Schweizer Schoggi nur noch im Ausland produziert? – Nein zur schädlichen Energiesteuer (24.2.2015)

Zur eidgenössischen Abstimmung über die Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ vom 8. März 2015

Wir stimmen über eine neue Energiesteuer ab, die kaum umsetzbar ist. Innert weniger Jahre sollen fast 40% des Bundesbudgets (mehr als 22 Mrd. Franken!) durch eine neue Steuer auf Energie finanziert werden. Dabei gibt es vor allem drei grosse Probleme: Erstens würde der Verkehr massiv verteuert und energieintensive Branchen wären nicht mehr konkurrenzfähig. Diese würden entweder abwandern, womit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz zunehmen würde, oder müssten durch Ausnahmen geschützt werden. Dies wiederum würde aber das Ziel der Initiative, die Energiewende sichern, torpedieren und das wichtige Gebot der Verursachergerechtigkeit verletzen.

Zweitens müsste der Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien bei importierten Waren auch besteuert werden. Das würde bedeuten, dass eingeführte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee und Metalle ebenfalls massiv teurer würden, wodurch Teile der Industrie-Produktion in der Schweiz nicht mehr attraktiv sein würden. Man stelle sich vor, „Schweizer Schokolade“ würde künftig aus Kostengründen hauptsächlich im Ausland produziert! Die Energiesteuer an der Grenze wäre zudem handelsrechtlich kaum umsetzbar. Die Schweiz würde sich international noch ein Problem mehr aufhalsen.

Drittens ist die Vorlage schlicht zu komplex. Einerseits träumen die Initianten, mit der Energiesteuer gute Umweltpolitik zu machen, andererseits überschätzen sie die Planbarkeit der Steuererträge und destabilisieren so den Bundeshaushalt, wodurch grosse Ausgabenposten, wie die AHV, IV und Verkehrsprojekte gefährdet würden. Volatile Bundesbudgets sowie sich ständig ändernde Energiesteuersätze würden der Attraktivität des Werkplatzes schaden und es Unternehmen neben dem Wechselkursdruck und der hohen Preise im Inland noch schwerer machen, zu überleben.

Ein ökologisch und ökonomisch besserer Ansatz trennt Steuerpolitik als Instrument zur Finanzierung des Staates strikt von der Energiepolitik. Fiskalneutrale Lenkungsabgaben, welche wieder an die Bevölkerung verteilt werden, sind tauglichere Mittel in der Umwelt- und Energiepolitik. Erste positive Erfahrungen wurden mit der CO2-Abgabe bereits gemacht. Ideen für weiter entwickelte Lenkungsabgaben wurden von freisinniger Seite denn auch bereits ins Parlament eingebracht.

Ich rufe deshalb alle Bürger, denen nicht nur unsere Umwelt, sondern auch unser Wohlstand und damit unsere Arbeitsplätze wichtig sind, dazu auf, zur Energiesteuer klar Nein zu sagen.

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf

Ja zur Rechtsformumwandlung des Spitals Uster (10.2.2015)

Zu den Abstimmungsvorlagen betreffend Spital Uster vom 8. März 2015

Das Spital Uster prosperiert. Damit das aber so bleiben kann, muss es sich den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend anpassen. Und die haben tatsächlich geändert, nämlich auf Bundesstufe (mit dem revidierten Krankenversicherungsgesetz) sowie auch kantonal das vom Stimmvolk gutgeheissene Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz im Jahre 2012.
Seither haben mehrere Gemeinden jedoch den Zweckverband als Träger des Spitals Uster verlassen, nicht zuletzt aufgrund des grossen finanziellen Risikos. Dieses Risiko lastet nun aber noch schwerer auf den noch verbleibenden Gemeinden. Mit der Unwandlung der Rechtsform in eine AG, über die wir am 8. März abstimmen, wird das finanzielle Risiko pro Gemeinde auf das jeweilige von den Gemeinden zu zeichnende Aktienkapital reduziert.

