Für ein liberales Taxigesetz im Kt. Zürich

Mit Erstaunen habe ich Mitte Juni vom Fall eines Dübendorfer Taxifahrers gelesen, der gebüsst wurde, weil er auf der Rückfahrt innerhalb der Stadt Zürich einen Gast transportierte.

Die heutigen, lokal beschlossenen Taxiregelungen sind teilweise unklar und haben oft den Effekt, die lokalen Taxiunternehmen vor der Konkurrenz aus anderen Gemeinden zu schützen. Solche Regelungen sind ökonomisch ineffizient, weil sie den Markt aufteilen und damit zu überhöhten Preisen führen können. Im vorliegenden Fall ist die heutige Rechtslage aber auch ökologisch unsinnig, da der Gast auf ein anderes Taxi hätte warten müssen und dieses Taxi extra hätte herbei fahren müssen, während das Dübendorfer Taxi leer durch Zürich nach Dübendorf zurückgekehrt wäre.

Die heutige Taxiregulierungen schaden also nicht nur dem Funktionieren der Marktmechanismen, sondern auch der Umwelt und den Anliegen von Kunden.

 

Glücklicherweise ist gegenwärtig ein neues kantonales Taxigesetz in der Vernehmlassung bis Ende August, welches einen liberaleren Markt schaffen möchte. Doch der Entwurf läuft Gefahr, zu restriktiv zu sein. Primäres Ziel sollte sein, dass zugelassene Taxis ihre Dienstleistungen überall anbieten dürfen, um Leerfahrten zu vermindern. Um den obigen Fall zu vermeiden, sollte es insbesondere künftig möglich sein, bei Rückfahrten Gäste transportieren zu dürfen, egal wo deren Zielort ist.

Auch ist zu hinterfragen, ob immer noch Gemeinden die Taxibewilligungen ausstellen sollten (und damit auch künftig über protektionistische Mittel verfügen), oder nicht eher der Kanton Bewilligungen erteilen sollte. Gemeinden könnten sich künftig damit begnügen, Standplätze zu vergeben.

 

Interessierte Organisationen sind also aufgerufen, Vernehmlassungsantworten einzureichen, um das künftige Gesetz so liberal wie möglich zu gestalten.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

 

 

Quellen:

– „Glattaler“ vom 19. Juni 2015

– Vernehmlassung zum Taxigesetz des Kantons Zürich, Medienmittelung vom 23. April 2015

http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2015/taxigesetz_vernehmlassung.html

 

Nein zur neuen Mediensteuer am 14. Juni 2015!

Am 14. Juni stimmen wir u.a. über linke Vorlagen und neue Steuern ab. Eine Vorlage möchte eine neue Mediensteuer einführen, welche unabhängig vom Radio-/TV-Konsum von allen zu entrichten wäre.

Heute müssen wir Billag-Gebühren bezahlen für Geräte, welche Radio- und Fernsehsignale empfangen können. Personen, welche heute nicht fern sehen oder Radio hören, bezahlen heute nichts. Das entspricht dem Verursacherprinzip und ist fair. Ich bezahle ja auch nur den Eintritt in den Zirkus, wenn ich die Show sehen will.

Stattdessen wäre die neue Mediensteuer pauschal und müsste von allen Haushalten sowie von Unternehmen bezahlt werden.

Unternehmer würden somit doppelt bestraft: Einerseits privat, andererseits in ihrem Geschäft. Mehr noch: Je höher der Umsatz des Unternehmens, desto höher würde die Mediensteuer ausfallen. Ein KMU mit wenig Angestellten, welches mit teuren Materialien handelt (und deshalb viel Umsatz macht), aber kaum profitabel ist, müsste viel mehr Mediensteuern entrichten als ein KMU mit vielen Angestellten, aber wenig Umsatz. Dies ist widersinnig, denn beim Unternehmen mit mehr Angestellten können mehr Personen Radio und Fernsehen konsumieren.

