Nein zur AHVplus-Initiative am 25. September!

Die AHV ist bereits heute in finanzieller Schieflage, doch die Linke will aus dem schrumpfenden AHV-Fonds mit der Initiative noch mehr Geldgeschenke verteilen!

 

Stand der AHV heute

Die AHV-Erfolgsrechnung weist seit einigen Jahren einen negativen Trend auf. Seit 2014 ist das sogenannte Umlageergebnis negativ. 2015 betrug dieses bereits -579 Mio. Fr. D.h. es werden mehr Rentengelder ausbezahlt, als Arbeitnehmer AHV-Beiträge einbezahlen. Dementsprechend schrumpft das AHV-Vermögen (der Fonds). Der AHV-Fonds dürfte je nach Annahmen zwischen den Jahren 2027 und 2030 aufgebraucht sein, wenn keine Reformen ergriffen werden. Die Aussichten sind also düster, der Sanierungsbedarf enorm.

 

Die AHVplus-Initiative

Nun kommt die AHVplus-Initiative und möchte alle AHV-Renten um 10% erhöhen. Dies würde jährlich 4-6 Milliarden Franken an Mehrkosten verursachen und die AHV noch schneller in den finanziellen Ruin treiben. Oder aber man müsste ehrlicherweise die AHV-Beitragssätze erhöhen. Weil viele Arbeitnehmer kaum freiwillig tiefere Löhne akzeptieren, wird das die Lohnkosten in die Höhe treiben und die sonst schon im Vergleich zum Ausland sehr teuren Arbeit in der Schweiz weiter verteuern. Dadurch dürften einige Arbeitsplätze in der Schweiz wegfallen (ganz verloren gehen oder ins Ausland abwandern, da dort qualitativ gleichwertige Arbeit meist massiv billiger ist). Weniger Arbeitsplätze und damit AHV-Lohnbeiträge würden das Finanzierungsproblem der AHVplus-Initiative verschärfen. Deshalb ist diese Initiative so gefährlich: Sie will mehr Geld ausgeben, aber es ist unklar, wie das finanziert werden soll!

Auch allfällige Steuererhöhungen als Finanzierungsquelle würden den Werkplatz Schweiz unattraktiver da teurer machen, wodurch wiederum Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet wären. Wer Renten sichern möchte, lehnt diese Initiative ab!

 

Nach der Abstimmung?

Ob die AHVplus-Initiative angenommen wird oder nicht am 25. September – die AHV muss sowieso saniert werden!

Die Schweiz wird früher oder später wohl das Norm-Rentenalter erhöhen müssen (wenn für einige Personen auch mit vorzeitiger Pensionierung/Flexibilisierung) und das Verhältnis von AHV-Beitragszahlern und Rentenbezügern stabilisieren müssen. Diese Lösung ist wohl immer noch unpopulär, aber nachhaltig und hilft, die Renten langfristig zu sichern.

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

Die Initiative «Pro Service Public» ist kontraproduktiv

Zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 5. Juni (Volksinitiative «Pro Service Public»)

 

Die Initiative «Pro Service Public», über die wir am 5. Juni abstimmen werden, tönt gut, ist aber kontraproduktiv. Sie will die schon heute beschränkte unternehmerische Freiheit u.a. von Post, SBB und Swisscom weiter beschneiden. Nicht nur die Lohnskala würde nach unten angepasst, sondern Gewinn machen wäre auch verpönt.

Unternehmerischer Handlungsspielraum ist aber dringend nötig, um eine Lohnpolitik zu fahren, die fähige Köpfe anzieht und gute Leistung belohnt. Müsste die ganze Lohnskala nach unten geschraubt werden, wäre nicht nur das Top-Management, sondern Tausende Mitarbeiter betroffen. Tiefere Löhne würden die Arbeitsmotivation schmälern und die Servicequalität reduzieren, womit das Gegenteil von dem erreicht wird, was die Initianten wollten.

