Ab Ende April 2025 wird die kantonale Sonnentalkreuzung (Ringstr, Zürichstr, Gockhauserstr) in Dübendorf saniert.
Die Bauarbeiten dauern ca. bis Ende September 2025.
Ein informativer Erklärfilm zeigt die Umfahrungen:

Am 12. März hat der Kanton Zürich die Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2024 publiziert.
Im gesamten Kanton Zürich nahm die Zahl der Unfälle erfreulicherweise um 4.9% ab gegenüber 2023 auf 15’372, während die Zahl der Verunfallten um 10.3% sank auf 3’599.
In Dübendorf sank die Zahl der Unfälle mit Sachschaden erfreulicherweise um 15.3% ab gegenüber 2023 auf 200, während die Zahl der Verunfallten um 8% sank auf 46. Die Unfälle mit Personenschaden nahmen um 14.3% ab.
Auch in Bezug zur Wohnbevölkerung nahmen diese Zahlen ab. In Dübendorf gab es 2024 pro 1000 Einwohner 6.2 Unfälle mit Sachschäden und 1.3 Unfälle mit Personenschäden, ebenfalls markant (-17, resp. 17.9%) weniger als im Vorjahr, während im Kanton diese Zahlen bei 7.5 resp. 2.0 liegen
Dübi hat damit eine tiefere Unfalldichte pro Einwohner als das Kanton.
Damit scheint der (Nach-)Corona-Anstieg (2020-2022) gestoppt. Ist wieder mehr Ruhe, Gelassenheit und Umsicht eingekehrt?


Quellen:
https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/sicher-unterwegs/verkehrsunfallstatistiken.html
Bevölkerung Kanton Zürich:
Bevölkerung Dübendorf: Geschäftsberichte der Stadt

In den letzten Jahren stieg die Berichterstattung der Medien zu den PFAS massiv an. Nun war dies, anhand des Beispiels TFA auch Thema in der Fragestunde des Gemeinderats von Dübendorf vor einigen Tagen.
PFAS, per- und polyfluorierten Alkylverbindungen, sind eine Gruppe von mehreren Tausend Molekülen, die seit ca. den 1970er Jahren aufgrund ihrer nützlichen Eigenschaften (z.B. schmutz und wasserabweisend, beständig) in vielen in Produkten wie Feuerwehr-Löschschaum, wasserabweisender Bekleidung oder Papieren, resp. Papierbeschichtungen wie z.B. bei Papier-Strohhalmen und in kompostierbares Geschirr eingesetzt wurden.
Heutzutage werden PFAS je länger je weniger genutzt, aber sie sind heute noch in vielen genutzten Produkten und geraten mit Zeitverzug auch in Böden und ins Grundwasser. Diese PFAS werden nur sehr langsam oder gar nicht abgebaut. Gemäss Studien sind einige dieser PFAS gefährlich und gesundheitsschädigend.
Es werden regelmässig Proben gesammelt, in der Schweiz, im Kanton Zürich und in Dübendorf. Die letzte Probenahme im 2024 in Dübendorf zeigte einen Wert bei Trifluoressigsäure (TFA) von 1.1 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser. Ist das viel?
Es gibt noch kein Grenzwert für TFA in der Schweiz. Als Kontext: In Deutschland wurde 2020 ein toxikologischer Leitwert definiert von 60 Mikrogramm pro Liter, auf der Basis einer lebenslangen Aufnahme von 2 Liter Wasser pro Tag und Person, «bei der keine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu erwarten ist.» (siehe Link Kanton Zürich).
Zurzeit sind die im Zürcher Trinkwasser messbaren TFA-Konzentrationen entsprechend noch unbedenklich. Es droht aus heutiger Sicht keine Gefährdung.
Für andere PFAS sind Grenzwerte vorhanden. In der Schweiz gelten seit 2017 die in der „Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen“ (TBDV) festgelegten Werte von 0.3 Mikrogramm pro Liter für PFOS (Perfluoroctansultonat) und PFHxS (Perfluorhexansulfonat) sowie 0.5 Mikrogramm pro Liter für PFOA (Perfluoroctansäure). Derzeit ist aber zu PFAS viel in Bewegung u.a. bez. Forschung, Grenzwerten, Massnahmen.
Weil Materialien, welche PFAS enthalten, noch im Gebrauch sind, wird der der Eintrag in die Böden und ins Wasser noch etwas weitergehen. Deshalb wird Konzentration im Grundwasser voraussichtlich leicht ansteigen.
Eine technische Lösung zur Entfernung dieser Stoffe aus der Umwelt gibt es noch nicht. Es wird getestet und geforscht. Gemäss einem ETH-Newsletter letztes Jahr wurden erste hoffnungsvolle Ergebnisse dazu erzielt. Aber dies ist noch nicht skalierbar.
Was können wir tun? Wir sollten versuchen, anstelle von Materialien, die PFAS enthalten Alternativen, die ebenso gut sind und keine PFAS enthalten, zu kaufen und nutzen. Zudem sollte das Verständnis der Lage verbessert und Messungen weitergeführt werden.
