehe erst der Stadtrat, dann der Gemeinderat, und schliesslich das Volk per Abstimmung darüber entscheiden kann, was wohl mindestens 1.5 Jahre, wenn nicht länger, in Anspruch nehmen würde. Dabei besteht immer die Gefahr, dass die Kaufentscheidung nicht zustande kommt (insbesondere besteht ein Zielkonflikt zwischen möglichst hohem Preis bieten, und diesen dann politisch vertretbar erklären).

Und dann müsste der verkaufswillige Eigentümer nochmals von vorne beginnen. Da sich der verkaufswillige Eigentümer dieser Unsicherheit bewusst ist, würde er wohl versuchen, dieses Risiko zu minimieren und andere Käufer zu finden. Ohne Anpassung der Kreditkompetenz würde die Initiative also nebst viel Aufwand kaum Ergebnisse im Sinne der Initianten generieren.

Stadt- und Gemeinderat waren sich diesem Dilemma bewusst. Der Stadtrat hatte deshalb einen Gegenvorschlag gemacht, um dieses Dilemma mindestens ansatzweise zu lösen. Der Gemeinderat hat dies aber explizit abgelehnt.

Fazit: Die Initiative vermag keine direkte positive Wirkung entfalten.

Aber selbst wenn dieses Dilemma gelöst würde, die Stadt also mit grossem Portemonnaie Grundstücke kaufen würde – das Problem wäre kaum gelöst. Wenn der Staat baut, oder bauen lässt, dauert es länger (und kostet häufig mehr), als wenn es Private tun.

Es liegt in der Natur von politischen Themen, dass sie kompliziert sind, da verschiedene, legitime Interessen eines Ausgleichs bedürfen. Dies braucht Zeit und einen fairen, regelbasierten Prozess (in unserer Demokratie), der u.a. stark auf Mitsprache und Überprüfung setzt. Dies braucht Zeit. Zudem müssen oft verschiedene Sonderwünsche berücksichtigt werden, und der Meinungsbildungsprozess verläuft nicht unbedingt gradlinig – beides treibt die Kosten in die Höhe.

Es ist denn auch nicht erstaunlich, dass staatliche Vorhaben, gerade im Wohnbau, längere Realisierungszeiten haben als private. Je nach internen Entscheidungsprozessen und Finanzierungsmöglichkeiten kann ein Privater auch eine grössere Überbauung innert wenigen Jahren realisieren. Im Gegensatz dazu bedürfen öffentliche Wohnbauprojekte, damit sie mehrheitsfähig sind, einer Austarierung verschiedenster Interessen. Die Idee, auf der Brache Leepünt Wohnungen zu bauen, ist schon alt. Das letzte und damit aktuelle Vorhaben begann seine Wurzeln spätestens im Jahre 2017, als die ersten Echoräume begannen, um eine gemeinsame, tragfähige Idee zu entwickeln, was dort realisiert werden soll. Voraussichtlich dürften die ersten Wohnungen im 2030, oder später, bezugsbereit sein. Das sind 13 Jahre!

Zum Vergleich: die wesentlich grössere Überbauung Three Point in Dübendorf dürfte, von der Erstellung des Gestaltungsplans bis zum Wohnungsbezug, rund die Hälfte gedauert haben.

Fazit: wenn Private ohne staatliche Beteiligung Wohnungen bauen, werden diese tendenziell günstiger und schneller erstellt. Ein Engagement der Stadt würde tendenziell mehr Zeit benötigen, mehr Kosten und damit innert gleicher Zeit weniger Wohnungen ermöglichen.

Die Initiative, welche Wohnbau fördern möchte, aber mehr staatliches Engagement will, ist somit kontraproduktiv.

