Ja zur Steuervorlage am 18. Mai – Ja zur Entlastung von Unternehmen im Kanton Zürich!

Quelle: kantonale Abstimmungszeitung

Um was geht es?

2. Teil der Umsetzung Unternehmenssteuervorlage 17 in Kombination mit der AHV-Finanzierung (STAF aus dem Jahre 2017): Senkung der Gewinnsteuern von 7 auf 6 Prozent.

Den ersten Teil mit der Senkung von einem Prozentpunkt der Unternehmenssteuern beschloss das Volk im Jahre 2019. Schon damals war geplant, dass eine Senkung um einen weiteren Prozentpunkt folgen soll.

Aufgrund des Referendums stimmen wir ab.

Argumente

  • Unternehmen tragen heute rund 20% zu den Steuererträgen des Kantons Zürich bei.
  • Die Unternehmenssteuern im Kanton Zürich sind die 2. höchsten der Schweiz. Nur noch der Kanton Bern verlangt mehr. Die Attraktivität bezüglich Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Zürich ist gesunken, da viele andere Kantone in den letzten Jahren die Unternehmenssteuern gesenkt haben.
  • Die letzte Senkung der Unternehmenssteuern um einen Prozentpunkt war Ergebnis-neutral. D.h. es ist nicht mehr Schulden oder einer höheren Steuerlast für Einwohner zu rechnen. Gemäss Studien wurden die kurzfristigen Mindereinnahmen aufgrund der Steuersenkung kompensiert durch höhere Steuereinnahmen (mehr Unternehmen kommen in den Kanton Zürich und verbleiben hier, und zahlen in der Summe mehr Steuern).
  • Sollten Gemeinden aufgrund der kurzfristigen Mindereinnahmen in Schwierigkeiten geraden, sieht die Vorlage eine Unterstützung durch den Kanton vor.
  • Gemäss Handelsregisteramt des Kantons Zürich verliessen netto zwischen 2018 und 2024 jedes Jahr mehr Unternehmen, als neu in den Kanton Zürich gezogen; total rund 1’100 Unternehmen. Daraus verschwanden mehrere Millionen Franken an Steuergeldern aus dem Kanton Zürich in andere, steuergünstigere Kantone (insb. in der Innerschweiz). Entsprechend erhöhte das den Druck und die relative Steuerbelastung für den Mittelstand. Es ist auch ein bedenkliches Signal, dass Zürich als Wirtschaftsmotor laufend an Attraktivität verliert. Dies bedroht Arbeitsplätze im Kanton Zürich.
Quelle: https://steuersenkung-ja.ch/
  • Der linke Vorwurf, wonach von dieser Steuersenkung nur Reiche und Grossunternehmen profitieren würden, ist falsch! Die Steuersenkung ist ergebnisneutral – d.h. es profitieren alle. Keine Steuersenkung würde zu weiteren Unternehmenswegzügen führen, was Steuerausfälle im Kanton Zürich generieren würde, die wiederum v.a. durch den Mittelstand zu bezahlen wäre.
  • Wie gefährlich die Gier der Linken ist, noch mehr Steuern von Unternehmen oder von Reichen einzutreiben zeigt das Eigengoal von Norwegen: Für das Jahre 2022 erhöhte die linke norwegische Regierung die Vermögenssteuern, um gemäss einem Artikel umgerechnet jährlich 146 Mio. USD mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Norwegen hatte bereits davor vergleichsweise hohe Steuern. Dies brachte das Fass für viele vermögende Norweger zum Überlaufen und mehr als 80 wanderten aus (offenbar u.a. in den Kanton Tessin). Netto resultierten Steuerausfälle von 594 Mio. USD – keine Mehreinnahmen!
  • Die internationale Lage ist aktuell sehr instabil, volatil. Es gibt viele ökonomische (Zölle, Zinsen, Inflation) und sicherheitspolitische Unsicherheiten. Gerade in solch schwierigen Zeiten sollten wir versuchen, unsere Arbeitsplätze, Steuersubstrat zu erhalten – dies benötigt attraktive Rahmenbedingungen und dazu gehören mässige Steuersätze.

Deshalb empfehle ich am 18. Mai im Kanton Zürich ein klares JA zur Steuervorlage!