Der Kanton Zürich veröffentlicht Messwerte auf seiner Züri Trinkwasser Map: https://www.zh.ch/de/gesundheit/lebensmittel-gebrauchsgegenstaende/lebensmittel/trinkwasser.html
Quellen (Auswahl):
Rund 60 Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach haben für eine Kampagne gegen Littering, Sprayereien und verstopfte Abwasserkanäle kreative Inhalte in Form von Flyern, Plakaten sowie Videos erarbeitet. Die Kampagne zielt darauf ab, die Bevölkerung für diese Themen zu sensibilisieren und Verhaltensveränderungen herbeizuführen.
Leider werden in Dübendorf immer wieder öffentliche sowie private Gebäude und Anlagen illegal versprayt. Die Sprayereien beeinträchtigen das Stadtbild und die Reinigung ist mit hohen Kosten verbunden. Auch wird immer wieder Abfall im öffentlichen Raum, teils sogar direkt neben Abfalleimern, liegen gelassen – was in der Fachsprache als Littering bezeichnet wird. Weiter sind auch Fremdstoffe wie Feuchttüchlein, Wattestäbchen, Zigaretten etc., ein Problem, wenn sie ins Abwasser gelangen. Die Fremdstoffe führen in den Abwasserkanälen zu Verklumpungen und Verstopfungen. Dadurch entstehen hohe Kosten für die Reinigung von Kanälen sowie auch von Abwasserpumpwerken sowie Regenüberlaufbecken. Verstopfte Abwasserkanäle können zu Rückstau führen und dadurch beispielsweise überflutete Keller in Wohnhäusern verursachen.
Am 28. Januar wurden die besten der 34 eingereichten Werke im Rahmen einer stimmigen Veranstaltung im Singsaal der Sekundarschule Stägenbuck in Dübendorf prämiert in den drei Themenfeldern (Littering, Sprayereien, verstopfte Abwasserkanäle).
Ich bin äusserst dankbar über die gute Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Tiefbau und der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach in diesem Projekt und danke allen Beteiligten für ihr enormes Engagement, allen voran die Schülerinnen und Schüler, welche ihre Werke in den letzten Monaten erstellt haben, sowie den beteiligten Lehrpersonen, der Schulverwaltung und natürlich auch Reto Valsecchi, Leitung Bildung der Sekundarschule, sowie den Jury-Mitgliedern aus der Kommunikationsbranche.
Das Projekt hat seine Wurzeln im 2023. Ich hörte damals, dass die Aufwände zur Reinigung von Graffitis/Sprayereien stetig ansteigen, ebenso wie die Aufwände zum Aufräumen von herumliegenden Abfall und zur Reinigung unserer Abwasserkanalisation (inkl. Regenbecken und Pumpwerke). Andere Gemeinden teilen dieses Schicksal und haben teils ebenfalls Kampagnen lanciert. Statt einer weiteren Werbeagentur einen Auftrag zu erteilen, bevorzuge ich Eigeninitiative und so kontaktierte ich die Sekundarschule im Frühling 2024 mit einem kleinen Konzept, und fragte, ob sie bereit wäre, zusammen zu arbeiten. Ich bin sehr glücklich, dass die Sek das Projekt enthusiastisch begrüsste und sogleich zur Tat schritt.
Ich freue mich, dass die Stadt diese in kommender Kommunikation zum Thema nutzen möchte, und dass dies ein Beitrag leistet zur Lösung des Problems.
Zum Bericht im Glattaler vom 31.1.2025: https://glattaler.ch/gesellschaft/2025-01-31/schueler-beteiligen-sich-an-kampagne-gegen-vandalismus-in-duebendorf
Impressionen von der Prämierungsveranstaltung:
Am 24. November 2024 stimmen wir in Dübendorf ab über die Volksinitiative der SP namens «Dübendorf für alle» (siehe Abstimmungsbüchlein hier).
Die Bevölkerung in der Schweiz, im Kanton Zürich und in Dübendorf wächst. Die Fläche bleibt aber konstant. Da in den vergangenen Jahren die Wohnbautätigkeit schwächer war als der Einwohneranstieg, ist die Nachfrage nach Wohnraum tendenziell stärker als das Angebot. Das Resultat: die (Miet- und Kauf-)Preise steigen.
Während (bezahlbarer) Wohnraum allseits ein anerkanntes Problem ist, gehen die Meinungen über wirksame Lösungen auseinander.
Die Initiative der SP – nicht überraschend – möchte dem Staat mehr Macht und Verantwortung zuschreiben. Eine liberale Perspektive dagegen möchte den Markt wieder zum Funktionieren bringen und die Rahmenbedingungen verbessern, damit mehr Wohnungen gebaut werden und so auch wieder erschwinglichere existieren.
Die SP-Initiative klingt verlockend (wer möchte nicht bezahlbaren Wohnraum?), beinhaltet aber mehrere logische Widersprüche, hat mehrere Haken und kann nicht leisten, was sie verspricht. Sie bringt keine Vorteile, dafür aber Nachteile.
Ich lehne die Initiative deshalb ab.
Die Ziele und Mittel der Initiative sind uneinheitlich und nicht zielführend. In der Begründung zur Initiative spricht die SP vom Ziel, Wohnbau zu fördern. Aber im ersten Artikel der Initiative steht nichts davon, sondern es geht – viel umfassender – darum, einfach den staatlichen Besitz von Boden (egal für welche Zwecke) zu mehren. Wenn die Stadt mehr Boden kaufen müsste, da durch die Initiative beauftragt, wird sie Mitbieter im Markt um das knappe Gut Boden und wirkt damit preistreibend. Wenn der Boden teurer wird, werden allenfalls darauf stehende Wohnungen nicht günstiger. Damit untergräbt die Initiative ihren eigentlichen Zweck.