 

Die Radio- und Fernsehgebühren wuchsen in den letzten Jahren schneller als die Inflation. Es muss leider befürchtet werden, dass dies künftig so weiter geht. Mit der neuen Mediensteuer würde es noch einfacher, Begehrlichkeiten zu rechtfertigen, und deren gibt es viele: Die SRG möchte den Anteil der Eigenproduktionen steigern, und ihren Internet-Auftritt auf Kosten anderer, nicht subventionierter Medien steigern. Die privaten Stationen möchten mehr Zustupf. Alles im Namen des Service Public?

Statt voreilig mehr Geld und eine neue Steuer gutzuheissen, braucht es zuerst eine Diskussion auf breiter Basis, welchen Service Public wir überhaupt wollen. Erst danach kann über den geeigneten Finanzierungsmodus (und über die Höhe der nötigen Finanzierung) befunden werden.

Deshalb sage ich Nein zu neuen Mediensteuer und Nein zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

 

Statt Numerus Clausus: Mehr Hochschulautonomie und mehr Verursacherprinzip! (15.3.2015)

Vor kurzem forderten einige Parlamentarier die Erweiterung des Numerus Clausus (NC) auf Fächer der Geistes- und Sozialwissenschaften, in denen es „zu viele“ Studierende gäbe, welche „im Arbeitsmarkt nicht gebraucht“ würden. Die Statistik widerspricht der These: Die Arbeitslosigkeit von Absolventen fünf Jahre nach Abschluss ihres des Master-Studiums ist bei Geistes-/Sozialwissenschaftlern mit 2.8% tiefer als unter Naturwissenschaftlern (3.8%).

Entscheidend für den persönlichen Erfolg wie auch für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen des Studiums ist weniger die Studienrichtung als vielmehr das persönliche Engagement, sich weiter zu entwickeln und die Leidenschaft jedes einzelnen Menschen, sowie neben Fach- v.a. auch methodischen Kompetenzen, um z.B. Probleme zu analysieren und zu lösen. Deshalb sollen Studierende ihr Fach nach ihrem Gutdünken auswählen. Die Politik hat diese Studienentscheidungen zu akzeptieren.

Der NC ist überholt und sollte abgeschafft werden. Er schliesst heute potenziell gute Kandidaten aus und verschwendet damit deren Potenzial. Mit dem NC definiert der Staat, wie viele Studienplätze in einer Richtung genug sind. Dies ist prinzipiell fragwürdig. Denn wie soll der Staat, d.h. die Politik, wissen, wie viele Absolventen einer Richtung für die Wirtschaft und Gesellschaft sinnvoll sind?

Die Medizin zeigt anschaulich, wie die Politik hier versagt: Die Schweiz bildet zu wenig Ärzte aus, konnte dies aber bisher einigermassen wettmachen durch die Einwanderung von medizinischen Fachkräften. Mit der künftigen Kontingentierung der Einwanderung und der kommenden Welle von Pensionierungen vieler (Haus-)Ärzte in der Schweiz droht eine Ärztemangel, v.a. in ländlichen Regionen.

Die Politik kennt dieses Problem, löste es aber bisher nicht. Es braucht deshalb mehr Marktmechanismen. Die Hochschulen sollen mehr Autonomie aber auch mehr finanzielle Verantwortung erhalten, und können so rascher auf veränderte Marktbedingungen reagieren. Da die Nachfrage nach Ärzten steigen wird, könnten sie rasch mehr Studienplätze in der Medizin anbieten. Zur Finanzierung braucht es neben mehr öffentlichen Geldern aber auch eine Stärkung des Verursacherprinzips via höhere Studiengebühren, mehr Studienkredite und mehr Drittmittel (wo die Universität St. Gallen eine Pionierrolle spielt). Ringt sich die Politik nicht dazu durch, müsste man über private Alternativen nachdenken.

Wenn überfüllte geisteswissenschaftliche Fächer ein Problem darstellen, könnten höhere Studiengebühren helfen, mehr Studienplätze anzubieten, zumal die Kosten (im Vergleich zur Medizin) relativ tief sind. Andererseits könnte das Studienangebot ausdifferenziert werden: z.B. Online-Studiengänge mit tieferen Gebühren. Diese könnten durch die Hochschulen mit einem relativ geringen Mehraufwand offeriert werden, und wären attraktiv für Studierende, die bereits heute dem Hörsaal oft fernbleiben.