Quellen:

Abstimmungszeitung des Kantons zur Steuervorlage:

https://app.statistik.zh.ch/wahlen_abstimmungen/prod/Actual/Det/1_1_20250518/260261/Abstimmungen/Informationen

steuersenkung-ja.ch

Norway’s Tax Experiment: A Costly Exodus (23.3.2025): https://imglobalwealth.com/articles/norways-tax-experiment-a-costly-exodus/

https://citizenx.com/insights/norway-wealth-exodus/

Stromproduktion in Dübi

In den letzten Jahren hat sich die Umgestaltung der Energieproduktion in der Schweiz beschleunigt. Dazu gibt es auch viele Daten. Zum Beispiel:

In Dübendorf gibt es gemäss Zahlen vom Bundesamt für Energie (letzte Datenaktualisierung 2.4.2025) rund 270 Elektrizitätsproduktionsanlagen.

269 davon sind PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von 7.7 MW. Die restliche Anlage arbeitet mit Biomasse (Blockheizkraftwerk der ARA) und generiert 400 kW.

2023 wurden mit 71 Anlagen am meisten neue Anlagen in Betrieb genommen. Im 2024 waren es 48 neue und in den ersten drei Monaten vom 2025 erst 1 (gemäss BFE).

Es ist jedoch unklar, ob alle diese Anlagen aktuell noch in Betrieb sind und ob die Leistung tatsächlich noch so hoch ist. Auch scheint diese Datenbank nicht auf dem aktuellsten Stand zu sein, denn die neue, faltbare PV-Anlage der ARA Neugut fehlt da drin noch.

In der Schweiz hat es aktuell rund 7054 MW an installierter PV-Leistung, bereitgestellt von rund 283’000 Anlagen.

Quellen:

https://opendata.swiss/de/dataset/elektrizitatsproduktionsanlagen
(Datenstand 2.4.2025)

https://www.uvek-gis.admin.ch/BFE/storymaps/EE_Elektrizitaetsproduktionsanlagen/?lang=de
(Datenstand 31.3.2025)

Strassen- und andere Tiefbau-Bauprojekte in Dübi 2025

Die Abteilung Tiefbau der Stadt Dübendorf hat auf Wunsch der Bevölkerung zwecks Übersichtlichkeit und besseren Planbarkeit diverse Strassenprojekte, die den Verkehr betreffen, auf einer Liste zusammengestellt:

https://www.duebendorf.ch/cnverkehrundmobilitaet/79588

D.h. es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Ich danke im Voraus bereits für Verständnis und Geduld.

Ich habe diese Liste übernommen und untenstehend ergänzt:

Dübendorf

Bereits begonnene Strassenprojekte:

  • Alte Gfennstrasse (Abschnitt Greifensee- bis Frickenstrasse): Abschluss Sanierung im Juni 2025 erwartet
  • Grüzenstrasse: bis September 2025
  • Mehrere Strassen in Gockhausen: Kanalsanierungen: bis Mai 2025

Neue Strassenprojekte:

  • Böszelgstrasse: April/Mai 2025
  • Kriesbachstrasse (Im Brand bis Stadtgrenze Wallisellen) nach Wallisellen: Mai bis September 2025
  • Tichelrüti (Abschnitt Obere Geerenstrasse bis Geerenackerstrasse): ca. Mai bis Oktober 2025
  • Claridenstrasse (Hermikonstrasse bis Alte Gfennstrasse): August bis Dezember 2025

Weitere Projekte:

  • Schlossweg-Damm/-Brücke: Baustart Mai 2025
  • Ersatz Pumpwerk Gfenn (Heidenrietstrasse/Im Schatzacker): Juni/Juli 2025
  • Eröffnung Flugweg rund um den Flugplatz Dübendorf Juli 2025 (das Zielbild ist hier)

Bachsanierungen: ca. Mai 2025:

  • Sagentobelbach, Burstel: Treppensanierung, Martin Krieg Gedenkweg,
  • Legishalden Feuerstelle ob Stettbach
  • Chämmeterbach, Teilersatz Holzschwellen
  • Alte Geerenweg: Unterer Eicholzweg, Treppensanierung
  • Wisbach, Ersatz Schwemmholzrechen

Kantonale Strassenprojekte in Dübendorf:

https://www.zh.ch/de/planen-bauen/tiefbau/baustellen.html

SBB Projekte:

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben können sich noch verändern.

