Nein zu Mythen! Nein zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014!

Mythos: Das Boot ist voll

Ja, es gibt Einwanderung, v.a. aufgrund eines nach wie vor grossen Fachkräftemangels, insbesondere in der Region Zürich (siehe Studie und Mitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit, AWA). Die meisten EU-Einwanderer der letzten zehn Jahre kamen also nicht, weil sie in ihrem Urpsrungsland keine Perspektive sahen, sondern weil sie aktiv von Unternehmen in der Schweiz rekrutiert wurden – weil wir in der Schweiz nicht genügend geeigneten Arbeitskräfte haben.

Von Masseneinwaderung kann jedoch keine Rede sein. Aus dem EU/EFTA-Raum sind netto im 2012 rund 54‘500 Personen in die Schweiz eingewandert (u.a. getrieben von der vorübergehend schlechten wirtschaftlichen Lage in einigen EU-Ländern), was 0.68% der Bevölkerung entspricht und dementsprechend die Bevölkerung um 0.68% vergrösserte.

Zum Vergleich: In den Babyboom Jahren zwischen 1950 und 1961 vermehrten sich die Schweizer um jährlich 0.9% während die gesamte ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zwischen 1950 und 1969 um jährlich 1.5% wuchs! D.h. die Zahl der Ausländer in der Schweiz stieg 1950-1969 um durchschnittlich 6.8% pro Jahr, was während diesen 19 Jahren fast zu einer Vervierfachung der Ausländer führte.

Ja, wahrlich gab es in den 1960er Jahren Initiativen gegen „Überfremdung“, doch wurden diese abgelehnt! Wenn also damals die Mehrheit des Volkes weise entschied, dass eine derart grosse Einwanderung zu verkraften ist, dann sollten wir heute keine Angst vor Überfremdung haben, wenn die Zuwanderung heute massiv kleiner ist!

 

 

Quellen:

Bundesamt für Statistik: Ständige Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht (1950-2012)

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/02/blank/data/01.html

 

 

Amt fürWirtschaft und Arbeit (AWA), Kanton Zürich: Auswirkungen der Zuwanderung auf Zürcher Arbeits- und Wohnungsmarkt

http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2012-227_zuwanderung.html

Die Stadt Zürich im Tempo 30-Wahn!

Mit der Ausweitung von Tempo 30 sogar auf Hauptstrassen (Pilotprojekt im Sommer 2014) schlägt die Stadt Zürich eine weitere ideologische Kerbe in die emotionale Verkehrspolitik. Dieser Schritt ist verkehrspolitisch kontraproduktiv.

 

Tempo 30 reduziert nicht nur die Geschwindigkeit des privaten Verkehrs, sondern auch jene des öffentlichen Verkehrs. Dies bedeutet, dass – um die gleiche Menge an Personen von A nach B zu befördern im gleichen Zeitabschnitt wie vor Einführung von Tempo 30 – MEHR Verkehrsmittel eingesetzt werden müssen, da die bisherigen Verkehrsmittel langsamer sind und damit pro Zeitabschnitt weniger Leute befördern können. Mehr Verkehrsmittel wiederum bedeuten mehr Schadstoff-Emissionen, mehr Dreckluft und mehr Stau!

Tempo 30 auf Hauptachsen wird deshalb auch dazu führen, dass Fahrzeuge schneller Umwege suchen, will heissen, dass sie auf bisher wenig befahrene Quartiere ausweichen. Leidtragende sind damit nicht nur mehr Verkehrsteilnehmer, sondern auch noch mehr Anwohner als bisher.

 

Mit seiner ideologisch verknorksten Politik setzt sich der links-grüne Stadt- und Gemeinderat seinen eigenen Zielen entgegen, nämlich den Verkehr zu verflüssigen und die Anwohner zu entlasten.

 

Tempo30 auf kleinen Quartierstrassen mag vielleicht Sinn machen – ist aber gar nicht nötig, weil vernunftbegabte Lenker von sich aus ihre Geschwindigkeit drosseln, wenn die Strasse eng und das Blickfeld eingeschränkt ist. Wenn es aber schneller gehen kann, soll dies nicht durch unnötige Regulierung verhindert werden!