Adrian Ineichen

Vizepräsident FDP Dübendorf
Kantonsratskandidat, FDP Liste 3, Bezirk Uster

Quellen

20 Minuten (12. März 2015): „SVP will Numerus clausus für Psychologie-Studenten“
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/16405368

Bundesamt für Statistik (2015): „Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt. Erste Ergebnisse der Längsschnittbefragung 2013.“ Erwerbslosenquote von Masterabsolventen (universitärer Hochschulen) fünf Jahre nach Studienabschluss (S. 11)
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=5864

Schweizer Schoggi nur noch im Ausland produziert? – Nein zur schädlichen Energiesteuer (24.2.2015)

Zur eidgenössischen Abstimmung über die Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ vom 8. März 2015

Wir stimmen über eine neue Energiesteuer ab, die kaum umsetzbar ist. Innert weniger Jahre sollen fast 40% des Bundesbudgets (mehr als 22 Mrd. Franken!) durch eine neue Steuer auf Energie finanziert werden. Dabei gibt es vor allem drei grosse Probleme: Erstens würde der Verkehr massiv verteuert und energieintensive Branchen wären nicht mehr konkurrenzfähig. Diese würden entweder abwandern, womit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz zunehmen würde, oder müssten durch Ausnahmen geschützt werden. Dies wiederum würde aber das Ziel der Initiative, die Energiewende sichern, torpedieren und das wichtige Gebot der Verursachergerechtigkeit verletzen.

Zweitens müsste der Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien bei importierten Waren auch besteuert werden. Das würde bedeuten, dass eingeführte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee und Metalle ebenfalls massiv teurer würden, wodurch Teile der Industrie-Produktion in der Schweiz nicht mehr attraktiv sein würden. Man stelle sich vor, „Schweizer Schokolade“ würde künftig aus Kostengründen hauptsächlich im Ausland produziert! Die Energiesteuer an der Grenze wäre zudem handelsrechtlich kaum umsetzbar. Die Schweiz würde sich international noch ein Problem mehr aufhalsen.

Drittens ist die Vorlage schlicht zu komplex. Einerseits träumen die Initianten, mit der Energiesteuer gute Umweltpolitik zu machen, andererseits überschätzen sie die Planbarkeit der Steuererträge und destabilisieren so den Bundeshaushalt, wodurch grosse Ausgabenposten, wie die AHV, IV und Verkehrsprojekte gefährdet würden. Volatile Bundesbudgets sowie sich ständig ändernde Energiesteuersätze würden der Attraktivität des Werkplatzes schaden und es Unternehmen neben dem Wechselkursdruck und der hohen Preise im Inland noch schwerer machen, zu überleben.

Ein ökologisch und ökonomisch besserer Ansatz trennt Steuerpolitik als Instrument zur Finanzierung des Staates strikt von der Energiepolitik. Fiskalneutrale Lenkungsabgaben, welche wieder an die Bevölkerung verteilt werden, sind tauglichere Mittel in der Umwelt- und Energiepolitik. Erste positive Erfahrungen wurden mit der CO2-Abgabe bereits gemacht. Ideen für weiter entwickelte Lenkungsabgaben wurden von freisinniger Seite denn auch bereits ins Parlament eingebracht.

Ich rufe deshalb alle Bürger, denen nicht nur unsere Umwelt, sondern auch unser Wohlstand und damit unsere Arbeitsplätze wichtig sind, dazu auf, zur Energiesteuer klar Nein zu sagen.

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf

Ja zur Rechtsformumwandlung des Spitals Uster (10.2.2015)

Zu den Abstimmungsvorlagen betreffend Spital Uster vom 8. März 2015

Das Spital Uster prosperiert. Damit das aber so bleiben kann, muss es sich den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend anpassen. Und die haben tatsächlich geändert, nämlich auf Bundesstufe (mit dem revidierten Krankenversicherungsgesetz) sowie auch kantonal das vom Stimmvolk gutgeheissene Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz im Jahre 2012.
Seither haben mehrere Gemeinden jedoch den Zweckverband als Träger des Spitals Uster verlassen, nicht zuletzt aufgrund des grossen finanziellen Risikos. Dieses Risiko lastet nun aber noch schwerer auf den noch verbleibenden Gemeinden. Mit der Unwandlung der Rechtsform in eine AG, über die wir am 8. März abstimmen, wird das finanzielle Risiko pro Gemeinde auf das jeweilige von den Gemeinden zu zeichnende Aktienkapital reduziert.