Als gemeinnützige AG wird das Spital somit wieder auf eine stabile Grundlage gestellt. Gemeinnützig deshalb, weil es wie bisher den medizinischen Grundversorgungsauftrag erfüllen muss und wie bisher keine profitmaximierende Strategie verfolgen kann. Die interkommunale Vereinbarung (IKV) sowie ein Aktionärsbindungsvertrag sichern den Gemeinden auch nach 5 Jahren mindestens eine Aktienmehrheit. Änderungen dieser IKV bedingen zudem eine Urnenabstimmung, womit die direktdemokratische Kontrolle des Spitals gegenüber heute sogar noch gestärkt wird. Weder Angestellte noch Patienten müssen befürchten, durch die Rechtsformänderung schlechter gestellt zu werden.

Hingegen bedeutet die neue Rechtsform eine Verschlankung der Organe und damit der Entscheidungsstrukturen. Das Spital soll ja effizient funktionieren, und für die Patienten da sein, und nicht als politischer Wasserkopf Funktionären dienen.

Ich stimme deshalb der Rechtsformänderung des Spitals zu und befürworte, dass Dübendorf zu den Aktionären gehört.

 

Adrian Ineichen

Kantonsratskandidat und Vizepräsident FDP Dübendorf

Abfertigungen auf dem Flugplatz Dübendorf sind sinnvoll! (21.1.2015)

Die Armee hat vor kurzem beschlossen, dass während des Weltwirtschaftsforums in Davos auf dem Militärflugplatz Dübendorf auch wieder Personen(grenz)kontrollen sowie Zollabfertigungen durchgeführt werden können. Bisher musste dies auf dem Flughafen Zürich-Kloten gemacht werden, worauf dann die Privatjets wieder abhoben und nach Dübendorf flogen, um hier parkiert zu werden. Obwohl das Parkieren seit Jahren gemacht und toleriert wird, spricht sich nun der Stadtrat von Dübendorf, allen voran Stadtpräsident Ziörjen, gegen das erleichterte Verfahren mit Abfertigung aus. Dies befremdet uns.

Wie in anderen Flugplatz-relevanten Fragen ist es löblich, wenn der Stadtrat die rechtlichen Grundlagen prüft und versucht, mitzureden und sich für die Interessen der Anwohner einzusetzen. Doch welches sind diese Interessen?

Wir glauben, es ist ökologisch und ökonomisch sinnvoller, solche Privatjet-Flüge direkt in Dübendorf abfertigen zu können. Zum einen generiert diese Lösung weniger Flugbewegungen und damit weniger Lärm und Abgase, während früher die Flugzeuge einen Zwischenstopp in Zürich-Kloten einschalten mussten. Zum anderen erlaubt die Direktabfertigung in Dübendorf den Jet-Betreibern auch, Kosten einzusparen und hilft auch, die Betriebskomplexität von Zurich-Kloten zu reduzieren, was zu erhöhter Sicherheit in der Fliegerei beiträgt. Deshalb glauben wir, dass Direktabfertigungen in Dübendorf im Interesse der Anwohner sind.

Die Erfahrungen mit den Direktabfertigungen können Dübendorf zudem helfen, wie mit der kommenden vermehrten zivilen Nutzung des Flugplatzes umzugehen ist. Auch hier sehen wir Chancen: Wenn sich das Konzept der zivilen Fliegerei mit kleinen (und deshalb verhältnismässig leisen) Businessjets in Dübendorf etablieren kann, werden tendenziell weniger (laute) Grossraumjets von oder nach Zürich-Kloten über Dübendorf fliegen. Auch dies dürfte unter dem Gesichtspunkt der möglichst geringen Lärmbelastung im Interesse der Anwohner sein.

Wir hoffen, dass Dübendorf unverkrampfter an die Zukunft des Flugplatzes geht und vermehrt die Chancen von diesem sieht.