 

Schliesslich wissen wir aus der Technik, dass Auto-Verbrennungsmotoren bei Geschwindigkeiten, welche meist höher als 60 km/h sind, optimal, d.h. am saubersten, laufen. Somit sind zu tiefe Geschwindigkeiten ineffizient und tragen zur unnötigen Mehrbelastung der Umwelt bei – komisch nur, dass solch wissenschaftliche Erkenntnisse bei Links-Grün noch immer nicht angekommen sind.

 

 

Adrian Ineichen

 

Präsident, Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

Ja zur Aufhebung des nächtlichen Konsumverbotes und der irrsinnigen Sortimentsabdeckungen am 22.9.2013!

Am 22. September stimmen wir nicht darüber ab, ob Tankstellen auch nachts geöffnet haben dürfen (einige dürfen es bereits). Wir stimmen auch nicht darüber ab, ob Arbeitnehmer länger arbeiten müssen. Wir stimmen einzig darüber ab, ob insgesamt 24 Tankstellen in der Schweiz auch nachts alle Produkte verkaufen dürfen. Heute müssen diese Shops Teile ihres Sortiments absperren zwischen 1 und 5 Uhr. D.h. man darf um 12.50 Uhr eine Tiefkühlpizza kaufen, aber um 1.10 Uhr nicht mehr. Das heutige Gesetz schreibt uns vor, wann wir was konsumieren dürfen. Dies reflektiert eine selektive, obrigkeitliche Arroganz, die ihresgleichen sucht. Oder käme jemand auf die Idee, auf Toiletten das (Sitz-)WC abzusperren und nach 1 Uhr nur noch Pissoirs fürs kleine Geschäft offen zu lassen?

Mit der heutigen Regel masst sich der Gesetzgeber an (und Gerichte trugen mit weltfremden Interpretationen und haarspalterischen Definitionen ihr Schärflein dazu bei), zu wissen, welche Bedürfnisse Reisende haben (dürfen) und welche nicht. Soweit so grotesk heute.

Glücklicherweise sind Bundesrat und Parlament lernfähig und befürworten die Abstimmungsvorlage mit grosser Mehrheit. Doch nun hat eine unheilige Allianz von ewiggestrigen Gewerkschaften und Kirchenvertretern das Referendum ergriffen. Diese Gruppierungen wollen dem Stimmbürger vorgaukeln, dass die vorgeschlagene Reform einen „24h-Arbeitstag“ einführen würde. Dies ist zum einen eine schockierende Irreführung, denn die erwähnten 24 Tankstellenshops dürfen bereits heute auch in der Nacht geöffnet haben. Es ist heute eine Realität, dass viele Personen nachts aktiv sind (freizeitlich, oder beruflich) und ebenso eine Tiefkühlpizza einkaufen können möchten wie andere am Tag. Mit ihrer Ablehnung sind die Gewerkschaften nicht nur krass Arbeitsplatz-feindlich, sondern erschweren auch noch das Leben anderer und verunglimpfen gar (mit einzelnen Religionsvertretern) den Lebensstil unbescholtener Bürger. Zum anderen wird aufgrund der Gesetzesänderung niemand länger arbeiten müssen. Es gelten nach wie vor Maximalarbeitszeiten pro Woche.

Ich kann mich an keine andere Abstimmung erinnern, welche so eine kleine Reform bringt und welche durch linksextreme Kreise so verlogen dargestellt wurde. Ich bin sicher, dass die Stimmbürger dieses ideologisch verblendete Spiel durchschauen und die nächtlichen Bedürfnisse vieler Mitbürger berücksichtigen mit einem Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes.

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

Nein zur 1:12-Initiative am 24.11.2013 – dem Werkplatz Schweiz zuliebe !

Ende November stimmen wir über die berüchtigte 1:12-Initiative der Jungsozialisten ab. Die Auswirkungen einer Annahme dieser Initiative sind nicht eindeutig. Es gibt widersprüchliche Studien dazu. Aus meiner Sicht würden die negativen Effekte jedoch bei weiten überwiegen. Warum? Wenn die Lohnspanne vom tiefsten zum höchsten Lohn in einem Unternehmen auf den Faktor 12 begrenzt werden sollte, gibt es vereinfacht drei Szenarien mit verschiedenen Folgeeffekten:

(a) Die obersten und oberen Löhne würden gekürzt. Dadurch bezahlen die betroffenen Lohnempfänger auch weniger Steuern und weniger AHV, was zu höheren Defiziten und Schulden vom Staat führen würde. Es ist aber absehbar, dass einige Unternehmen mit hochbezahlten Managern Lohneinbussen vermeiden wollen. Diese würden dann entweder die Firmen aufspalten in eine odere mehrere separate Management-Gesellschaften (um den Faktor 12 einzuhalten) – was vermutlich Rechtsstreitigkeiten und hohe Kosten mit sich bringen würde – oder sie würden Unternehmensteile und damit Arbeitsplätze ins Ausland verschieben.

