Der Bundesrat und das Alkoholgesetz: Gesetze schreibend zum Polizeistaat? Wehret den Anfängen!!

Einmal mehr schlägt der Bundesrat eine dramatische Beschneidung unserer Freiheitsrechte vor: Ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Dies untergräbt nicht nur die Grundrechte, sondern bringt noch mehr Vorschriften und Verbote, die schwierig zu überprüfen und einzuhalten sind, und vermutlich zu noch mehr Bürokratie führen.

 

Es ist sehr zweifelhaft, ob das Verbot überhaupt effektiv umgesetzt werden könnte. Soll etwa die Polizei in alter Polizeistunde-Manier vor jedem Laden stehen, um zu prüfen, ob da auch wirklich kein Alkohol mehr verkauft wird?

 

Schliesslich wird das Verbot kaum die erhoffte Wirkung zeigen. Personen, welche ausgiebig trinken wollen, können sich zu anderen Zeiten mit den Getränken ihrer Wahl eindecken und dann konsumieren, wo und wann sie wollen.

 

Es ist befremdend, von welch bevormundender Natur einige der letzten Vorschläge des Bundesrats sind: Vor rund einem Jahr war es die Idee, eine Pflicht einzuführen, für das Baby-Sitting einen Kurs absolvieren zu müssen. Im Frühling kam die (Schnaps-)Idee des Freibierverbotes und nun sogar noch ein Alkoholverkaufsverbot. Macht neue-Gesetze-vorschlagen etwa „Bäggli rot und d’Birre hohl?”

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

Nationalratskandidat Jungfreisinnige Kanton Zürich (JFZH), Listenplatz 9

 

Link zur Medienmitteilung des Bundes

http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=41004

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