Die Zahl der Straftaten stieg in Dübendorf im 2024 gegenüber 2023

Jeweils im März publiziert der Kanton Zürich die polizeiliche Kriminalstatistik. Dabei sind aggregiert pro Gesetz auch Zahlen der Gemeinden verfügbar.

Für Dübendorf sind dies:

  • Die Zahl der Taten nach Strafgesetzbuch (StGB) stieg von 1383 im 2023 um 36% auf 1874 im 2024. Damit setzt sich ein Trend seit 2022 fort. Bereits 2013/14 lag aber die absolute Zahl ähnlich hoch (1894/1890). Die Zahlen scheinen sich wellenartig zu bewegen.
  • Die Zahl der Taten nach Betäubungsmittelgesetz (BMG) stieg von 116 im 2023 um 2% auf 118 im 2024. Im 2021 lag die Zahl jedoch bei 242.
  • Die Zahl der Taten nach Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) nahm ab von 4 im 2023 auf 43 im 2024.

Pro 1000 Einwohner (Bevölkerungszahlen gemäss Geschäftsberichten der Stadt Dübendorf) sind die Zahlen ebenfalls gewachsen:

  • Die Zahl der Taten nach Strafgesetzbuch (StGB) pro 1000 Einwohner stieg von 44.3 im 2023 um 31% auf 58.2 im 2024. Damit setzt sich ein Trend seit 2022 fort. In den Jahren 2011-2014 lag aber die absolute Zahl ähnlich hoch (zwischen 61 und 72). Die Zahlen scheinen sich wellenartig zu bewegen.
  • Die Zahl der Taten nach Betäubungsmittelgesetz (BMG) stagnierte bei 3.7 Taten pro 1000 Einwohner.
  • Die Zahl der Taten nach Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) nahm ab von 1.4 im 2023 auf 1.3 im 2024 pro 1000 Einwohner.

Die Zahl der Taten nach Strafgesetzbuch sowie nach Ausländer- und Integrationsgesetz nahm gesamthaft im Kanton Zürich zu

Quelle:

https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/kriminalstatistik/straftaten.html

Neue Verkehrsunfallstatistik: Die Zahl der Unfälle und Verunfallten sinkt markant im Kanton Zürich und in Dübendorf

Am 12. März hat der Kanton Zürich die Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2024 publiziert.

Im gesamten Kanton Zürich nahm die Zahl der Unfälle erfreulicherweise um 4.9% ab gegenüber 2023 auf 15’372, während die Zahl der Verunfallten um 10.3% sank auf 3’599.

In Dübendorf sank die Zahl der Unfälle mit Sachschaden erfreulicherweise um 15.3% ab gegenüber 2023 auf 200, während die Zahl der Verunfallten um 8% sank auf 46. Die Unfälle mit Personenschaden nahmen um 14.3% ab.

Auch in Bezug zur Wohnbevölkerung nahmen diese Zahlen ab. In Dübendorf gab es 2024 pro 1000 Einwohner 6.2 Unfälle mit Sachschäden und 1.3 Unfälle mit Personenschäden, ebenfalls markant (-17, resp. 17.9%) weniger als im Vorjahr, während im Kanton diese Zahlen bei 7.5 resp. 2.0 liegen

Dübi hat damit eine tiefere Unfalldichte pro Einwohner als das Kanton.

Damit scheint der (Nach-)Corona-Anstieg (2020-2022) gestoppt. Ist wieder mehr Ruhe, Gelassenheit und Umsicht eingekehrt?

Quellen:

https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/sicher-unterwegs/verkehrsunfallstatistiken.html

Bevölkerung Kanton Zürich:

https://www.zh.ch/de/soziales/bevoelkerungszahlen.zhweb-noredirect.zhweb-cache.html?keywords=einwohner#/datasets/1141@statistisches-amt-kanton-zuerich

Bevölkerung Dübendorf: Geschäftsberichte der Stadt

PFAS

Perfluoroctansulfonsäure (Quelle: Wikipedia). Ein Beispiel eines PFAS-Moleküls

In den letzten Jahren stieg die Berichterstattung der Medien zu den PFAS massiv an. Nun war dies, anhand des Beispiels TFA auch Thema in der Fragestunde des Gemeinderats von Dübendorf vor einigen Tagen.