(b) Die untersten und unteren Löhne würden angehoben. Dies würde die Kosten der betroffenen Unternehmen erhöhen, wodurch diese entweder ihre Preise erhöhen oder weniger Arbeitnehmer anstellen (resp. ein Teil der Belegschaft entlassen) würden.

(c) Ein Mix von Lohnanpassungen unten und oben. Dies würde zu Arbeitsplatz-Abbau und damit höherer Arbeitslosigkeit, zu höheren Preisen und zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen.

 

Die 1:12-Initiative mag für einige Personen verlockend klingen, ist aber ein Schuss ins eigene Bein. Diese Initiative gefährdet den erfolgreichen Werkplatz Schweiz und damit unseren Wohlstand. Wenn die Schweiz international weiterhin wettbewerbsfähig sein möchte, braucht sie einen liberalen Arbeitsmarkt und keine staatlichen Lohndiktate à la 1:12 oder Mindestlöhne. Ich sage deshalb am 24. November Nein zur 1:12-Initiative.

 

Adrian Ineichen

Die Ventilklausel bringt nichts als Ärger (26.4.2013)

Der Bundesrat beschreitet einen Mittelweg bei der Ausdehnung der Anwendung der Ventilklausel. Was wie ein typisch Schweizerischer Kompromiss aussieht, der es allen ein bisschen recht zu machen versucht, ist aber reine Pflästerlipolitik mit null positiver, aber viel negativer Wirkung.

 

Der erhoffte Effekt der Massnahme dürfte sehr klein sein: Von den neuen EU-Ländern (Mittel-/Osteuropa) dürften es allenfalls einige Hundert Personen, welche nun nicht einreisen können. Da für die alten 17 EU-Länder nur die mehrjährigen B-Bewilligungen kontingentiert werden, nicht aber die einjährigen, wird dies in der Praxis wohl dazu führen, dass einfach auf die einjährigen Bewilligungen ausgewichen wird. Da die Ventilklausel maximal ein Jahr gilt, ist deren erhoffte Wirkung damit weder spürbar noch nachhaltig. Echte Problemlösung sieht anders aus.

 

Die Ventilklausel entfaltet jedoch v.a. negative Wirkung. Neben einer erzürnten EU, welche nun noch weniger geneigt ist, mit der Schweiz in anderen, weitaus wichtigeren Gebieten Kompromisse zu schmieden, macht sie den Bundesrat innenpolitisch erpressbar, die Migration noch stärker zu regulieren und giesst sinnlos Wasser auf die Mühlen auf die SVP-Masseneinwanderungsinitiative.

 

Viel wichtiger wäre, dass Bundesrat und Parlament der Bevölkerung die Angst vor der Immigration nehmen. Die Schweiz braucht ausländische Fachkräfte. Für viele qualifizierte Jobs ist der Arbeitsmarkt ausgetrocknet und Unternehmen müssen sich mit Zweit- oder gar Drittbestlösungen trösten. Zudem wäre etwas mehr Wettbewerb um Stellen in der Schweiz durchaus erwünscht. Dies würde positive Anreize setzen in der Bildung und könnte Innovationen und Produktivität fördern.

 

Es ist ebenso leicht wie falsch, für viele hausgemachte Probleme (z.B. Wohnungsnot infolge Überregulierung) die Einwanderung verantwortlich zu machen. Sollte sich die Angst vor der Migration aber verstärken und wir uns mit Regulierungen noch mehr abschotten, dann verliert die Schweiz an Standortattraktivität, was unserem Wohlstand langfristig massiv schaden würde.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

Für einen glaubwürdigen kantonalen Haushalt-Ausgleich, und für eine echte Sanierung der Kantonsfinanzen

Wir stimmen am 3. März ab zur Frage, ob der Beitrag zur Sanierung der BVK dem mittelfristigen Haushalt-Ausgleich des Kantons angerechnet, oder ob eine 1.6 Milliarden Franken teure Ausnahme gemacht werden soll. Es geht also nicht um die Frage nach den Schuldigen (dazu kümmern sich die PUK und allenfalls die Gerichte). Es geht auch nicht um die Frage, ob die BVK saniert werden soll oder nicht (sie muste, und wurde bereits). Es geht – nochmals – lediglich um eine Verbuchungsfrage, welche aber staatspolitisch enorm wichtig ist und gewichtige Konsequenzen haben kann.