In Artikel 2 geht es neben Wohnraum nun plötzlich auch um Gewerberaum. Doch auch bei Gewerberäumen spielt der Markt. Es gibt ein genügend grosses Angebot an Gewerbeflächen in Dübendorf und der Region. Immer wieder gibt es Gewerberäume in Dübendorf, die monatelang leer standen. Ein staatlicher Eingriff ist hier denn auch nicht nötig.
Die SP möchte damit quasi durch die Hintertür den Umfang der staatlichen Aufgaben ohne vergrössern. Mit beschränkten Mitteln aber immer mehr Ziele verfolgen ist bekanntlich aber kein Erfolgsrezept, sondern generiert Zielkonflikte und Koordinationsprobleme.
Selbst wenn die Stadt eine aggressive Kaufstrategie gemäss der Initiative fahren möchte, würde dies in der Realität Utopie bleiben. Denn die politischen Prozesse sind zu langsam. Gemäss Gemeindeordnung bedarf der Erwerb von Grundstücken oder Liegenschaften im Wert von über 5 Mio. Franken einer Volksabstimmung. Würde ein Eigentümer sein Grundstück verkaufen wollen, verkauft er an den Meistbietenden. Falls dies wirklich die Stadt wäre, müssten wohl noch Verkaufsverhandlungen über Details geführt werden, ehe erst der Stadtrat, dann der Gemeinderat, und schliesslich das Volk per Abstimmung darüber entscheiden kann, was wohl mindestens 1.5 Jahre, wenn nicht länger, in Anspruch nehmen würde. Dabei besteht immer die Gefahr, dass die Kaufentscheidung nicht zustande kommt (insbesondere besteht ein Zielkonflikt zwischen möglichst hohem Preis bieten, und diesen dann politisch vertretbar erklären).
Und dann müsste der verkaufswillige Eigentümer nochmals von vorne beginnen. Da sich der verkaufswillige Eigentümer dieser Unsicherheit bewusst ist, würde er wohl versuchen, dieses Risiko zu minimieren und andere Käufer zu finden. Ohne Anpassung der Kreditkompetenz würde die Initiative also nebst viel Aufwand kaum Ergebnisse im Sinne der Initianten generieren.
Stadt- und Gemeinderat waren sich diesem Dilemma bewusst. Der Stadtrat hatte deshalb einen Gegenvorschlag gemacht, um dieses Dilemma mindestens ansatzweise zu lösen. Der Gemeinderat hat dies aber explizit abgelehnt.
Fazit: Die Initiative vermag keine direkte positive Wirkung entfalten.
Aber selbst wenn dieses Dilemma gelöst würde, die Stadt also mit grossem Portemonnaie Grundstücke kaufen würde – das Problem wäre kaum gelöst. Wenn der Staat baut, oder bauen lässt, dauert es länger (und kostet häufig mehr), als wenn es Private tun.
Es liegt in der Natur von politischen Themen, dass sie kompliziert sind, da verschiedene, legitime Interessen eines Ausgleichs bedürfen. Dies braucht Zeit und einen fairen, regelbasierten Prozess (in unserer Demokratie), der u.a. stark auf Mitsprache und Überprüfung setzt. Dies braucht Zeit. Zudem müssen oft verschiedene Sonderwünsche berücksichtigt werden, und der Meinungsbildungsprozess verläuft nicht unbedingt gradlinig – beides treibt die Kosten in die Höhe.
Es ist denn auch nicht erstaunlich, dass staatliche Vorhaben, gerade im Wohnbau, längere Realisierungszeiten haben als private. Je nach internen Entscheidungsprozessen und Finanzierungsmöglichkeiten kann ein Privater auch eine grössere Überbauung innert wenigen Jahren realisieren. Im Gegensatz dazu bedürfen öffentliche Wohnbauprojekte, damit sie mehrheitsfähig sind, einer Austarierung verschiedenster Interessen. Die Idee, auf der Brache Leepünt Wohnungen zu bauen, ist schon alt. Das letzte und damit aktuelle Vorhaben begann seine Wurzeln spätestens im Jahre 2017, als die ersten Echoräume begannen, um eine gemeinsame, tragfähige Idee zu entwickeln, was dort realisiert werden soll. Voraussichtlich dürften die ersten Wohnungen im 2030, oder später, bezugsbereit sein. Das sind 13 Jahre!
Zum Vergleich: die wesentlich grössere Überbauung Three Point in Dübendorf dürfte, von der Erstellung des Gestaltungsplans bis zum Wohnungsbezug, rund die Hälfte gedauert haben.
Fazit: wenn Private ohne staatliche Beteiligung Wohnungen bauen, werden diese tendenziell günstiger und schneller erstellt. Ein Engagement der Stadt würde tendenziell mehr Zeit benötigen, mehr Kosten und damit innert gleicher Zeit weniger Wohnungen ermöglichen.
Die Initiative, welche Wohnbau fördern möchte, aber mehr staatliches Engagement will, ist somit kontraproduktiv.