 

Eine gute Grundversorgung heisst nicht Bewahrung der Infrastruktur, wie sie vielleicht vor 20 Jahren gewünscht war, sondern gute Servicequalität, die sich laufend sich verändernden Bedürfnissen anpasst. Der von den Initianten als Qualitätsabbau beklagte Abbau von gelben Briefkästen ist ein Zeichen der Zeit: Das Briefvolumen sinkt in der Schweiz stetig. Unsere Bedürfnisse und Ansprüche an die Leistungserbringer des Service Public ändern sich. Deshalb sollten sie auch die Chance haben, sich zu wandeln. Das kostet aber: Mehr Rollmaterial der SBB und Innovationen wie My Post 24 oder selbst erstellbare Briefmarken bei der Post bedingen Investitionen, welche durch Gewinne möglich gemacht werden. Deshalb muss ein Unternehmen Gewinn machen können.

 

Wer mit dem Service nicht glücklich ist, soll zur Konkurrenz gehen. Wettbewerbsdruck ist das beste Mittel gegen mangelhafte Qualität oder überhöhte Preise. Die Lösung ist daher genau das Gegenteil der dirigistischen Initiative: Mehr Wettbewerb. Was im Telekommunikationsmarkt schon möglich ist, sollte vermehrt auch bei Bahn und Post Anwendung finden.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

Die Lohndumping-Initiative ist ein Monster im Schafspelz!

zu den kantonalen Abstimmungen vom 28. Februar 2016

 

Die Reihe von sozialistischen Initiativen der letzten Jahre (u.a. «1:12», Bonzensteuer, Mindestlohn, 6 Wochen Ferien etc.) findet in der Lohndumping-Initiative eine Fortsetzung. Wie alle diese abgelehnten linken Initiativen ist auch die Lohndumping-Vorlage extremistisch und schädlich für den Werkplatz.

Die Gewerkschaften blasen mit dieser Initiative ein heute existierendes, aber relativ kleines Problem auf und nehmen mit ihrem populistischen Vorhaben massive Folgeschäden in Kauf, die letztlich auch die Arbeitnehmer benachteiligt.

In den letzten Jahren wurden bereits mehrere griffige Massnahmen getroffen gegen Lohndumping. Zudem sind die meisten Verdachtsfälle unbegründet. Doch mit der Initiative müssten gerade bei blossem Verdacht auf Verstoss gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen – ohne diesen Verdacht prüfen zu müssen! – die Arbeiten sofort zwangsweise unterbrochen werden!

Ein erzwungener Arbeitsstopp bei einzelnen Verdächtigten kann, zum Beispiel auf dem Bau, zur Schliessung von ganzen Betrieben führen, womit viele Unschuldige leiden müssten. Denn als Konsequenz könnten Folgearbeiten nicht fristgerecht gemacht werden und Zulieferer müssten wieder weggeschickt werden. Auftraggeber würden ihre Bestellungen verspätet oder gar nicht erhalten. Dies würde zu Mehrkosten oder gar zu Auftragsstornierungen führen, und damit der Reputation von Zürich als Arbeitsstandort massiv schaden. Sollte sich ein Verdacht als haltlos erweisen, würde es aufgrund des erzwungenen Arbeitsstopps wohl zu Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kanton geben, den wohl nicht zuletzt wir als Steuerzahler zu bezahlen hätten.

Die Initiative ist unverhältnismässig und setzt auf radikalen Zwang, der nur zu mehr Rechtsunsicherheit und -streitigkeiten führen würde.
Die Vorlage würde insbesondere Branchen, die heute mit Gesamtarbeitsverträgen und minimalen Lohnstandards sowieso schon eher überreguliert sind, noch bürokratischer und damit teurer machen. Bei einem Ja zur Initiative droht deshalb die Abwanderung von Aufträgen und damit Jobs in andere Kantone. Zürcher Arbeitnehmer würden damit schlimmstenfalls sogar ihre Jobs verlieren – dies wegen einer Forderung der Gewerkschaften!