Ich plädiere dafür, keine Ausnahme vom Haushalt-Ausgleich zu machen, ergo werde ich Nein sagen am 3.3.2013 zur BVK-Vorlage.

Der Haushalt-Ausgleich, wie auch die Schuldenbremse auf Bundesebene, oder der Stabilitätspakt der EU (und viele andere, ähnliche Instrumente), ist eine Regel, welche einer unverantwortlichen, nicht nachhaltigen Finanzpolitik den Riegel schiebt. Sie beschützen den Steuerzahler nicht nur vor zu ausgabenfreudigen Politikern, sondern ermöglicht dank ihrer voraussehbaren Wirkung eine gewisse finanzpolitische Stabilität. Diese wiederum schafft jene Glaubwürdigkeit, welche absolut notwendig ist, dass der Staat Kredit aufnehmen kann. Dank der Regel ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Staat den Kredit zurückbezahlen kann (und zurückbezahlt) fü den Geldgeber grösser.

Klar, möchte man sagen, aber es gibt ja „keine Regel ohne Ausnahmen“. Ausnahmen sind bekanntlich aber brandgefährlich. Denn man weiss nie, wie gross diese sind, und ob sie sich wiederholen könnten. Politisch ist es (leider allzu oft) viel angenehmer, eine Ausnahme zu machen, als strikt zu bleiben, und in den sauren Apfel zu beissen. Die eidgenössische Schuldenbremse könnte davon ein Lied singen. Wie oft wurde sie v.a. von links-grüner Seite angegriffen als zu strikt, und wie oft wurden Ausnahmen (d.h. Herausrechnen von Ausgaben aus der Schuldenbremse) beantragt? Die Schuldenbremse ist in ihren zarten Alter von rund 12 Jahren so erfolgreich, gerade weil das Parlament fast keine Ausnahmen zuliess (und freisinnige Finanzminister Defizit und Schulden abgebaut haben).

Andererseits, warum können heute vermutlich nur noch ein, zwei EU-Staaten (von 27!) den EU-Stabilitätspakt einhalten? Der Stabilitätspakt hatte nie scharfe Sanktionsmechanismen und wurde systematisch geschwächt, indem Regeln gelockert und vager formuliert wurden, so dass mehr Ausnahmen möglich wurden. Dies hat ihn ausgehöhlt. So weit sogar, dass er heute gar nichts mehr bedeutet.

 

Finanzpolitik kann nur Stabilität und Glaubwürdigkeit generieren, wenn der Staat Regeln, die er sich selbst gegeben hat, auch einhält. Die Erfahrung zeigt leider, dass nach einer Ausnahme die Schwelle für weitere Ausnahmen merklich sinkt, und der Weg des geringsten Widerstandes (d.h. viele weitere Ausnahmen) beschritten wird, mit elenden Konsequenzen. Nur schon deshalb sollte die BVK-Vorlage abgelehnt werden.

 

 

Ein Nein, d.h. die Einrechnung des BVK-Sanierungsbeitrages am Haushalt-Ausgleich, würde erfreulicherweise auch ein Entlastungsprogramm bedeuten. Dies ist genau die Möglichkeit, die sich viele Bürgerliche gewünscht haben. Denn es ergibt genügend Druck und ein Aktionsmoment, endlich nicht nur das Aufgaben- und Ausgabenwachstum des Kantons abzuschwächen, sondern wirklich Aufgaben zu stoppen, und Ausgaben zurückzufahren. Geldverschwendungen (wie z.B. die sinnlos verschwendeten Mittel um ein Englisch-Lehrmittel, das nach rund einem Jahr wieder eingestampft wurde) lassen sich damit stoppen sowie unnötige Regulierungen und Verwaltungsstellen abschaffen. Weniger Bürokratie bedeutet auch eine Entlastung für Bürger und Unternehmen. Dies wiederum stärkt den Werkplatz Zürich.