Die Initiative würde wohl die bereits in Planung stehenden Wohnungen nach dem Kostenmiete-Prinzip verhindern. Damit verhindert die Initiative eines ihrer Kernanliegen. Die Stadt plant, wie oben erwähnt, auf dem Gebiet Leepünt im Baurecht die Erstellung von Wohnungen durch eine private Entwicklerin und eine Genossenschaft. Weil aber das Projekt nicht für Wohnungen die Kostenmiete vorsieht, müsste bei einer Annahme der Initiative wohl abgebrochen werden, mangels Konformität mit der Initiative. Der Initiativtext sieht in Artikel 3 zwar vor, dass Ausnahmen bei einem erhöhten öffentlichen Interesse gemacht werden könnten. Diese Hürde ist nicht weiter definiert. Angesichts der dogmatisch aber sehr einseitigen Ziele der Initiative (nur Kauf, kein Verkauf von Boden durch die Stadt, nur Kostenmiete, nur Baurecht falls überhaupt) wäre nicht begründbar, warum hier eine Ausnahme gemacht werden dürfte. Mutmasslich würde ein Rechtsstreit entstehen, was wiederum Zeit und Geld kostet, das politische Klima vergiftet, aber keine zusätzlichen, erschwinglichen Wohnungen bringt. Wäre das Projekt Leepünt erledigt, wären wohl mehrere Hundertausend Franken an öffentlichen Krediten in den Sand gesetzt.

Fazit: die Initiative wird wohl die aktuellen Projekte mit (noch einigermassen moderaten) Kostenmiete-Wohnungen verhindern. Auch damit ist die Initiative kontraproduktiv.

Die Initiative schafft nicht mehr günstigere Wohnungen. Die Initiative suggeriert, dass mit der Pflicht zur Kostenmiete, d.h. dass die Mietpreise nur kostendeckend sein sollen, das Problem gelöst werden könnte. Doch angesichts vieler Sonderwünsche, komplizierter politischer Entscheidprozesse, Arbeitskräftemangel und gestiegenen Materialpreisen und kostensteigernden Bauverfahren sind auch Kostenmieten von Neubauten mittlerweile auf einem derart hohen Niveau, welches über dem liegt, was landläufig als günstig befunden wird. Berücksichtigt man noch die oben erwähnten Faktoren (staatliches Engagement braucht mehr Zeit und erhöht die Kosten) resultieren dann zwar Kostenmieten, sieht das Fazit noch trüber aus.

Die Initiative würde die Handlungsfähigkeit der Stadt zu weiteren Boden-Themen empfindlich einschränken.

Es kommt immer wieder vor, dass die Stadt kleinräumig Land abtauschen möchte. Sei es, um Strassen zu sanieren, Velo- und Fusswege auszubauen, oder um Gewässer zu sanieren und ökologisch nachhaltig(er) zu gestalten, oder um Hochwasserschutz zu betreiben. Die Initiative ist, bei genauer Lektüre des Artikels 3, aber so einschränkend, dass die Kriterien für Landabtausch diesen künftig oft verunmöglichen dürften und so gute, einvernehmliche Lösungen tendenziell verhindert würde. Würde ein Landabtausch verunmöglicht, müsste die Stadt verhandeln oder hoheitlich Landerwerb (mittels Enteignung) betreiben, was immer wieder umstritten sein dürfte.

Die Initiative kann die Herausforderungen der grossen Trends (Bevölkerungswachstum, wachsender Flächenverbrauch pro Person, stets teurer und komplizierteres Bauen etc.) nicht lösen.

Lösungsansätze dagegen wären eine Vereinfachung von Baurecht und -prozessen, Reduktion von Rechtsrisiken in Bauprojekten (Einsprachen, Partikularinteressen wie Denkmalschutz), innere Verdichtung und damit Erhöhung und Flexibilisierung der Ausnützung (damit mehr Wohnraum pro Quadratmeter geschaffen werden kann).

Die Stadt hat mit der anstehenden Revision der Bauordnung und des Zonenplans gute Chancen, hier wesentliche Verbesserungen zu erzielen.

