Der Gegenvorschlag ist demokratiepolitisch bedenklich

Kommentar zu den Dübendorfer Abstimmungen vom 26. November 2017

flugplatz_duebendorf

Der Flugplatz Dübendorf sorgt immer wieder für wendige Manöver, auch von Politikern. So wollte eine Initiative die Zivilaviatik in Dübendorf generell loswerden. Der Stadtrat reagierte wohlwollend. Um sein Konzept des historischen Flugplatzes mit Werkflügen nicht zu torpedieren, entwarf er einen Gegenvorschlag, in den er die Kernforderung der Initiative reinkopierte: Falls eine nachhaltige oder verträgliche Entwicklung des Flugplatzes nicht möglich wäre, müsste sich die Gemeinde «aktiv mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und auf allen Ebenen gegen einen zivil genutzten Flugplatz» in Dübendorf einsetzen.

Man reibt sich die Augen, ob dieser vagen und zugleich absoluten Formulierung. Deren Aussagekraft ist stark interpretationsbedürftig. Die Dübendorfer Behörden könnten selbst interpretieren, ab wann die Entwicklung nicht «verträglich» wäre. Dies würde ihnen die Macht verleihen, nach Belieben Mittel gegen Zivilaviatik einzusetzen. Der Stadtrat könnte in Eigenregie mehrere Hunderttausend Franken ausgeben, z.B. für Lobbying. Oder er könnte womöglich auf abstrusere Gedanken kommen und irgendwelche physischen Mittel gegen die Aviatik einsetzen. Der Phantasie wären keine Grenzen gesetzt.

Der Gegenvorschlag könnte die Behörden womöglich auch dazu verleiten, bei anderen Gemeindeaufgaben zu sparen, um mehr Mittel verfügbar zu machen im ideologischen Kampf gegen die Fliegerei.

 

Nüchtern betrachtet steht die Formulierung also im Konflikt zum Grundsatz, wonach Rechtserlasse verhältnismässig, wirksam und zweckmässig sein sollten, und politische Macht entsprechend begrenzt ist. Durch den grossen Interpretationsspielraum würde der Gegenvorschlag Macht und Willkür der Behörden stärken und damit die demokratische Kontrolle über die Behörden schwächen. Ich glaube nicht, dass dies im Sinne der Dübendorfer Stimmbürger ist.

 

Man mag einwenden, dass unsere Behördenvertreter nicht verrückt sind, und den Spielraum behutsam nutzen würden. Aber dazu gäbe es einerseits keine Garantie. Andererseits wäre diese absolute Formulierung in der Gemeindeordnung dann gar nicht nötig. Schliesslich ist die Gemeindeordnung als Verfassung ein ernsthaftes politisches Dokument und kein Spielplatz für ideologisch verbrämte Wünsche.

 

Ich empfehle deshalb, den Gegenvorschlag des Stadtrates zur Initiative «Keine Zivilaviatik in Dübendorf» klar abzulehnen bei der Volksabstimmung vom 26. November.

 

 

 

Adrian Ineichen

Präsident, FDP Dübendorf

 

 

Die Abstimmungsbroschüre der Stadt Dübendorf ist hier:

http://www.duebendorf.ch/dl.php/de/59ede3c2a808f/20171126-WG-Weisungsbroschure_Gemeindeabstimmungen.pdf

 

 

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