Mit einem Nein zur unseligen BVK-Ausnahme am 3. März können wir also gleich drei Fliegen mit einer Klappe erwischen, nämlich (a) die Glaubwürdigkeit des Haushalt-Ausgleichs stärken, (b) den Kanton abspecken und (c) den Standort Zürich attraktiver machen.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

http://www.jfz.ch

Revision des Kollektivanlagengesetz (KAG): Keine Überregulierung bitte!

Die Teilrevision des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) wird gegenwärtig in der Wirtschaftskommission behandelt, hat aber bereits grosse Wellen geworfen, und in der Finanzwelt weltweit Reaktionen hervorgerufen.

Kritiker monieren, dass die KAG-Revision, welche u.a. aufgrund von neuen europäischen Richtlinien zu alternativen Anlagen angestossen wurde, weit über letztere hinausschiessen und den Markt für Hedge Funds und Private Equity Gesellschaften übermässig stark regulieren würde. Einige der vorgeschlagenen Bestimmungen könnten die Innovationskraft des Schweizer Finanzplatzes schwächen und einzelne Geschäftsbereiche gar gänzlich unattraktiv machen. Dies kann nicht im Interesse der Schweiz liegen! Währenddessen reibt man sich in England bereits die Hände, und hofft, dass Fonds aus der Schweiz abziehen und sich bald im liberaleren London niederlassen werden.

 

Die Revision des KAG steht erst am Anfang des parlamentarischen Prozesses. Doch die Kommissionen und Versammlungen beider eidgenössischen Räte sind sehr gut beraten, ein schlankes, massvolles Gesetz zu beschliessen. Die Schweiz hat bereits heute ein Dickicht an teils schlechten, sich widersprechenden und kontraproduktiven Regulierungen, welche jedes Jahr rund 50 Milliarden Franken an Kosten verursachen.

Neben dem immer noch nicht vollständig gelösten Steuerstreit mit den USA und europäischen Ländern und den stetigen Angriffen auf die immer wieder nachgebende Schweiz dürfen wir unseren Finanzplatz nicht noch mehr schwächen. Schon gar nicht durch eine fehlgeleitete, überbordende Regulierung.

 

Finma und Parlament sollen deshalb die harsche Kritik zur vorgeschlagenen KAG-Revision ernst nehmen. Das neue Gesetz darf unter keinen Umständen zu Arbeitsplatzverlusten führen. Trotz gutgemeinten Regeln zur Verbesserung der Qualität und dem Streben nach EU-Kompatibilität darf das neue KAG nicht Finanzinnovationen abwürgen. Vielmehr soll es den Finanzakteuren genügend Raum geben, innovativ und kundenfreundlich zu sein, und damit den Schweizer Finanzplatz noch wettbewerbsfähiger zu machen.

 

 

 

Adrian Ineichen

 

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

www.jfz.ch

 

 

 

Links:

Schweizerischer Gewerbeverband: Regulierungskosten

http://www.sgv-usam.ch/politische-schwerpunkte/regulierungskosten.html

 

FT Deutschland: Schweiz will strengste Hedge-Fonds-Regeln der Welt

http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:neue-regeln-schweiz-will-strengste-hedge-fonds-regeln-der-welt/70023041.html

 

FT: New rules hit Switzerland’s ‚Finance Valley‘

http://www.ft.com/intl/cms/s/0/679cf570-8596-11e1-a394-00144feab49a.html#axzz1szszTgVg

 

 

Ausländische Online-Buchhändler unterstehen nicht der Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung wäre als Kulturförderungsinstrument unwirksam und ineffizient, würde in der Schweiz aber zu höheren Bücher-Preisen führen. Die Gewinne würden v.a. ausländische Verlage einstreichen, da rund 80% der Bücher importiert werden.

Nun sind die Befürworter der Buchpreisbindung über eine Gesetzeslücke besorgt. Denn der private Kauf eines Buches online von einem ausländischen Händler ist nicht sanktioniert. Denn in Artikel 2 des vorgeschlagenen Buchpreisbindungsgesetzes steht, dass die Preisbindung nur für Bücher gilt, die in der Schweiz verlegt oder gehandelt werden oder „gewerbsmässig in die Schweiz eingeführt werden“. Wer zum Eigengebrauch ein Buch bei einem deutschen Internet-Anbieter bestellt, der handelt sicher nicht „gewerbsmässig“.