Die Lohndumping-Initiative kommt verführerisch als Schäfchen daher, ist aber radikal und gefährlich wie ein Monster. Mehr Probleme würden geschaffen, aber keines gelöst. Deshalb Nein dazu am 28. Februar 2016.

Adrian Ineichen
Präsident FDP Dübendorf

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer!

zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 28. Februar 2016:

 

Alle paar Jahre stimmen wir über eine Ausländer betreffende Vorlage ab – so auch am 28. Februar über die Durchsetzungsinitiative der SVP.
Ja, es gibt immer noch Probleme in der Ausländer- und Asylpolitik. Aber während in den letzten Jahren viel gemacht und viel verbessert wurde, sinkt gleichzeitig die Nützlichkeit der Initiativen dazu und deren Vorschläge wurden stetes grotesker. Welche eine Ironie!

Das Parlament hat die vom Volk 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative rechtzeitig und rechtskräftig umgesetzt. Dadurch wird ein Ausländer bei Mord, Sexualverbrechen, gewerbsmässigem Betrug, und vielen anderen Delikten in der Regel des Landes verwiesen. Nun kommt die Durchsetzungsinitiative und schiesst übers Ziel hinaus: Sie vermischt harte Verbrechen mit kleinen Vergehen und will auch Hausfriedensbruch, falsche Anschuldigungen, ja sogar falsche Übersetzungen (!) in den Deliktskatalog aufnehmen, der zum Landesverweis führt – ohne Ausnahme, ohne Härtefallregelung, für sämtliche Ausländer. Geht das? Sogar SVP-Rechtsprofessor Vogt möchte eine Ausnahme für in der Schweiz geborene Secondos machen. Was taugt eine Initiative, wenn nicht mal deren Väter wissen, was sie wollen und wie die Initiative wirken soll?

Schlimmer noch, die Initiative ist teilweise ungültig, und selbst der zur Abstimmung gelangende Teil steht in Konflikt mit anerkannten Prinzipien unserer heutigen Bundesverfassung! Die Initiative würde zu grosser Rechtsunsicherheit führen. Des Landes verwiesene Ausländer, insbesondere hier geborene, würden wohl alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, die Ausschaffung zu verhindern. Es würden noch mehr teure Gerichtsverfahren geben – nicht zuletzt auf Kosten des Steuerzahlers!

 

Erhöht es wirklich unser Sicherheitsgefühl, wenn ein Ausländer vierter Generation, der nur Schweizerdeutsch spricht, nicht aber die Fremdsprache seiner Vorfahren, nach einem Kaugummi-Klau ins Land seiner Vorvorfahren ausgeschafft werden soll, welches er gar nicht kennt, und in das er gar nicht ausgeschafft werden kann, da dieses Land die Rückübernahme verweigert? Soll er dann in Ausschaffungshaft versauern, statt zu arbeiten und Steuern zu bezahlen?

 

Die Durchsetzungsinitiative ist ein Rohrkrepierer. Sie verfehlt das Ziel – sie generiert kein Sicherheitsgewinn – schadet uns aber, indem unsere Werte und Prinzipien untergraben werden, noch mehr teure Verfahren folgen und letztlich noch mehr Konflikte provoziert würden. Echte Lösungen sehen anders aus. Deshalb Nein am 28. Februar 2016.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

SKOS-Richtlinien revidiert: Gut, aber nicht gut genug!

Die kantonalen Sozialdirektoren haben vor kurzem beschlossen, die SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe in vier Punkten zu reduzieren. So wird der Grundbedarf bei Grossfamilien ab 6 Personen um 76 Fr. pro Person reduziert. Zudem wird der Grundbedarf von 18-25jährigen um 20% gekürzt auf 789 Fr. pro Monat. Schliesslich wird die minimale Integrationszulage abgeschafft und Sanktionen können nun neu den Grundbedarf um bis zu 30% kürzen.