 

Adrian Ineichen
Kantonsratskandidat und Vizepräsident, FDP Dübendorf

 

Andreas Sturzenegger
Kantonsratskandidat und Gemeinderat, FDP Dübendorf

 

Ursina Nick
Kantonsratskandidatin, FDP Dübendorf

 

 

Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung! (10. Nov. 2014)

Zur Abstimmung über die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ vom 30. November 2014

 

 

Links-grüne Kreise wollen mit der Abstimmung vom 30. November die Pauschalbesteuerung abschaffen. Die Pauschalbesteuerung ist etwas Besonderes. Sie ermöglicht vermögenden Ausländern, welche nicht erwerbstätig sind in der Schweiz, Steuern auf Basis ihrer Lebenshaltungskosten zu bezahlen, und somit nicht auf Basis ihres Einkommens und Vermögens. Dies kann steuerlich von Vorteil sein. Dieses Privileg mag manchen vielleicht unfair erscheinen, ist aber wirtschaftlich sinnvoll für die Schweiz, denn immerhin bezahlen rund 5‘600 Personen verteilt über 21 Kantone rund 695 Mio. Franken Pauschalsteuern (im 2012).

Als der Kanton Zürich vor wenigen Jahren die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat, haben die Hälfte der Pauschalbesteuerten den Kanton verlassen. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass die Abschaffung in der Schweiz zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Denn die meisten Pauschalbesteuerten dürften sehr mobil sein, und entweder ins Ausland abwandern, oder andere Möglichkeiten nutzen, um ihre Steuersituation zu optimieren.

Solche Steuerausfälle müssten deshalb kompensiert werden mit höheren Steuern, welche wiederum uns alle treffen würden. Die Linke würde wohl argumentieren, dass die Steuererhöhungen vor allem bei den hohen Einkommen anzusetzen wären. Doch Reiche haben auch mehr Möglichkeiten, ihre Steuern zu optimieren, wodurch eben primär der Mittelstand der Leidtragende wäre. Wollen wir also im Namen der Fairness auf die Superreichen zielen, nur um uns am Ende selbst ins Bein zu schiessen?

Auch wenn der Kanton Zürich keine Pauschalbesteuerung mehr kennt, würde die Annahme der Initiative uns Steuerzahler hier gleichwohl treffen. Warum? Weil Nettoempfängerkantone des Finanzausgleichs wie das Wallis, Graubünden und das Tessin durch die Annahme der Initiative hart getroffen würden, müssten Nettozahlerkantone wie Zürich ihnen finanziell noch stärker unter die Arme greifen.

Die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung kann also nicht im Interesse der Zürcher Steuerzahler sein und verdient daher ein klares Nein.

 

Adrian Ineichen,

Vizepräsident FDP Dübendorf

Nein zum staatlich verteuerten Wohnungsbau!

Zur Abstimmung über die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zürich vom 28. September 2014

 

 

Ende September stimmen wir über eine verlockende Vorlage ab. Wer ist schon gegen preisgünstige Wohnungen, für welche Gemeinden künftig einen Mindestanteil festlegen können sollen? Erst beim genauen Hinsehen wird deutlich: „Es klingt zu gut, um wahr zu sein!“ Denn diese Vorlage ist gefährlich und kontraproduktiv! Sie will die Wirtschaftsfreiheit einschränken und noch mehr staatliche Regeln für das Bauen. Dies würde den Wohnungsbau noch komplizierter und teurer machen und mit zunehmenden Vorschriften künftige Investoren eher abschrecken als anziehen. Dies wiederum würde die Verknappung von Wohnraum nur noch mehr anheizen.

 

Die Umsetzung der Vorlage würde zwangsläufig auf Kosten des breiten Mittelstandes erfolgen und den Mietwohnungsmarkt vollends in zwei Klassen spalten. Denn wenn Investoren künstlich günstig gemachten Wohnraum bereitstellen müssen, würden sie versuchen, die dadurch verlorene Rendite wohl bei anderen wieder hereinzuholen. Längerfristig gäbe es dann noch ein hochpreisiges Segment und ein tiefpreisiges Segment (welches vom hochpreisigen subventioniert werden muss). Der breite Mittelstand als Leid tragender der Gesetzesänderung würde noch mehr ins obere Segment gedrückt, da nur wenige von subventionierten Wohnungen profitieren könnten.