Die Initiative würde wohl die bereits in Planung stehenden Wohnungen nach dem Kostenmiete-Prinzip verhindern. Damit verhindert die Initiative eines ihrer Kernanliegen. Die Stadt plant, wie oben erwähnt, auf dem Gebiet Leepünt im Baurecht die Erstellung von Wohnungen durch eine private Entwicklerin und eine Genossenschaft. Weil aber das Projekt nicht für Wohnungen die Kostenmiete vorsieht, müsste bei einer Annahme der Initiative wohl abgebrochen werden, mangels Konformität mit der Initiative. Der Initiativtext sieht in Artikel 3 zwar vor, dass Ausnahmen bei einem erhöhten öffentlichen Interesse gemacht werden könnten. Diese Hürde ist nicht weiter definiert. Angesichts der dogmatisch aber sehr einseitigen Ziele der Initiative (nur Kauf, kein Verkauf von Boden durch die Stadt, nur Kostenmiete, nur Baurecht falls überhaupt) wäre nicht begründbar, warum hier eine Ausnahme gemacht werden dürfte. Mutmasslich würde ein Rechtsstreit entstehen, was wiederum Zeit und Geld kostet, das politische Klima vergiftet, aber keine zusätzlichen, erschwinglichen Wohnungen bringt. Wäre das Projekt Leepünt erledigt, wären wohl mehrere Hundertausend Franken an öffentlichen Krediten in den Sand gesetzt.
Fazit: die Initiative wird wohl die aktuellen Projekte mit (noch einigermassen moderaten) Kostenmiete-Wohnungen verhindern. Auch damit ist die Initiative kontraproduktiv.
Die Initiative schafft nicht mehr günstigere Wohnungen. Die Initiative suggeriert, dass mit der Pflicht zur Kostenmiete, d.h. dass die Mietpreise nur kostendeckend sein sollen, das Problem gelöst werden könnte. Doch angesichts vieler Sonderwünsche, komplizierter politischer Entscheidprozesse, Arbeitskräftemangel und gestiegenen Materialpreisen und kostensteigernden Bauverfahren sind auch Kostenmieten von Neubauten mittlerweile auf einem derart hohen Niveau, welches über dem liegt, was landläufig als günstig befunden wird. Berücksichtigt man noch die oben erwähnten Faktoren (staatliches Engagement braucht mehr Zeit und erhöht die Kosten) resultieren dann zwar Kostenmieten, sieht das Fazit noch trüber aus.
Die Initiative würde die Handlungsfähigkeit der Stadt zu weiteren Boden-Themen empfindlich einschränken.
Es kommt immer wieder vor, dass die Stadt kleinräumig Land abtauschen möchte. Sei es, um Strassen zu sanieren, Velo- und Fusswege auszubauen, oder um Gewässer zu sanieren und ökologisch nachhaltig(er) zu gestalten, oder um Hochwasserschutz zu betreiben. Die Initiative ist, bei genauer Lektüre des Artikels 3, aber so einschränkend, dass die Kriterien für Landabtausch diesen künftig oft verunmöglichen dürften und so gute, einvernehmliche Lösungen tendenziell verhindert würde. Würde ein Landabtausch verunmöglicht, müsste die Stadt verhandeln oder hoheitlich Landerwerb (mittels Enteignung) betreiben, was immer wieder umstritten sein dürfte.
Die Initiative kann die Herausforderungen der grossen Trends (Bevölkerungswachstum, wachsender Flächenverbrauch pro Person, stets teurer und komplizierteres Bauen etc.) nicht lösen.
Lösungsansätze dagegen wären eine Vereinfachung von Baurecht und -prozessen, Reduktion von Rechtsrisiken in Bauprojekten (Einsprachen, Partikularinteressen wie Denkmalschutz), innere Verdichtung und damit Erhöhung und Flexibilisierung der Ausnützung (damit mehr Wohnraum pro Quadratmeter geschaffen werden kann).
Die Stadt hat mit der anstehenden Revision der Bauordnung und des Zonenplans gute Chancen, hier wesentliche Verbesserungen zu erzielen.
Am 22. September stimmen wir über die BVG-Reform ab.
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Pensionierung der Baby-Boomer steht die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) unter Druck. Bereits heute werden Rentenbezüger mit Milliarden aus dem Sparkapital von aktuell Erwerbstätigen quersubventioniert, da der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz unrealistisch hoch ist. Dies belastet die Generationengerechtigkeit.
Die BVG-Reform senkt den Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich. Die meisten Erwerbstätigen haben aber höhere Einkommen, so dass sie davon kaum betroffen sind.
Mit der Senkung des Umwandlungssatzes stärkt die Reform die finanzielle Stabilität vieler Pensionskassen. Würde dies nicht geschehen, laufen Pensionskassen, welche nur Minimalleistungen erbringen, die Gefahr, dass sie sich nicht mehr ausreichend finanzieren können. Dies könnte dazu führen, dass die betroffenen Erwerbstätigen finanzielle Zuschüsse leisten müssten an eine Sanierung.
Die BVG-Reform hilft aber auch vielen Personen mit tieferen Einkommen, wie z.B. Teilzeitbeschäftigte (überproportional häufig Frauen), denn die BVG-Eintrittsschwelle wird gesenkt. D.h. dass neu bereits ab tieferem Einkommen, welches man bei einem bestimmten Arbeitgeber hat, in seine 2. Säule einzahlt. Da der Koordinationsabzug neu in Prozent des Bruttolohns gerechnet wird, steigt auch der versicherte Lohn und betroffene Personen werden damit besser geschützt.
