Warum wir die Kirchensteuerpflicht für das Gewerbe abschaffen sollten

Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich (JFZH) haben im September ihre kantonale Volksinitiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen (d.h. Unternehmen) lanciert. Die FDP Kanton Zürich unterstützt unser Vorhaben. Warum sollte man die Initiative unterschreiben?

 

Vorab: Warum soll ein KMU, dessen Eigentümer selbst Kirchensteuern bezahlen muss, wenn er einer Landeskirche angehört, zusätzlich auch noch Kirchensteuern bezahlen, obwohl das KMU selbst nicht in die Kirche gehen kann, nicht glauben kann, und auch nicht aus der Kirche austreten kann?

Noch krasser: Warum soll ein Muslim, der eine Kebab-Kette betreibt, Kirchensteuern bei den Landeskirchen bezahlen, während die muslimische Glaubensgemeinschaft leer ausgeht?

 

Die Initiative will diese Ungerechtigkeit ändern. Sie fördert die Gleichberechtigung der Religionsgemeinschaften wie auch die religiöse Neutralität unseres Staatswesens. Die Initiative schafft damit auch die bestehende Ritzung ab des Artikel 15 Absatz 4 der Bundesverfassung, welcher verbietet, Personen zu zwingen, einer Religionsgemeinschaft anzugehören. Der Muslim des Kebab-Standes, aber auch zahlreiche KMU, die in der gegenwärtigen Finanzkrise besonders leiden, wären nicht länger diskriminiert und würden entlastet.

 

Aus liberaler Sicht ist es grotesk, dass der Staat einen Zwangsmechanismus (Steuern eintreiben) einer letztlich privaten Institution (Landeskirche) zur Verfügung stellt.

Einige argumentieren, die Kirchen machen doch auch Gutes, also sei so eine Abweichung von liberalen Prinzipien doch rechtens. Ich selbst habe mehrere Jahre Freiwilligenarbeit geleistet bei einer Kirchgemeinde, und ja, wir haben da Gutes getan für das Allgemeinwohl einiger Menschen. Es gibt aber zwei Haken: Erstens, warum werden andere Wohltätigkeitsorganisationen, die weiss Gott auch sehr viel Gutes tun, und dies bisweilen sogar effizienter, nicht ebenso privilegiert? Zweitens gibt es leider eben auch Beispiele, in denen die Kirchen mit ihrem Geld nicht nur Gutes getan haben. Drittens kenne ich viele KMU, die bereit sind, wohltätigen Anliegen projektspezifisch und freiwillig unter die Arme zu greifen, insbesondere, wenn sie nicht nur durch Kirchen, sondern auch durch andere privaten Vereine getragen werden. Dies würde dem Allgemeinwohl vermutlich sogar noch mehr dienen als die heutige Situation.

 

Die Landeskirchen brauchen keine Angst zu haben vor der Initiative. Kurzfristig werden zwar die Einnahmen sinken. Andererseits eröffnet die Initiative neue Chancen. Mehr freiwillige Beiträge werden folgen, die jedoch gezielter eingesetzt werden wollen. Zudem stärkt die Initiative den Wettbewerb unter den religiösen Organisationen. Wenn sich alternative religiöse Gruppierungen (Freikirchen und andere) an (zahlungskräftigem) Zulauf erfreuen, zeigt dies, dass Menschen immer noch, oder sogar wieder vermehrt, bereit sind, religiösen Zwecken Geld zu sprechen. Die Landeskirchen müssten sich also überlegen, wie sie sich auf dem „Markt für religiöse Dienstleistungen“ besser positionieren könnten.

 

Die Kirchensteuer-Initiative hat nicht zum Ziel, den Landeskirchen eines auszuwischen. Es geht aber darum, einen unliberalen Finanzierungsmechanismus abzuschaffen, die implizite religiöse Diskriminierung abzuschaffen und so den Weg zu ebnen für eine echte liberale Lösung. Damit trägt die Initiative zu mehr interreligiösem Frieden und Gleichberechtigung bei.

 

 

 

Adrian Ineichen

Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)

www.jfz.ch

 

 

Mehr Informationen (sowie den Unterschriftenbogen zur Initiative) findet man unter:

http://www.kirchensteuer-zh.ch/

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