Als gemeinnützige AG wird das Spital somit wieder auf eine stabile Grundlage gestellt. Gemeinnützig deshalb, weil es wie bisher den medizinischen Grundversorgungsauftrag erfüllen muss und wie bisher keine profitmaximierende Strategie verfolgen kann. Die interkommunale Vereinbarung (IKV) sowie ein Aktionärsbindungsvertrag sichern den Gemeinden auch nach 5 Jahren mindestens eine Aktienmehrheit. Änderungen dieser IKV bedingen zudem eine Urnenabstimmung, womit die direktdemokratische Kontrolle des Spitals gegenüber heute sogar noch gestärkt wird. Weder Angestellte noch Patienten müssen befürchten, durch die Rechtsformänderung schlechter gestellt zu werden.

Hingegen bedeutet die neue Rechtsform eine Verschlankung der Organe und damit der Entscheidungsstrukturen. Das Spital soll ja effizient funktionieren, und für die Patienten da sein, und nicht als politischer Wasserkopf Funktionären dienen.

Ich stimme deshalb der Rechtsformänderung des Spitals zu und befürworte, dass Dübendorf zu den Aktionären gehört.

 

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf

Abfertigungen auf dem Flugplatz Dübendorf sind sinnvoll! (21.1.2015)

Die Armee hat vor kurzem beschlossen, dass während des Weltwirtschaftsforums in Davos auf dem Militärflugplatz Dübendorf auch wieder Personen(grenz)kontrollen sowie Zollabfertigungen durchgeführt werden können. Bisher musste dies auf dem Flughafen Zürich-Kloten gemacht werden, worauf dann die Privatjets wieder abhoben und nach Dübendorf flogen, um hier parkiert zu werden. Obwohl das Parkieren seit Jahren gemacht und toleriert wird, spricht sich nun der Stadtrat von Dübendorf, allen voran Stadtpräsident Ziörjen, gegen das erleichterte Verfahren mit Abfertigung aus. Dies befremdet uns.

Wie in anderen Flugplatz-relevanten Fragen ist es löblich, wenn der Stadtrat die rechtlichen Grundlagen prüft und versucht, mitzureden und sich für die Interessen der Anwohner einzusetzen. Doch welches sind diese Interessen?

Wir glauben, es ist ökologisch und ökonomisch sinnvoller, solche Privatjet-Flüge direkt in Dübendorf abfertigen zu können. Zum einen generiert diese Lösung weniger Flugbewegungen und damit weniger Lärm und Abgase, während früher die Flugzeuge einen Zwischenstopp in Zürich-Kloten einschalten mussten. Zum anderen erlaubt die Direktabfertigung in Dübendorf den Jet-Betreibern auch, Kosten einzusparen und hilft auch, die Betriebskomplexität von Zurich-Kloten zu reduzieren, was zu erhöhter Sicherheit in der Fliegerei beiträgt. Deshalb glauben wir, dass Direktabfertigungen in Dübendorf im Interesse der Anwohner sind.

Die Erfahrungen mit den Direktabfertigungen können Dübendorf zudem helfen, wie mit der kommenden vermehrten zivilen Nutzung des Flugplatzes umzugehen ist. Auch hier sehen wir Chancen: Wenn sich das Konzept der zivilen Fliegerei mit kleinen (und deshalb verhältnismässig leisen) Businessjets in Dübendorf etablieren kann, werden tendenziell weniger (laute) Grossraumjets von oder nach Zürich-Kloten über Dübendorf fliegen. Auch dies dürfte unter dem Gesichtspunkt der möglichst geringen Lärmbelastung im Interesse der Anwohner sein.

Wir hoffen, dass Dübendorf unverkrampfter an die Zukunft des Flugplatzes geht und vermehrt die Chancen von diesem sieht.