Zur Vermeidung einer Schlechterstellung von Personen, die in der Übergangsphase in Rente gehen, wird künftig ein Rentenzuschlag erhoben.
Schliesslich wird ein heutiger Fehlanreiz, dass nämlich die Lohnbeiträge in Prozent mit zunehmendem Alter steigen (womit Ü50 Arbeitnehmer aus Kostengründen tendenziell unattraktiver sind gegenüber jüngeren für die Arbeitgeber) teilweise entschärft durch die Anhebung der Beitragsprozente bei Jungen.
Die Reform ist nicht perfekt (so etwas gibt es leider nicht), doch sie hat sehr viele gute Elemente und hilft, unsere Renten aus der 2. Säule zu stabilisieren und sichern.
Ich sage deshalb klar Ja zur BVG-Reform am 22. September.
Adrian Ineichen
Punkt 7 Uhr an diesem regnerischen Juni-Tag werde ich freundlich und humorvoll begrüsst in der Werkstatt der Wasserversorgung im Storchen, jenem Stück Land im Geviert Wallisellen-/Birchlen-, Meiershof- Unterdorf-, sowie Adlerstrasse, auf welchem die Wasserversorgung Dübendorf (WVD) ihren Standort hat und wo sie bis 1976 noch Grundwasser gepumpt hatte. Wir werden wohl heute von oben (Regen), unten (Graben, Arbeiten an einer Wasserleitung) und in der Mitte (Hydrant) nass.
Die WVD
Als Tiefbauvorstand vertrete ich den Stadtrat im Vorstand der WVD – aus gutem Grund. Unter der Strassenoberfläche tummeln sich Wasserleitungen, Abwasserkanäle, Gasleitungen, Stromleitungen, Swisscom-Leitungen und weiteres (z.B. teilweise alte, ausser Betrieb genommene Leitungen). Bei Grabarbeiten kann es immer wieder Überraschungen geben (Geologie, Altlasten etc.). Da Tiefbauarbeiten viel Geld kosten, ist es sinnvoll, dass die verschiedenen Werke sich koordinieren und so Synergieeffekte nutzen und damit Kosten sparen. Wir wollen wenn immer möglich vermeiden, das z.B. die Abteilung Tiefbau eine Strasse saniert, und nur ein Jahr später graben die Glattwerk AG oder die WVD erneut im selben Abschnitt, um ihre Leitungen zu erneuern.
Die WVD versorgt die Einwohner sowie Gewerbe und Industrie seit 1894 mit Trinkwasser im Auftrag der Stadt, primär Dübendorf, aber das Zwicky-Areal (teilweise auf Walliseller Gemeindegebiet) gehört auch dazu. Nicht darunter fällt Gockhausen, welches von der Wasserversorgung Tobelhof-Gockhausen-Geeren (WVTGG) bedient wird.
Damals im 1894 hatte die WVD gemäss Chronik ein Leitungsnetz von rund 6km (heute sind es 98km Versorgungsleitungen und rund 46km Hausanschlussleitungen) mit 42 Hydranten (per Ende 2023 waren es 902). Die WVD hat zur Feier ihres 125jährigen Bestehens 2019 der Stadt Dübendorf den geschwungenen Brunnen auf dem Stadthausplatz geschenkt.
Die WVD ist eine Genossenschaft mir rund 300 Mitgliedern und als solche sehr schlank aufgestellt. Gemäss Statuten können Personen Mitglied werden, wenn sie im Bereich des Leitungsnetzes der WVD Gebäude-Eigentümer mit Wasseranschluss und eigenem Wasserzähler sind.
Rund 60% des «Dübi-Wassers», d.h. die 2.6 Mio. Kubikmeter Wasser, welche jährlich aus unseren Hähnen fliessen, stammt aus dem Zürich-See und 40% aus den drei Grundwasserpumpwerken Eglishölzli, Stiegenhof und Widacher. Der Quellertrag ist vernachlässigbar klein. Diese drei Wasserquellen werden gut gemischt, so dass die Charakteristika des Dübi-Wassers (z.B. Härte) auf dem Stadtgebiet überall etwa gleich sind).
Vor dem Einsatz draussen
Als erstes ziehe ich mich um: WVD-Mitarbeite tragen «draussen» stets Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, gelbe Hosen mit zwei reflektierenden Leuchtstreifen, ein blaues T-Shirt sowie eine gelbe Jacke oder Weste. Auf Baustellen tragen sie stets einen blauen Helm.
Auf dem Whiteboard im Büro sind jeweils die Tagespläne der nächsten zwei Wochen eingetragen. Die Arbeiten sind erstaunlich vielfältig: Bauprojekte und damit der Ein- oder Umbau von Wasserleitungen, Sanierung bestehender Leitungen, Spühlung von Stichleitungen (zur Vermeidung von Verkeimung), Installationskontrollen, Einbau oder Kontrolle von Wasserzählern (neuere können per Funktechnik «fern» ausgelesen werden), monatlich Wasserproben entnehmen, Weiterbildungen besuchen etc.
Heute auf dem Programm stehen u.a. Arbeiten an der Gärtnerstrasse, an welcher aktuell die Strassensanierung läuft, sowie im Huebwisen-Areal nördlich der Ueberlandstrasse, an welcher vor einigen Tagen ein Rohrbruch geschah und deshalb ein Keller teilweise überschwemmt wurde.