PFAS, per- und polyfluorierten Alkylverbindungen, sind eine Gruppe von mehreren Tausend Molekülen, die seit ca. den 1970er Jahren aufgrund ihrer nützlichen Eigenschaften (z.B. schmutz und wasserabweisend, beständig) in vielen in Produkten wie Feuerwehr-Löschschaum, wasserabweisender Bekleidung oder Papieren, resp. Papierbeschichtungen wie z.B. bei Papier-Strohhalmen und in kompostierbares Geschirr eingesetzt wurden.

Heutzutage werden PFAS je länger je weniger genutzt, aber sie sind heute noch in vielen genutzten Produkten und geraten mit Zeitverzug auch in Böden und ins Grundwasser. Diese PFAS werden nur sehr langsam oder gar nicht abgebaut. Gemäss Studien sind einige dieser PFAS gefährlich und gesundheitsschädigend.

Es werden regelmässig Proben gesammelt, in der Schweiz, im Kanton Zürich und in Dübendorf. Die letzte Probenahme im 2024 in Dübendorf zeigte einen Wert bei Trifluoressigsäure (TFA) von 1.1 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser. Ist das viel?
Es gibt noch kein Grenzwert für TFA in der Schweiz. Als Kontext: In Deutschland wurde 2020 ein toxikologischer Leitwert definiert von 60 Mikrogramm pro Liter, auf der Basis einer lebenslangen Aufnahme von 2 Liter Wasser pro Tag und Person, «bei der keine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu erwarten ist.» (siehe Link Kanton Zürich).
Zurzeit sind die im Zürcher Trinkwasser messbaren TFA-Konzentrationen entsprechend noch unbedenklich. Es droht aus heutiger Sicht keine Gefährdung.

Für andere PFAS sind Grenzwerte vorhanden. In der Schweiz gelten seit 2017 die in der „Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen“ (TBDV) festgelegten Werte von 0.3 Mikrogramm pro Liter für PFOS (Perfluoroctansultonat) und PFHxS (Perfluorhexansulfonat) sowie 0.5 Mikrogramm pro Liter für PFOA (Perfluoroctansäure). Derzeit ist aber zu PFAS viel in Bewegung u.a. bez. Forschung, Grenzwerten, Massnahmen.

Weil Materialien, welche PFAS enthalten, noch im Gebrauch sind, wird der der Eintrag in die Böden und ins Wasser noch etwas weitergehen. Deshalb wird Konzentration im Grundwasser voraussichtlich leicht ansteigen.

Eine technische Lösung zur Entfernung dieser Stoffe aus der Umwelt gibt es noch nicht. Es wird getestet und geforscht. Gemäss einem ETH-Newsletter letztes Jahr wurden erste hoffnungsvolle Ergebnisse dazu erzielt. Aber dies ist noch nicht skalierbar.

Was können wir tun? Wir sollten versuchen, anstelle von Materialien, die PFAS enthalten Alternativen, die ebenso gut sind und keine PFAS enthalten, zu kaufen und nutzen. Zudem sollte das Verständnis der Lage verbessert und Messungen weitergeführt werden.
Der Kanton Zürich veröffentlicht Messwerte auf seiner Züri Trinkwasser Map: https://www.zh.ch/de/gesundheit/lebensmittel-gebrauchsgegenstaende/lebensmittel/trinkwasser.html

Quellen (Auswahl):

Projekt von Schülerinnen und Schülern der Sek gegen Littering, Sprayereien und verstopfte Abwasserkanäle

Rund 60 Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach haben für eine Kampagne gegen Littering, Sprayereien und verstopfte Abwasserkanäle kreative Inhalte in Form von Flyern, Plakaten sowie Videos erarbeitet. Die Kampagne zielt darauf ab, die Bevölkerung für diese Themen zu sensibilisieren und Verhaltensveränderungen herbeizuführen.