Die Mittelstandsinitiative entlastet ALLE Steuerzahler!

Es ist bekannt: Der Kanton Zürich ist bei den Steuern auf tiefe und hohe Einkommen im Vergleich zu den anderen Kantonen unattraktiv. Das ist mit ein Grund, weshalb viele Personen mit hohen Einkommen in steuergünstigere Kantone gezogen sind. Dadurch stieg entsprechend die Last für den Mittelstand. Aufgrund der mageren Reallohnentwicklung in der Schweiz der letzten Jahre hat die breite Bevölkerung bisweilen sogar an Kaufkraft eingebüsst. In den letzten Jahren kamen dazu noch eine Reihe von höheren staatlichen Abgaben und steigende Kosten (z.B. für Wohnen und Gesundheit).

 

Es ist deshalb höchste Zeit, den Mittelstand zu entlasten! Dies funktioniert aber nur nachhaltig, wenn andere Einkommensschichten gleichzeitig nicht schlechter gestellt werden. Die Mittelstandsinitiative schafft genau dies: Sie senkt den Einkommenssteuertarif für alle im Kanton Zürich!

Von der Vorlage profitieren alle, die Einkommenssteuern bezahlen müssen. In Prozent gewinnen dadurch tiefere Einkommen am meisten, in absoluten Zahlen ist es, aufgrund seiner Grösse, der Mittelstand.

 

Die moderate Steuersenkung lässt den Steuerzahlern wieder mehr Geld zur freien Verfügung. Sie schafft somit mehr Freiheit für individuelle Entscheidungen. Die Initiative schafft Wohlstand.  Sie hilft, die Attraktivität des Kantons Zürich nachhaltig zu sichern als Arbeitsplatz, Wohnort und Bildungs-/Forschungsstandort.

 

Die resultierenden Steuerausfälle sind verkraftbar und durch die Erträge mehr als gedeckt. Die Ausfälle auf kantonaler Ebene von rund 360 Mio. Fr. pro Jahr sind kleiner als die Ertragsüberschüsse von 370-550 Mio. Fr. pro Jahr des Kantons in den letzten Jahren. Bei den Gemeinden sieht es ähnlich aus. Ein Sparprogramm ist nicht nötig.

 

Ich empfehle den Stimmbürgern, der Mittelstandsinitiative bei der Abstimmung vom 9. Februar klar zuzustimmen. Sagen auch Sie Ja zu tieferen Steuern für alle und damit JA zu einem prosperierenden Kanton Zürich!

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand FDP Dübendorf

 

Weiterführende Informationen (Auswahl):

Webseite der Initiative:

https://mittelstandsinitiative.ch

 

Reallöhne unter Druck:

https://www.nzz.ch/wirtschaft/die-realloehne-sinken-erstmals-seit-zehn-jahren-ld.1393768

 

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/loehne-erwerbseinkommen-arbeitskosten/lohnentwicklung.html

Der Reallohnindex war in den letzten beiden Jahren negativ (2018: -0.4; 2017: -0.1).

 

Hohe Steuerbelastung für Arme und Reiche im Kanton Zürich:

https://www.nzz.ch/zuerich/reiche-und-arme-zahlen-besonders-viel-ld.1345948

 

 

Erfolgsrechnungen des Kantons Zürich: Ertragsüberschüsse:

2018: 548 Mio. Fr.

2017: 367 Mio. Fr.