 

Auch wenn, oder gerade weil (!), es sich um eine „kann“-Formulierung handelt im vorgeschlagenen Gesetzestext, werden sich die politischen Instanzen in den meisten Gemeinden auf populistischen Druck hin kaum gegen solche Mindestanteile für preisgünstige Wohnungen wehren können. Im Gegenteil: Einige Behördenvertreter würden darin wohl künftig ein praktisches Mittel sehen, ihre Wiederwahl zu sichern, indem sie die Erstellung subventionierten Wohnraums befehlen für ihre eigene Klientel.

 

Belegungsvorschriften mögen gut gemeint sein, doch sind diese bekanntlich kaum griffig genug, um Missbrauch zu verhindern. Die Stadt Zürich könnte von den zahlreich bekannt gewordenen Missbräuchen ein Lied singen! Insbesondere da preisgünstige Wohnungen für Klientelpolitik missbraucht werden können, ist denn auch kaum mit griffigen (und teuren!) Kontrollmassnahmen zu rechnen.

 

Liebe Mitbürger, lehnen Sie diese Vorlage klar ab, aber fordern Sie die Politik dazu auf, Lösungen zu erarbeiten! Das heute drängendste Problem sind einerseits überbordende Regulierungen, welche das Bauen massiv verteuern. Anstatt mehr Staatsintervention wäre es besser, unnötige Regulierungen abzuschaffen. Andererseits sollte Verdichtung einfacher ermöglicht werden (höhere Ausnützung des Bodens) z.B. durch höhere Gebäude.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

Weniger Littering – mehr Selbstverantwortung!

Es ist wohl ganz glatt, am Glattweg eine Party zu feiern. Vor ein paar Tagen haben aber die Feiernden wohl vergessen, dass der öffentliche Gehweg nicht als “Glattwegwurf-Anlage“​ genutzt werden sollte. Denn als ich am letzten Sonntagmorgen dem Glattweg entlang gejoggt bin, war ich schockiert und angewidert, wieviel Güsel da herum lag. Neben unzähligen PET-Flaschen, Tetra-Packs, Tabak-Säckchen, Bierdosen und zerborstene Bierflaschen lagen sogar ein Pullover und ein paar Socken herum! Unglaublich, wenn man bedenkt, dass zwischen den Sitzbänken ein fast leerer Abfallkübel steht! Ich habe mir dann die Mühe gemacht, das Gröbste in den Abfallkübel zu werfen und vorbeigehende Hundehalter und Familien mit Kleinkindern vor den möglicherweise noch immer herumliegenden Glasscherben zu warnen.

 

Liebe​ Mitmenschen, nutzt die Freiheiten in unserer schönen Stadt, aber tut dies mit verantwortungsvollem Handeln! Das bedeutet, jeder soll seinen eigenen Unrat wegräumen. Jeder soll sich entfalten und Spass haben können, aber mit dem öffentlichen Raum so umgehen, dass andere nicht benachteiligt oder gar geschädigt werden! Wir alle möchten in einer intakten Umwelt leben und anständig behandelt werden. Dafür braucht es allerdings auch den Einsatz jedes Einzelnen von uns!

 

Unser Land ist vor kurzem 723 Jahre alt geworden. Ein stolzes Alter! Die Schweiz hätte es allerdings nicht so weit gebracht ohne Gemeinsinn, Vertrauen und Selbstverantwortung jedes Mitgliedes unserer Gesellschaft. Eine Schweiz als Polizeistaat mit drakonischen Strafen, totaler Überwachung und eingeschüchterter Bevölkerung wäre allenfalls auch sauber, könnte aber auf Dauer nicht bestehen. Im Gegensatz dazu basiert unser Wohlstand und unsere gute Lebensqualität als föderalistisches Land auf Freiheit und Selbstverantwortung! Diese Werte müssen wir leben und von uns gegenseitig tagtäglich einfordern!

