Das Urteil des Bundesgerichtes zu den Güselsackgebühren ist zu begrüssen. Im Gegenzug braucht es aber Steuersenkungen!

Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass die Abfallentsorgung nicht (nur) via Steuergelder bezahlt werden darf. Dies wird v.a. in der Romandie und im Tessin zu Anpassungen führen.

 

Aus liberaler Sicht ist eine Sackgebühr gut, denn sie funktioniert nach dem Verursacherprinzip. Je mehr Müll jemand produziert, desto mehr muss er für dessen Entsorgung bezahlen.

Die Einführung einer Abfallsack- oder auch Grüngutgebühr muss aber einher gehen mit einer dementsprechenden Senkung der lokalen Einkommenssteuern, so dass die Ganze Sache aufwand- resp. fiskalneutral ist. Das heisst, es müssen die Steuern so gesenkt werden, dass der neue Ertrag aus der Abfallgebühr genau ausgeglichen wird.

Es darf nicht sein, dass die Einführung der Sackgebühr (ohne Steuersenkungen) zu implizit höheren Steuern und Abgaben führen. Wir können in anderen Ländern sehen, wie hohe Steuern zu aufgeblähten Staatsapparaten führte und einer unbegrenzten Ausgabenkultur Tür und Tor öffnete.

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

 

Link zum NZZ Artikel

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/abfall_bundesgericht_1.11776035.html

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