Mit dem zunehmenden Online-Kauf von Büchern würden die Buchhandlungen bei einer Annahme der Buchpreisbindung in der Schweiz noch mehr leiden, da sie auf ihren überteuerten Büchern sitzen bleiben würden. Die Buchpreisbindung würde also weder Autoren, noch Schweizer Buchhändlern helfen.

 

Deshalb Nein zum Buchpreisbindungsgesetz am 11. März!

 

 

Adrian Ineichen

 

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

 

Weitere Infos:

http://www.buchpreisbindung-nein.ch/

Wir brauchen eine Aufgabenüberprüfung und Verzichtsplanung in Bern!

Expansive Staatsausgaben und schlechte finanzpolitische Aussichten zeigen den Bedarf für Aufgabenverzicht und Sparprogramme

 

 

Der Bund hat zwar kürzlich eine leicht positive Rechnung für das Jahr 2011 präsentiert (Überschuss von rund 200 Millionen Franken). Jedoch sind die ordentlichen Bundesausgaben im Jahr 2011 auf rund 62.3 Milliarden Franken gestiegen, was einem Wachstum von 5.2% entspricht! Dieses Wachstum der Staatsausgaben ist viel grösser als das Wirtschaftswachstum (gemessen am BIP), welches im 2011 etwa 1.8% betrug. Damit die Staatsquote nicht wächst, sollten die öffentlichen Ausgaben eigentlich nicht schneller wachsen als die Wirtschaft.

Der heutige Trend geht deshalb in die falsche Richtung mit einem zu expansiven Staat. Zieht man in Betracht, dass in den kommenden Jahren noch zahlreiche Herausforderungen (u.a. Reformstau und damit steigende Ausgaben in der Gesundheits- und Sozialpolitik, neue Infrastrukturausgaben im Energie- und Verkehrssektor) dann sieht die Zukunft der Bundesfinanzen schlecht aus. Der Schuldenabbau ist zum Erliegen gekommen. Bereits ab 2013 plant der Bundesrat ein strukturelles Defizit. Ein Sparprogramm über 800 Millionen Franken soll im Sommer dieses Jahres vorgeschlagen werden, scheint aber angesichts der dramatischen Entwicklungen viel zu klein.

Wir brauchen deshalb dringend einen Kurswechsel in Bern! Gefragt ist eine echte Aufgabenüberprüfung und Verzichtsplanung. Der Bund wollte zwar im vorgeschlagenen Konsolidierungsprogramm 2012 (welches übrigens Anfangs 2011 eingestampft wurde) eine Aufgabenüberprüfung vornehmen, doch diese kam bestenfalls als Alibiübung nicht vom Fleck.

 

Zum einen soll der Bund aufhören, in Gebieten aktiv zu sein, die keine zentralen Staatsaufgaben sind. Privatisierungen und Verkäufe von Staatsbetrieben (z.B. vom Nationalgestüt wie von der Beteiligung an der Swisscom) sollten deshalb forciert werden. Ein Sparprogramm soll aufzeigen, welche Aufgaben der Bund einstellen kann.

Sind die Kernaufgaben des Bundes geschärft erfasst, muss überprüft und definiert werden, welcher Leistungsumfang nötig und realistisch ist. Es darf nicht sein, dass wir uns grosse Budgetposten erlauben, bei denen Anspruch (was man alles können soll) und Wirklichkeit (was man tatsächlich kann und erreicht) derart gross voneinander abweicht wie bei der Armee. Immerhin geben wir 7.4% (rund 4.4 Milliarden Franken) aus pro Jahr für die Landesverteidigung, aber erhalten damit eine Organisation, die kaum funktionstüchtig ist. Mittlerweile gehören Hiobsbotschaften über die miserable Lage der Logistik sowie schlecht instand gehaltenes oder fehlendes Material zum Alltag! Die Armee krankt u.a. auch daran, dass sie keine klare und politisch breit mitgetragene Mission mehr hat.

Die Politik ist deshalb dringend gefordert, zuerst klare Anforderungen und Guidelines zu definieren, ehe man über neue Grossinvestitionen befindet (welche je nach vorgängig definierter Mission und Strategie dann womöglich gar nicht mehr nötig wären).