 

I​ch danke für Ihr selbstverantwortliche​s Handeln und Ihren Einsatz für das Gemeinwohl!

 

A​drian Ineichen

 

Viz​epräsident, FDP Dübendorf

Weniger Verbote auf Zürcher Seen!

Der Bundesrat hat das grundsätzliche Verbot von Kitesurfen auf Schweizer Seen per Februar 2016 aufgehoben. Der Kanton Zürich setzt dies bereits per Februar 2015 um und möchte auf dem Zürichsee unter bestimmten Bedingungen das Kitesurfen erlauben, welches neu dem Windsurfen gleichgestellt wird.

 

Dies ist aus liberaler Sicht erfreulich. Ganzheitliche Verbote sind undifferenziert und bevormunden uns Bürger. Zudem sind sie oft unnötig und unverhältnismässig. Solche absoluten Verbote gibt es aber immer noch viele! Leider hat der Regierungsrat die Möglichkeit nicht genutzt, in der Vernehmlassung zur Aufhebung des Kitesurfverbots die Schifffahrtsverordnung aus dem Jahre 1980 weitergehend zu entschlacken.

 

So sollte das Verbot von Pedalos und „ähnliche Fahrzeuge“ auch gleich aufgehoben werden! Wenn es heute schon erlaubt ist, den Greifensee mit Ruderbooten wie auch mit grossen Motorschiffen (als Kursschiffe) zu befahren, sollte es auch möglich sein, Pedalos zu nutzen. Pedalos sind motorlos und deshalb leise und langsam. Damit sind sie im Gegensatz zu Motorschiffen kaum eine Gefahr für Tiere und beeinflussen die Natur nicht unverhältnismässig. Im Gegenteil, mit der Möglichkeit, den Greifensee auch mit Pedalos zu befahren, haben Menschen mehr Möglichkeiten, mit diesem einzigartigen Ökosystem in Kontakt zu treten und es damit auch besser zu verstehen. Dies hilft, das menschliche Umweltbewusstsein und damit das eigenverantwortliche Handeln zu schärfen.

 

Es ist an der Zeit, den Menschen mehr Spielraum zu geben und unnötige Verbote und Bevormundungen abzuschaffen! Die Aufhebung von althergebrachten, sinnlosen Verboten und bürokratischen Regeln würde nicht nur das wachsende Regeldickicht etwas lichten, sondern würde auch helfen, Kosten in der Verwaltung abzubauen.

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

 

 

 

Quellen:

 

Medienmitteilung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH

http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2014/kitesurfer.html

 

Vernehmlassung Aufhebung Kitesurfverbot Kanton ZH (Anpassung Schifffahrtsverordnung)

http://www.kapo.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/fach/seepo/kitesurfen.html

 

 

ZKB privatisieren und Risiken für Steuerzahler minimieren!

Der Zürcher Kan­tons­rat hat mit der Re­vi­sion des Kan­to­nal­bank­ge­se​t­zes vor kur­zem gleich meh­rere Ei­gen­tore ge­schos­sen. Um ihre Ei­gen­ka­pi­tal­ba­s​is zu stärken, braucht die ZKB nämlich mehr Geld. Mit der Abschaffung der Möglichkeit von Par­ti­zi­pa­ti­ons­s​chei­nen ver­hin­dert es der Kan­tons­rat nun aber pri­va­ten frei­wil­li­gen In­ves­to­ren, sich an der ZKB zu beteiligen. Dies ist schlecht für uns Steu­er­zah­ler, weil wir wegen der Staats­ga­ran­tie wei­ter­hin das volle Ri­siko eines ZK­B-­Zu­sam­men­bruc​hs tra­gen müssen. Das Haf­tungs­ri­siko ist seit dem Steu­er­streit mit den USA, in dem es für die ZKB noch eine saf­tige Busse ha­geln könnte, brand­ak­tu­el­ler denn je. Nur schon des­halb wäre Ab­hilfe ge­fragt!