Die SKOS-Reformen gehen in die richtige Richtung. Nach Jahren der Kritik wird nun endlich etwas gemacht. Bisher kam es vor, dass es sich für einige Leute gelohnt hat, von der Sozialhilfe zu leben, anstatt einen Job zu suchen, oder gar ein Jobangebot anzunehmen und zu arbeiten. Angesichts solcher bisheriger Fehlanreize sind Anpassungen dringend nötig.
Ist damit alles gut? Wohl nicht ganz.

Geht man das riesige Richtlinienwerk durch, gewinnt man erstens den Eindruck, dass einige Ansätze mindestens in einigen Regionen wohl immer noch als zu hoch gelten dürften. D.h. es ist wohl immer noch Luft vorhanden für Anpassungen.

Zweitens berücksichtigt die aktuelle SKOS-Richtlinien-Revision nur einige wenige Elemente. D.h. andere Bereiche mit Fehlanreizen wurden noch nicht angetastet. Auch dort dürfte es noch Luft haben.

Drittens ist wichtig, wie die Handhabung in der Praxis in den Kantonen und Gemeinden ist. Die SKOS macht nur Richtlinien oder Empfehlungen.

Es ist löblich, dass es eine zweite Revisions-Etappe geben wird im Jahre 2017, in der die situationsbedingten Leistungen angepasst werden. Auch dort sind Kostensenkungen und Abbau von Fehlanreizen noch möglich.

Es bleibt entscheidend zu beobachten, was die Politik macht und wie umsetzt. Deshalb ist es wichtig, Politiker vor Wahlgängen sorgfältig auszuwählen, und insbesondere am 18. Oktober liberale, bürgerliche Personen zu wählen, die sicherstellen, dass die Sozialhilfe den Richtigen im angemessenen Masse zukommt, und anderen eben nicht!

Adrian Ineichen

Präsident, FDP Dübendorf

Quelle:

1. Etappe der Revision der SKOS-Richtlinien (Medienmitteilung vom 21. September 2015):

http://skos.ch/news/detail/erste-etappe-der-richtlinienrevision-abgeschlossen/

Der Ständerat erhöht die Renten und treibt die AHV in den Ruin!

Erst gab es jahrelang einen Reformstau in der AHV, und nun hat der Ständerat in der laufenden Herbstsession neben einem lang erwarteten Reförmchen (u.a. Rentenalter 65 für Frauen) auch gleich eine grosszügige Rentenerhöhung für alle beschlossen! Die AHV-Zahlungen werden also unter dem Strich ausgebaut, auch wenn das System bereits Defizite verursacht!

Wahlkampfzeit bedeutet für die Mehrheit von Links-Grün bis und mit CVP offenbar vor allem Geschenke-verteilen-Zeit. Man zapft echli mehr Mehrwertsteuer-Gelder ab und schiebt das strukturelle Problem der Sozialwerke vor sich hin.
Bereits heute aber werden infolge Alterung der Gesellschaft die Sozialwerke auf Kosten der jüngeren Generationen finanziert. Viele der heute 20- bis 30-jährigen bezweifeln, dass sie dereinst eine Rente erhalten werden, da das System dann wohl schon längst kollabiert ist. Mit seinen Entscheiden diese Woche hat es der Ständerat versäumt, die Sozialwerke auf eine langfristig stabile Basis zu stellen und treibt die AHV damit in den Ruin!

Wo bleibt da die Generationengerechtigkeit?

 

Gefragt wären echte Reformen: Das Verhältnis Einzahler zu AHV-Bezüger müsste stabilisiert werden, am ehesten mit einer Erhöhung des tatsächlichen Pensionsalters sowie Flexibilisierung der Arbeitsmodelle. Zweitens müsste eine echte AHV-Schuldenbremse eingeführt werden, um die AHV vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.

Ich hoffe, der Nationalrat korrigiert die Entscheide des Ständerats. Für die Wahlen vom 18. Oktober rufe ich die Stimmbürger auf, bürgerliche, liberale Politiker zu wählen, welche die AHV endlich auf eine finanziell nachhaltige, langfristige Basis stellen!