 

Zum zweiten muss der Subventionsdschungel gründlich durchforstet werden. Heute hat kaum jemand mehr die Übersicht, was der Bund alles fördert. Ebenso wenig gibt es eine flächendeckende Evaluation der Wirksamkeit dieser Staatsinterventionen. Oftmals dienen Subventionen der Erhaltung von alten, nicht wettbewerbsfähigen Strukturen. So gibt man für die Landwirtschaft pro Jahr 3.6 Milliarden Franken aus, wobei der Grossteil davon Markt- und Lohnstützen sind für unsere Bauern, teilweise verschleiert als künstlich aufgeblähte Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen (würden dafür jedoch marktgerechte Preise bezahlt, müssten sich diese Zahlungen drastisch verkleinern).

Ein radikaler Abbau von Subventionen würde nicht nur den Bundeshaushalt sanieren helfen, sondern Marktverzerrungen abbauen und damit en Wettbewerb stärken.

 

Drittens brauchen wir ein Fitness-Programm für die Schweiz (wie an dieser Stelle zu einem früheren Zeitpunkt bereits gefordert). Wir müssen administrative Prozesse vereinfachen, unnötige Regulierungen abbauen und Investitionsanreize fördern, so dass die Wirtschaft und damit wir alle uns freier entfalten können und unsere Wirtschaft wieder schneller wächst. Dann kann auch der Schuldenabbau wieder forciert werden.

Ohne wachsende Wirtschaft hätten wir schon längst das Schicksal von Griechenland, wo der überbordende Staat das Land in den Abgrund getrieben hat, geteilt.

 

 

Adrian Ineichen

 

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

 

 

 

 

Quellen

EFD Medienmitteilung vom 15.2.2012: Bundesrechnung 2011: Positiver Abschluss trotz hoher ausserordentlicher Ausgaben

http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&msg-id=43417

 

EFD Medienmitteilung vom 1.2.2012: Bundesrat hat eine finanzpolitische Standortbestimmung vorgenommen

http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=43304

 

Staatsrechnung 2010

http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=38638

 

 

Wir können uns noch höhere Arbeitskosten nicht leisten – Nein zur Ferieninitiative!

Die Arbeitskosten sind die europaweit höchsten in der Schweiz

 

Die Schweiz hat in Europa, wie zu erwarten war, mit Abstand die höchsten durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde, wie der Bund kürzlich berichtete (siehe Link unten). Eine Stunde Arbeit kostet hier rund 56 Fr. (im 2010, mit heutigem Wechselkurs rund 46.70 Euro), während diese Kosten in der EU-15 zwischen 12.15 Euro (in Portugal) und 37.70 Euro (Belgien) schwanken. Diese Arbeitskosten sind noch viel tiefer in den mittel- und (süd-)osteuropäischen EU-Ländern.

 

Höhere Arbeitskosten reduzieren die Wirtschaftlichkeit und Effizienz von Unternehmen bei gleichbleibender Produktion. Höhere Arbeitskosten sind deshalb preistreibend und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Im globalen Vergleich senkt dies die Standortattraktivität der Schweiz für international tätige Firmen, hier Arbeitsplätze anzusiedeln.

Die Schweiz hat also jedes Interesse, sicherzustellen, dass ihre Arbeitskosten nicht stark steigen, relativ zu anderen Ländern, damit wir auch in Zukunft viele Arbeitsplätze in unserem Land halten und neue ansiedeln können.

 

Deshalb ist auch die Ferieninitiative abzulehnen. Sie würde zu geschätzten Mehrkosten von rund 6 Milliarden Franken pro Jahr führen. Dies würde mindestens zwei negative Konsequenzen haben:

 

Zum einen könnten diese Mehrkosten dazu führen, dass in Unternehmen an den gesamten Arbeitskosten gespart werden müsste, was zu weniger Neuanstellungen, oder gar zu Entlassungen führen könnte. Damit würde die Schweiz vermutlich an noch höherer Arbeitslosigkeit leiden (diese ist seit kurzem bereits am Steigen).

 

Zum zweiten könnten diese Mehrkosten zu höheren Preisen führen. Dies mag zum einen die Inflation in der Schweiz fördern, was vor allem tiefe Einkommensschichten schwächen würde. Doch hohe Preise sind auf dem Weltmarkt schwierig durchzusetzen und der Umsatz würde darunter leiden, was längerfristig wohl zu Kostenreduktionen führen muss.

 

Die Ferieninitiative ist abzulehnen, weil sie den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit unseren Wohlstand schwächen würde.

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

 

 

 

 

Bund (14. Februar 2012): Arbeitskosten 2010 – Grosse Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen

http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=43392