Leider werden in Dübendorf immer wieder öffentliche sowie private Gebäude und Anlagen illegal versprayt. Die Sprayereien beeinträchtigen das Stadtbild und die Reinigung ist mit hohen Kosten verbunden. Auch wird immer wieder Abfall im öffentlichen Raum, teils sogar direkt neben Abfalleimern, liegen gelassen – was in der Fachsprache als Littering bezeichnet wird. Weiter sind auch Fremdstoffe wie Feuchttüchlein, Wattestäbchen, Zigaretten etc., ein Problem, wenn sie ins Abwasser gelangen. Die Fremdstoffe führen in den Abwasserkanälen zu Verklumpungen und Verstopfungen. Dadurch entstehen hohe Kosten für die Reinigung von Kanälen sowie auch von Abwasserpumpwerken sowie Regenüberlaufbecken. Verstopfte Abwasserkanäle können zu Rückstau führen und dadurch beispielsweise überflutete Keller in Wohnhäusern verursachen.

Am 28. Januar wurden die besten der 34 eingereichten Werke im Rahmen einer stimmigen Veranstaltung im Singsaal der Sekundarschule Stägenbuck in Dübendorf prämiert in den drei Themenfeldern (Littering, Sprayereien, verstopfte Abwasserkanäle).

Ich bin äusserst dankbar über die gute Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Tiefbau und der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach in diesem Projekt und danke allen Beteiligten für ihr enormes Engagement, allen voran die Schülerinnen und Schüler, welche ihre Werke in den letzten Monaten erstellt haben, sowie den beteiligten Lehrpersonen, der Schulverwaltung und natürlich auch Reto Valsecchi, Leitung Bildung der Sekundarschule, sowie den Jury-Mitgliedern aus der Kommunikationsbranche.

Das Projekt hat seine Wurzeln im 2023. Ich hörte damals, dass die Aufwände zur Reinigung von Graffitis/Sprayereien stetig ansteigen, ebenso wie die Aufwände zum Aufräumen von herumliegenden Abfall und zur Reinigung unserer Abwasserkanalisation (inkl. Regenbecken und Pumpwerke). Andere Gemeinden teilen dieses Schicksal und haben teils ebenfalls Kampagnen lanciert. Statt einer weiteren Werbeagentur einen Auftrag zu erteilen, bevorzuge ich Eigeninitiative und so kontaktierte ich die Sekundarschule im Frühling 2024 mit einem kleinen Konzept, und fragte, ob sie bereit wäre, zusammen zu arbeiten. Ich bin sehr glücklich, dass die Sek das Projekt enthusiastisch begrüsste und sogleich zur Tat schritt.

Ich freue mich, dass die Stadt diese in kommender Kommunikation zum Thema nutzen möchte, und dass dies ein Beitrag leistet zur Lösung des Problems.

Zum Bericht im Glattaler vom 31.1.2025: https://glattaler.ch/gesellschaft/2025-01-31/schueler-beteiligen-sich-an-kampagne-gegen-vandalismus-in-duebendorf

Impressionen von der Prämierungsveranstaltung:

Nein zur SP-Initiative «Dübendorf für alle»: Sie hält nicht, was sie verspricht. Sie bringt keine Vorteile, dafür Nachteile. Es gibt bessere Lösungen

Am 24. November 2024 stimmen wir in Dübendorf ab über die Volksinitiative der SP namens «Dübendorf für alle» (siehe Abstimmungsbüchlein hier).

Die Bevölkerung in der Schweiz, im Kanton Zürich und in Dübendorf wächst. Die Fläche bleibt aber konstant. Da in den vergangenen Jahren die Wohnbautätigkeit schwächer war als der Einwohneranstieg, ist die Nachfrage nach Wohnraum tendenziell stärker als das Angebot. Das Resultat: die (Miet- und Kauf-)Preise steigen.

Während (bezahlbarer) Wohnraum allseits ein anerkanntes Problem ist, gehen die Meinungen über wirksame Lösungen auseinander.

Die Initiative der SP – nicht überraschend – möchte dem Staat mehr Macht und Verantwortung zuschreiben. Eine liberale Perspektive dagegen möchte den Markt wieder zum Funktionieren bringen und die Rahmenbedingungen verbessern, damit mehr Wohnungen gebaut werden und so auch wieder erschwinglichere existieren.