 

Adrian Ineichen
Kantonsratskandidat und Vizepräsident, FDP Dübendorf

 

Andreas Sturzenegger
Kantonsratskandidat und Gemeinderat, FDP Dübendorf

 

Ursina Nick
Kantonsratskandidatin, FDP Dübendorf

 

 

Nach dem EUR-CHF-Entscheid der SNB: Ausgangslage und Chancen (15.1.2015)

Der 15.1.2015 wird wohl noch lange in Erinnerung bleiben: Die Nationalbank hat die CHF-Euro-Wechselkurs-Untergrenze aufgehoben und der Euro hat im Verlauf des Tages gegenüber dem Franken (erwartungsgemäss) massiv an Wert verloren. Nach anfänglichen Überreaktionen wird sich der Kurs jedoch auf einem gewissen Niveau einpendeln. Also keine Panik!

Wie vieles hat diese Situation positive und negative Seiten.

Allen voran positiv für uns Konsumenten ist, dass Waren aus der EU nun relativ günstiger sind als vorher. Dies könnte dazu führen, dass der Einkaufstourismus z.B. nach Deutschland zunimmt.

Schwierig kann es für einzelne exportorientierte Unternehmen sein, da für Ausländer nun Schweizer Produkte relativ teurer sind. Dies kann Druck auf die Profitabilität (und damit auf das hohe Kostenniveau) einzelner Branchen in der Schweiz haben.

Der SNB-Entscheid ist mutig, überraschend, aber auch weise.

Mutig, da absehbar ist, dass der Entscheid von jenen hart kritisiert würde, die dadurch herausgefordert sind. Obwohl der seit Monaten sinkende Ölpreis positive Wachstumsimpulse generiert, hat wohl niemand vorausgeahnt, dass ausgerechnet diese Woche die SNB den Entscheid fällt. Allerdings war seit Bestehen der Untergrenze, also seit September 2011, klar, dass dies nur eine temporäre Massnahme sein kann und muss! Die europäische Zentralbank (EZB) scheint weiterhin gewillt, eine lockere Geldpolitik zu betreiben, womit die SNB wohl noch mehr Euro hätte kaufen müssen, um die Untergrenze von CHF 1.20 pro Euro zu halten. Dies wäre längerfristig nicht mehr vertretbar gewesen, hat doch die SNB bereits EUR 500 Milliarden angehäuft.

Geldpolitik kann zwar temporär gewisse Wirkungen entfalten, aber langfristig wird die Wettbewerbsfähigkeit (und damit auch der Wohlstand) einer Nation nicht von der Nationalbank, sondern von der realen Politik (Wirtschafts- und Fiskalpolitik) massgeblich beeinflusst. In diesem Sinne ist die SNB weise, sich auf ihren Kernauftrag zu konzentrieren (Preisstabilität); und das Feld der Wettbewerbsfähigkeit der Politik zu überlassen.

Konkret bedeutet dies, dass das Parlament in Bern (resp. in den Kantonen) am Zug sein muss. Statt Nothilfe und Subventionen zu verteilen, muss die Politik dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen des Arbeits- und Wohnstandortes Schweiz verbessert werden. Ansatzpunkte für Reformen gibt es viele:

  • Bürokratie abbauen, damit Arbeiten und Leben in der Schweiz wieder einfacher wird!
  • Arbeitsrecht flexibilisieren und Arbeitskosten reduzieren
  • Freihandel vorantreiben, damit Exporte aus der Schweiz weniger Barrieren überwinden müssen
  • Subventionen abbauen, dafür die Betroffenen weiterbilden, damit sich diese für den Strukturwandel fit machen können
  • etc.

Das Stimmvolk hat am 12. April im Kanton Zürich und am 18. Oktober 2015 in der ganzen Schweiz die Möglichkeit, vorausschauende und weise Politiker in den Kantons- resp. National- und Ständerat zu wählen.

Die Stimmbürger können liberale, fortschrittliche Personen wählen, welche das Erfolgsmodell Schweiz weiterführen möchten durch Reformen! Achtung, es gibt aber auch rückwärts gewandte Kandidaten, welche statt Reformen mehr Pfründen verteilen möchten, mehr Regeln erstellen und damit uns weiter bevormunden wollen – und damit unseren Erfolg gefährden würden!

Sie haben es in der Hand: Wählen Sie liberal und helfen Sie mit, den Wohlstand der Schweiz durch Reformen zu sichern!