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

 

Quellen:

http://www.nzz.ch/schweiz/ein-mehrwertsteuerprozent-fuer-die-ahv-1.18614400

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/die-jungen-muessen-mehr-bezahlen-rentner-werden-kaum-belastet/story/11826072

 

Für ein liberales Taxigesetz im Kt. Zürich

Mit Erstaunen habe ich Mitte Juni vom Fall eines Dübendorfer Taxifahrers gelesen, der gebüsst wurde, weil er auf der Rückfahrt innerhalb der Stadt Zürich einen Gast transportierte.

Die heutigen, lokal beschlossenen Taxiregelungen sind teilweise unklar und haben oft den Effekt, die lokalen Taxiunternehmen vor der Konkurrenz aus anderen Gemeinden zu schützen. Solche Regelungen sind ökonomisch ineffizient, weil sie den Markt aufteilen und damit zu überhöhten Preisen führen können. Im vorliegenden Fall ist die heutige Rechtslage aber auch ökologisch unsinnig, da der Gast auf ein anderes Taxi hätte warten müssen und dieses Taxi extra hätte herbei fahren müssen, während das Dübendorfer Taxi leer durch Zürich nach Dübendorf zurückgekehrt wäre.

Die heutige Taxiregulierungen schaden also nicht nur dem Funktionieren der Marktmechanismen, sondern auch der Umwelt und den Anliegen von Kunden.

 

Glücklicherweise ist gegenwärtig ein neues kantonales Taxigesetz in der Vernehmlassung bis Ende August, welches einen liberaleren Markt schaffen möchte. Doch der Entwurf läuft Gefahr, zu restriktiv zu sein. Primäres Ziel sollte sein, dass zugelassene Taxis ihre Dienstleistungen überall anbieten dürfen, um Leerfahrten zu vermindern. Um den obigen Fall zu vermeiden, sollte es insbesondere künftig möglich sein, bei Rückfahrten Gäste transportieren zu dürfen, egal wo deren Zielort ist.

Auch ist zu hinterfragen, ob immer noch Gemeinden die Taxibewilligungen ausstellen sollten (und damit auch künftig über protektionistische Mittel verfügen), oder nicht eher der Kanton Bewilligungen erteilen sollte. Gemeinden könnten sich künftig damit begnügen, Standplätze zu vergeben.

 

Interessierte Organisationen sind also aufgerufen, Vernehmlassungsantworten einzureichen, um das künftige Gesetz so liberal wie möglich zu gestalten.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident FDP Dübendorf

 

 

Quellen:

– „Glattaler“ vom 19. Juni 2015

– Vernehmlassung zum Taxigesetz des Kantons Zürich, Medienmittelung vom 23. April 2015

http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2015/taxigesetz_vernehmlassung.html

 

Statt Numerus Clausus: Mehr Hochschulautonomie und mehr Verursacherprinzip! (15.3.2015)

Vor kurzem forderten einige Parlamentarier die Erweiterung des Numerus Clausus (NC) auf Fächer der Geistes- und Sozialwissenschaften, in denen es „zu viele“ Studierende gäbe, welche „im Arbeitsmarkt nicht gebraucht“ würden. Die Statistik widerspricht der These: Die Arbeitslosigkeit von Absolventen fünf Jahre nach Abschluss ihres des Master-Studiums ist bei Geistes-/Sozialwissenschaftlern mit 2.8% tiefer als unter Naturwissenschaftlern (3.8%).

Entscheidend für den persönlichen Erfolg wie auch für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen des Studiums ist weniger die Studienrichtung als vielmehr das persönliche Engagement, sich weiter zu entwickeln und die Leidenschaft jedes einzelnen Menschen, sowie neben Fach- v.a. auch methodischen Kompetenzen, um z.B. Probleme zu analysieren und zu lösen. Deshalb sollen Studierende ihr Fach nach ihrem Gutdünken auswählen. Die Politik hat diese Studienentscheidungen zu akzeptieren.