2016: 390 Mio. Fr.

https://gb.zh.ch/internet/regierungsrat/geschaeftsbericht/de/downloads-links/_jcr_content/contentPar/downloadlist_0/downloaditems/191_1469449716324.spooler.download.1554909145618.pdf/Geschaeftsbericht_2018_Teil_III_Finanzbericht.pdf

 

https://gb.zh.ch/internet/regierungsrat/geschaeftsbericht/de/downloads-links/2016/_jcr_content/contentPar/downloadlist_0/downloaditems/191_1469449716324.spooler.download.1490946567246.pdf/GB2016_Teil_III.pdf

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Der Gegenvorschlag ist demokratiepolitisch bedenklich

Kommentar zu den Dübendorfer Abstimmungen vom 26. November 2017

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Der Flugplatz Dübendorf sorgt immer wieder für wendige Manöver, auch von Politikern. So wollte eine Initiative die Zivilaviatik in Dübendorf generell loswerden. Der Stadtrat reagierte wohlwollend. Um sein Konzept des historischen Flugplatzes mit Werkflügen nicht zu torpedieren, entwarf er einen Gegenvorschlag, in den er die Kernforderung der Initiative reinkopierte: Falls eine nachhaltige oder verträgliche Entwicklung des Flugplatzes nicht möglich wäre, müsste sich die Gemeinde «aktiv mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und auf allen Ebenen gegen einen zivil genutzten Flugplatz» in Dübendorf einsetzen.

Man reibt sich die Augen, ob dieser vagen und zugleich absoluten Formulierung. Deren Aussagekraft ist stark interpretationsbedürftig. Die Dübendorfer Behörden könnten selbst interpretieren, ab wann die Entwicklung nicht «verträglich» wäre. Dies würde ihnen die Macht verleihen, nach Belieben Mittel gegen Zivilaviatik einzusetzen. Der Stadtrat könnte in Eigenregie mehrere Hunderttausend Franken ausgeben, z.B. für Lobbying. Oder er könnte womöglich auf abstrusere Gedanken kommen und irgendwelche physischen Mittel gegen die Aviatik einsetzen. Der Phantasie wären keine Grenzen gesetzt.

Der Gegenvorschlag könnte die Behörden womöglich auch dazu verleiten, bei anderen Gemeindeaufgaben zu sparen, um mehr Mittel verfügbar zu machen im ideologischen Kampf gegen die Fliegerei.

 

Nüchtern betrachtet steht die Formulierung also im Konflikt zum Grundsatz, wonach Rechtserlasse verhältnismässig, wirksam und zweckmässig sein sollten, und politische Macht entsprechend begrenzt ist. Durch den grossen Interpretationsspielraum würde der Gegenvorschlag Macht und Willkür der Behörden stärken und damit die demokratische Kontrolle über die Behörden schwächen. Ich glaube nicht, dass dies im Sinne der Dübendorfer Stimmbürger ist.

 

Man mag einwenden, dass unsere Behördenvertreter nicht verrückt sind, und den Spielraum behutsam nutzen würden. Aber dazu gäbe es einerseits keine Garantie. Andererseits wäre diese absolute Formulierung in der Gemeindeordnung dann gar nicht nötig. Schliesslich ist die Gemeindeordnung als Verfassung ein ernsthaftes politisches Dokument und kein Spielplatz für ideologisch verbrämte Wünsche.

 

Ich empfehle deshalb, den Gegenvorschlag des Stadtrates zur Initiative «Keine Zivilaviatik in Dübendorf» klar abzulehnen bei der Volksabstimmung vom 26. November.

 

 

 

Adrian Ineichen

Präsident, FDP Dübendorf

 

 

Die Abstimmungsbroschüre der Stadt Dübendorf ist hier:

http://www.duebendorf.ch/dl.php/de/59ede3c2a808f/20171126-WG-Weisungsbroschure_Gemeindeabstimmungen.pdf

 

 

Nein zur AHVplus-Initiative am 25. September!

Die AHV ist bereits heute in finanzieller Schieflage, doch die Linke will aus dem schrumpfenden AHV-Fonds mit der Initiative noch mehr Geldgeschenke verteilen!

