Nein zum staatlich verteuerten Wohnungsbau!

Zur Abstimmung über die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zürich vom 28. September 2014

 

 

Ende September stimmen wir über eine verlockende Vorlage ab. Wer ist schon gegen preisgünstige Wohnungen, für welche Gemeinden künftig einen Mindestanteil festlegen können sollen? Erst beim genauen Hinsehen wird deutlich: „Es klingt zu gut, um wahr zu sein!“ Denn diese Vorlage ist gefährlich und kontraproduktiv! Sie will die Wirtschaftsfreiheit einschränken und noch mehr staatliche Regeln für das Bauen. Dies würde den Wohnungsbau noch komplizierter und teurer machen und mit zunehmenden Vorschriften künftige Investoren eher abschrecken als anziehen. Dies wiederum würde die Verknappung von Wohnraum nur noch mehr anheizen.

 

Die Umsetzung der Vorlage würde zwangsläufig auf Kosten des breiten Mittelstandes erfolgen und den Mietwohnungsmarkt vollends in zwei Klassen spalten. Denn wenn Investoren künstlich günstig gemachten Wohnraum bereitstellen müssen, würden sie versuchen, die dadurch verlorene Rendite wohl bei anderen wieder hereinzuholen. Längerfristig gäbe es dann noch ein hochpreisiges Segment und ein tiefpreisiges Segment (welches vom hochpreisigen subventioniert werden muss). Der breite Mittelstand als Leid tragender der Gesetzesänderung würde noch mehr ins obere Segment gedrückt, da nur wenige von subventionierten Wohnungen profitieren könnten.

 

Auch wenn, oder gerade weil (!), es sich um eine „kann“-Formulierung handelt im vorgeschlagenen Gesetzestext, werden sich die politischen Instanzen in den meisten Gemeinden auf populistischen Druck hin kaum gegen solche Mindestanteile für preisgünstige Wohnungen wehren können. Im Gegenteil: Einige Behördenvertreter würden darin wohl künftig ein praktisches Mittel sehen, ihre Wiederwahl zu sichern, indem sie die Erstellung subventionierten Wohnraums befehlen für ihre eigene Klientel.

 

Belegungsvorschriften mögen gut gemeint sein, doch sind diese bekanntlich kaum griffig genug, um Missbrauch zu verhindern. Die Stadt Zürich könnte von den zahlreich bekannt gewordenen Missbräuchen ein Lied singen! Insbesondere da preisgünstige Wohnungen für Klientelpolitik missbraucht werden können, ist denn auch kaum mit griffigen (und teuren!) Kontrollmassnahmen zu rechnen.

 

Liebe Mitbürger, lehnen Sie diese Vorlage klar ab, aber fordern Sie die Politik dazu auf, Lösungen zu erarbeiten! Das heute drängendste Problem sind einerseits überbordende Regulierungen, welche das Bauen massiv verteuern. Anstatt mehr Staatsintervention wäre es besser, unnötige Regulierungen abzuschaffen. Andererseits sollte Verdichtung einfacher ermöglicht werden (höhere Ausnützung des Bodens) z.B. durch höhere Gebäude.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

Jetzt erst recht: Liberalisiert die Ladenöffnungszeiten nun auch im Kanton Zürich!

 

Es ist schon merkwürdig. Da erkennt die Mehrheit des Kantons- und des Regierungsrates seit langem, dass wir ein Problem haben mit der gegenwärtigen Regelung der Ladenöffnungszeiten, doch am Ende lehnt man die Volksinitiative der Freisinnigen, die hier mit einer Öffnung eine klare Verbesserung vorschlug, ab, ohne Alternativen zu präsentieren.

 

Heute darf ein Tankstellenshop länger offen haben als andere Läden, welche damit benachteiligt sind, aber er darf nur ein limitiertes Angebot an Waren führen. So ist es nicht erlaubt, gewisse Lebensmittel an Randstunden zu verkaufen, ja gewisse Regale müssen sogar abgedeckt werden! Wir reden hier nicht von Suchtmitteln oder illegalen Substanzen, sondern lediglich von Fertigpizza und ähnlichem. Es ist reichlich pervers, einem Laden bis ins kleinste Detail diktieren zu wollen, wann er was verkaufen darf.

Dies hatte der Regierungsrat offenbar auch eingesehen, als er im Oktober 2011 ein FDP-Postulat gut hiess, welches die Sortimentsbeschränkung aufheben möchte.

 

Doch Mitte Januar hat nun der Kantonsrat empfohlen, den grundsätzlichen Irrsinn, die Beschränkung der Ladenöffnungszeiten, beizubehalten, und die FDP-Initiative „der Kunde ist König“ abzulehnen. Daraus lassen sich folgende Lehren ziehen:

Erstens, eine links-grün-pseudomitte Allianz, welche sich ab und zu gerne „liberal“ nennt, ist für mehr Staat, mehr Regulierung (auch wenn diese sinnlos, kontraproduktiv und grotesk ist), und traut offenbar dem Konsumenten wie dem Ladenbesitzer nicht zu, selbst entscheiden zu können, wann diese ein- resp. verkaufen wollen. Damit negieren sie einen elementaren Grundsatz unserer Wirtschaftsfreiheit (Vertragsfreiheit). Solche Parteien sind etatistisch (und damit antiliberal), wirtschaftsfeindlich und damit Feinde des Allgemeinwohls.

 

Zweitens, die Mehrheit des Kantonsrates möchte offenbar die heute bestehenden Ungleichheiten des Gesetzes, durch die zahlreiche Läden benachteiligt sind, weiterhin aufrecht erhalten. Dies schwächt den Wettbewerb und schafft Verlierer – gerade das Gegenteil von dem, was Links-grün-BDP-GLP zu wollen behaupten.

 

Drittens, die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten hat positive wirtschaftliche Anreize, stärkt den Wettbewerb, schafft Arbeitsplätze, und erweitert die Freiheit der Konsumenten. Eine „win-win-win-win“ Situation. Die FDP hat nun die einzigartige Chance, sich im Abstimmungskraft als die einzige liberale, und als wirtschaftlich kompetenteste Kraft zu profilieren! Die Konsumenten, Ladenbesitzer, Arbeitnehmer und Touristen werden es der FDP danken. Und die Stimmbürger auch.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

www.jfz.ch

 

 

NZZ (15.1.2012): „Keine völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten„

http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/stadt_und_region/keine_voellige_liberalisierung_der_ladenoeffnungszeiten_1.14360864.html