Zweiten​s schnürt der Kantonsrat das Korsett für die ZKB enger, statt ihren unternehmerischen Spielraum im schwieriger werdenden Umfeld zu vergrössern. Dies schmälert Geschäftsmöglichkeite​n und steigert Risiken für den Steuerzahler.

Drittens wurde das Dotationskapital erhöht, aber um weniger als die ZKB wollte. Dies bedeutet, dass wir Steuerzahler mit mehr Geld für die ZKB haften müssen als bisher. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass die ZKB ihr Eigenkapital nicht so stark erhöhen kann, wie gewünscht; dies wiederum macht sie weniger stabil macht, als sie selbst sein will. Auch dies birgt tendenziell mehr Risiken für uns Steuerzahler.

 

Um die Milliarden-schweren Risiken für die Steuerzahler zu minimieren, sollte der Kantonsrat die ZKB in eine privatrechtliche AG umformen, die Staatsgarantie abschaffen und es privaten Investoren ermöglichen, Aktien der ZKB zu kaufen und damit deren Risiken freiwillig zu tragen. In vielen anderen Kantonen wurden ähnliche Reformen bereits erfolgreich durchgeführt. Es ist unersichtlich, weshalb dies gerade auf dem Bankenplatz Zürich nicht auch klappen könnte.

 

Adrian Ineichen

 

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

 

http://www.jfbu.ch

Ja zur Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen!

Am 18. Mai stimmen wir im Kanton Zürich über die Kirchensteuerinitiative ab. Die Initiative möchte das Gewerbe (genauer: juristische Personen) von der Kirchensteuerpflicht befreien.

 

Die Situation heute ist absurd: Unternehmen können per Definition nicht glauben, können nicht Mitglied sein von religiösen Organisationen, können auch nicht aus diesen austreten und müssen dennoch Kirchensteuern (was ja eine Art Mitgliederbeitrag ist) bezahlen.

So muss heute ein muslimischer Eigentümer einer Kebab GmbH Kirchensteuern für seine Firma bezahlen, obwohl weder seine Firma noch er selbst Christ ist, und er mit diesem Geld lieber Sprachkurse für türkische Migranten mitfinanziert hätte anstatt für kirchliche Veranstaltungen. Kirchensteuern kommen nämlich nur den drei christlichen Landeskirchen zugute. Mit dieser Steuer verspielt der Kanton Zürich, der gemäss Verfassung „weltoffen“ sein möchte, somit seine religiöse Neutralität und verletzt das Gebot der Gleichbehandlung.

 

Es geht um jährlich rund 100-120 Millionen Franken, um welche Zürcher Gewerbe entlastet werden könnten. Grössere Unternehmen könnten durch den Wegfall mehr Lehrstellen schaffen, oder gemeinnützige Projekte ihrer Wahl finanzieren, statt das Geld den Kirchen abzugeben. Da andere Kantone (z.B. der Aargau, oder Schaffhausen) keine Kirchensteuern für Unternehmen kennen, ist das Gewerbe im Kanton Zürich heute gegenüber anderen benachteiligt.

 

Heute wird von Privaten und Vereinen 9 Mal mehr freiwillige, gemeinnützige Arbeit geleistet als von Kirchen. Aber nur Kirchen werden mit einer eigenen Steuer bevorteilt, womit die anderen implizit zu Freiwilligen zweiter Klasse abgestempelt werden. Das ist unfair.