 

Stand der AHV heute

Die AHV-Erfolgsrechnung weist seit einigen Jahren einen negativen Trend auf. Seit 2014 ist das sogenannte Umlageergebnis negativ. 2015 betrug dieses bereits -579 Mio. Fr. D.h. es werden mehr Rentengelder ausbezahlt, als Arbeitnehmer AHV-Beiträge einbezahlen. Dementsprechend schrumpft das AHV-Vermögen (der Fonds). Der AHV-Fonds dürfte je nach Annahmen zwischen den Jahren 2027 und 2030 aufgebraucht sein, wenn keine Reformen ergriffen werden. Die Aussichten sind also düster, der Sanierungsbedarf enorm.

 

Die AHVplus-Initiative

Nun kommt die AHVplus-Initiative und möchte alle AHV-Renten um 10% erhöhen. Dies würde jährlich 4-6 Milliarden Franken an Mehrkosten verursachen und die AHV noch schneller in den finanziellen Ruin treiben. Oder aber man müsste ehrlicherweise die AHV-Beitragssätze erhöhen. Weil viele Arbeitnehmer kaum freiwillig tiefere Löhne akzeptieren, wird das die Lohnkosten in die Höhe treiben und die sonst schon im Vergleich zum Ausland sehr teuren Arbeit in der Schweiz weiter verteuern. Dadurch dürften einige Arbeitsplätze in der Schweiz wegfallen (ganz verloren gehen oder ins Ausland abwandern, da dort qualitativ gleichwertige Arbeit meist massiv billiger ist). Weniger Arbeitsplätze und damit AHV-Lohnbeiträge würden das Finanzierungsproblem der AHVplus-Initiative verschärfen. Deshalb ist diese Initiative so gefährlich: Sie will mehr Geld ausgeben, aber es ist unklar, wie das finanziert werden soll!

Auch allfällige Steuererhöhungen als Finanzierungsquelle würden den Werkplatz Schweiz unattraktiver da teurer machen, wodurch wiederum Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet wären. Wer Renten sichern möchte, lehnt diese Initiative ab!

 

Nach der Abstimmung?

Ob die AHVplus-Initiative angenommen wird oder nicht am 25. September – die AHV muss sowieso saniert werden!

Die Schweiz wird früher oder später wohl das Norm-Rentenalter erhöhen müssen (wenn für einige Personen auch mit vorzeitiger Pensionierung/Flexibilisierung) und das Verhältnis von AHV-Beitragszahlern und Rentenbezügern stabilisieren müssen. Diese Lösung ist wohl immer noch unpopulär, aber nachhaltig und hilft, die Renten langfristig zu sichern.

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

Die Lohndumping-Initiative ist ein Monster im Schafspelz!

zu den kantonalen Abstimmungen vom 28. Februar 2016

 

Die Reihe von sozialistischen Initiativen der letzten Jahre (u.a. «1:12», Bonzensteuer, Mindestlohn, 6 Wochen Ferien etc.) findet in der Lohndumping-Initiative eine Fortsetzung. Wie alle diese abgelehnten linken Initiativen ist auch die Lohndumping-Vorlage extremistisch und schädlich für den Werkplatz.

Die Gewerkschaften blasen mit dieser Initiative ein heute existierendes, aber relativ kleines Problem auf und nehmen mit ihrem populistischen Vorhaben massive Folgeschäden in Kauf, die letztlich auch die Arbeitnehmer benachteiligt.

In den letzten Jahren wurden bereits mehrere griffige Massnahmen getroffen gegen Lohndumping. Zudem sind die meisten Verdachtsfälle unbegründet. Doch mit der Initiative müssten gerade bei blossem Verdacht auf Verstoss gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen – ohne diesen Verdacht prüfen zu müssen! – die Arbeiten sofort zwangsweise unterbrochen werden!