Adrian Ineichen

Vizepräsident, FDP Dübendorf

Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung! (10. Nov. 2014)

Zur Abstimmung über die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ vom 30. November 2014

 

 

Links-grüne Kreise wollen mit der Abstimmung vom 30. November die Pauschalbesteuerung abschaffen. Die Pauschalbesteuerung ist etwas Besonderes. Sie ermöglicht vermögenden Ausländern, welche nicht erwerbstätig sind in der Schweiz, Steuern auf Basis ihrer Lebenshaltungskosten zu bezahlen, und somit nicht auf Basis ihres Einkommens und Vermögens. Dies kann steuerlich von Vorteil sein. Dieses Privileg mag manchen vielleicht unfair erscheinen, ist aber wirtschaftlich sinnvoll für die Schweiz, denn immerhin bezahlen rund 5‘600 Personen verteilt über 21 Kantone rund 695 Mio. Franken Pauschalsteuern (im 2012).

Als der Kanton Zürich vor wenigen Jahren die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat, haben die Hälfte der Pauschalbesteuerten den Kanton verlassen. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass die Abschaffung in der Schweiz zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Denn die meisten Pauschalbesteuerten dürften sehr mobil sein, und entweder ins Ausland abwandern, oder andere Möglichkeiten nutzen, um ihre Steuersituation zu optimieren.

Solche Steuerausfälle müssten deshalb kompensiert werden mit höheren Steuern, welche wiederum uns alle treffen würden. Die Linke würde wohl argumentieren, dass die Steuererhöhungen vor allem bei den hohen Einkommen anzusetzen wären. Doch Reiche haben auch mehr Möglichkeiten, ihre Steuern zu optimieren, wodurch eben primär der Mittelstand der Leidtragende wäre. Wollen wir also im Namen der Fairness auf die Superreichen zielen, nur um uns am Ende selbst ins Bein zu schiessen?

Auch wenn der Kanton Zürich keine Pauschalbesteuerung mehr kennt, würde die Annahme der Initiative uns Steuerzahler hier gleichwohl treffen. Warum? Weil Nettoempfängerkantone des Finanzausgleichs wie das Wallis, Graubünden und das Tessin durch die Annahme der Initiative hart getroffen würden, müssten Nettozahlerkantone wie Zürich ihnen finanziell noch stärker unter die Arme greifen.

Die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung kann also nicht im Interesse der Zürcher Steuerzahler sein und verdient daher ein klares Nein.

 

Adrian Ineichen,

Vizepräsident FDP Dübendorf

Nein zur utopischen, staatlichen Einheitskasse am 28. September 2014!

Mit ihrer Volksinitiative bittet die Linke zum dritten Mal innert kurzer Zeit zu einer Abstimmung über die Abschaffung des Wettbewerbs bei Krankenkassen und über die Einführung eines staatlichen Monopols. In einer idealen Welt könnte eine gutmütige Krankenkasse, die alle Menschen und deren Gebrechen kennt, die Gesundheitsversorgung perfekt managen. So ein Monolith bräuchte nur ein IT-System und keine Werbung, denn alle Einwohner wären bei ihm zwangsweise versichert. Damit könnte dieser gutmeinende staatliche Monopolist effizient und ressourcenschonend sein. In dieser utopischen Welt wäre eine staatliche Einheitskasse tatsächlich effizienter, wie das Pro-Komitee behauptet. Aber leider bleibt diese Welt eine utopische.

 

Der Mensch und menschliche Institutionen reagieren auf Anreize. Gibt es keinen Druck und kein Wettbewerb, hat man auch weniger Anreiz, sich Mühe zu geben. Zugleich hat ein Monopolist eine grosse Marktmacht. Die Einheitskasse hätte keine Wettbewerber und damit also weniger Anreiz, effizient zu arbeiten – ja, es gäbe gar keine Vergleichsmassstäbe dafür! Die Einheitskasse hätte eine grosse Macht gegenüber Versicherten wie Ärzten und könnte sich ungebührlich bevorteilen – auf Kosten der Menschen.