Der NC ist überholt und sollte abgeschafft werden. Er schliesst heute potenziell gute Kandidaten aus und verschwendet damit deren Potenzial. Mit dem NC definiert der Staat, wie viele Studienplätze in einer Richtung genug sind. Dies ist prinzipiell fragwürdig. Denn wie soll der Staat, d.h. die Politik, wissen, wie viele Absolventen einer Richtung für die Wirtschaft und Gesellschaft sinnvoll sind?

Die Medizin zeigt anschaulich, wie die Politik hier versagt: Die Schweiz bildet zu wenig Ärzte aus, konnte dies aber bisher einigermassen wettmachen durch die Einwanderung von medizinischen Fachkräften. Mit der künftigen Kontingentierung der Einwanderung und der kommenden Welle von Pensionierungen vieler (Haus-)Ärzte in der Schweiz droht eine Ärztemangel, v.a. in ländlichen Regionen.

Die Politik kennt dieses Problem, löste es aber bisher nicht. Es braucht deshalb mehr Marktmechanismen. Die Hochschulen sollen mehr Autonomie aber auch mehr finanzielle Verantwortung erhalten, und können so rascher auf veränderte Marktbedingungen reagieren. Da die Nachfrage nach Ärzten steigen wird, könnten sie rasch mehr Studienplätze in der Medizin anbieten. Zur Finanzierung braucht es neben mehr öffentlichen Geldern aber auch eine Stärkung des Verursacherprinzips via höhere Studiengebühren, mehr Studienkredite und mehr Drittmittel (wo die Universität St. Gallen eine Pionierrolle spielt). Ringt sich die Politik nicht dazu durch, müsste man über private Alternativen nachdenken.

Wenn überfüllte geisteswissenschaftliche Fächer ein Problem darstellen, könnten höhere Studiengebühren helfen, mehr Studienplätze anzubieten, zumal die Kosten (im Vergleich zur Medizin) relativ tief sind. Andererseits könnte das Studienangebot ausdifferenziert werden: z.B. Online-Studiengänge mit tieferen Gebühren. Diese könnten durch die Hochschulen mit einem relativ geringen Mehraufwand offeriert werden, und wären attraktiv für Studierende, die bereits heute dem Hörsaal oft fernbleiben.

Adrian Ineichen

Vizepräsident FDP Dübendorf
Kantonsratskandidat, FDP Liste 3, Bezirk Uster

Quellen

20 Minuten (12. März 2015): „SVP will Numerus clausus für Psychologie-Studenten“
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/16405368

Bundesamt für Statistik (2015): „Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt. Erste Ergebnisse der Längsschnittbefragung 2013.“ Erwerbslosenquote von Masterabsolventen (universitärer Hochschulen) fünf Jahre nach Studienabschluss (S. 11)
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=5864

Schweizer Schoggi nur noch im Ausland produziert? – Nein zur schädlichen Energiesteuer (24.2.2015)

Zur eidgenössischen Abstimmung über die Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ vom 8. März 2015

Wir stimmen über eine neue Energiesteuer ab, die kaum umsetzbar ist. Innert weniger Jahre sollen fast 40% des Bundesbudgets (mehr als 22 Mrd. Franken!) durch eine neue Steuer auf Energie finanziert werden. Dabei gibt es vor allem drei grosse Probleme: Erstens würde der Verkehr massiv verteuert und energieintensive Branchen wären nicht mehr konkurrenzfähig. Diese würden entweder abwandern, womit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz zunehmen würde, oder müssten durch Ausnahmen geschützt werden. Dies wiederum würde aber das Ziel der Initiative, die Energiewende sichern, torpedieren und das wichtige Gebot der Verursachergerechtigkeit verletzen.