Ein erzwungener Arbeitsstopp bei einzelnen Verdächtigten kann, zum Beispiel auf dem Bau, zur Schliessung von ganzen Betrieben führen, womit viele Unschuldige leiden müssten. Denn als Konsequenz könnten Folgearbeiten nicht fristgerecht gemacht werden und Zulieferer müssten wieder weggeschickt werden. Auftraggeber würden ihre Bestellungen verspätet oder gar nicht erhalten. Dies würde zu Mehrkosten oder gar zu Auftragsstornierungen führen, und damit der Reputation von Zürich als Arbeitsstandort massiv schaden. Sollte sich ein Verdacht als haltlos erweisen, würde es aufgrund des erzwungenen Arbeitsstopps wohl zu Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kanton geben, den wohl nicht zuletzt wir als Steuerzahler zu bezahlen hätten.

Die Initiative ist unverhältnismässig und setzt auf radikalen Zwang, der nur zu mehr Rechtsunsicherheit und -streitigkeiten führen würde.
Die Vorlage würde insbesondere Branchen, die heute mit Gesamtarbeitsverträgen und minimalen Lohnstandards sowieso schon eher überreguliert sind, noch bürokratischer und damit teurer machen. Bei einem Ja zur Initiative droht deshalb die Abwanderung von Aufträgen und damit Jobs in andere Kantone. Zürcher Arbeitnehmer würden damit schlimmstenfalls sogar ihre Jobs verlieren – dies wegen einer Forderung der Gewerkschaften!

Die Lohndumping-Initiative kommt verführerisch als Schäfchen daher, ist aber radikal und gefährlich wie ein Monster. Mehr Probleme würden geschaffen, aber keines gelöst. Deshalb Nein dazu am 28. Februar 2016.

Adrian Ineichen
Präsident FDP Dübendorf

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer!

zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 28. Februar 2016:

 

Alle paar Jahre stimmen wir über eine Ausländer betreffende Vorlage ab – so auch am 28. Februar über die Durchsetzungsinitiative der SVP.
Ja, es gibt immer noch Probleme in der Ausländer- und Asylpolitik. Aber während in den letzten Jahren viel gemacht und viel verbessert wurde, sinkt gleichzeitig die Nützlichkeit der Initiativen dazu und deren Vorschläge wurden stetes grotesker. Welche eine Ironie!

Das Parlament hat die vom Volk 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative rechtzeitig und rechtskräftig umgesetzt. Dadurch wird ein Ausländer bei Mord, Sexualverbrechen, gewerbsmässigem Betrug, und vielen anderen Delikten in der Regel des Landes verwiesen. Nun kommt die Durchsetzungsinitiative und schiesst übers Ziel hinaus: Sie vermischt harte Verbrechen mit kleinen Vergehen und will auch Hausfriedensbruch, falsche Anschuldigungen, ja sogar falsche Übersetzungen (!) in den Deliktskatalog aufnehmen, der zum Landesverweis führt – ohne Ausnahme, ohne Härtefallregelung, für sämtliche Ausländer. Geht das? Sogar SVP-Rechtsprofessor Vogt möchte eine Ausnahme für in der Schweiz geborene Secondos machen. Was taugt eine Initiative, wenn nicht mal deren Väter wissen, was sie wollen und wie die Initiative wirken soll?

Schlimmer noch, die Initiative ist teilweise ungültig, und selbst der zur Abstimmung gelangende Teil steht in Konflikt mit anerkannten Prinzipien unserer heutigen Bundesverfassung! Die Initiative würde zu grosser Rechtsunsicherheit führen. Des Landes verwiesene Ausländer, insbesondere hier geborene, würden wohl alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, die Ausschaffung zu verhindern. Es würden noch mehr teure Gerichtsverfahren geben – nicht zuletzt auf Kosten des Steuerzahlers!

 

Erhöht es wirklich unser Sicherheitsgefühl, wenn ein Ausländer vierter Generation, der nur Schweizerdeutsch spricht, nicht aber die Fremdsprache seiner Vorfahren, nach einem Kaugummi-Klau ins Land seiner Vorvorfahren ausgeschafft werden soll, welches er gar nicht kennt, und in das er gar nicht ausgeschafft werden kann, da dieses Land die Rückübernahme verweigert? Soll er dann in Ausschaffungshaft versauern, statt zu arbeiten und Steuern zu bezahlen?