Die SP-Initiative klingt verlockend (wer möchte nicht bezahlbaren Wohnraum?), beinhaltet aber mehrere logische Widersprüche, hat mehrere Haken und kann nicht leisten, was sie verspricht. Sie bringt keine Vorteile, dafür aber Nachteile.

Ich lehne die Initiative deshalb ab.

Die Ziele und Mittel der Initiative sind uneinheitlich und nicht zielführend. In der Begründung zur Initiative spricht die SP vom Ziel, Wohnbau zu fördern. Aber im ersten Artikel der Initiative steht nichts davon, sondern es geht – viel umfassender – darum, einfach den staatlichen Besitz von Boden (egal für welche Zwecke) zu mehren. Wenn die Stadt mehr Boden kaufen müsste, da durch die Initiative beauftragt, wird sie Mitbieter im Markt um das knappe Gut Boden und wirkt damit preistreibend. Wenn der Boden teurer wird, werden allenfalls darauf stehende Wohnungen nicht günstiger. Damit untergräbt die Initiative ihren eigentlichen Zweck.

In Artikel 2 geht es neben Wohnraum nun plötzlich auch um Gewerberaum. Doch auch bei Gewerberäumen spielt der Markt. Es gibt ein genügend grosses Angebot an Gewerbeflächen in Dübendorf und der Region. Immer wieder gibt es Gewerberäume in Dübendorf, die monatelang leer standen. Ein staatlicher Eingriff ist hier denn auch nicht nötig.

Die SP möchte damit quasi durch die Hintertür den Umfang der staatlichen Aufgaben ohne vergrössern. Mit beschränkten Mitteln aber immer mehr Ziele verfolgen ist bekanntlich aber kein Erfolgsrezept, sondern generiert Zielkonflikte und Koordinationsprobleme.

Selbst wenn die Stadt eine aggressive Kaufstrategie gemäss der Initiative fahren möchte, würde dies in der Realität Utopie bleiben. Denn die politischen Prozesse sind zu langsam. Gemäss Gemeindeordnung bedarf der Erwerb von Grundstücken oder Liegenschaften im Wert von über 5 Mio. Franken einer Volksabstimmung. Würde ein Eigentümer sein Grundstück verkaufen wollen, verkauft er an den Meistbietenden. Falls dies wirklich die Stadt wäre, müssten wohl noch Verkaufsverhandlungen über Details geführt werden, ehe erst der Stadtrat, dann der Gemeinderat, und schliesslich das Volk per Abstimmung darüber entscheiden kann, was wohl mindestens 1.5 Jahre, wenn nicht länger, in Anspruch nehmen würde. Dabei besteht immer die Gefahr, dass die Kaufentscheidung nicht zustande kommt (insbesondere besteht ein Zielkonflikt zwischen möglichst hohem Preis bieten, und diesen dann politisch vertretbar erklären).

Und dann müsste der verkaufswillige Eigentümer nochmals von vorne beginnen. Da sich der verkaufswillige Eigentümer dieser Unsicherheit bewusst ist, würde er wohl versuchen, dieses Risiko zu minimieren und andere Käufer zu finden. Ohne Anpassung der Kreditkompetenz würde die Initiative also nebst viel Aufwand kaum Ergebnisse im Sinne der Initianten generieren.

Stadt- und Gemeinderat waren sich diesem Dilemma bewusst. Der Stadtrat hatte deshalb einen Gegenvorschlag gemacht, um dieses Dilemma mindestens ansatzweise zu lösen. Der Gemeinderat hat dies aber explizit abgelehnt.

Fazit: Die Initiative vermag keine direkte positive Wirkung entfalten.

Aber selbst wenn dieses Dilemma gelöst würde, die Stadt also mit grossem Portemonnaie Grundstücke kaufen würde – das Problem wäre kaum gelöst. Wenn der Staat baut, oder bauen lässt, dauert es länger (und kostet häufig mehr), als wenn es Private tun.