Ich darf heute Hampi begleiten. Wir rüsten den Kleinlaster aus mit den nötigen Werkzeugen. Faltschlauch, Pumpe, Generator, Schmiere, Spezialschlüssel und weiteres Material sind schon auf der Ladebrücke, dazu kommen eine Stichsäge, 2 grosse, blaue Metall-Kupplungen für ein Polyethlyen-Wasserrohr mit 160mm Durchmesser.
Die beiden Enden des rund 1.5m langen neuen Rohrabschnitts rauhen wir mit einem kurbelbetriebenen Schaber auf, und schrägen die Enden mit einem anderen Schaber noch, damit die Kupplungen optimal befestigt werden kann.
Gärtnerstrasse
Auf der Baustelle im für uns relevanten Graben sind derzeit zwei Personen einer Baufirma tätig. Die Gärtnerstrasse ist aufgrund der Bauarbeiten an mehreren Stellen nur knapp einspurig befahrbar und der Graben ist gefühlt bis zu 2m tief. Der Betonkabelkanal der Swisscom ist freigelegt, ebenso wie der alte Stromkabelkanal mit weissen Rohren der Glattwerk AG und die schwarze Röhre mit den blauen Streifen der WVD. Sichtbar sind auch Stummel noch älterer, ausser Betrieb genommener Stromkabel. Der bestehende Hydrant ist freigelegt und steht wie eine Insel auf einem rund 1.60m langen, senkrechten Zuleitungsrohr, welches dann bei einem einbetonierten Knick horizontal mit der bestehenden Wasserleitung verbunden ist.
Auftrag heute ist, den nicht mehr benötigten Hydranten und dessen Anschlussleitung zu entfernen, und dafür rund 1.5m der bestehenden Wasserleitung zu ersetzen. Hampi misst das bestehende Rohr und markiert Schnittpunkte. Die betroffenen Haushalte sind standardmässig einige Tage vorher mittels Papierflyer in ihren Briefkästen auf die geplante Unterbrechung der Wasserzuleitung zwischen 8 und 12 Uhr informiert worden.
Dann stellen wir das Wasser im Perimeter ab, indem wir an zwei Schiebern mit einem speziellen Schraubenschlüssel schrauben und so die Leitung temporär zuschrauben. Im Leitungsnetz gibt es Hunderte von Schiebern. Diese sind jeweils unter runden Metallplatten von ca. 15cm Durchmesser im Strassenraum verborgen. Nimmt man diese Metallplatte weg, ist zylinderförmiges Loch sichtbar, in dessen Mitte ein 4-kantige Stange ist, an der man schrauben kann.
Gerade wenn ein Hydrant unglücklich umgefahren würde, so dass er nicht an der Sollbruchstelle bricht und darum nicht durchs Sicherheitssystem verschlossen wird, kann dies zu einer starken Wasserfontäne führen, schliesslich herrscht in der Leitung ein Druck von 7bar. Dann müsste die WVD dringend alle Leitungen, die zum betroffenen Hydranten führen, temporär mittels Schiebern absperren, um Überschwemmungen möglichst zu vermeiden.
Während Hampi mit der Stichsäge ein Rohrstück präzise entfernt, tausche ich mich mit den Bauarbeitern aus. Sie erzählen, sie hätten in der Gärtnerstrasse etwas weiter entfernt entdeckt, dass eine Hauszuleitung, zwar isoliert, früher offenbar quer durch den Abwassersammelschacht durchgebohrt wurde, was natürlich nicht sein sollte. Auch habe es kleinere Überraschungen beim Swisscom-Kanal gegeben, unter welchem der neue Rohrblock der Glattwerk AG geplant ist. Diese Überraschungen generieren dem Bauprojekt wohl etwas mehr Aufwand, als geplant war. Der Untergrund ist immer für Überraschungen gut!
Durch das Zersägen der Wasserleitung wird natürlich das sich noch in der Leitung befindliche Wasser entleert und es beginnt den Graben zu füllen und. So starten wir die Pumpe, mit welcher dieses Wasser in den Breitibach geleitet wird.
Danach werden die Enden der im Graben befindlichen, angesägten Leitung aufgeraut. Das neue Rohrstück, mit den beiden Doppeldichtungskupplungsstücken legen wir in den Graben und verschrauben es mit den beiden Enden der bestehenden Leitung.
Nach der Znüni-Pause sperren wir zwei weitere Schieber ab und öffnen dann einen Hydranten, an dem wir zuvor einen Faltschlauch mit Druckentlaster über dem nächsten Strassenentwässerungsschacht befestigt haben. Kurz darauf öffnen wir dann sachte die Schieber am Ende des Perimeters, um den Abschnitt der Wasserleitung in der Gärtnerstrasse, der durch den Austausch des Rohrstücks betroffen ist, gründlich zu spühlen. Pro Minute rauschen mehrere Hundert Liter Wasser aus dem Hydranten und das Wasser zischt und sprudelt in den Schacht.
Ich sichere den Schlauch, damit dieser von den (teilweise sehr, teils zu wenig vorsichtig) vorbeifahrenden Autos auf der Birchlenstrasse nicht mitgerissen wird. Nach wenigen Minuten schliessen wir den Hydranten, öffnen die Schieber und die Wasserleitung im Perimeter ist nun wieder vollständig ans Netz angeschlossen.