 

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer. Sie verfehlt das Ziel – sie generiert kein Sicherheitsgewinn – schadet uns aber, indem unsere Werte und Prinzipien untergraben werden, noch mehr teure Verfahren folgen und letztlich noch mehr Konflikte provoziert würden. Echte Lösungen sehen anders aus. Deshalb Nein am 28. Februar 2016.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

Jetzt erst recht: Liberalisiert die Ladenöffnungszeiten nun auch im Kanton Zürich!

 

Es ist schon merkwürdig. Da erkennt die Mehrheit des Kantons- und des Regierungsrates seit langem, dass wir ein Problem haben mit der gegenwärtigen Regelung der Ladenöffnungszeiten, doch am Ende lehnt man die Volksinitiative der Freisinnigen, die hier mit einer Öffnung eine klare Verbesserung vorschlug, ab, ohne Alternativen zu präsentieren.

 

Heute darf ein Tankstellenshop länger offen haben als andere Läden, welche damit benachteiligt sind, aber er darf nur ein limitiertes Angebot an Waren führen. So ist es nicht erlaubt, gewisse Lebensmittel an Randstunden zu verkaufen, ja gewisse Regale müssen sogar abgedeckt werden! Wir reden hier nicht von Suchtmitteln oder illegalen Substanzen, sondern lediglich von Fertigpizza und ähnlichem. Es ist reichlich pervers, einem Laden bis ins kleinste Detail diktieren zu wollen, wann er was verkaufen darf.

Dies hatte der Regierungsrat offenbar auch eingesehen, als er im Oktober 2011 ein FDP-Postulat gut hiess, welches die Sortimentsbeschränkung aufheben möchte.

 

Doch Mitte Januar hat nun der Kantonsrat empfohlen, den grundsätzlichen Irrsinn, die Beschränkung der Ladenöffnungszeiten, beizubehalten, und die FDP-Initiative „der Kunde ist König“ abzulehnen. Daraus lassen sich folgende Lehren ziehen:

Erstens, eine links-grün-pseudomitte Allianz, welche sich ab und zu gerne „liberal“ nennt, ist für mehr Staat, mehr Regulierung (auch wenn diese sinnlos, kontraproduktiv und grotesk ist), und traut offenbar dem Konsumenten wie dem Ladenbesitzer nicht zu, selbst entscheiden zu können, wann diese ein- resp. verkaufen wollen. Damit negieren sie einen elementaren Grundsatz unserer Wirtschaftsfreiheit (Vertragsfreiheit). Solche Parteien sind etatistisch (und damit antiliberal), wirtschaftsfeindlich und damit Feinde des Allgemeinwohls.

 

Zweitens, die Mehrheit des Kantonsrates möchte offenbar die heute bestehenden Ungleichheiten des Gesetzes, durch die zahlreiche Läden benachteiligt sind, weiterhin aufrecht erhalten. Dies schwächt den Wettbewerb und schafft Verlierer – gerade das Gegenteil von dem, was Links-grün-BDP-GLP zu wollen behaupten.

 

Drittens, die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten hat positive wirtschaftliche Anreize, stärkt den Wettbewerb, schafft Arbeitsplätze, und erweitert die Freiheit der Konsumenten. Eine „win-win-win-win“ Situation. Die FDP hat nun die einzigartige Chance, sich im Abstimmungskraft als die einzige liberale, und als wirtschaftlich kompetenteste Kraft zu profilieren! Die Konsumenten, Ladenbesitzer, Arbeitnehmer und Touristen werden es der FDP danken. Und die Stimmbürger auch.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

www.jfz.ch

 

 

NZZ (15.1.2012): „Keine völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten„

http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/stadt_und_region/keine_voellige_liberalisierung_der_ladenoeffnungszeiten_1.14360864.html