 

Liesse der Staat seinen Monopolisten nicht so arrogant auftreten, ergäben dessen negativen Anreize mangels Wettbewerb aber ein anderes Problem: Die Einheitskasse würde zu viele Ressourcen verbrauchen, und die Behandlungskosten würden explodieren. Das ist denn auch genau das Problem, mit dem sich Länder herumschlagen, die den Wettbewerb im Gesundheitswesen weiter eingeschränkt haben als die Schweiz. Deshalb versuchen solche Länder die Gesundheitskosten in den Griff zu kriegen, in dem sie die Leistungen rationieren (woraus sich lange Wartefristen für manchmal banale ärztliche Leistungen ergeben, wobei gut Betuchte die Schlangen überspringen können … de facto eine Zwei-Klassen-Medizin).

 

Das Schweizer Gesundheitswesen ist nicht perfekt, aber es funktioniert doch gut. Die Politik versucht, die Probleme sachbezogen zu lösen. Ein Systemwechsel würde viel kosten, die heutigen Probleme nicht lösen, aber neue schaffen. Statt weniger Wettbewerb bräuchte das Gesundheitswesen mehr echten Wettbewerb!

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

Nein zum staatlich verteuerten Wohnungsbau!

Zur Abstimmung über die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zürich vom 28. September 2014

 

 

Ende September stimmen wir über eine verlockende Vorlage ab. Wer ist schon gegen preisgünstige Wohnungen, für welche Gemeinden künftig einen Mindestanteil festlegen können sollen? Erst beim genauen Hinsehen wird deutlich: „Es klingt zu gut, um wahr zu sein!“ Denn diese Vorlage ist gefährlich und kontraproduktiv! Sie will die Wirtschaftsfreiheit einschränken und noch mehr staatliche Regeln für das Bauen. Dies würde den Wohnungsbau noch komplizierter und teurer machen und mit zunehmenden Vorschriften künftige Investoren eher abschrecken als anziehen. Dies wiederum würde die Verknappung von Wohnraum nur noch mehr anheizen.

 

Die Umsetzung der Vorlage würde zwangsläufig auf Kosten des breiten Mittelstandes erfolgen und den Mietwohnungsmarkt vollends in zwei Klassen spalten. Denn wenn Investoren künstlich günstig gemachten Wohnraum bereitstellen müssen, würden sie versuchen, die dadurch verlorene Rendite wohl bei anderen wieder hereinzuholen. Längerfristig gäbe es dann noch ein hochpreisiges Segment und ein tiefpreisiges Segment (welches vom hochpreisigen subventioniert werden muss). Der breite Mittelstand als Leid tragender der Gesetzesänderung würde noch mehr ins obere Segment gedrückt, da nur wenige von subventionierten Wohnungen profitieren könnten.

 

Auch wenn, oder gerade weil (!), es sich um eine „kann“-Formulierung handelt im vorgeschlagenen Gesetzestext, werden sich die politischen Instanzen in den meisten Gemeinden auf populistischen Druck hin kaum gegen solche Mindestanteile für preisgünstige Wohnungen wehren können. Im Gegenteil: Einige Behördenvertreter würden darin wohl künftig ein praktisches Mittel sehen, ihre Wiederwahl zu sichern, indem sie die Erstellung subventionierten Wohnraums befehlen für ihre eigene Klientel.

 

Belegungsvorschriften mögen gut gemeint sein, doch sind diese bekanntlich kaum griffig genug, um Missbrauch zu verhindern. Die Stadt Zürich könnte von den zahlreich bekannt gewordenen Missbräuchen ein Lied singen! Insbesondere da preisgünstige Wohnungen für Klientelpolitik missbraucht werden können, ist denn auch kaum mit griffigen (und teuren!) Kontrollmassnahmen zu rechnen.

 

Liebe Mitbürger, lehnen Sie diese Vorlage klar ab, aber fordern Sie die Politik dazu auf, Lösungen zu erarbeiten! Das heute drängendste Problem sind einerseits überbordende Regulierungen, welche das Bauen massiv verteuern. Anstatt mehr Staatsintervention wäre es besser, unnötige Regulierungen abzuschaffen. Andererseits sollte Verdichtung einfacher ermöglicht werden (höhere Ausnützung des Bodens) z.B. durch höhere Gebäude.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)