In der Zwischenzeit kommt ein Ingenieur vorbei und vermisst die Position der zwei eingebauten Kupplungen mit einem Messstab mit eingebautem Display und einer Faust-grossen Bedienung. Diese Daten werden danach ins lokale Geoinformationssystem der Stadt eingespiesen, damit bekannt bleibt, wo genau (Koordinaten, und Höhe) sich die Wasserleitung befindet und diese Kupplungen.
Dann legen wir die Zuleitung des ausgedienten Hydranten (Nr. 301) frei und heben diesen mithilfe eines Baggers auf die Strasse. Dort zertrümmert ein Arbeiter der Strassenbaufirma den kleinen betonierten Sockel mittels Vorschlaghammer, und schon werden der freigelegte Hydrant mitsamt altem Rohrstück auf den Kleinlaster der WVD gehievt.
Abschluss
Schliesslich deckt Hampi die Schrauben der Kupplung mit einem Band mit wachs-/gel-artigem Film ab, als Korrosionsschutz. Nach kurzem Aufräumen beginnen die Strassenbauarbeiter, die bisher im Graben freigelegene Wasserversorgungsleitung mit Kies und Erde zuzudecken. Es wird später ca. 30cm über der Wasserleitung noch ein Plastik-Warnband in den Graben gelegt. Dies um bei künftigen Tiefbauarbeiten in diesem Perimeter den dannzumaligen Baggerführer zu warnen, das unten dann demnächst eben die Wasserleitung liegt.
Wir prüfen noch kurz den Entlüfter am Ende der Gartenstrasse. Dann geht es für uns geht es kurz nach 11 Uhr in den Storchen zurück zum Werkzeug putzen und ordnen, Batterien laden, Abfall entsorgen sowie zum Rapport schreiben und Inventar aktualisieren. Ich darf noch ein paar Blicke ins Lager werden mit unzähligen Teilen wie Rohrstücken, Wasserzählern und anderes (die Fachausdrücke habe ich wieder vergessen).
Ich bedanke mich bei Betriebsleiter Peter Meier und dem Team für die Möglichkeit, ihre Arbeit einen halben Tag lang zu begleiten und kennen lernen zu können und kehre um 12.20 Uhr zu meinem normalen Erwerbsleben zurück.
Weiteres zur WVD und zur WVTGG
wvd.ch
wvtgg.ch
Am 17. Juni hat auf der Kläranlage ARA Neugut in Dübendorf der Bau der einer speziellen Solaranlage auf dem Dach des Biologie-/Nachklärbeckens begonnen. Diese Photovoltaikanlage wird Ende Sommer/Anfang Herbst in Betrieb gehen und wird über eine Spitzenleistung von 399 kWp verfügen. Damit kann die ARA künftig rund Zweidrittel des benötigten Stroms übers Jahr gesehen selbst produzieren (die ARA verfügt heute bereits über PV-Anlagen und ein Blockheizkraftwerk). Im Sommer kann die ARA mehr Strom produzieren als benötigt und somit die Differenz einspeisen.
Die neue Anlage ist ein Solar-Faltdach. Die Faltdach-Module werden bei starken Unwettern automatisch via Seilzug eingezogen in eine geschützte Garage, um die sehr dünnen und leichten Module nicht zu beschädigen. Es wurde ein Faltdach gewählt, da es über den Klärbecken kein Dach gibt und eine Dachkonstruktion zu schwer und zu teuer wäre.

Die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz steigt; per Ende 2023 waren es 5.3 Millionen. Das ist zum einen getrieben durch die Einwanderung von Arbeitskräften, zum anderen im Laufe der Jahre tendenziell durch eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen.
Die Erwerbstätigenquote gibt gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) an, welchen Teil der Einwohner, die mindestens 15 Jahre alt sind und während der Referenzwoche mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben; oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten; oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.
In den Jahren 2017 bis 2019 lag diese standardisierte Erwerbstätigenquote bei rund 65.3%. Im 2020 ging sie auf 64.6% zurück und blieb 2021 und 2022 dann bei 64.2% resp. 64.3%. Dieser eine Prozentpunkt Differenz entspricht ungefähr 80’000 Personen.
Das heisst vereinfacht, dass in den Jahren 2021/2022 rund 80’000 Personen weniger gearbeitet haben als in normalen Jahren, trotz Wachstum der Wohnbevölkerung und der Erwerbstätigen!
In den Jahren seit 2018 ist die absolute Zahl der Erwerbstätigen zwar (ausser 2020) jedes Jahr gestiegen (von 4.74 Mio. auf 4.96 Mio, im 2023), die Quote zeigt aber, dass in den Jahren 2020-2022 verhältnismässig weniger Personen am Erwerbsleben teilnahmen als normal. Dies könnte einen Teil erklären, warum mit dem Nach-Corona-Boom Arbeitskräfte zunehmend weniger gut verfügbar waren und seither in vielen Branchen Arbeitskräftemangel herrscht.
(Man mag einwenden, dass dies mit den Arbeitslosen erklärt werden könnte. Die Erwerbsquote, welche Erwerbstätige und Arbeitslose umfasst, zeigt allerdings ein ähnliches «Corona-Tal» wie die Erwerbstätigenquote. Das bedeutet, die durch die Corona-Krise zusätzlich entstandenen Erwerbslosen können nur einen kleinen Teil des Corona-Tals erklären).