Viele gemeinnützige Aufgaben, die Kirchen wahrnehmen, werden bereits heute auch von anderen Privaten und Vereinen ausgeübt. Falls Kirchen bei einer Annahme der Initiative gewisse Tätigkeiten nicht mehr weiterführen möchten, können diese von anderen übernommen werden, denn viele kirchliche Angebote sind ersetzbar. Es ist grotesk, dass Unternehmen heute Kirchensteuern bezahlen müssen, damit die katholische Kirche subventionierte Kurse z.B. zu Facebook und Leadership anbietet, welche notabene andere, private Angebote konkurrenziert.

 

Lassen Sie uns also die heutige Diskriminierung beenden sowie diese unselige Kirchensteuer für Unternehmen abschaffen und stimmen Sie am 18. Mai Ja zur Kirchensteuerinitiative!

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand, Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

www.jfbu.ch

 

 

 

Quellen:

Bundesamt für Statistik: „Freiwilligenarbeit in der Schweiz“ (2008)

 

Abstimmungszeitung Kanton Zürich

http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/wahlen_abstimmungen/abstimmungen_2014/abstimmungen_051814/allgemeine_informationen.html#a-content

 

Eine Schweiz mit Zukunft, aber ohne Mindestlöhne!

 

In rund zwei Monaten stimmen wir über die linke Mindestlohninitiative ab, laut der alle mindestens 22 Franken pro Stunde verdienen sollen. Der Abstimmungstermin mag weit weg sein, doch ist es wichtig, uns jetzt schon Gedanken zu machen. Denn die Initiative hätte längerfristig gravierende Konseqeuenzen.

 

Die Initianten erzählen uns das Blaue vom Himmel herunter, wie produktiv wir in der Schweiz doch sind, und weshalb hohe und höhere Löhne doch zur Schweiz passen. Doch die Schweiz ist heute schon eine Hochpreisinsel, unter anderem gerade wegen dem heutigen hohen Lohnniveau. Aber statt hohe Preise mit mehr Wettbewerb zu bekämpfen, will die Linke genau das Gegenteil: Mehr Staat, mehr Bürokratie, weniger Freiheit; mehr Lohn für wenige, aber höhere Preise und weniger Arbeit für alle. Ist das gerecht?

 

Unmittelbar hätte die Annahme der Mindestlohninitiative zwei mögliche Konsequenzen: Zum einen würden vom Staat vorgeschriebene höhere Löhne die Kosten für Unternehmen in der Schweiz steigern, welche diese dann via höhere Preise auf die Kunden abwälzen und damit die Schweiz von der Hochpreisinsel zum Hochpreisberg anwachsen lassen! Zum anderen kann es aber sein, dass diese Kostenabwälzung auf die Endkunden nicht immer möglich ist. Um dennoch nicht Konkurs zu gehen, wären Unternehmen deshalb gezwungen, Kosten zu senken, Prozesse zu automatisieren und weniger Leute einzustellen, oder gar Leute zu entlassen und Arbeitsplätze in andere Länder auszulagern. Dies wäre insbesondere für dynamische Standorte wie die Flughafenregion Gift!

 

Die Mindestlohninitiative reiht sich in eine Serie von Vorlagen der letzten Jahre (wie „1:12“, „6 Wochen Ferien für alle“ etc.), welche zwar nett tönen, aber dem Werkplatz Schweiz massiv Schaden zuführen würden. Vergessen wir nicht: Jeder zweite Franken verdienen wir mit dem Export. Wir sind hochgradig international vernetzt. Uns geht es zwar (noch) gut, aber die Konkurrenz in der Geschäftswelt ist global und wächst. Wir können es uns nicht leisten, unsere sozialen Hängematten stetig auszubauen, wenn wir unseren Wohlstand halten wollen! Der Standort Schweiz ist angewiesen auf gute Rahmenbedingungen mit einem möglichst freien Arbeitsmarkt und möglichst wenigen Regulierungen, kurz: mehr Freiheit. Entscheiden Sie sich deshalb für mehr Freiheit und lehnen Sie die Mindestlohninitiative ab!

 

 

 

 

Adrian Ineichen

Vorstand Jungfreisinnige Bezirk Uster (JFBU)

 

www.jfbu.ch