Es liegt in der Natur von politischen Themen, dass sie kompliziert sind, da verschiedene, legitime Interessen eines Ausgleichs bedürfen. Dies braucht Zeit und einen fairen, regelbasierten Prozess (in unserer Demokratie), der u.a. stark auf Mitsprache und Überprüfung setzt. Dies braucht Zeit. Zudem müssen oft verschiedene Sonderwünsche berücksichtigt werden, und der Meinungsbildungsprozess verläuft nicht unbedingt gradlinig – beides treibt die Kosten in die Höhe.

Es ist denn auch nicht erstaunlich, dass staatliche Vorhaben, gerade im Wohnbau, längere Realisierungszeiten haben als private. Je nach internen Entscheidungsprozessen und Finanzierungsmöglichkeiten kann ein Privater auch eine grössere Überbauung innert wenigen Jahren realisieren. Im Gegensatz dazu bedürfen öffentliche Wohnbauprojekte, damit sie mehrheitsfähig sind, einer Austarierung verschiedenster Interessen. Die Idee, auf der Brache Leepünt Wohnungen zu bauen, ist schon alt. Das letzte und damit aktuelle Vorhaben begann seine Wurzeln spätestens im Jahre 2017, als die ersten Echoräume begannen, um eine gemeinsame, tragfähige Idee zu entwickeln, was dort realisiert werden soll. Voraussichtlich dürften die ersten Wohnungen im 2030, oder später, bezugsbereit sein. Das sind 13 Jahre!

Zum Vergleich: die wesentlich grössere Überbauung Three Point in Dübendorf dürfte, von der Erstellung des Gestaltungsplans bis zum Wohnungsbezug, rund die Hälfte gedauert haben.

Fazit: wenn Private ohne staatliche Beteiligung Wohnungen bauen, werden diese tendenziell günstiger und schneller erstellt. Ein Engagement der Stadt würde tendenziell mehr Zeit benötigen, mehr Kosten und damit innert gleicher Zeit weniger Wohnungen ermöglichen.

Die Initiative, welche Wohnbau fördern möchte, aber mehr staatliches Engagement will, ist somit kontraproduktiv.

Die Initiative würde wohl die bereits in Planung stehenden Wohnungen nach dem Kostenmiete-Prinzip verhindern. Damit verhindert die Initiative eines ihrer Kernanliegen. Die Stadt plant, wie oben erwähnt, auf dem Gebiet Leepünt im Baurecht die Erstellung von Wohnungen durch eine private Entwicklerin und eine Genossenschaft. Weil aber das Projekt nicht für Wohnungen die Kostenmiete vorsieht, müsste bei einer Annahme der Initiative wohl abgebrochen werden, mangels Konformität mit der Initiative. Der Initiativtext sieht in Artikel 3 zwar vor, dass Ausnahmen bei einem erhöhten öffentlichen Interesse gemacht werden könnten. Diese Hürde ist nicht weiter definiert. Angesichts der dogmatisch aber sehr einseitigen Ziele der Initiative (nur Kauf, kein Verkauf von Boden durch die Stadt, nur Kostenmiete, nur Baurecht falls überhaupt) wäre nicht begründbar, warum hier eine Ausnahme gemacht werden dürfte. Mutmasslich würde ein Rechtsstreit entstehen, was wiederum Zeit und Geld kostet, das politische Klima vergiftet, aber keine zusätzlichen, erschwinglichen Wohnungen bringt. Wäre das Projekt Leepünt erledigt, wären wohl mehrere Hundertausend Franken an öffentlichen Krediten in den Sand gesetzt.

Fazit: die Initiative wird wohl die aktuellen Projekte mit (noch einigermassen moderaten) Kostenmiete-Wohnungen verhindern. Auch damit ist die Initiative kontraproduktiv.

Die Initiative schafft nicht mehr günstigere Wohnungen. Die Initiative suggeriert, dass mit der Pflicht zur Kostenmiete, d.h. dass die Mietpreise nur kostendeckend sein sollen, das Problem gelöst werden könnte. Doch angesichts vieler Sonderwünsche, komplizierter politischer Entscheidprozesse, Arbeitskräftemangel und gestiegenen Materialpreisen und kostensteigernden Bauverfahren sind auch Kostenmieten von Neubauten mittlerweile auf einem derart hohen Niveau, welches über dem liegt, was landläufig als günstig befunden wird. Berücksichtigt man noch die oben erwähnten Faktoren (staatliches Engagement braucht mehr Zeit und erhöht die Kosten) resultieren dann zwar Kostenmieten, sieht das Fazit noch trüber aus.

