Ja zur Aufhebung des nächtlichen Konsumverbotes und der irrsinnigen Sortimentsabdeckungen am 22.9.2013!

Am 22. September stimmen wir nicht darüber ab, ob Tankstellen auch nachts geöffnet haben dürfen (einige dürfen es bereits). Wir stimmen auch nicht darüber ab, ob Arbeitnehmer länger arbeiten müssen. Wir stimmen einzig darüber ab, ob insgesamt 24 Tankstellen in der Schweiz auch nachts alle Produkte verkaufen dürfen. Heute müssen diese Shops Teile ihres Sortiments absperren zwischen 1 und 5 Uhr. D.h. man darf um 12.50 Uhr eine Tiefkühlpizza kaufen, aber um 1.10 Uhr nicht mehr. Das heutige Gesetz schreibt uns vor, wann wir was konsumieren dürfen. Dies reflektiert eine selektive, obrigkeitliche Arroganz, die ihresgleichen sucht. Oder käme jemand auf die Idee, auf Toiletten das (Sitz-)WC abzusperren und nach 1 Uhr nur noch Pissoirs fürs kleine Geschäft offen zu lassen?

Mit der heutigen Regel masst sich der Gesetzgeber an (und Gerichte trugen mit weltfremden Interpretationen und haarspalterischen Definitionen ihr Schärflein dazu bei), zu wissen, welche Bedürfnisse Reisende haben (dürfen) und welche nicht. Soweit so grotesk heute.

Glücklicherweise sind Bundesrat und Parlament lernfähig und befürworten die Abstimmungsvorlage mit grosser Mehrheit. Doch nun hat eine unheilige Allianz von ewiggestrigen Gewerkschaften und Kirchenvertretern das Referendum ergriffen. Diese Gruppierungen wollen dem Stimmbürger vorgaukeln, dass die vorgeschlagene Reform einen „24h-Arbeitstag“ einführen würde. Dies ist zum einen eine schockierende Irreführung, denn die erwähnten 24 Tankstellenshops dürfen bereits heute auch in der Nacht geöffnet haben. Es ist heute eine Realität, dass viele Personen nachts aktiv sind (freizeitlich, oder beruflich) und ebenso eine Tiefkühlpizza einkaufen können möchten wie andere am Tag. Mit ihrer Ablehnung sind die Gewerkschaften nicht nur krass Arbeitsplatz-feindlich, sondern erschweren auch noch das Leben anderer und verunglimpfen gar (mit einzelnen Religionsvertretern) den Lebensstil unbescholtener Bürger. Zum anderen wird aufgrund der Gesetzesänderung niemand länger arbeiten müssen. Es gelten nach wie vor Maximalarbeitszeiten pro Woche.

Ich kann mich an keine andere Abstimmung erinnern, welche so eine kleine Reform bringt und welche durch linksextreme Kreise so verlogen dargestellt wurde. Ich bin sicher, dass die Stimmbürger dieses ideologisch verblendete Spiel durchschauen und die nächtlichen Bedürfnisse vieler Mitbürger berücksichtigen mit einem Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes.

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

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