Im 2023 stieg allerdings die Erwerbstätigenquote markant und erreichte 65.0% (gemäss vom BFS am 16. Mai 2024 publizierten Zahlen). Wenn ein grösserer Teil der ständigen Wohnbevölkerung erwerbstätig ist, kann dies den Arbeitskräftemangel lindern.
Ist das bereits eine Trendwende weg vom ausgetrockneten Stellenmarkt?
Der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften wird massgeblich durch die Einwanderung gedeckt. Denn seit 2019 ist die Anzahl 65jährigen (also jene, welche in der Regel aus dem Erwerbsleben ausscheiden) grösser als die 20jährigen (also jene, welche häufig ab dann voll ins Erwerbsleben einsteigen).
Die quartalsweise Erwerbstätigenquote ist im Q1 2024 zwar auf 64.6% gesunken, aber dies dürfte saisonal bedingt sein (Q1 lag in den letzten 10 Jahren im Schnitt 0.7 Prozentpunkte tiefer als Q4 des vorangegangenen Jahres).
Mehrere Faktoren wie die Einwanderung von Arbeitskräften, globale Politik, die Situation bei den Flüchtlingen, gesellschaftliche Trends und neben weiteren Faktoren natürlich auch die Konjunktur beeinflussen den Entscheid am Erwerbsleben teilzunehmen.
Es bleibt also weiterhin spannend am Arbeitsmarkt!
Adrian Ineichen
Quellen:
Bundesamt für Statistik
hier sind Definitionen zu finden, sowie Links zu Daten
Bundesamt für Statistik: Brutto- und standardisierte Erwerbstätigenquoten nach Geschlecht und Nationalität
hier sind die oben zitierten Quoten zu finden

Die Schweizer Bevölkerung wächst und ihre Mobilität ebenso (gemessen an der Zahl zurückgelegter Kilometer pro Person und Tag; obwohl die Corona-Pandemie einen Unterbruch generierte). Zugleich soll die Landschaft geschützt werden (fruchtbare Böden wie Fruchtfolgeflächen, Naturschutzgebiete, «schöne Landschaften» etc.).
Dies bedeutet, dass es tendenziell zu mehr Kreuzungen von Verkehrsteilnehmern kommt und zu mehr Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum.
Dies kann teilweise durch kluge Politik entschärft werden, z.B. mit der Regelung wer wann wo wie hindurch darf.
Viele Städte bauen den öffentlichen Verkehr aus, und fördern den Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr). Zudem sind in den letzten 20 Jahren vermehrt Temporeduktionen salonfähig geworden. Schliesslich wird versucht, mit Anpassungen von Signalisationen oder baulichen Veränderungen (Kissen, Tore, teils farbliche Gestaltungen der Strassenoberflächen, Spurführungen, Abständen etc.), den Verkehr zu beruhigen oder zu regulieren.
Diese Entwicklung scheidet bisweilen die Geister und generiert manchmal hitzige Debatten. Zudem scheinen die Ansprüche an den Staat, gerade in der Verkehrspolitik, sehr stark gewachsen zu sein. Kommt hinzu, dass wir mehr und mehr gestresst sind, Familie, Beruf und Hobby balancieren möchten und mit einem stetigen Informationsüberfluss umgehen müssen.
Jedoch können nicht alle Nutzungskonflikte im öffentlichen (Strassen)raum baulich oder obrigkeitlich (mehr Regeln, mehr Überwachung, mehr Kosten) gelöst werden. Und auch wenn dies möglich ist, so müssen diese, wie andere staatliche Massnahmen der Prüfung u.a. punkto Zweckmässigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismässigkeit unterzogen werden.
Oftmals ist es sogar einfacher, schneller und günstiger, wenn Menschen sich und ihre Erwartungen pragmatisch gerade auf stark beanspruchten öffentlichen Flächen untereinander abstimmen und das eigene Verhalten situationsgerecht anpassen.
Dies ist sogar Pflicht, denn jeder muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere weder behindert noch gefährdet (Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 26). Zudem ist die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen (SVG Art. 32). Man muss also nicht immer 50 fahren, wenn es eine 50er-Tafel hat.
Dieses situative Anpassen kann, darf, ja soll man im täglichen Leben freundlich voneinander gegenseitig einfordern. Natürlich ist das nicht immer einfach, aus der eigenen Komfortzone herauszutreten und mögliche Konflikte zu managen. Natürlich gibt es verschiedene Vorstellungen, was situationsgerecht bedeutet. Doch statt die Faust im Sack zu machen, können wir Veränderungen selbst anstossen.
Als Gesellschaft in einem kleinen Land mit wachsender Bevölkerung, wachsender Mobilität haben wir gar keine andere Wahl. Wir alle sollten gegenüber allen mehr Rücksicht nehmen. Deshalb sollten wir versuchen, mehr achtsam zu sein.
Wir sind nicht alleine, andere mögen ähnliche Herausforderungen haben. Dies ist auch eine Chance – für mehr gegenseitiges Aushelfen (z.B. car/ride sharing?) oder eventuell auch Verzicht (muss ich wirklich das heute besorgen, und meine Bestellung online bereits morgen im Briefkasten haben?).
Weiterführendes
Mobilität
Bevölkerungsentwicklung
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung.html
Gestresst sein