Die Initiative würde die Handlungsfähigkeit der Stadt zu weiteren Boden-Themen empfindlich einschränken.

Es kommt immer wieder vor, dass die Stadt kleinräumig Land abtauschen möchte. Sei es, um Strassen zu sanieren, Velo- und Fusswege auszubauen, oder um Gewässer zu sanieren und ökologisch nachhaltig(er) zu gestalten, oder um Hochwasserschutz zu betreiben. Die Initiative ist, bei genauer Lektüre des Artikels 3, aber so einschränkend, dass die Kriterien für Landabtausch diesen künftig oft verunmöglichen dürften und so gute, einvernehmliche Lösungen tendenziell verhindert würde. Würde ein Landabtausch verunmöglicht, müsste die Stadt verhandeln oder hoheitlich Landerwerb (mittels Enteignung) betreiben, was immer wieder umstritten sein dürfte.

Die Initiative kann die Herausforderungen der grossen Trends (Bevölkerungswachstum, wachsender Flächenverbrauch pro Person, stets teurer und komplizierteres Bauen etc.) nicht lösen.

Lösungsansätze dagegen wären eine Vereinfachung von Baurecht und -prozessen, Reduktion von Rechtsrisiken in Bauprojekten (Einsprachen, Partikularinteressen wie Denkmalschutz), innere Verdichtung und damit Erhöhung und Flexibilisierung der Ausnützung (damit mehr Wohnraum pro Quadratmeter geschaffen werden kann).

Die Stadt hat mit der anstehenden Revision der Bauordnung und des Zonenplans gute Chancen, hier wesentliche Verbesserungen zu erzielen.

Ja zur BVG-Reform: für stabile Pensionskassenfinanzen, für fairere Bedingungen für tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte (inkl. vieler Frauen)

Am 22. September stimmen wir über die BVG-Reform ab.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Pensionierung der Baby-Boomer steht die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) unter Druck. Bereits heute werden Rentenbezüger mit Milliarden aus dem Sparkapital von aktuell Erwerbstätigen quersubventioniert, da der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz unrealistisch hoch ist. Dies belastet die Generationengerechtigkeit.

Die BVG-Reform senkt den Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich. Die meisten Erwerbstätigen haben aber höhere Einkommen, so dass sie davon kaum betroffen sind.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes stärkt die Reform die finanzielle Stabilität vieler Pensionskassen. Würde dies nicht geschehen, laufen Pensionskassen, welche nur Minimalleistungen erbringen, die Gefahr, dass sie sich nicht mehr ausreichend finanzieren können. Dies könnte dazu führen, dass die betroffenen Erwerbstätigen finanzielle Zuschüsse leisten müssten an eine Sanierung.

Die BVG-Reform hilft aber auch vielen Personen mit tieferen Einkommen, wie z.B. Teilzeitbeschäftigte (überproportional häufig Frauen), denn die BVG-Eintrittsschwelle wird gesenkt. D.h. dass neu bereits ab tieferem Einkommen, welches man bei einem bestimmten Arbeitgeber hat, in seine 2. Säule einzahlt. Da der Koordinationsabzug neu in Prozent des Bruttolohns gerechnet wird, steigt auch der versicherte Lohn und betroffene Personen werden damit besser geschützt.

Zur Vermeidung einer Schlechterstellung von Personen, die in der Übergangsphase in Rente gehen, wird künftig ein Rentenzuschlag erhoben.

Schliesslich wird ein heutiger Fehlanreiz, dass nämlich die Lohnbeiträge in Prozent mit zunehmendem Alter steigen (womit Ü50 Arbeitnehmer aus Kostengründen tendenziell unattraktiver sind gegenüber jüngeren für die Arbeitgeber) teilweise entschärft durch die Anhebung der Beitragsprozente bei Jungen.

Die Reform ist nicht perfekt (so etwas gibt es leider nicht), doch sie hat sehr viele gute Elemente und hilft, unsere Renten aus der 2. Säule zu stabilisieren und sichern.

Ich sage deshalb klar Ja zur BVG-Reform am 22. September.

Adrian Ineichen