Zweitens müsste der Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien bei importierten Waren auch besteuert werden. Das würde bedeuten, dass eingeführte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee und Metalle ebenfalls massiv teurer würden, wodurch Teile der Industrie-Produktion in der Schweiz nicht mehr attraktiv sein würden. Man stelle sich vor, „Schweizer Schokolade“ würde künftig aus Kostengründen hauptsächlich im Ausland produziert! Die Energiesteuer an der Grenze wäre zudem handelsrechtlich kaum umsetzbar. Die Schweiz würde sich international noch ein Problem mehr aufhalsen.

Drittens ist die Vorlage schlicht zu komplex. Einerseits träumen die Initianten, mit der Energiesteuer gute Umweltpolitik zu machen, andererseits überschätzen sie die Planbarkeit der Steuererträge und destabilisieren so den Bundeshaushalt, wodurch grosse Ausgabenposten, wie die AHV, IV und Verkehrsprojekte gefährdet würden. Volatile Bundesbudgets sowie sich ständig ändernde Energiesteuersätze würden der Attraktivität des Werkplatzes schaden und es Unternehmen neben dem Wechselkursdruck und der hohen Preise im Inland noch schwerer machen, zu überleben.

Ein ökologisch und ökonomisch besserer Ansatz trennt Steuerpolitik als Instrument zur Finanzierung des Staates strikt von der Energiepolitik. Fiskalneutrale Lenkungsabgaben, welche wieder an die Bevölkerung verteilt werden, sind tauglichere Mittel in der Umwelt- und Energiepolitik. Erste positive Erfahrungen wurden mit der CO2-Abgabe bereits gemacht. Ideen für weiter entwickelte Lenkungsabgaben wurden von freisinniger Seite denn auch bereits ins Parlament eingebracht.

Ich rufe deshalb alle Bürger, denen nicht nur unsere Umwelt, sondern auch unser Wohlstand und damit unsere Arbeitsplätze wichtig sind, dazu auf, zur Energiesteuer klar Nein zu sagen.

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf

Ja zur Rechtsformumwandlung des Spitals Uster (10.2.2015)

Zu den Abstimmungsvorlagen betreffend Spital Uster vom 8. März 2015

Das Spital Uster prosperiert. Damit das aber so bleiben kann, muss es sich den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend anpassen. Und die haben tatsächlich geändert, nämlich auf Bundesstufe (mit dem revidierten Krankenversicherungsgesetz) sowie auch kantonal das vom Stimmvolk gutgeheissene Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz im Jahre 2012.
Seither haben mehrere Gemeinden jedoch den Zweckverband als Träger des Spitals Uster verlassen, nicht zuletzt aufgrund des grossen finanziellen Risikos. Dieses Risiko lastet nun aber noch schwerer auf den noch verbleibenden Gemeinden. Mit der Unwandlung der Rechtsform in eine AG, über die wir am 8. März abstimmen, wird das finanzielle Risiko pro Gemeinde auf das jeweilige von den Gemeinden zu zeichnende Aktienkapital reduziert.

Als gemeinnützige AG wird das Spital somit wieder auf eine stabile Grundlage gestellt. Gemeinnützig deshalb, weil es wie bisher den medizinischen Grundversorgungsauftrag erfüllen muss und wie bisher keine profitmaximierende Strategie verfolgen kann. Die interkommunale Vereinbarung (IKV) sowie ein Aktionärsbindungsvertrag sichern den Gemeinden auch nach 5 Jahren mindestens eine Aktienmehrheit. Änderungen dieser IKV bedingen zudem eine Urnenabstimmung, womit die direktdemokratische Kontrolle des Spitals gegenüber heute sogar noch gestärkt wird. Weder Angestellte noch Patienten müssen befürchten, durch die Rechtsformänderung schlechter gestellt zu werden.

Hingegen bedeutet die neue Rechtsform eine Verschlankung der Organe und damit der Entscheidungsstrukturen. Das Spital soll ja effizient funktionieren, und für die Patienten da sein, und nicht als politischer Wasserkopf Funktionären dienen.

Ich stimme deshalb der Rechtsformänderung des Spitals zu und befürworte, dass Dübendorf zu den Aktionären gehört.

 

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf